Autor: Redaktion

  • Straßenbenennungen auf dem Prüfstand

    Straßenbenennungen auf dem Prüfstand

    Der Kulturausschuss berät in seiner Sitzung am kommenden Dienstag (1. Dezember) über einen Antrag zu Straßenbenennungen in Mönchengladbach.

    Die Ampel-Fraktionen haben diesen entworfen und um eine gemeinsame Einreichung des Antrags bei den demokratischen Fraktionen geworben.

    Der SPD-Fraktionsvorsitzende Janann Safi erklärt dazu: „Die Ehrung durch Straßenammen ist politisch kein unbekanntes Thema. Ich bin froh, dass wir es nun in einem verbindlichen und transparenten Verfahren endlich angehen. Es ist nicht zu tolerieren, dass es Straßen gibt, die historisch stark belastete Persönlichkeiten ehren. Gleichzeitig wollen wir dieses Thema ergebnisorientiert erledigen.“

    „Viele Straßen in Mönchengladbach sind noch immer nach problematischen Personen unserer Vergangenheit benannt.“, verdeutlich Lena Zingsheim, Fraktionssprecherin der Grünen. „Im Rahmen einer aktiven Erinnerungskultur wollen wir dies jetzt zügig ändern. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt eine Bestandsaufnahme machen und unserer Verantwortung als Stadtgesellschaft nachkommen. Der nächste Schritt muss dann sein diese Straßen nach Menschen zu benennen, die sich für das Gemeinwohl eingesetzt haben – besonders mit lokalem Bezug.“

    Das erklärte Ziel ist eine fraktionsübergreifende Einigung bei diesem Thema. Konkret sieht der Antrag vor, eine Kommission aus Fachleuten einzurichten. Diese ordnet Straßennamen in verschiedene Kategorien ein, um dem Rat eine Liste zur Entscheidung über vorzulegen. Dieser soll anhand der fachlichen Einschätzung über mögliche Umbenennungen final entscheiden.

    „Natürlich wollen wir in diesem Prozess auch die Argumente der Anwohnerinnen und Anwohner anhören und abwägen. Dort, wo es tatsächlich zu Umbenennungen kommt, werden wir den betroffenen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden durch die Verwaltung praktische Hilfestellung bei allen mit der Umbenennung entstehenden Formalitäten geben.“, betont die FDP-Fraktionsvorsitzende Nicole Finger.

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  • Zwischenzeit in St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen

    Zwischenzeit in St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen

    Innehalten, Atemholen – 30 Minuten Musik und Wort in St. Helena

    Gönnen Sie sich einmal im Monat während des Rheindahlener Wochenmarktes in St. Helena eine halbstündige Auszeit. Der Besuch des Marktes lässt sich mit einem kurzen Besuch der St. Helena-Kirche wunderbar verbinden, um – gerne zwischen gefüllten Einkaufstaschen – auszuruhen, den Texten und Klängen der Musik zu lauschen.

    Zum 28. Mal am Freitag, 27.11.2020 um 15.30 Uhr in St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen:

    Heinz-Josef van Ool liest Texte aus seinem Buch “Erinnerung an Aleppo“.
    Reinhold Richter spielt Orgelwerke von Johann Sebastian Bach, Gerard Bunk und Robert M. Helmschrott.

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  • Studienergebnisse und  Daten zu auf Covid getesteten Kinder und Jugendliche

    Studienergebnisse und Daten zu auf Covid getesteten Kinder und Jugendliche

    Nur 12 Kinder und Jugendliche mit Symptomen seit März in den Städtischen Kliniken positiv auf Covid 19 getestet

    Die Mönchengladbacher Kinder- und Jugendklinik hat sich an einer großen Datensammlung des Verbands Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands beteiligt. 

    Dafür haben die Kinderärzte der Städtischen Kliniken alle Covid-Tests ausgewertet, die seit dem 3. März in der Klinik gemacht wurden.
    Von den 766 Tests waren nur 12 positiv. Das entspricht einem Anteil von 1,6 Prozent.

    Getestet wurden alle Kinder und Jugendlichen mit Symptomen wie Fieber ohne erkennbare Ursache, alle Erkälteten, Kinder mit Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns sowie Kinder, in deren Familien Corona bereits aufgetreten war.

    „Wir haben flächendeckender getestet als in der Erwachsenenmedizin, weil in den ersten Monaten unklar war, ob Kinder besonders ansteckend sind und wir sicherstellen wollten, dass sich in unserer Klinik niemand ansteckt“, erläutert Chefärztin Dr. Sabine Keiser.

    Alle Kinder und Jugendlichen bekamen den PCR-Test, der von allen Tests die größte Aussagekraft hat, und wurden vorsorglich bis zum Eintreffen des Ergebnisses isoliert.
    Dass so wenige Testergebnisse positiv waren, lässt für Chefärztin Keiser nur einen Schluss zu: „Auch wenn Kinder eine Schniefnase haben, deutet das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf eine Covid-Infektion hin.“
    Die wenigen positiv getesteten jungen Patienten hatten milde Symptome. Kein einziges Kind brauchte intensivmedizinische Betreuung.
    Ein 15-jähriger Jugendlicher, der in den Städtischen Kliniken letztlich an Covid verstarb, hatte zahlreiche lebensbedrohliche Vorerkrankungen. 

    Der Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, der die Datenabfrage initiiert hat, hält angesichts dieser Daten den Schulbetrieb auch während der aktuellen zweiten Welle für nicht gefährlich.
    Es stehe außer Frage, dass Kinder und Jugendliche sich anstecken und den Virus weitergeben können, schreiben die Initiatoren der deutschlandweiten Abfrage. Das gelte insbesondere für Jugendliche.
    Allerdings konnte bei keinem der positiv getesteten Kinder und Jugendliche im Elisabeth- Krankenhaus ein Zusammenhang mit dem Schulbesuch nachgewiesen werden.

    „Keines dieser Kinder hat unserer Kenntnis weitere Infektionen in der Schule verursacht“, so Dr. Keiser.

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  • Europaabgeordnete warnen vor Verschlechterung der Grundrechte in der EU

    Europaabgeordnete warnen vor Verschlechterung der Grundrechte in der EU

    Am Donnerstag verabschiedete das Parlament seinen Bericht für 2018-2019 über die Lage der Grundrechte in der EU, in dem zahlreiche Problembereiche aufgezeigt werden.

    • Gefährdete Gruppen, Meinungsfreiheit, Medienpluralismus und Versammlungsfreiheit unter Beschuss 
    • „Organisierter Rückschlag“ gegen Geschlechtergleichheit und Frauenrechte 
    • Hetze und verschiedene Formen von Rassismus normalisieren sich 
    • Dringende Notwendigkeit eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte 

    Die Abgeordneten verurteilen mit Nachdruck die Bemühungen in einigen Mitgliedsstaaten, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz zu schwächen und bekräftigen die dringende Notwendigkeit eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte.
    Sie weisen auf Angriffe auf die Freiheit, Unabhängigkeit und den Pluralismus der Medien hin und heben die demokratische Rolle von Journalisten und Hinweisgebern („Whistle-Blowers“) hervor. Sie fordern die Mitgliedsstaaten auch auf, von der Verabschiedung von Gesetzen abzusehen, die die Versammlungsfreiheit einschränken, und unverhältnismäßige und gewaltsame Eingriffe der Strafverfolgungsbehörden zu beenden.

    Schutz für benachteiligte Menschen

    Schutzbedürftige Gruppen (insbesondere Frauen, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Kinder, Migranten, Roma, Fahrende und LGBTI+ Menschen) seien unverhältnismäßig stark von den Kürzungen der Staatsausgaben betroffen, so die Abgeordneten, und fordern eine Politik, die die menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte berücksichtigt. Sie machen auch auf die Bedeutung eines gerechten ökologischen Übergangs, auf den Schutz junger Menschen, die aus dem Wohnungsmarkt gedrängt werden, und auf Kinder in Armut aufmerksam.

    Der Bericht verurteilt den „organisierten Rückschlag“ gegen die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, und betont das Recht auf moderne Verhütungsmethoden und des sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruchs. Er verurteilt auch nachdrücklich die alarmierende Rate von Frauenmorden in der EU und die Segregation von Roma-Frauen in der Gesundheitsversorgung von Müttern und fordert ein sofortiges Verbot dieser diskriminierenden Praxis sowie Rechtsbehelfe für die Opfer von Zwangssterilisationen.

    Das Parlament ist sehr besorgt über Berichte, wonach Asylsuchende „Pushbacks“ (gewaltsamen Zurückdrängungen) ausgesetzt sind, und über die humanitäre Situation in Hotspots. Einschüchterungen, Verhaftungen und Strafverfahren gegen Organisationen und Einzelpersonen, die humanitäre Hilfe leisten, müssen ein Ende haben. Humanitäre Korridore und humanitäre Visaprogramme müssen eingerichtet werden.

    Bekämpfung des Extremismus

    Die Abgeordneten warnen davor, dass sich Hetze und verschiedene Formen des Rassismus normalisieren, nicht nur von Extremisten, sondern auch von bestimmten Regierungsvertretern oder politischen Führern, und fordern ein wirksames Verbot neofaschistischer und neonazistischer Gruppierungen. Sie verurteilen auch alle Angriffe auf Christen und fordern ihre Gleichbehandlung in Europa und weltweit nach Angriffen auf christliche Gotteshäuser.

    Außerdem: Das Parlament

    • betont den Zusammenhang zwischen organisierter Kriminalität, Korruption und Meinungsfreiheit, Haftanstalten, Zugang zu sozialen Rechten und Menschenhandel;
    • ist besorgt über den schrumpfenden Raum der Zivilgesellschaft;
    • unterstreicht die Risiken, die mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und Datenverarbeitung zur Verhaltensmanipulation verbunden sind; und
    • hebt die Haftbedingungen hervor und fordert gemeinsame EU-Standards im Einklang mit dem Völkerrecht.

    Der Bericht wurde mit 330 Ja-Stimmen bei 298 Nein-Stimmen und 65 Enthaltungen angenommen.

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  • Polizei bietet “Einbruchsradar” per App für Nordrhein-Westfalen an

    Polizei bietet “Einbruchsradar” per App für Nordrhein-Westfalen an

    Bürgerinnen und Bürger sollen sich über Risiken in ihrer Nachbarschaft informieren können.

    Wie das Ministerium des Inneren mitteilt, informiert die Polizei nun Bürgerinnen und Bürger per App über Einbruchgesehen in ihrer Nachbarschaft. Die Anwendung liefert Informationen zu früheren Taten sowie auf dieser Basis Prognosen zu Einbruchswahrscheinlichkeiten. Darüber hinaus beinhaltet die App wichtige Präventionshinweise. So können sich die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Wohnungen besser vor Einbrechern sichern und werden an die regionalen Beratungsstellen der Polizei verwiesen.

    Andreas Terhaag;

    „Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über die Einbruchsrisiken in ihrer Nachbarschaft informieren können. Nur wer sich möglichen Gefahren bewusst ist, kann sich letztlich davor effektiv schützen. Auch wenn die Wohnungseinbrüche quantitativ in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich auf 27.000 gesunken sind, erfordert ihre Bekämpfung große Ressourcen innerhalb der Polizei. Ein Einbruch ist zudem immer ein belastendes Ergebnis für Betroffene. Das Sicherheitsgefühl ist erschüttert, weshalb wir uns nicht auf guten Zahlen ausruhen dürfen“, so Andreas Terhaag, Abgeordneter für die Freien Demokraten im Landtag NRW.

    Die App gibt es ab sofort kostenlos im Appstore sowie im Google Play Store. Per Push-Mitteilung werden an jedem Montag für vom User festgelegte Orte auf das Smartphone projiziert und auf einer Stadtkarte kann man diese dann verfolgen, wobei die Darstellung der Tatorte nur grob verteilt angezeigt werden, um Datenschutz zu wahren.

    Zunächst sind die Funktionen örtlich auf den Zuständigkeitsbereich folgender Polizeipräsidien begrenzt: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal.

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  • Fünf gegen einen – Versuchter Raub am Marienplatz

    Fünf gegen einen – Versuchter Raub am Marienplatz

    In der Nähe des Marienplatzes in Rheydt haben am Freitag, 20. November, gegen 19 Uhr fünf Jugendliche versucht, einen anderen Jugendlichen zu berauben, und ihn durch Faustschläge leicht verletzt.

    Sie umringten den 15-Jährigen an der Dahlener Straße und zerrten ihn in eine Fußgängergasse. Einer der Täter schlug ihn dort mit der Faust gegen den Kopf und verletzte ihn dadurch leicht. Unter Androhung von weiteren Schlägen forderten die Täter den 15-Jährigen dazu auf, ihnen am nächsten Tag Bargeld zu bringen.

    Erst als ein Freund des 15-Jährigen diesem zu Hilfe kam, entfernten sich die fünf Täter in unbekannte Richtung.

    Die Polizei leitete sofort eine Fahndung nach den Flüchtigen ein, konnte diese aber nicht fassen.

    Die fünf Jugendlichen sollen alle zwischen 13 und 16 Jahren alt sein.
    Einer von ihnen trug eine rote Hose und eine schwarze Mütze.
    Ein anderer hat blonde Haare, ist circa 1,60 Meter groß und trug eine graue Mütze und schwarze Kleidung.
    Der dritte war ebenfalls blond und soll 1,65 Meter groß sein; er trug ein grünes Nike-Shirt, eine schwarze Weste, graue Jeans und weiße Nike-Schuhe.
    Der vierte Täter hat schwarze Haare und trug eine Jacke mit roten Längsstreifen auf den Ärmeln, eine graue Hose und schwarze Schuhe.
    Der fünfte Junge trug eine weiß-rot-blaue Jacke der Marke Nike.

    Die Polizei fragt: Wer kennt diese Personen?
    Hinweise nimmt sie unter der Rufnummer 02161-290 entgegen.
    (jn)

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  • Tiergarten-Kasse samt Shop geöffnet

    Tiergarten-Kasse samt Shop geöffnet

    Noch ist unklar, ab wann der Tiergarten Mönchengladbach wieder für Besucher öffnen darf.

    Hinter den Kulissen wird alles dafür vorbereitet.
    Ab sofort ist es aber möglich Gutscheine für Jahreskarten 2021 zu erwerben oder den zahlreichen Plüschtieren aus dem Shop ein neues Zuhause zu geben.

    Die Jahreskarten werden aktuell noch gedruckt und Mitte Dezember geliefert. Aber Gutscheine sind bereits erhältlich, die sich auch prima als Weihnachtsgeschenk eigenen.

    “Als kleines Dankeschön für die treuen Besucher und als Ausgleich für eventuelle Unannehmlichkeiten während der Coronazeit halten wir die Preise im kommenden Jahr stabil”; so Dr. Katrin Ernst, Leiterin des Tiergartens: Die Jahreskarten kosten 50 Euro für ein Elternpaar und dessen Kinder oder für ein Großelternpaar samt Enkel.
    Die Jahreskarte ist nicht übertragbar von Eltern auf Großeltern oder umgekehrt.

    Die Kasse ist zu den üblichen Öffnungszeiten von 9 bis 16 Uhr besetzt. “Unterstützen Sie den Tiergarten in einer auch für uns schweren Zeit”, bittet Ernst.

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  • Informations-Angebot zur naturnahen Niersumgestaltung im Bresgespark

    Informations-Angebot zur naturnahen Niersumgestaltung im Bresgespark

    Anfang Dezember beginnen die Vorarbeiten zur naturnahen Umgestaltung der Niers im Bresgespark zwischen Römerstraße und Zoppenbroich.

    Da das Projekt in Kürze startet, möchte der Niersverband alle Interessierten über die notwendigen Vorarbeiten und Maßnahmen, die jetzt erforderlich sind, umfassend informieren und Fragen beantworten.

    Aufgrund der aktuellen Corona-Situation lädt der Niersverband digital zu einer Informationsveranstaltung am

    Freitag, 27.November 2020, um 14:00 Uhr ein.

    Zur Teilnahme bitte folgenden Link in den Browser eingeben:
    https://niersverband.webex.com/meet/bresgespark
    Die Einwahl ist ab 13:45 Uhr möglich.
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
    Weitere Informationen zur Teilnahme sind auf der Homepage www.niersverband.de zu finden.

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  • Dr. Günter Krings nimmt Stellung zum Bevölkerungsschutzgesetz

    Dr. Günter Krings nimmt Stellung zum Bevölkerungsschutzgesetz

    Eine Reihe von Zuschriften an meine Büros in Mönchengladbach und Berlin in den letzten Tagen zeigen mir die Sorgen vieler Menschen darum, dass das am Mittwoch im Bundestag verabschiedete Bevölkerungsschutzgesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte.

    Doch diese Sorgen sind unbegründet. Sehr viele Falschmeldungen und Missverständnisse sind erschreckenderweise dazu im Umlauf. Das Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages. Selbstverständlich bleiben auch das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte vollkommen gewahrt. Der Deutsche Bundestag hat außerdem auch wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

    Fakt ist: Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt unser Land und seine Menschen auf eine harte Probe. Neben persönlichen Vorsichtsmaßnahmen ist die Beschränkung des öffentlichen Lebens und die Minimierung auf die unabdingbaren Sozialkontakte das Wirksamste, was wir tun können, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ich weiß, dass wir damit allen Bürgern in unserem Land sehr viel abverlangen, aber nur gemeinsam und entschlossen können wir es schaffen und die Pandemie so unter Kontrolle halten, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

    Um das Infektionsgeschehen rasch einzudämmen, muss Politik schnell und konsequent reagieren und alle notwendigen Maßnahmen erlassen können. Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Kulturveranstaltungen oder die Schließung von Restaurants sind aber schmerzhafte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen. Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die Pandemie effektiv bekämpft werden kann und zugleich Grundrechte möglichst geschont werden.

    Der erhobene Vorwurf, wir würden ein Ermächtigungsgesetz schaffen, ist daher nicht nur historisch infam, sondern auch in der Sache falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Wir als Bundestag geben den Ländern ein klares Regelungsprogramm vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Wir haben eine Abwägung zwischen den Maßnahmen vorgenommen, die einerseits erforderlich sind, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, und andererseits den Grundrechten der Bürger, die von den Einschränkungen betroffenen sind. Damit gestalten wir die Eingriffe nicht nur grundrechtsschonend und strikt verhältnismäßig aus, sondern tragen auch dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsprinzip Rechnung.

    Die Vorgaben für Bund und Länder werden durch das neue Gesetz künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig gut zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Das macht die Maßnahmen für Gerichte und die Betroffenen nachvollziehbarer und sorgt so für mehr Gerichtsfestigkeit. Und dies wiederum sorgt für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.

    Wir haben außerdem die Absicherung für Eltern in der Corona-Pandemie verlängert. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen können, weil ihre Kinder wegen pandemiebedingter Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen, erhalten weiterhin eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Diese Regelung verlängern wir bis zum 31. März 2021.

    Bei allem, was wir tun: Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken fortgeschrieben wird. Das heißt, dass von den Bundesländern als geeignet ausgewählte Kliniken künftig einen Ausgleich für Einnahmeausfälle erhalten, wenn sie für die Behandlung von COVID-19-Patienten planbare Operationen verschieben. Hier folgen wir aber nicht dem Gießkannenprinzip, sondern unterstützen gezielt die Kliniken, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Infektionszahlen liegen und daher besonders belastet sind.

    Insbesondere in besonders grundrechtssensiblen Bereichen wurden die Hürden für Maßnahmen noch einmal erhöht. Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Demonstrationen oder Gottesdiensten dürfen immer nur letztes Mittel sein. Als Union war uns zudem wichtig, den Menschen die Angst vor sozialer Isolation zu nehmen. Deswegen haben wir sichergestellt, dass der Besuch von Alten- oder Pflegeheimen nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass es keine sozialen Kontakte mehr gibt.

    Lassen Sie mich noch kurz zum Thema Impfen kommen – ein weiteres Thema, dass vielerorts sehr emotional diskutiert wird. Wir alle haben die Meldungen der letzten Tage vernommen, dass ein Impfstoff gegen das Coronavirus zeitnah verfügbar sein soll. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Wir sehen für alle Bürger einen Anspruch auf Schutzimpfungen vor und ermöglichen für besonders gefährdete Gruppen eine vorrangige Impfung. Dieses Vorgehen ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Impfpflicht, sondern es schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Ich möchte klarstellen: Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.

    Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz waren deshalb angezeigt, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, um auf deren Grundlage auch längerfristig notwendige  Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anzuordnen. Diese Fragen haben wir nun mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz gut beantwortet. Hier wurden Punkte in einem Parlamentsgesetz zusammengefasst, die bisher nur in Rechtsverordnungen, unabhängig von direkter Parlaments-Mitwirkung geregelt worden sind. Das Gesetz bietet damit mehr Parlamentsbeteiligung, mehr Grundrechtschutz und mehr Rechtsstaatlichkeit. Dem Gesetz habe ich deshalb aus voller Überzeugung zugestimmt.

    Aber natürlich ist Kritik daran in unserer Demokratie ebenso legitim wie in jedem anderen Gesetz. Nicht akzeptabel und zum Teil erschreckend ist es aber, wenn „Demonstranten“ Abgeordnete bedrängen, gar versuchen, sie an der Ausübung ihrer parlamentarischen Pflichten zu hindern. Das erinnert an dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Und natürlich darf man gegen die Pflicht, Masken zu tragen zum Schutz gegen die Corona-Pandemie, demonstrieren. Man muss sich aber trotzdem an demokratische und rechtsstaatliche Regeln halten!

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  • GERMAN MEDICAL AWARD: Hohe Auszeichnung für Mönchengladbacher Arzt

    GERMAN MEDICAL AWARD: Hohe Auszeichnung für Mönchengladbacher Arzt

    Der renommierte Preis geht an Kliniken, Ärzte, Praxen, Forscher und Unternehmen, die sich in besonderer Weise darum verdient gedient gemacht haben, dank medizinischer Innovation Patienten besser zu versorgen.

    Die Preisträger wurden heute in Düsseldorf bekannt gegeben.
    Die festliche Abendgala im Rahmen der Medica mussten die Organisatoren wegen Covid 19 absagen, dabei hätte hat der Verein German Medical Club e.V. reichlich Grund zum Feiern.
    Die Zahl und die Qualität der eingereichten Projekte für den Innovationspreis für eine bessere Patientenversorgung war in diesem Jahr außerordentlich hoch.
    „Die Preisträger hätten den Applaus auf der Bühne wirklich verdient gehabt. Wir erleben aktuell gerade die große Stunde medizinischer Leistung und Innovation – aber nicht die Stunde von gemeinsamen
    Veranstaltungen. Das Wichtigste aber ist: Die Arbeit der Preisträger wird vielen Patienten ganz unmittelbar nutzen“, sagt Yvonne Esser, Vorsitzende des German Medical Club e.V.

    Schirmherr des GERMAN MEDICAL AWARD ist Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
    Auffällig ist in diesem Jahr, dass viele der eingereichten Projekte die Möglichkeiten der Digitalisierung besonders effektiv für die medizinische Versorgung genutzt haben. „Technischer Fortschritt ist kein Selbstzweck. Er nützt dann, wenn Patienten dank innovativer Verfahren besser behandelt werden können. Viele der Preisträger 2020 stehen für dieses
    Verständnis von Zukunftsmedizin“, so Yvonne Esser.

    Zu den Preisträgern zählen neben einigen der großen Universitätskliniken des Landes auch kleinere Kliniken, Unternehmen und Initiativen.
    Im Einzelnen gehen die Preise an:
    – Prof. Marylyn Addo, Leiterin der Sektion Infektiologie am Universiätsklinikum Hamburg-Eppendorf, erhält die Auszeichnung Medical Woman of the Year 2020 für ihre Arbeit an der Entwicklung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2.
    – Prof. Dr. Sebastian Kelle, Direktor des MRI Core Labs am Deutschen Herzzentrum Berlin, erhält den Preis in der Kategorie Medical Excellence Award und in der in der Kategorie Medical Innovation der Praxen und Kliniken, Kardiologie.
    – Prof. Dr. Alexander Muacevic, Chefarzt Radiochirurgie und Neurochirurgie des Europäischen Cyberknife-Zentrums München, erhält den Preis in der Kategorie Medical Innovation der Praxen und Kliniken, Radiologie/Strahlentherapie.
    – Prof. Dr. Thomas Vogl, Radiologe am Universitätsklinikum Frankfurt, Goethe-Universität, erhält den Preis in der Kategorie Medical Innovation der Praxen und Kliniken, Onkologie.
    – B. Braun Melsungen AG, Melsungen, erhält den Preis in der Kategorie Medical Health.
    – Dr. Ursula Wolf, Fachärztin für Innere Medizin am Universitätsklinikum Halle, erhält den Preis in der Kategorie Medical Management.
    – Prof. Dr. Konrad Karcz, Spezialist für Minimal-Invasive Chirurgie und Adipositaschirurgie am Ludwig-Maximilian Universitätsklinikum München, erhält den Preis in der Kategorie Medical Innovation Product.
    – Doctolib GmbH, Berlin, erhält den Preis in der Kategorie Medical Digital.

    – Noureddin Sawan, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie an den Städtischen Kliniken Mönchengladbach, erhält den Preis in der Kategorie Medical Communication.

    – Muhammad Jawad Noon, Reserach Associate an der Universität Göttingen, erhält den Preis in der Kategorie Academic.
    – Dr. Laura Götz, Köln, erhält den Preis in der Kategorie Charity.
    – Birgit Dittrich, Krankenschwester in der Pflege und Stationsleiterin am Universitätsklinikum Heinrich Heine in Düsseldorf, erhält den Preis in der Kategorie Soziales Engagement.
    – Die Stiftung HUMOR HILFT HEILEN von Dr. Eckart von Hirschhausen, Bonn, erhält Unterstützung.
    Ebenso die Fachschaft Medizin und MEDIDUS des Universitätsklinikums Heinrich-Heine Düsseldorf.
    Der Award wird in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und mit Unterstützung der MEDICA Düsseldorf verliehen.

    Kooperationspartner sind zudem das Medizinunternehmen Richard Wolf und die Städtischen Kliniken Mönchengladbach.
    Die Preise wird der Verein in den kommenden Wochen einzeln und dezentral an die Preisträger übergeben. Die Arbeiten und die Begründung für die Auszeichnung werden auf der Homepage www.germanmedicalaward.com dokumentiert. Kommendes Jahr werden die Preise wieder in gewohnter Form im Rahmen der Medica verliehen.

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  • Diözesanrat der Katholiken nimmt Stellung zur sexualisierten Gewalt von Klerikern im Bistum Aachen

    Diözesanrat der Katholiken nimmt Stellung zur sexualisierten Gewalt von Klerikern im Bistum Aachen

    Das jüngst vorgelegte Gutachten der Münchener Kanzlei Westphal Spilker Wastl zur sexualisierten Gewalt von Klerikern im Bistum Aachen ist ein Meilenstein.

    Erstmals liegt nun eine Studie vor, die die systemischen Ursachen von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker im Bereich des Bistums Aachen im Zeitraum 1965 bis 2019 analysiert.

    Das Fazit ist vernichtend:
    Im Bistum Aachen ging Täterschutz vor Opferschutz.
    Für uns kommt es jetzt ganz entscheidend darauf an, was aus dem Gutachten entsteht.
    Wir erwarten vom Bischof von Aachen einen Zeit- und Maßnahmenplan, der mess- und überprüfbare Ziele zur Umsetzung beinhaltet. Und zwar auf jede der Empfehlungen der Kanzlei hin. Innerhalb von zwei Monaten, also bis Mitte Januar 2021, muss die Diözese schriftlich darlegen, wie sie jede einzelne Empfehlung zu bearbeiten beabsichtigt. Wo die Bistumsverantwortlichen den Gutachtern nicht folgen wollen, sollen sie das benennen.
    Dabei geht es uns nicht um Aktionismus. Im Gegenteil: Es geht um transparente, klare und überprüfbare Konzepte.
    Vordringlich fordern wir die Einrichtung einer Kommission im Sinne der “Gemeinsamen Erklärung des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. Juni 2020“.

    Die Beurteilung der Maßnahmen um nachhaltigen Opferschutz und Prävention darf nicht mehr in den Händen der Institution selbst liegen. Deshalb sind derzeit auch vorschnelle öffentliche Selbstbekundungen als Fürsprecher für die Betroffenen unangebracht.
    Dazu gehört auch die selbstkritische Reflexion der eigenen Rolle von uns als
    Laienorganisationen in einem System des Nichtwissens und des Nichtwahrhabens und Nichtwahrhaben-Wollens. Aufarbeitung mit den Zielen des Betroffenenschutzes und der Prävention ist vor diesem Hintergrund eine Haltung, die in unseren Augen von allen engagierten katholischen Christinnen und Christen praktiziert werden muss.

    Nach Lektüre des Aachener Gutachtens verstehen wir einmal mehr: Kirche muss endlich die Würde der einzelnen Person, ihre Autonomie und ihre Selbstbestimmung in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen und zum Fixpunkt ihrer inneren Verfassung machen. Die blendende Illusion einer zur unbefleckten Heiligkeit berufenen Gruppe ist bis heute wirksam. Nur wenn sie überwunden wird, sehen wir langfristig die Veränderung hin zum Besseren.
    Daraus resultiert auch der Abschied von der bisher schädlichen Sexualmoral. Eine Kirche in einem demokratischen Gemeinwesen muss sich von einer monarchischen Kirche abwenden und ein neues Amts- und Weiheverständnis entwickeln.
    Fakten und Empfehlungen liegen dank des Gutachtens auf dem Tisch. Jetzt ist die Zeit der Umsetzung. Leitend sollte in der Tat die Perspektive der Betroffenen sein. Aber nicht wir oder das Bistum definieren diese Perspektive, sondern Betroffene selbst. Dafür sind schnellstmöglich die Grundlagen zu schaffen.

    Aachen, 19.11.2020
    Erstunterzeichner:
    Dr. Karl Weber, Vorsitzender des Diözesanrates
    Gaby Sillikens-Terhorst, Vorsitzende Katholikenrat Kempen-Viersen
    Irene Mörsch, Vorsitzende Katholikenrat Düren
    Dr. Holger Brantin, Vorsitzender Katholikenrat Aachen Stadt
    Walter Kahn, Vorsitzender Katholikenrat Aachen Land
    Lutz Braunöhler, Vorsitzender Katholikenrat Heinsberg
    Marita Rauchberger, Vorsitzende Katholikenrat Eifel
    Marie-Theres Jung, Vorsitzende Katholische Frauengemeinschaft Deutschland, Diözese Aachen
    Karin Linzenich, Heinz Backes, Vorsitzende Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Diözese Aachen
    Maria Taube, Vorsitzende Kolpingwerk Diözese Aachen
    Kurt Bongard, Diözesanbundesmeister Bund Historischer Deutscher Schützenbruderschaften
    Anne Embser, Vorsitzende Katholische Elternschaft Deutschland Diözese Aachen
    Klaus Mock, Vorstand Bund Neudeutschland ND, Diözesanverband Aachen
    Benedikt Patzelt, Simon Hinz, Vorsitzende Bund der Deutschen Katholischen Jugend, Diözese Aachen
    Bernd Servos, Diözesanjungschützenmeister Bund der St. Sebastianus Schützenjugend
    Dr. Sarah Geenen, Jonas Spinczyk, Vorsitzende Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Aachen
    Svenja Mevissen, Bastian Hochheim, Diözesanleitung Christliche Arbeiter Jugend, Diözese Aachen
    Julien Reese, Vorsitzender Katholische Landjugendbewegung Diözese Aachen
    Axel Jansen, Jugendverbände der Gemeinschaft Christlichen Lebens, Diözese Aachen

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  • Initiative „Pro Radweg Bismarckstraße“ übergibt Bürgerantrag und 2.100 Unterschriften

    Initiative „Pro Radweg Bismarckstraße“ übergibt Bürgerantrag und 2.100 Unterschriften

    Die Einzelhändler haben sich zu einer Initiative zusammengeschlossen, um sich für einen Radweg an der Bismarckstraße einzusetzen.

    Für den Bürgerantrag “Pro Radweg Bismarckstraße” hat die Initiative in den letzten Wochen rund 2.100 Unterschriften gesammelt.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs hat den Antrag heute (19. November) persönlich an der Bismarckstraße entgegengenommen.
    Initiatorin Gabi Stopka, weitere Geschäftsleute von der Bismarckstraße und Vertreter*innen verschiedenen Fahrradinitiativen übergaben das dicke Bündel mit Anträgen und Unterschriftenlisten.

    “Ich finde es gut, wenn sich Bürgerinnen und Bürger zusammenschließen, um ihre Interessen mitzuteilen und sich mit Ideen und Anregungen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Der Bürgerantrag wird nun Thema im Ausschuss für Anregungen sein”, so der Oberbürgermeister.
    Danach wird sich – sofern sich die politische Mehrheit dafür entscheidet – der Ausschuss für Umwelt und Mobilität mit dem Thema befassen.

    Ein Großteil der Einzelhändler und Dienstleister an der Bismarckstraße haben den Bürgerantrag unterschrieben. Damit wollen die Gewerbetreibenden zeigen, dass eine Vielzahl von Menschen hinter dem Anliegen steht, einen Radweg auf der Bismarckstraße prüfen zu lassen.

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  • 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

    3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

    Der Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

    Dazu erklärt der Mönchengladbacher CDU-Bundestagabgeordnete Dr. Günter Krings:

    „Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz hat der Bundestag seine Rechte als Parlament gegenüber der Bundesregierung gestärkt. Das begrüße ich ausdrücklich. Denn aufgrund der hohen COVID-19-Fallzahlen und der langen Dauer der Corona-Pandemie ist es notwendig, die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu präzisieren. Maßnahmen, die in den letzten Monaten in Rechtsverordnungen unabhängig von Parlamentsmitwirkung festgelegt worden sind, werden nun durch ein Parlamentsgesetz geregelt. Innerhalb dessen können die Landesregierungen die im Gesetz aufgelisteten Schutzmaßnahmen anwenden. Dieses Mehr an Parlamentsbeteiligung steht für mehr Grundrechtschutz und mehr Rechtsstaatlichkeit.

    Der Deutsche Bundestag hat eine Abwägung zwischen den Maßnahmen vorgenommen, die erforderlich sind, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, und den Grundrechten der Bürger, die von den Einschränkungen betroffenen sind. Deshalb sind für die Eingriffe entsprechende Schwellen vorgesehen. Sie liegen bei 35 und 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer Woche. Damit die Maßnahmen transparent und nachvollziehbar sind, haben wir klare Leitplanken implementiert: Die Länder werden verpflichtet, ihre Rechtsverordnungen zu begründen. Zudem sind die Maßnahmen generell auf vier Wochen befristet werden; eine Verlängerung muss erneut beantragt und begründet werden.

    Es zeichnet sich ab, dass ein Impfstoff gegen das Coronavirus zeitnah verfügbar ist. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Deshalb sehen wir für alle Bürger einen Anspruch auf Schutzimpfungen vor und ermöglichen für besonders gefährdete Gruppen eine vorrangige Impfung. Die Impfung ist selbstverständlich freiwillig. Ich möchte klarstellen: Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.

    Wir haben außerdem die Absicherung für Eltern in der Corona-Pandemie verlängert. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen können, weil ihre Kinder wegen pandemiebedingter Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen, erhalten weiterhin eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Diese Regelung verlängern wir bis zum 31. März 2021.

    Bei allem, was wir tun: Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken fortgeschrieben wird. Das heißt, dass von den Bundesländern als geeignet ausgewählte Kliniken künftig einen Ausgleich für Einnahmeausfälle erhalten, wenn sie für die Behandlung von COVID-19-Patienten planbare Operationen verschieben. Hier folgen wir aber nicht dem Gießkannenprinzip, sondern unterstützen gezielt die Kliniken, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Infektionszahlen liegen und daher besonders belastet sind.“

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  • DIE LINKE sucht Verantwortliche im Corona-Schul-Dilemma

    DIE LINKE sucht Verantwortliche im Corona-Schul-Dilemma

    Während die 7-Tage-Inzidenz weiter steigt, sind mittlerweile in vielen Mönchengladbacher Schulen ganze Klassen und eine Vielzahl an Lehrer*innen infiziert und / oder in Quarantäne.

    Von Seite der Verantwortlichen in Stadt und Land hört man dazu nichts, stellt DIE LINKE fest.
    Es erscheint ihr so, als sei diese nächste Welle der Pandemie für die zuständigen Behörden völlig überraschend gekommen, als hätte es die große Menge mahnender Stimmen in diesem Sommer nicht gegeben.

    Sebastian Merkens

    „Aber vielleicht gibt es ja doch eine Strategie. Nur eben keine, bei der Menschen im Mittelpunkt stehen, sondern nur wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden“, stellt das Mitglied im Schulausschuss, Sebastian Merkens, fest.

    Für DIE LINKE Mönchengladbach macht es den Eindruck, als sei das bevorstehende Weihnachtsgeschäft die einzige Bezugsgröße der Planung. Denn wäre es anders, dann müsste jetzt folgendes eingeräumt werden:

    1. Es gab in der ganzen Zeit keine Planung für einen funktionierenden Präsenzunterricht unter der Bedingung steigender Infektions-Zahlen. Die Behauptung, ausreichendes Lüften würde reichen, ist von der Praxis widerlegt.

    2. Es gibt nach wie vor keine Planungen die Unterrichtsformen ins Digitale oder in angepasste Lerngruppen zu übertragen. Das hierbei einige Schulen sehr gute Konzepte ausgearbeitet haben, während andere ohne dastehen, spricht für das völlige Versagen der Planungsinstanz auf Landes- und Kommunalebene.

    3. Notwendige Hygienemaßnahmen in den Schulen existieren auf dem Papier, sind in der Realität aber weder umsetzbar noch ausreichend. Da gibt es bauliche Mängel oder derzeit stattfindende Bauarbeiten, die zu Platzknappheit oder Lärmbelästigung bei offenen Fenstern führen. Ebenso besteht noch immer die mangelhafte Ausstattung mit digitalen und analogen Ressourcen. Mobile, Viren eindämmende Lüftungsanlagen fehlen in Gänze.

    Nach Ansicht der Linksfraktion ist die Liste der Hindernisse noch viel länger. „Eigentlich müssten die politisch Verantwortlichen jetzt zugeben, dass sie seit Februar gepennt haben und unsere Schulen auf diese neue Welle der Corona-Pandemie nicht ausreichend vorbereitet sind“, sagt Merkens und stellt fest,  dass es stattdessen Verbote aus Düsseldorf gibt, die sinnhafte Lösungen wie geteilten und / oder hybrid Unterricht verhindern. Die Landeshauptstadt gäbe nicht mal das nötige Geld, um die Bedingungen ansatzweise zu verbessern. Dass die spontane Verlängerung der Weihnachtsferien um zwei Tage als erfolgreiche Maßnahme gewertet wird, ist für die Linken eine irrsinnige Annahme eines planlosen Schulministeriums.

    DIE LINKE Mönchengladbach sieht in dieser Entwicklung den endgültigen Beweis, dass in unseren Schulen schon lange nicht mehr die Bildung der jungen Menschen im Vordergrund steht. Vielmehr geht es um Betreuung, damit Eltern arbeiten gehen können und Konsum möglich bleibt.

    Der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Lehrer*innen und Schüler*Innen spielt dabei kaum eine Rolle, meint Merkens: „Die Schutzkonzepte stehen im Schatten des Floriansprinzip: Wenn es brennt, dann bitte nicht hier sondern ganz weit weg Herr!“

    DIE LINKE Mönchengladbach fordert als Konsequenz aus dieser Entwicklung, dass die Schulen wo möglich sofort die Freiheit bekommen, geteilten Unterricht oder eigene funktionale Lösungen umzusetzen. Die Lehrenden und Schüler*innen müssen dabei in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Aber im Notfall dürfen für die Linken auch einzelne Schulschließungen von bis zu vier Wochen kein Tabu sein. In dieser Zeit müssen dann die betroffenen Schulen alle Ressourcen an die Hand bekommen, um langfristige und verlässliche Lösungen umzusetzen. „Solche Schulbezogenen Individuallösungen dürfen aber nur kurzzeitig das monatelange Versagen retten“, stellt Merkens klar, spätestens mit Jahresbeginn müsse die Politik nachgearbeitet haben und zu einheitlichen Konzepten kommen.

    Dr. Gert Fischer, CDU

    Auf städtischer Ebene bedeute das die Übernahme von Verantwortung im Mönchengladbacher Schuldezernat. „Wir fordern Herrn Fischer zum Ende seiner Karriere auf, die Notwendigkeiten nachdrücklich und öffentlich beim Land einzufordern und in Teilen aus dem lokalen Haushalt Mittel bereitzustellen“, so Merkens und er wird noch deutlicher: „Oder Herr Fischer hat darauf hinzuarbeiten, das seine Stelle kurzfristig mit einem Menschen neu besetzt wird, welcher dieser Situation gewachsen ist.“

    DIE LINKE meint, dass Lehrer*innen und Schüler*innen derzeit auf dem Altar der politischen Inkompetenz geopfert werden. Aus ihrer Sicht ist Bildung immer erste Priorität und muss für alle gleichermaßen erreichbar sowie sicher sein. Die Linksfraktion stellt klar: „Es wird Zeit Verantwortung zu übernehmen Frau Gebauer, Herr Laschet, Herr Fischer!“

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  • Bund unterstützt Schloss Dyck mit 3 Millionen Euro

    Bund unterstützt Schloss Dyck mit 3 Millionen Euro

    Darüber informiert die Mönchengladbacher SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel.

    „Ich freue mich, dass die Stiftung nun Geld investieren kann, um das Schloss Dyck und die wunderschöne Parkanlage klimaneutraler zu gestalten.
    Die Klimakrise fordert uns in vielen Politikbereichen und muss auf allen Ebenen entschieden bekämpft werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund gerade auch lokale Projekte finanziell unterstützt“, so Yüksel.

    Das Schloss Dyck ist ein Wasserschloss, das sich mit seinen Vorburgen über vier Inseln im Kelzenberger Bach erstreckt. Es wird dabei von einem englischen Landschaftsgarten umgeben.
    Aktuell ist der Schlosspark für eine begrenzte Besucherzahl außer montags von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
    Schloss, Ausstellung und Restaurant sind zur Corona-Pandemiebekämpfung geschlossen.

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  • Nach Jahren des Leerstandes: CDU fordert nun Innenstadt-Konzepte

    Nach Jahren des Leerstandes: CDU fordert nun Innenstadt-Konzepte

    Sie wollen Leerstand abbauen und drohen den Eigentümern mit Eingriffsregelungen.

    „Mönchengladbach lebt!“
    Unter dieser Überschrift fordert die CDU-Ratsfraktion die Verwaltung auf, Konzepte für die Förderung der Innenstädte in Rheydt und Gladbach zu erarbeiten. Ziel soll sein, die Qualität in den Citys zu steigern und Leerstand zu vermeiden.

    Hierbei ist auch zu prüfen, inwiefern Grundstücks- und Immobilienbesitzer finanziell in die Pflicht genommen werden können, sollten sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Gebäude und Ladenlokale leer stehen lassen.

    „Es geht in diesem Antrag ganz einfach darum, dass die Verwaltung prüft: Wie viel Ladenfläche brauchen eigentlich die Innenstädte in Rheydt oder Gladbach? Wie viele Wohnungen werden benötigt, wie und womit kann das Leben in den Innenstädten attraktiver gestaltet werden, damit die Bürger ihre Innenstädte wieder mögen? Wir brauchen da auch einen Austausch mit Händlern, Immobilien- und Grundstücksbesitzern, den Bürgerinnen und Bürgern. Wir alle müssen miteinander klären, wie unsere Citys in Zukunft aufgeteilt werden sollen. Denn der aktuelle Zustand gefällt wohl nur den wenigsten.“, sagt die planungspolitische Sprecherin der CDU, Annette Bonin.

    „Damit wir dieser Neugestaltung in Gladbach und Rheydt näherkommen, müssen wir bestimmte Gebiete abstecken, die in diese Neuplanung fallen. Im nächsten Schritt müssen dort Geschäftsleute, Grundstücksbesitzer, Anwohner befragt werden wer an diesem Ziel mitarbeiten will. Wenn das Interesse und das Engagement groß genug sind, könnte sich eine Art Verein gründen, der wiederum in der Lage ist, zusammen mit der Verwaltung Fördergelder abzurufen, Aktionen zu steuern und aus der Mitte der Gesellschaft die Innenstadt neu zu gestalten. Rheydt lebt, Gladbach lebt dann wieder durch die eigenen Bürger.“, so Christoph Dohmen, CDU-Fraktionsvorsitzender der BV Nord. „Sollten Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer nicht auf die Befragung und die Hilfsangebote der Stadt reagieren und pures Desinteresse zeigen, die aktuelle Situation zu verbessern, sind auch Eingriffsregelungen zu überprüfen.“, sagt Joachim Roeske, CDU-Fraktionsvorsitzender in der Bezirksvertretung Süd.

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  • Neue Glasfaser-Werbeplattform der WFMG online –Private Haushalte im Bestand real ohne Chancen

    Neue Glasfaser-Werbeplattform der WFMG online –
    Private Haushalte im Bestand real ohne Chancen

    Der Internetmarkt in Mönchengladbach ist – wie in ganz Deutschland – unübersichtlich und kompliziert.

    Die Informationsplattform www.gigabitcity.mg informiert ab sofort Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Bauträger kompakt und transparent über das Breitbandangebot in Mönchengladbach.
    Was wirklich dahintersteckt sehen sie bitte selber.

    Mit der von der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach aufgebauten Informationsplattform können Interessenten gebündelte und werbefreie Informationen zum Thema Internet in Mönchengladbach erhalten.

    „Die Plattform zeigt, dass seitens der Stadt ein klarer strategischer Fokus auf reine Glasfasertechnologie gelegt wird.
    Neben Infos für Nutzergruppen ist die Website auch ein Signal für interessierte Anbieter, die reine und von der WFMG begleitete Glasfaserprojekte in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung umsetzen wollen“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Der städtische Gigabitkoordinator Benjamin Schmidt ergänzt: „Bei uns gibt es drei Infrastrukturen: VDSL-, Kabel- sowie reine Glasfasernetze. Mit der Website möchten wir Unterschiede aufzeigen und die Vorteile reiner Glasfasernetze demonstrieren. Nur reine Glasfaser ermöglicht gesicherte Bandbreiten im Down- und Upload ohne Begrenzungen.“
    Insgesamt werden Inhalte aus dem im März veröffentlichten städtischen Gigabit-Strategiepapier über die Plattform verständlich und nachvollziehbar vermittelt.

    Gute Erfahrungen mit der Bündelung von Informationen und einer umfassenden Kommunikation zum Thema Breitband hat die WFMG bereits in den vergangenen Jahren gesammelt. „Inzwischen sind fast alle zusammenhängenden Gewerbegebiete Mönchengladbachs mit neuester Glasfasertechnologie ausgestattet.

    Auch bei Neubau-Wohngebieten ist eine reine Glasfaseranbindung die einzig wirklich zukunftsfähige Lösung“, sagt Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der Geschäftsführer der EWMG und Geschäftsführer der WFMG.

    Rafael Lendzion, Teamleiter für Digitalisierung und Unternehmensservice bei der WFMG, ergänzt: „Eine moderne Infrastruktur sichert auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Mönchengladbach.“

    Auch Sebastian Leppert, Vorstand der lokalen Digitalinitiative nextMG e.V., unterstützt die Aktivitäten der Gigabitcity MG und weist auf die Bedeutung von Standorten mit einer schnellen Internetanbindung hin: „Die Zukunft der Wertschöpfung findet nicht mehr nur in Büros, Werkbänken, Produktionshallen oder Industriegebieten statt. Vielmehr vollzieht sich diese in Köpfen von kreativen Menschen, die diese überall im Stadtgebiet entfalten wollen – im digitalen Raum.“ Dafür werde überall in der Stadt beste Breitband-Versorgung gefordert. „Mit dem neuen Angebot sehen wir sofort, an welcher Adresse es noch klemmt.“

    Die Website zeigt die Verbreitung der Netze in Mönchengladbach auf einer interaktiven Karte auf einen Blick. Dazu gibt es passende Verweise zu allen Anbietern, um Interessenten eine Verfügbarkeitsprüfung der eigenen Standorte zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den eigenen Bedarf für schnellere Glasfaseranschlüsse zu melden. „Die Nachfrage ist für erfolgreiche Glasfaserprojekte ein entscheidender Faktor“, sagt Schmidt. „Nur bei ausreichendem Interesse der Nutzer ist ein Ausbau für die Anbieter wirtschaftlich. Wenn viele Bürgerinnen und Bürger in einem Ortsteil mitmachen, ist das ein gutes Argument der Stadt gegenüber den Anbietern und gute Werbung für einen Glasfaserausbau.“

    Da die Netze und Angebote für Privathaushalte und Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen, hält die Plattform zielgruppenspezifische Informationen bereit. Auch Bauträger werden angesprochen, um die Quote der Glasfasererschließungen bei Neubauprojekten zu erhöhen. Die Informationsplattform wurde von der WFMG gemeinsam mit der Mönchengladbacher Agentur Next Levels umgesetzt.

    Gigabit-Strategie der Stadt Mönchengladbach
    Der reine Glasfaserausbau ist das Ziel der städtischen Gigabit-Strategie, die vom Stadtrat im März 2020 beschlossen wurde und somit auch einen wichtigen Baustein der Wachsenden Stadt mg+ darstellt. Darin werden aktuelle Versorgungslagen, Ausbauprojekte und strategische Handlungsfelder beschrieben. Das Dokument steht unter folgendem Link als Download zur Verfügung: https://www.wfmg.de/fuer-gladbach/digitale-infrastruktur/.

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  • Wegen Corona wurde am Volkstrauertag auf eine offizielle Gedenkfeier verzichtet

    Wegen Corona wurde am Volkstrauertag auf eine offizielle Gedenkfeier verzichtet

    Am gestrigen Volkstrauertag (15. November) legten Oberbürgermeister Felix Heinrichs, Oberst Robert Sistig als Vertreter der Bundeswehr und Berthold Nielsen vom VdK am Hochkreuz vor dem Hauptfriedhof an der Peter Nonnenmühlen-Allee in aller Stille einen Kranz zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt ab.

    Wegen Corona wurde auf eine offizielle Gedenkfeier verzichtet. “Wir hätten die Gedenkfeier gerne in dem sonst üblichen Rahmen abgehalten, aber wegen der dynamischen Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen und der Einhaltung der Corona-Schutzverordnung konnte dies leider nur im Stillen erfolgen. Umso wichtiger erachten wir es, trotz der Pandemie die Erinnerung an diejenigen aufrechtzuerhalten, die in kriegerischen Auseinandersetzungen oder durch Gewaltherrschaft ihr Leben verloren haben”, betonte Oberbürgermeister Felix Heinrichs bei der Kranzniederlegung.

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