Das Theater Krefeld und Mönchengladbach sagt die noch bis Ende der Saison geplanten Vorstellungen ab und strebt für Juni kleine Formate an.
Der reguläre Vorstellungsbetrieb des Theaters Krefeld und Mönchengladbach ruht Corona-bedingt seit Mitte März und ist aktuell bis einschließlich 17. Mai ausgesetzt. Da die Künstlerinnen und Künstler während dieser Zeit auch nicht regulär proben können, konnten Neuproduktionen wie beispielsweise das Schauspiel „Wilhelm Tell“ und das Musical „Sunset Boulevard“ nicht für die Bühne erarbeitet werden. Viele Stücke, die bereits „stehen“, können aber aufgrund der Corona-Maßnahmen wie der Abstandsregel, die ja auch für die Schauspieler, Sänger, Musiker und Tänzer gilt, ebenfalls nicht gespielt werden. Der Spielplan des Theaters Krefeld und Mönchengladbach kann deshalb nicht bis zum Ende der Saison 2019/20 in der angekündigten Form stattfinden. Alle bisher geplanten und veröffentlichten Vorstellungen und Konzerte werden bis Ende der Spielzeit, also Ende Juni, abgesagt. Stattdessen strebt das Theater für den Monat Juni einen neuen, unter Corona-Bedingungen realisierbaren Spielplan an – mit kleineren Formaten und Vorstellungen überwiegend an den Wochenenden für eine stark reduzierte Anzahl an Besuchern, um den Sicherheitsabständen Rechnung zu tragen.
Als kleines Entgegenkommen hat das Theater folgende Regelungen für Umtausch-Scheine und den Preis des Abonnements aufgestellt: • Umtausch-Scheine bleiben mindestens für die Dauer der Spielzeit 2020/21 gültig. • Sie können auch für Sonderveranstaltungen wie beispielsweise unsere Operngala eingelöst werden. Gerne können die Umtausch-Scheine auch dem Theater gespendet werden. • Das Theater plant in der Spielzeit 2020/21 besondere Angebote für Abonnenten. • Die Umtausch-Scheine der Spielzeit 2019/20 können auf die Abo-Rechnungen 2020/21 angerechnet werden. Der Preis des Abos verringert sich jeweils um den Betrag der Umtausch-Scheine. • Der Preis der Abos 2020/21 wird automatisch reduziert, wenn die regulär geplante Anzahl an Vorstellungen in Ihrem Abo nicht stattfinden kann. Ab Montag, dem 18. Mai ist die Theaterkasse wieder zu den bekannten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehrt geöffnet.
Bis dahin sind die Mitarbeiterinnen der Theaterkasse unter 02166/6151-100 (MG), 02151 / 805-125 (KR) oder per E-Mail unter theaterkasse-kr@theater-kr-mg.de montags bis freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr zu erreichen.
„Wir dürfen unsere Kommunen mit der finanziellen Bewältigung dieser Krise nicht alleine lassen.
Der Bund und das Land NRW müssen gemeinsam die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sichern. Die Verantwortlichen und Beschäftigten verdienen Respekt und Dank – und ganz sicher keine Schuldzuweisungen des Ministerpräsidenten“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel.
Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb den Beschluss: „Wir brauchen einen Schutzschirm für unsere Kommunen“ verabschiedet. Im Beschlusstext heißt es: „Auf der einen Seite brechen bei allen Steuerarten, vor allem der Gewerbesteuer, die Einnahmen weg, während gleichzeitig die Ausgaben für Sozialleistungen oder Gesundheitsschutz steigen. Aktuellen Berechnungen zufolge drohen den Kommunen Steuermindereinnahmen von rund 18 Milliarden Euro und zusätzliche Ausgaben von rund 6 Milliarden Euro. Diese Entwicklung für das Jahr 2020 wird sich in den Folgejahren in erheblicher Größenordnung wiederholen“.
Die NRW-Landesgruppe fordert deshalb ein Sofortprogramm für Kommunen. In erster Linie ist dies die Aufgabe der Länder, aber auch der Bund steht in der Verantwortung. „Außerdem brauchen wir gerade jetzt eine nachhaltige Regelung der Altschulden. Wir unterstützen deshalb Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf seinem Weg, hochverschuldeten Städten und Gemeinden die Schulden zu erlassen. Ministerpräsident Laschet muss endlich seinen Worten im eigenen Land Taten folgen lassen und dem Widerstand in Reihen von CDU und CSU in NRW und im Bund entgegentreten“, so Yüksel.
Die Länder seien verfassungsrechtlich besonders in der Pflicht. Für NRW heißt dies aus Sicht von Yüksel: „Die Kommunen brauchen jetzt kurzfristig Mittel aus dem Sondervermögen des Landes und eine bessere finanzielle Ausstattung über das Gemeindefinanzierungsgesetz. Das Land NRW muss zudem die Kosten für das Aussetzen von Betreuungsgebühren übernehmen, um Kommunen und Eltern nicht noch stärker zu belasten und seiner Pflicht zur Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen vor Ort durch eine verstärkte Förderung Rechnung tragen“.
Ein besonderes Augenmerk legt der Beschluss der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion auch auf die Lage der kommunalen Unternehmen und die Folgen für die Wirtschaft. Yüksel: „In Abstimmung mit dem Bund muss das Land den Kommunen und den kommunalen Unternehmen einen neuen und einfachen Weg zur Kreditversorgung und Liquiditätssicherung ermöglichen“. „Als SPD Mönchengladbach arbeiten wir auf allen Ebenen – Bund, Land, Kommune – eng zusammen, um das Beste für unsere Stadt zu erreichen“, so Yüksel abschließend.
Die neuen Arbeitsmarktzahlen zeigen empfindliche Folgen der aktuellen Einschränkungen. Nie zuvor gab es so viel Kurzarbeit in der Arbeitsmarktgeschichte der Bundesrepublik.
Dazu DGB-Stadtverbandsvorsitzender Emrah Bektas: „Die hohe Zahl der Kurzarbeit schockiert. Sie macht aber auch deutlich, dass sich das Netz der Kurzarbeit einmal mehr bewährt. Überall da, wo Kurzarbeit angemeldet wird, soll Beschäftigung gehalten werden. So gelingt es zu verhindern, dass die Arbeitslosenzahlen durch die Decke schießen. Der Damm `Kurzarbeit` hält, wir müssen alles dafür tun, dass er nicht bricht.“
Weil der Schutz durch Kurzarbeiter-Regelungen kein Selbstläufer ist, hat sich der DGB bei der Bundesregierung massiv dafür eingesetzt, die soziale Folgen der Corona-Krise besser sozial abzusichern: „Dazu zählen zum Beispiel der grundsätzlich verbesserte Zugang zu Kurzarbeit, die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten, der jüngst erzielte Kompromiss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, ein verlängerter krisenbedingter Arbeitslosengeldanspruch, Verbesserungen beim Kinderzuschlag oder die fairere Behandlung in der Grundsicherung durch die Aussetzung der Vermögensanrechnung und Prüfung der Angemessenheit der Wohnung“, sagt Bektas.
Und weiter: „Es war dringend nötig, dieses Netz der Sicherung zu spannen, wenngleich wir bei der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und der Absicherung von Eltern deutlich mehr Unterstützung erwarten. Viele Arbeitnehmer machen sich existenzielle Sorgen. Für diejenigen, die bereits seit Wochen Einkommensausfälle von bis zu 40 Prozent schultern, müssen die Hilfen schneller kommen. Gerade bei niedrigen Löhnen und dann, wenn eine tarifliche Aufstockung Fehlanzeige ist, reicht das Geld oft kaum.“
Neben dem enormen Anstieg der Kurzarbeit ist auch die Arbeitslosigkeit in Mönchengladbach auf 13.874 Personen gestiegen. Zudem ist die Zahl der von Hartz IV betroffenen Menschen allein in Stadt Mönchengladbach von 36.995 im März auf 37.476 Personen in Bedarfsgemeinschaften (einschließlich Kinder) im April angewachsen. Gerade in den Branchen mit überdurchschnittlich vielen Minijobs, niedrigen Löhnen sowie fehlender Tarifbindung verdichten sich die Probleme, Arbeitslosigkeit und Hartz-IV-Bezug steigen.
„Jetzt muss alles dafür getan werden, um zu verhindern, dass sich die steigende Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit verfestigt. Dazu zählt sowohl die Vorbereitung einer Weiterbildungsoffensive als auch die Investition in neue Ausbildungsplätze. Außerdem kämpfen wir auch für den Erhalt bestehender Ausbildungsplätze. Jeder braucht eine Chance, auch nach der Krise am Arbeitsmarkt in Guter Arbeit wieder Fuß zu fassen. Das in der letzten Woche vom Bundestag beschlossene ‚Arbeit-von-morgen-Gesetz‘ muss hierzu seinen Beitrag leisten“, erklärt Emrah Bektas abschließend.
Eckwerte zum Arbeitsmarkt: Mönchengladbach
Ausgewählte Merkmale
April 2020
März 2020
Bestand an Arbeitslosen, beide Rechtskreise
13.874
12.384
davon im Schutz der Arbeitslosenversicherung (SGB III)
3.958
3.365
Stadt Mönchengladbach Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften
Nachdem seit heute wieder alle rund 226 Kinderspielplätze genutzt werden können, öffnet die Verwaltung ab morgen, 8. Mai, auch alle 36 städtischen Außensportanlagen und über 80 Bolzplätze/ Kleinspielfelder sowie Skateranlagen.
Die aktuellen Änderungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlauben einen kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel unter strikter Berücksichtigung der strengen Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie zur Abstandsregelung von 1,5 Metern.
Umkleiden, Duschräume und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
Entsprechende Hinweisschilder machen auf die entsprechenden Regeln aufmerksam. Die Stadt bittet um strikte Einhaltung der Regeln und appelliert in diesem Zusammenhang an die Eigenverantwortung der Nutzer.
“Die Lockerungen finde ich gut und richtig, wenn wir dabei weiter Vorsicht walten lassen und die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten”, betont Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners. “Wir haben es nun in der Hand, den Weg in Richtung Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens in der Corona-Pandemie zu gehen”, ergänzt er. Sollten sich Nutzer nicht an die Auflagen halten, behält sich die Verwaltung vor, die Anlagen wieder unverzüglich zu schließen.
Die Turn- und Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen. Am Montag, 11. Mai, werden dann im nächsten Zug die städtischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Abenteuerspielplätze wieder geöffnet.
Soll der 8. Mai ein bundesweiter Feiertag werden, ist er der „Tag der Befreiung“ oder ein Tag der Niederlage, den man daher nicht feiern sollte?
Eine Frage, auf die Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees der Bundesrepublik Deutschland, längst eine Antwort gefunden hat. Anlässlich des 75. Jahrestages des Endes des 2. Weltkrieges wird sie dem deutschen Bundestag die Petition „8. Mai zum Feiertag“ übergeben. Die Petition mit rund 100.000 Unterschriften werden die Vizepräsidentinnen des deutschen Bundestages Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Pau (Linke) von der 95-jährigen Holocaust-Überlebenden entgegennehmen.
Esther Bejarano:
„Ich überlebte als Mitglied des Mädchenorchesters das Vernichtungslager Auschwitz und konnte auf dem Todesmarsch der Häftlinge des KZ-Ravensbrück der SS entkommen. Ich fordere: Der 8. Mai muss ein Feiertag werden. Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit von NS-Regime gefeiert werden kann.“
Wie die grüne Vizepräsidentin des Bundestags Claudia Roth unterstützt auch der Vorstand von Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach diese Forderung der 1924 geborenen Esther Bejarano.
Anita Parker, Sprecherin des Vorstands: „Wir haben in unserem Programm für die Kommunalwahl 2020 die Vielfalt und den Zusammenhalt in Mönchengladbach als eine wichtige Forderung und setzen uns gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung ein. Ein Feiertag „8.Mai“ wäre konsequent.“
Gerd Schaeben, Vorstandsmitglied, ergänzt: „ Antisemitische und rassistische Straftaten haben in letzter Zeit wieder zugenommen. Auch deshalb ist es für uns eine Verpflichtung, an die grausamen und menschenverachtenden Ereignisse des Naziregimes ständig zu erinnern. Ein bundesweiter offizieller Feiertag würde die Erinnerungskultur zusätzlich stärken.“
Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden.
Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Die Landesregierung bezieht alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie die regionale Entfaltung in die stufenweise Öffnung ein. Die zentralen Ziele der Strategie bleiben die Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Ausbau der Kapazitäten des Gesundheitssystems. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Menschen. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt. Ministerpräsident Armin Laschet hat den Nordrhein-Westfalen-Plan am Mittwoch, 6. Mai 2020, nach den Beratungen mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in Düsseldorf vorgestellt.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Ich freue mich, dass Bund und Länder heute gemeinsam den Weg in die verantwortungsvolle Normalität eingeschlagen haben. Ich habe immer dafür geworben, auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden der Pandemie-Bekämpfung im Blick zu behalten. Unsere Regelungen müssen zielgerichtet und verhältnismäßig sein und das regional höchst unterschiedliche Infektionsgeschehen anerkennen und abbilden. Diese Auffassung war heute Konsens.
Die stabile Lage unseres Gesundheitssystems und die wenigen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen erlauben uns nun eine verantwortungsvolle Öffnung, die wir stufenweise und mit besonderem Blick auf die einzelnen Lebensbereiche umsetzen. Unser Grundprinzip ist, dass Erleichterungen überall dort erfolgen können, wo Abstand und Hygiene oder geeignete Schutzregeln zu gewährleisten sind. Damit gehen wir weitere große Schritte in eine verantwortungsvolle Normalität bei gleichzeitigem Gesundheits- und Infektionsschutz.
Die gute Entwicklung der Infektionszahlen heute ist der Verdienst des verantwortungsvollen Handelns der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, denen ich hierfür danke. Aber es ist leider noch keine Garantie für die Zukunft. In diesem Geist setzen wir in Nordrhein-Westfalen den verantwortungsvollen Kurs der stufenweisen Öffnung in den kommenden Wochen fort.
Der Nordrhein-Westfalen-Plan ist eine klare Handlungsstrategie, um die Corona-Pandemie in all ihren Dimensionen gemeinsam zu bewältigen. Mit seinen konkreten Zeitkorridoren und klaren Vorgaben steht er für Planungssicherheit und Flexibilität. Dabei setzen wir auch auf die Vernunft und das Vertrauen der Menschen in unserem Land. Es geht um weniger Reglementierung bei immer mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.“
Der Nordrhein-Westfalen-Plan im Einzelnen
Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:
Kontaktverbot und Verhaltensregeln
Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
Gastronomie, Hotels, Tourismus
Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt. Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:
Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.
An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.
Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
Handel und Dienstleistungen
Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
Großveranstaltungen und Versammlungen
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.
Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
Sport und Freizeit
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Kulturangebote
Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden. In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich. Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Kinderbetreuung
Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.
Schulen Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.
Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.
An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.
Hochschulen
Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.
Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig. Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.
Außerschulische Bildungseinrichtungen
Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich. Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.
Gottesdienste
Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.
Ist es angemessen, ist es demokratisch, wenn die Bezirksregierung Düsseldorf die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf öffentlich auslegt werden, während die Bevölkerung durch die Corona-Pandemie doch nach wie vor arg eingeschränkt ist?
Foto: Siemes
Hajo Siemes, Sprecher der Grünen in der Bezirksvertretung Ost, beantwortet diese Frage mit einem klaren Nein. „Vielen Bürgerinnen und Bürgern, die von einer Kapazitätserweiterung des Flughafens betroffen wären, ist es doch wegen der Corona-Beschränkungen gar nicht möglich, die Unterlagen einzusehen, das gilt vor allem für Angehörige von Risikogruppen“, sagt Siemes. Der Grünen-Politiker genießt momentan die Zeit ohne die Belästigung durch die vielen Flieger: „Was für eine Wohltat, bei Ostwind nicht alle zwei Minuten den Fluglärm ertragen zu müssen“, meint er. Hajo Siemes – so, wie etliche Bewohner des Mönchengladbacher Ostens – stört sich daran, dass die Flughafengesellschaft Düsseldorf an der Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf festhält, obwohl eine Reduzierung der Flugbewegungen für Anwohner und Umwelt dringend notwendig und auch möglich wäre.
„Nach der Corona-Krise wird es auf dem Gebiet der Luftfahrt nicht wieder so werden wie vorher“, hofft Hajo Siemes. Billigflüge in alle Städte der Welt für wenige Euro zu Lasten des Klimas hält er für komplett überflüssig. „Der Flugverkehr muss dringend reduziert werden, und dass dies möglich ist, zeigt die derzeitige Krise uns allen doch sehr deutlich“, sagt er. Auch Geschäftsflüge könnten in Zeiten von Video- und Telekommunikation auf das nötigste begrenzt werden, so Siemes. Aus seiner Sicht ist es höchste Zeit, auf eine umwelt- und menschenfreundliche Verkehrspolitik hinzuarbeiten. Der Flugverkehr ist die umweltschädlichste Art der Fortbewegung. Die Schäden, die der Flugverkehr an der Umwelt und den Menschen verursache, müssten endlich voll in die Kosten und damit in die Flugpreise mit eingerechnet werden. Dadurch würde sich der Flugverkehr automatisch reduzieren. Das müsse auch das Ziel der Politik sein, um nach der Corona-Pandemie der Klimakrise entgegenzuwirken.
Angesichts dessen hält Siemes die Durchführung der erneuten Auslegung der Pläne für eine Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf seit Beginn dieser Woche für den absolut falschen Weg.
Hajo Siemes: „Das Verkehrsministerium NRW müsste eine Erweiterung allein schon aus verkehrspolitischen Erwägungen grundsätzlich ablehnen, auf alle Fälle aber erst einmal das Ende der Corona-Krise abwarten, bevor man hier Entscheidungen fällt, die nicht mehr in die Zeit passen.“
Der Ersatztermin für die ursprünglich für den Mai geplante Veranstaltung ist gefunden: Herta Müller wird am Mittwoch, 27. Januar 2021, 20 Uhr in der Kaiser-Friedrich-Halle einen Einblick in ihre Werke geben.
Sie ist im Rahmen der Nobelpreisträger-Reihe die erste Literaturnobelpreis-Trägerin, die der Einladung des Initiativkreises nach Mönchengladbach folgt. „Wir freuen uns sehr, dass es Frau Müller trotz ihres engen Terminkalenders wichtig war, den Termin in Mönchengladbach so schnell wie möglich nachzuholen“, sagt Peter Schlipköter, Geschäftsführer der Marketinggesellschaft. Der ursprüngliche Termin musste wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. Am 27. Januar 2021 wird Müller im Gespräch mit dem Schriftsteller und langjährigen Leiter des Literaturhauses Berlin, Ernest Wichner, einen Einblick in ihr Werk geben. Zwischen den Gesprächspassagen liest Müller ausihren Büchern. In „Mein Vaterland war ein Apfelkern“ erzählt sie im Gespräch mit der Journalistin Angelika Klammer ihre Lebensgeschichte. In „Atemschaukel“ schreibt sie über den jungen Hermannstädter Leopold Auberger, der 1945 mit 17 Jahren in ein sowjetisches Arbeitslager deportiert wurde, über Hunger, Kälte und Einsamkeit. Mit diesem erschütternden Hauptwerk hat Herta Müller all denen ein Denkmal gesetzt, die als Zwangsarbeiter in sowjetischen Lagern für die Verbrechen der Nationalsozialisten büßen sollten. Schirmherr des Abends ist Franz Dierk Meurers (Vorstand der Volksbank Mönchengladbach eG). Bereits gekaufte Karten sind für den neuen Termin gültig. Tickets gibt es noch unter www.adticket.de, Telefon 0180 6050400.
Auch für die ebenfalls verschobene Veranstaltung mit Thomas Gottschalk wird es einen Ausweichtermin geben. Der Initiativkreis hofft, diesen in Kürze bekannt geben zu können.
Ab sofort ist der Tiergarten Mönchengladbach wieder von 9 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Tierhäuser bleiben vorerst geschlossen ebenso wie die Cafeteria. Die Besucher können Süßigkeiten und Getränke am Kiosk zum Mitnehmen kaufen. Die maximale Anzahl an Besuchern, die sich gleichzeitig im Zoo aufhalten dürfen, beträgt 400. Auch im Tiergarten gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen.
Tiergartenleiterin Dr. Katrin Ernst bittet darum, Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen sowie die bekannte Nies- und Husten-Etikette einzuhalten und möglichst eine Schutzmaske zu tragen. “Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen, dass sie sich auch im nahen Umfeld und in der möglichen Warteschlange an die Regeln halten. Wir haben es gemeinsam in der Hand, dass unser Tiergarten auch in der nächsten Zeit weiterhin geöffnet bleiben kann”, so Ernst. Hinweise, Beschilderung und eine besondere Wegeführung helfen bei der Einhaltung dieser wichtigen Regeln.
Ausgenommen sind die Bolzplätze und Skateranlagen, die als Sportstätten noch nicht öffnen dürfen.
Es handelt sich um alle 226 Spielplätze in Mönchengladbach.
Die heute in Kraft getretene geänderte Coronaschutz-Verordnung stellt es den Kommunen frei, die Spielplätze ab Donnerstag wieder zu öffnen, die seit fast einem Monat geschlossen waren. Gleichzeitig hatte das Land festgelegt, dass jeglicher Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportstätten für die Allgemeinheit weiterhin untersagt bleibt. Deshalb bleiben auch in MG die städtischen Sportanlagen sowie die Turn- und Sporthallen zunächst bis einschließlich 10. Mai geschlossen.
Auf den Spielplätzen gilt die Regel, dass Begleitpersonen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander halten müssen. Für eine entsprechende Beschilderung der Plätze wird mags in den nächsten Tagen sorgen.
Die Stadtverwaltung appelliert an die Nutzerinnen und Nutzer, sich an die Abstandsregeln zu halten. Jugendamt und Ordnungsamt organisieren zudem einen Spielplatzbegleitdienst, der die stark besuchten Spielplätze auch an den Wochenenden aufsucht und auf die Einhaltung der Regeln achtet. Flächendeckende Kontrollen wird es wegen der Vielzahl der Plätze jedoch nicht geben können.
Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die am vergangenen Dienstag in Kraft getreten ist, sieht einen besonderen Schutz für Radfahrer im Straßenverkehr vor.
Hintergrund ist, dass Fahrradfahrer häufig gefährlich leben. Aus diesem Grund sieht die neue StVO einige grundlegende Änderungen vor, die das Fahren im Straßenverkehr sicherer machen sollen. Eine wesentliche Änderung der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung ist, dass der Gesetzgeber aus einem „ausreichenden Seitenabstand“ eine klar definierte Abstandsgröße erlassen hat:
Sämtliche Fahrzeuge, die einen Radfahrer, E-Tretroller oder Fußgänger überholen, müssen innerorts mindestens 1,5 Meter halten. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind sogar zwei Meter vorgeschrieben.
Dies gilt natürlich auch für die Busse der NEW. Alle 254 Busse erhalten aktuell einen entsprechenden Aufkleber. Die Kennzeichnung sämtlicher Busse ist spätestens Mitte Mai abgeschlossen.
„Um die neuen Gesetze im Straßenverkehr einhalten zu können, appellieren wir an alle Autofahrer, den Busse den entsprechenden Platz beim Überholvorgang einzuräumen. Gibt es keinen Platz zum Überholen, müssen die Busse dem Radfahrer langsam folgen“, so Wolfgang Opdenbusch, Geschäftsführer der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach und Viersen.
Der Schutz der Radfahrer macht Sinn. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes starben in 2018 445 Fahrradfahrer bei Unfällen. Ein Jahr vorher waren es erst 382.
Auf den Fensterscheiben der Begegnungsstätte auf der Neusserstraße sind am Donnerstag Aufkleber entdeckt worden, mit denen rechtes Gedankengut verbreitet werden soll.
Der Leiter der AWO Begegnungsstätte, Thomas Zimberg, hat Anzeige bei der Polizei Mönchengladbach erstattet.
Es handelt sich um insgesamt drei Aufkleber mit Parolen, die als rechtsgerichtet eingestuft werden können. Ein Aufkleber zeigt das Logo und den Namen einer Gruppe, deren Sitz offenbar in Mönchengladbach ist.
„Wir haben den Namen bei Google eingegeben und sind sofort auf die Facebook Seite einer Gruppierung mit gleichem Namen und Symbol gestoßen. Dass die Inhalte, die dort verbreitet – nicht entfernt werden, ist mir schleierhaft. Aus dem Grund haben wir die Seite gleich den Betreibern des sozialen Netzwerks gemeldet. Es handelt sich dabei eindeutig um rechte, menschenverachtende Ideologien, die öffentlich geteilt werden.
Ähnlich sind auch die Aufkleber, die an unsere Begegnungsstätte angebracht worden sind. Widerwärtig. Wir positionieren uns seit jeher gegen jede Form von Rassismus und Rechtsextremismus und verurteilen diesen Angriff aufs Schärfste“, sagt AWO Vorstand Uwe Bohlen.
Der Leiter der Begegnungsstätte Volksgarten, Thomas Zimberg, hatte die Aufkleber am Donnerstag entdeckt, Fotos gemacht und die mutmaßlich politisch motivierte Tat, aufgrund der Corona Restriktionen, online, bei der Polizei zur Anzeige gebracht. „Die Polizei hatte sich aber schon kurz nach dem Absenden der Anzeige gemeldet und die Ermittlungen aufgenommen.
Die Kripo hat sich unter anderem die Facebook Seite der Gruppierung angeschaut. Ich kann nur hoffen, dass die mutmaßlichen Täter gefunden – und für die Sachbeschädigung zur Rechenschaft gezogen werden. Unsere Begegnungsstätte Volksgarten ist seit ihrer Eröffnung, vor mehr als 20 Jahren, ein offenes Haus im Quartier. Zu unseren Gästen zählen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern. Ich möchte, dass sie sich nach wie vor bei uns willkommen fühlen. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei diesem Thema sehr aktiv und sensibel“, so Zimberg.
Dass mit den Parolen auf den Aufklebern Teile des AWO-Claims „wir sind bunt“ verunglimpft werden, lässt darauf schließen, dass sich die mutmaßlichen Täter gezielt eine AWO Einrichtung für ihre Sachbeschädigung ausgesucht haben. Auch der Tag vor dem 1. Mai, dem Feiertag der Arbeiterbewegung, ist vermutlich absichtlich für die Provokation der Gruppierung ausgewählt worden.
Der vergangene April war einer der regenärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
In Verbindung mit den vergangenen beiden regenarmen Jahren zeigen sich nun bereits im Frühjahr bedenkliche Auswirkungen und lassen für das zu erwartende weitere trockene Jahr für den Bunten Garten als viel genutzter Naherholungsbereich schlimme Folgen befürchten.
Der Vorstand des Fördervereins „Netzwerk Bunter Garten e.V.“ hat deswegen nach Absprache mit der Leitung und dem im Bunten Garten eingesetzten Personal mags Grünunterhaltung seine Mitglieder in dieser Situation zur Unterstützung aufgerufen.
Absicht soll dabei nicht nur sein, die Bepflanzung des Bunten Gartens mit Wasser zu versorgen, sondern auch das Personal Grünunterhaltung davon zu entlasten, um es für seine anderen gärtnerischen Aufgaben freizuhalten.
Und vergangenen Mittwoch war es dann soweit. Neben vielfachen lobenden Zuschriften hatten sich 16 „Netzwerker“ spontan bereit erklärt, sich für den Bunten Garten auch handwerklich zu engagieren.
Jochen Potz, 2. Vorsitzender und Initiator der Aktion, begrüßte um 10 Uhr die Mitglieder an der Vogelvoliere. Jan Biehl, Leiter mags Grünunterhaltung, schloss sich an und dankte im Namen von mags. Personal Grünunterhaltung teilte die „Netzwerker“ in Gruppen auf und führte zu den vorbereiteten Einsatzorten. Dieser personelle Aufwand war lediglich für die erste Einweisung vorgesehen und wird zukünftig nicht mehr erforderlich sein.
Und in den folgenden zwei bis drei Stunden konnten Besucher und Spaziergänger im Bunten Garten an allen Ecken und Enden seltsam wirkende Zivilisten beobachten, die sich durch Gebüsch und Unterholz kämpften, um auch dort mit langen Wasserschläuchen für ausreichende Bewässerung zu sorgen.
„Die lobenden Reaktionen und die spontane Einsatzbereitschaft waren höchst erfreulich“ stellt Potz fest. Deutlich wurde auch, dass dieser Einsatz keine Eintagsfliege sein soll, sondern dass wir darauf eingestellt sind, ihn bei dem wiederum zu erwartenden trockenen Sommer bis in den Herbst wöchentlich mit bis zu 50 Arbeitsstunden fortzuführen.
Gerne können die „Netzwerker“ auch unterstützt werden durch Mitgliedschaft und Spenden. Informationen hierzu und über den Bunten Garten insgesamt sind zu finden auf unserer Homepage unter www.buntergarten.de
Im Hinblick auf die für den 17. Juni geplante Ratssitzung hat Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners die Mitglieder des Rates angeschrieben.
In dem Schreiben informiert er über die Möglichkeit, die anstehenden Ratsentscheidungen auf den Hauptausschuss zu delegieren und bittet sie um ihre Meinung zu dem Thema. Die aktuelle Rechtslage erlaubt es, dass bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates der Hauptausschuss abschließend – also anstelle des Rates entscheidet. So geschehen bereits in einer Sitzung des Hauptausschusses am 22. April im Haus Erholung. Grund waren Dringlichkeitsentscheidungen, die keinen Aufschub zuließen.
Der Rat der Nachbarstadt Korschenbroich zum Beispiel hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
“Mit Blick auf die Größe des Rates der Stadt Mönchengladbach und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Rat zahlreiche Mitglieder angehören, die schon aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe gezählt werden, sollte diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Sollte die erforderliche Zustimmungsquote von zwei Dritteln nicht erreicht werden, werde ich für den 17. Juni zu einer Ratssitzung einladen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Sitzungen politischer Gremien ausdrücklich vom derzeit geltenden Veranstaltungsverbot ausgenommen sind”, so OB Hans Wilhelm Reiners.
Hintergrund:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 24. April 2020 Hinweise zu kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19 gegeben. Diese Hinweise befassen sich auch mit der Ausgestaltung von Sitzungen kommunaler Gremien.
In diesem Zusammenhang verweist der Erlass auf folgende Änderung in § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 15.04.2020 (Auszug): “Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Dasselbe gilt, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zugestimmt haben.”
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 14. April 2020 eine solche epidemische Lage von landesweiter Tragweite für eine Dauer von zwei Monaten festgestellt.
Im Erlass wird klargestellt, dass die Entscheidungen des Hauptausschusses, die er für den Rat trifft, im Nachgang nicht einer Genehmigung des Rates bedürfen.
Er möchte ein positives, optimistisches Zeichen setzen.
Deshalb hat er in dieser Zeit voller Unwägbarkeiten und Unsicherheiten, in der die Theater noch nicht wissen, wie und ob sie ihre Pläne werden umsetzen können, das neue Programm für die Spielzeit 2020/21 vorgestellt.
Trotz allem. Und das ist gut so. Denn unabhängig davon, wann die Vorhaben des Gemeinschaftstheaters in welcher Form realisiert werden können: dahinter stecken Konzepte und künstlerische Überlegungen, die es zu präsentieren lohnt, weil sie, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, die Identität des Theaters ausmachen. Schließlich ist der Spielplan 2020/21 eine Fortführung von thematischen Linien und einer bestimmten Handschrift, die sich seit der Intendanz Michael Grosses herausgebildet hat.
„Vielleicht ist das auch unser Spielplan für 2021/22, das kann man nicht sagen“, schickt der Intendant gleich vorweg, hält aber an „einer besonderen Form der Spielplan-Treue“ fest. „Die Stücke werden so kommen“, ist er sicher.
Von der Politik hätte sich Michael Grosse mehr erhofft: „Wir sind traurig darüber, dass wir bei all den Lockerungsszenarien aus politischer Sicht keine Rolle spielen.“ Hausintern werde intensiv an (Hygiene)-Konzepten gearbeitet, die einen – wenn auch eingeschränkten und veränderten – Spielbetrieb ermöglichen könnten.
Einige Änderungen für den Spielplan 2020/21 sind schon jetzt sicher, bedingt durch das Aussetzen der Vorstellungen und Proben seit Mitte März. So wird die Spielzeit im Theater Krefeld am 12. September nicht mit der Oper „Die Regimentstochter“ von Gaetano Donizetti eröffnet, sondern mit der Oper „Rusalka“ von Antonín Dvořák in der Regie von Ansgar Weigner – die Produktion war noch kurz vor dem Einstellen des Vorstellungsbetriebes am 15. März als Geisterpremiere ohne Publikum live über den YouTube-Kanal des Theaters gestreamt worden.
Mit zwei Neuproduktionen reagiert das Musiktheater unter der Leitung von Andreas Wendholz auf die Corona-Thematik: Ulrich Proschka, der für das Gemeinschaftstheater bereits eine Revue zum Brexit entwickelt hatte, schreibt aktuell an einer „Musikrevue aus Corona-Zeiten“ unter dem Arbeitstitel „Alles maskiert“, die sich augenzwinkernd unter anderem mit der Frage beschäftigt, warum die Deutschen Toilettenpapier, die Franzosen Rotwein und die Amerikaner Waffen horten, um sich für die Krise zu wappnen. (Premiere ist am 21. Februar im Theater Krefeld als On-Stage-Produktion.) Regisseur Kobie van Rensburg wird sich in einem Opernpasticcio unter dem Arbeitstitel „The Plague – Die Seuche“ aus einem anderen Blickwinkel dem Thema Corona-Krise nähern und nutzt als literarische Grundlage Daniel Defoes Chronik „Die Pest zu London“.
In Mönchengladbach setzt das Schauspiel mit dem Musical „Cabaret“ von Joe Masteroff am 29. August den Startpunkt für die neue Saison. Schauspieldirektor Matthias Gehrt freut sich, dass er die musikalisch anspruchsvolle Rolle der Sally Bowles mit Jannike Schubert aus seinem Ensemble besetzen kann. Ein weiterer Höhepunkt im Programm des Schauspiels ist das Stück „Vögel“ des kanadischen Autors libanesischer Herkunft Wajdi Mouawad, das eine Familiengeschichte über mehrere Generationen spannt – ein Stück über Identitäten, Kulturen und den Konflikt Israel/Palästina.
Als erste Ballettpremiere der neuen Saison kommt am 5. September Robert Norths „Beethoven!“ auf die Gladbacher Bühne. Der Ballettdirektor und Chefchoreograf des Gemeinschaftstheaters lässt den berühmten Komponisten gleich in drei Versionen auftreten: als Tänzer, Schauspieler und Musiker – und beleuchtet durch diesen Kunstgriff gleich mehrere Facetten von Beethovens Persönlichkeit. Mit dem neuen Ballettabend „Mata Hari“ widmet North sich einer weiteren schillernden historischen Persönlichkeit voller Widersprüche und Geheimnisse. Premiere ist im Februar im Theater Mönchengladbach.
Für die Gestaltung des Spielzeithefts hat das Theater Krefeld und Mönchengladbach zum ersten Mal eine Agentur ins Boot geholt: das junge Kreativteam Montagmorgens aus Krefeld. Entstanden ist ein frisches Layout, das mit den kontrastreichen, ausdrucksstarken Fotos von Simon Erath die Persönlichkeiten der Künstlerinnen und Künstler in den Mittelpunkt rückt.
Bisher bekannte Spielplanänderungen sind nur in der online-Version des Heftes markiert, das auf der Startseite der Theater-Homepage www.theater-kr-mg.de eingesehen und runtergeladen werden kann.
Der Vorverkauf für 2020/21 kann nicht, wie gewohnt, Anfang Mai starten, sondern muss verschoben werden.
Der Vorstellungsbetrieb ist weiterhin bis zunächst einschließlich 17. Mai 2020 eingestellt. Informationen über Tickets und Abonnements erteilt die Theaterkasse unter 02151/805-125, 02166/6151-100 und theaterkasse-kr@theater-kr-mg.de.
Von den fast zwei Dutzend Mönchengladbacher Parks interessieren uns heute vier. Wir, das sind Kollegin Silvana Brangenberg, die Fotoredakteurin dieser Story ist, und ich. Die vier Parks liegen alle an der Niers, haben alle zusätzliche Wasserelemente und hatten alle einmal Wassermühlen. Praktisch: Alle vier Parks kann man prima nacheinander auf einer beinahe geraden, neun Kilometer kurzen Nord-Süd-Route besuchen.
Wir starten mit dem Schlosspark Rheydt, schauen uns dann den Bresgespark in Giesenkirchen sowie den Beller Park in Odenkirchen an, bevor wir unsere Tour im Wickrather Schlosspark beenden. Der Schlosspark liegt übrigens nur sechs Kilometer von Mönchengladbachs südlichstem Stadtteil Wanlo entfernt, dort, wo die Niers auf einem Golfplatz entspringt. Ihr seht, unsere Route führt uns gegen den Strom – auch das muss manchmal einfach sein. 😊
Schlosspark Rheydt
Der Schlosspark Rheydt ist eigentlich gar kein Park. Ein Spaziergang dort sorgt aber für so viel zusätzliche Lebensqualität, dass wir ihn trotzdem zu unserer Parkfamilie zählen. Die Außenanlagen wurden im 18. und 19. Jahrhundert zum Landschaftsgarten umgestaltet und dann von 1994 bis 1997 überarbeitet. Unmittelbar an die Anlagen schließt sich der Bungtwald an. Eine wunderschöne Lindenallee dient als Verbindung zwischen Schloss und Volksgarten.Weiden säumen die Wassergrabenbrücke, über die man ins Schloss gelangt. Die Eichenallee um den Wassergraben sorgt für Ruhe und Harmonie. Ein Eisvogelpaar zieht in einem gut versteckten Nest am Graben seine Jungen auf – ein Zeichen intakter Natur.
Das Wasserschloss Rheydt ist die einzige komplett erhaltene Renaissance-Anlage am Niederrhein. Seine Ursprünge datieren bis ins 12. Jahrhundert zurück. Die heutige Anlage wurde im 16. Jahrhundert unter Otto von Bylandt nach Plänen von Maximilian Pasqualini erbaut: Das Wassergrabensystem mit Wall, die unterirdischen Kasematten auf fünfeckigem Grundriss sowie die vorgelagerte Torburg und Vorburg sind erhalten geblieben. Herrenhaus und Vorburg dienen als Museum für Kunst und Kulturgeschichte. Die angrenzende Schlossmühle Rheydt war eine Wassermühle, an die sich 1865 eine Weberei anschloss. Die Gebäude wurden 1998 von der Stadt Mönchengladbach gekauft und zu Wohnungen und Ateliers umgebaut. Das Ensemble steht seit dem Jahr 2000 unter Denkmalschutz.
Über die Ritterstraße, Heppendorfstraße und Geneickener Straße fahren wir nach Giesenkirchen zum Bresgespark.
Bresgespark
Der 49.556 Quadratmeter große Bresgespark, der auch Zoppenbroicher Park genannt wird, weil er an der gleichnamigen Straße einen Eingang besitzt, ist in den Augen vieler Mönchengladbacher einer der schönsten Verweilplätze an der Niers. Das Gelände mitsamt Wassermühle gehörte einst der Textilunternehmerfamilie Bresges; seit 1972 ist es ein öffentlicher Park. Neben verschiedenen Wasservogelarten und Fischen tuckern oft Modellboote auf den Teichen, die von Pappeln und Weiden gesäumt sind. Die Teiche sind über eine Brücke und eine Landzunge miteinander verbunden.
m vergangenen Jahr hat mags umfangreiche Sanierungsarbeiten in dem beliebten Park durchgeführt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: 3000 Quadratmeter wassergebundene Wege wurden erneuert. Es wurden hunderte Stauden gepflanzt. Die neuen Sitzgruppen und Mülleimer laden zum Verweilen ein; eine Gruppe ist sogar barrierefrei. Sämtliche verbauten und versteckten Winkel wurden entfernt – der Park wirkt seitdem aufgeräumt, sauber und einladend.
“Alles ist offen und einsehbar gestaltet – es gibt seit 2019 im Bresgespark keine Angsträume mehr.“
Jan Biehl, Leiter mags-Grünunterhaltung
Angrenzend an den Bresgespark spazieren wir auch ein wenig durch den 360.000 Quadratmeter großen Wald. Die Niers wird hier in absehbarer Zeit auf einer Länge von 1,1 Kilometern renaturiert – herauskommen soll nach Angaben des zuständigen Niersverbands ein natürliches Habitat für seltene Tiere und Pflanzen. Darauf freuen wir uns schon jetzt!
Weiter geht’s für uns über die Dohrer Straße, Am Torfbend, Bruchstraße und Duvenstraße zum Beller Park in Odenkirchen.
Beller Park
Auch bekannt als Beller-Mühle-Park, ist der Beller Park ein Naherholungsgebiet, das für jeden Geschmack etwas zu bieten hat. Wasser – nicht nur die Niers mit ihrem halben Dutzend Brücken, sondern auch in Form eines großzügigen Teichs – ist das große Thema des Beller Parks. Inmitten des Teichs ist eine komplett naturbelassene Insel Biotop für viele Wasservögel. Weiden rahmen den Teich ein.
Wasser war schon immer wichtig im 173.022 Quadratmeter großen Beller Park. Die dortige Wassermühle wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört. 1927 war in ihrem Weiher von der Stadt Odenkirchen tatsächlich ein Schwimmbad angelegt worden. Es wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen, bis zu 9000 Badegäste zählte das Schwimmbad in der jährlichen Hochsaison. Gartenarchitekt Ernst Nath gestaltete den Beller Park.
2019 hat mags die Oase im Niersgrünzug aufwendig umgestaltet. Die Ausbildungskolonne der Grünunterhaltung erneuerte rundum Mobiliar, Bankplätze und Wege.
„Wir haben die Plätze neu plattiert sowie neue Bänke, Tische und Mülleimer aufgestellt.“
Simon Webers, Meister der mags-Grünunterhaltung und Ausbilder der mags-Landschaftsgärtner.
Am Eingang Einruhrstraße legten die Nachwuchskräfte ein Beet mit verschiedenen Staudenpflanzen an. Zur Duvenstraße hin pflanzten sie neue Bäume und Sträucher. Die Uferbefestigung hat neue Wasserbausteine erhalten. Wo einst eine in die Jahre gekommene Pergola stand, lädt nun ein vollkommen neuer Sitzbereich mit Natursteinen ein.
Uns zieht es weiter entlang der Karlstraße und Wetschewell zum Schloss Wickrath.
Wickrather Schlosspark
Schloss Wickrath ist vermutlich ursprünglich ein mittelalterliches Wasserschloss gewesen. Es liegt inmitten der Niersniederung. Zwischen 1746 und 1772 entstand die barocke Anlage nach Plänen der Brüder Soiron. In dieser Zeit wurde zugleich der Park in der Niersaue angelegt. Schloss Wickrath ist nur kurze Zeit ein Schloss gewesen, aber dazu später mehr.
Der 156.178 Quadratmeter große Schlosspark in der skurrilen Form einer Grafenkrone beherbergt Teiche, Gräben und Alleen, die streng symmetrisch angelegt sind. In dieses Bild passen die vielen Kastenlinden, die regelmäßig in Form geschnitten werden. Riesige Buchen und Eichen ergänzen den Baumbestand. Der großzügige Schlossgarten nach französischem Vorbild hat mit seinem herrlichen Springbrunnen, seinen Buchsbäumen und Stauden mediterranes Flair. Im Frühling sind die Kirschblüten besonders hübsch anzusehen.
„Wir haben im Schlosspark auch sehr alte Linden, die schon mehr als 80 Jahre hier leben. Zur EUROGA 2002 sind teilweise neue Linden hinzugekommen. Sie entwickeln sich gut.“
Hanno Müller, mags-Arborist
Ein paar Gehminuten vom Schloss entfernt lag die Schlossmühle Wickrath, eine Wassermühle. Das Gebäude steht noch, es beherbergt heute Wohnungen. Neben dem Element Wasser ist ein weiteres Thema untrennbar mit Schloss Wickrath verknüpft: das Pferd. Schon Mitte des 18. Jahrhunderts gab es in Wickrath ein Zentrum für Pferdezucht, wie auf der Website der Stadt Mönchengladbach zu lesen ist. 1806 richtete Napoleon ein Hengstdepot in einem Schlossgebäude ein, um den Nachschub für seine Armeen zu sichern. Später wurde das Gestüt zur Kavallerie-Kaserne umgebaut. Danach zog das königlich-preußische Landgestüt ein. 1859 wurde das Schloss abgerissen, Begründung des damals zuständigen preußischen Baurats: Das Schloss sei ohne kunst- oder historischen Wert.
Wir rechnen nach: Das Schloss selbst stand also nicht viel länger als 87 Jahre. An seiner Stelle errichtete man später das Landstallmeisterhaus. Die Pferdezucht wurde seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ständig ausgeweitet. Nachdem das 1892 in Wickrath gegründete Rheinische Pferdestammbuch 1911 nach Bonn verlegt worden war, kehrte es 2002 an seine historischen Wurzeln nach Wickrath zurück.
Mit ganz vielfältigen Eindrücken beenden wir unsere heutige Route. Sie war nur neun Kilometer lang, und hat uns doch so viel über unsere Heimat erzählt.
heute ist der Tag der Arbeit, an dem wir traditionell für die Rechte der Arbeiter*innen demonstrieren. Wegen des Corona-Virus ist dies in diesem Jahr leider nicht möglich. Unsere Ziele und Forderungen bleiben aber bestehen und sie sind aktuell wie eh und je: Faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen, soziale Gerechtigkeit und Solidarität! Dazu zählt auch, die Forderung nach einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Wirtschaften, das nicht auf Kosten unserer Kinder unsere Erde zerstört. Dass wir gemeinsam stark sein können, haben wir in den vergangenen Wochen gezeigt. Wir haben erreicht, dass das Kurzarbeitergeld gestaffelt erhöht wird. Dieser Erfolg ist ein gemeinsamer Erfolg von SPD, Gewerkschaften und vielen Angestellten und Arbeiter*innen, die gemeinsam dafür eingestanden sind. Seite an Seite zu schreiten und für eine gemeinsame Sache zu kämpfen, ist also auch in Zeiten der Corona-Krise möglich. Und es ist gerade in diesen Zeiten der nötigen physischen Distanzierung wichtig! Auch ohne Demo rufen wir morgen: Es ist Zeit für mehr Umverteilung! Für mehr soziale Gerechtigkeit! Für mehr Solidarität! Passt auf Euch auf und bleibt gesund!
Ein Forschungsteam will mit einer breit angelegten Online-Befragung herausfinden, vor welchen Herausforderungen Pflegeeinrichtungen angesichts der Corona-Pandemie stehen und wie sie damit umgehen.
Befragt werden mehr als die Hälfte aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Ziel sind Handlungsvorschläge für die Landes- und Bundespolitik.
Pflegekräfte waren auch vor Ausbruch der Pandemie hoch belastet. Nun hat sich die Situation verschärft und die Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen. Das betrifft sowohl personelle als auch materielle Ressourcen. Darüber, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen, ist wenig bekannt.
Die Universität Bremen hat sich zum Ziel gesetzt, dazu verlässliche Daten zu erheben. Ein neunköpfiges Team aus dem Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und dem SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik führen unter Leitung von Professorin Karin Wolf-Ostermann und Professor Heinz Rothgang eine bundesweite Online-Befragung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch. Mehr als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland, insgesamt 18.000, werden jetzt per E-Mail kontaktiert.
Pflegebedürftige gehören zu den gefährdeten Gruppen im Land. Wenn Sie an COVID-19 erkranken, ist die Todesrate sehr hoch. Sie sollten geschützt werden. Die einzige derzeit bekannte und genutzte Strategie zur Eindämmung der Pandemie ist soziale Distanzierung. Diese Strategie ist bei Pflegebedürftigen aber nicht im selben Maß anwendbar wie bei der restlichen Bevölkerung, da die Betroffenen auf persönliche Unterstützung angewiesen sind und damit auch auf körperliche Nähe nicht verzichten können. Dennoch können Maßnahmen der sozialen Distanzierung ergriffen werden, etwa durch Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten. „Dies führt aber zu Isolation und Einsamkeit, die für Pflegebedürftige ebenfalls gefährlich ist. Wir befinden uns also in einem Dilemma“, sagt Pflegeprofessorin Karin Wolf-Ostermann.
Handlungsempfehlungen für die Politik Ziel der wissenschaftlichen Untersuchung ist es nun, festzustellen, welche Herausforderungen für die Pflegedienstleitungen während der Corona-Pandemie bestehen. Es soll ermittelt werden, an welchen personellen und materiellen Ressourcen es mangelt und welche Änderungen der Rahmenbedingungen sich entlastend auf die Pflegeeinrichtungen auswirken könnten. Aus den Ergebnissen wollen die beteiligten Bremer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsempfehlungen formulieren, die über das Bundesministerium für Gesundheit in den politischen Prozess eingespeist werden können.
„Die Corona-Krise macht deutlich, wie belastet Pflegeeinrichtungen sind. Es ist zu hoffen, dass Bemühungen, die Personalsituation in Einrichtungen zu verbessern, durch die Krise nicht behindert, sondern sogar befördert werden“, sagt Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang. Seine Kollegin Karin Wolf-Ostermann ergänzt: „Die Krise ist eine Chance für einen technologischen Innovationsschub. Einrichtungen sollten zum Beispiel die digitale Kommunikation der Bewohner mit Angehörigen ermöglichen.“