Autor: Redaktion

  • „Jazz in der Kirche“ vom Jazzclub Mönchengladbach erhält eine einjährige Förderung vom Land NRW

    „Jazz in der Kirche“ vom Jazzclub Mönchengladbach erhält eine einjährige Förderung vom Land NRW

    Für freie Musikerinnen und Musiker waren die pandemiebedingten Auftrittsverbote und der damit verbundene Einnahmeverlust eine große Herausforderung.

    Die Landesregierung hat nun 3 Millionen Euro für einjährige Projektförderungen im Bereich der Freien Musik vergeben. Insgesamt werden 107 Projekte gefördert, die von einer fachkundigen Jury aus regionalen Experten ausgewählt wurden.

    „Als FDP-Fraktion ist uns die Förderung der freien Szene ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich daher besonders, dass das Projekt „Jazz in der Kirche“ vom Jazzclub Mönchengladbach e.V. zu den geförderten Projekten gehört. Das ist auch eine Anerkennung für die hier in Mönchengladbach geleistete kulturelle Arbeit und ein wichtiges Signal für die Kulturschaffenden in der Stadt“, erklärt der FDP Landtagsabgeordnete Andreas Terhaag.

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  • Corona-Masche: Täter geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus

    Corona-Masche: Täter geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus

    Unter dem Vorwand, als Mitarbeiterin des Gesundheitsamts eine Umfrage zum Thema Corona zu machen, hat sich am Dienstag, 18. Mai, um 11.45 Uhr eine unbekannte Frau Zutritt zur Wohnung einer 78-jährigen Frau an der Dahlener Straße im Stadtteil Schmölderpark verschafft und sie in ein Gespräch verwickelt, während unbemerkt ihr Komplize ins Haus gelangt ist und Schmuck und Bargeld entwendet hat.
    Die beiden entkamen danach in unbekannte Richtung.

    Die Frau ist circa 30 Jahre alt und hat ein europäisches Erscheinungsbild. Sie sprach akzentfreies Deutsch. Sie hat dunkelblonde Haare, die sie zu einem Pferdeschwanz trug und war mit Jeans, einem gemusterten T-Shirt und einer grauen Strickjacke bekleidet. Ihr Komplize ist ungefähr 1,75 Meter groß, hat grau melierte Haare und trug dunkle Kleidung und eine Käppi.

    Das Täter-Duo war zuvor bereits an der Waldhornstraße im Stadtteil Pongs aufgefallen: Zeugen dort gaben eine ähnliche Beschreibung zu Protokoll.

    Die Polizei bittet um Hinweise zur Identität der Täter, die sie unter der Rufnummer 02161-290 entgegennimmt, und warnt erneut vor Betrugsversuchen und Trickdiebstählen im Zusammenhang mit Corona.
    Nähere Informationen zu den Maschen der Tätern sowie Präventionstipps finden Sie unter www.polizei.nrw/betrug-mit-dem-corona-virus . (jn)

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  • Verantwortung: Mandat vs. Gesundheitsschutz?

    Verantwortung: Mandat vs. Gesundheitsschutz?

    Die Partei DIE LINKE erklärt:

    Am Mittwoch den 19.05.2021 wird der Rat der Stadt Mönchengladbach in nahezu voller Stärke zusammen kommen, vor allem die CDU lehnt ein Pairing, also die personelle Reduzierung bei Aufrechterhaltung der Stimmenverhältnisse ab. DIE LINKE hätte sich gewünscht, dass für die kommende Sitzung wie schon bei den letzten zwei eine entsprechende Absprache getroffen worden wäre, denn trotz derzeit sinkender Inzidenz Werte, dürfe nicht vergessen werden, dass noch vor einem Jahr bei 50 die Grenze für Verschärfungen lag. Inzwischen wurde diese auf 100, bzw. sogar je nach Bereich auf 150 angehoben. „Impfen und Testen kommen sicher voran, aber die Maßnahmen wirken nur als Paket und so gilt es weiter Abstand zu wahren, Kontakte zu vermeiden und selbstverständlich Hygiene und Maske“, so Lisa Schmerl von der Linksfraktion.

    Dabei sind sich die Linken Ratsmitglieder sehr wohl der Verantwortung des übernommenen Mandates bewusst. „Die eigentliche politische Arbeit läuft außerhalb von Sitzungen und in den Fachausschüssen werden dann die Diskussionen geführt. Im Rat werden dann zwar die abschließenden Beschlüsse gefasst und für die Bürgerschaft der Entscheidungsprozess noch mal transparent nachvollziehbar, aber nur in wenigen Ausnahmen gibt es im Rat noch Überraschungen“, so Ratsfrau Jutta Zabci, „Deswegen gibt es bei der jetzigen Tagesordnung keinen Anlass die Verantwortung des Mandates gegen die des Gesundheitsschutzes auszuspielen, sondern es gilt beides zusammen zu bekommen. Auch und gerade weil wir trotz erster Lockerungen von den Bürger*innen noch immer viel verlangen sollte Politik bei der Kontaktvermeidung Vorbild sein.“

    Nach gründlicher Abwägung hat DIE LINKE sich deswegen entschieden auch ohne Pairing-Vereinbarung die Anzahl ihrer Ratsmitglieder auf der Sitzung zu reduzieren. Sie ist sich nach allen Vorberatungen in den Ausschüssen sicher, dass die Mehrheiten stehen und der verzicht auf zwei Linke Stimmen keinen Einfluss auf Entscheidungen hat, sehr wohl aber das richtige Zeichen setzt:
    Die Pandemie ist (leider) noch nicht vorbei!

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  • Das blinde Auge der Stadtverwaltung –Eingriffe in den geschützten Teil des Lambertgeländes in Giesenkirchen einfach übersehen?

    Das blinde Auge der Stadtverwaltung –
    Eingriffe in den geschützten Teil des Lambertgeländes in Giesenkirchen einfach übersehen?

    Bürgermeister Hajo Siemes berichtet:
    Die Chronologie eines Vergehens gegen Festsetzungen im BP 691/0 Stadtgebiet Ost, Gebiet nördlich der Konstantinstr.

    Satzungsbeschluss der Vorlage vom 26.7.2010
    In dem o.g. Bebauungsplan wurden per Satzungsbeschluss die Flächen P2 und P3 aus der Bebauung herausgenommen und mit einer Festsetzung zur dauerhaften Unterschutzstellung in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) versehen. Zuvor waren Einsprüche u.a. des NABU, von Anwohnern und vom damaligen Bezirksvertreter Hajo Siemes gegen den gültigen Flächennutzungsplan erfolgt. Diesen Einsprüchen wurde stattgegeben. Daraus erfolgten die o.g. Festsetzungen im BP 691/0 (siehe Anlage 1) Es erfolgte der Beschluss zum BP in der Ratssitzung.

    1. Anfang 2013 wurden die o.g. Parzellen P2 und P3 widerrechtlich gerodet. Damit wurde eindeutig gegen die Festsetzungen im BP verstoßen. Am 7.3.2013 erfolgte von mir eine Anfrage an die Verwaltung zu den Rodungen. In dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 22.3.2013 wurde mir das Vergehen seitens des Investors bestätigt. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass der Eigentümer der Fläche zur Wideraufforstung und zur Einzäunung der Parzellen verpflichtet wird. Siehe hierzu auch den Bericht in der RP vom 3.4.13. (Anlage 2) und die Antwort der Verwaltung dazu (Anlage 3 /4)
    1. In einer Mail vom 8.4.2020 habe ich darauf hingewiesen, dass die o.g. Flächen zwar aufgeforstet, aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht wie vorgeschrieben eingezäunt wurde und daher immer noch öffentlich zugänglich waren. Eingriffe in die Fläche wurden bereits vorgenommen. In der Antwort der Verwaltung von Mai 2020, wurde mir nochmals zugesichert, dass die zwischenzeitlich wiederum erfolgten Eingriffe in das Schutzgebiet mit erneuten Auflagen an den Eigentümer versehen, beseitigt werden und Nachpflanzungen erfolgen sollten. Nach Fertigstellung des angrenzenden Baugebietes soll dann die Fläche P2 und P3 mit einem Zaun „abgeschlossen“ werden. (siehe Anlage 5/6)
    1. Vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar musste ich nun Anfang Mai 2021 feststellen, dass nun ein Teil dieses Schutzgebietes mit einem Kindergarten-Außengelände versehen wurde und bereits Spielgeräte aufgestellt und Bodenarbeiten dort stattgefunden haben. Mit diesen Maßnahmen sind nun Fakten geschaffen worden, die dieses Schutzgebiet endgültig zerstört haben. Dies ist ein widerrechtliches Vorgehen gegen das im BP festgelegte Schutzgebiet. (siehe Foto links)
    1. Daraufhin habe ich am 6.5.2021 eine Anfrage per Mail an den OB Heinrichs der Stadt MG gestellt.
      Die Antwort erwarte ich noch.

    Abschließend möchte ich deutlich erklären, dass es mir nicht darum geht, einen Spielplatz für Kinder im Wohngebiet oder für den Kindergarten zu verhindern. Dieser aber sollte auf der Fläche im Baugebiet angesiedelt werden. Stattdessen ist dort vor dem Eingang in den Kindergarten und entlang des kompletten Kindergarten-Neubaus eine über 1000 qm große versiegelte Parkfläche für PKWs angelegt worden. Hier wäre der richtige Platz für das Außengelände des Kindergartens anzusiedeln gewesen. Einen solch überdimensioniert großen Parkplatz für PKWs direkt vor einem Kindergarten in einem Wohngebiet anzulegen, entspricht sicher auch nicht mehr den heutigen Anforderungen. Jetzt stellt die Fläche zusätzlich auch noch eine Gefahr für die Kinder dar, indem unmittelbar vor dem Kindergarten ein reger PKW-Verkehr stattfindet. (siehe Foto dazu am Artikel-Anfang)

    Es ist nicht hinzunehmen, dass mit solchen widerrechtlichen Handlungen Eingriffe in die besonders geschützte Natur vorgenommen werden. Hier werden Fakten geschaffen, die schützenswerte Gebiete unwiderruflich zerstören. Dieses Vorgehen muss rechtlich verfolgt und bestraft werden. Wir werden uns weitere Schritte vorbehalten.

    Herzliche Grüße,
    Hajo Siemes, Ratsherr und Bürgermeister

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  • Der „S 28–Protest” – Ende offen

    Der „S 28–Protest” – Ende offen

    Gegner der Westverlängerung der Regiobahn „S 28“ protestierten mit einer Einladung zum Waldspaziergang auf und auch neben der dort vorhandenen alten Bahntrasse.

    Fotos: Grüne-MG

    Die geplante Westverlängerung der „S 28“ von Kaarst nach Viersen beunruhigt einige Mönchengladbacher Bürger:innen.  Unter die etwa 100 bis 120 Menschen, die sich am vergangenen Donnerstag auf Einladung der Interessengemeinschaft „S 28 Nein D(o)nke“ an der alten, dennoch deutlich erkennbaren Bahntrasse einfanden, hatten sich auch die grünen Kommunalpolitiker Klaus Barthels und Jürgen Mülders eingereiht. Bei sehr guten äußeren Bedingungen, einer professionellen Organisation und unter der kritischen Begleitung der Polizei erkundeten sie gemeinsam den geplanten Verlauf der neuen S 28. Die Organisatoren hatten vielfach durch bunte Absperrbänder und Kreuze an Bäumen den geplanten Verlauf der Strecke, teilweise unmittelbar an privaten Grundstücken vorbei, deutlich gekennzeichnet.  Im Verlauf der ca. zweistündigen coronakonformen Wanderung ergaben sich zahlreiche Möglichkeiten zum Gespräch mit betroffenen Anwohner:innen, mit Befürwortern sowie mit Vertretern des NABU.

    In teilweise erregten und hitzigen Diskussionen – überwiegend mit Anwohnern – stellten die beiden Grünen-Politiker klar, dass für sie die notwendige Fällung von Bäumen für den Neubau dieser wichtigen S-Bahnverbindung an dieser Stelle eine schmerzhafte, dennoch aber unabdingbar notwendige Maßnahme darstellt. Im Gegensatz zu nicht zwingend notwendigen Baumfällungen, wie sie zum Beispiel im Geropark geplant waren, dient der Eingriff in Natur und Umwelt in der Donk der Realisierung eines wichtigen Infrastrukturprojektes, welches dazu beitragen wird, die deutlich umweltschädlicheren Auswirkungen des Individualverkehres mit den bekannten Nebenwirkungen (u.a. Lärm, CO2-Ausstoß) zu begrenzen und sogar perspektivisch zu reduzieren. Diese Einstellung gilt auch gleichermaßen für den projektierten Fernradweg von Mönchengladbach nach Krefeld, der teilweise parallel zur S28 verläuft.

    „Wir lehnen die grundlose Fällung von Bäumen an Mönchengladbacher Straßen und auch bei städtebaulichen Projekten ab. Das betrifft insbesondere das Abholzen der Bäume an der A52 und an der A44 bis zur A57; dazu wir sind gegen die Wiederherstellung der A61N“, sagt Jürgen Mülders. „Das Kreuz Neersen hat schon viel zu viele Bäume gekostet – Proteste gab es dort allerdings nicht.“  

    Natürlich, so Mülders, müsse beim S-28-Neubau auch der Lärmschutz der direkt betroffenen Anlieger optimal gelöst werden, sinnvollerweise baulich in Form von Lärmschutzwänden und einem lärmabsorbierenden Gleisbett. Gleichzeitig sollten dort nur Elektrotriebwagen der neuesten Generation verkehren, um so auch die Lärmproduktion auf das technische Mindestmaß zu reduzieren.

     Wie aus der Auswertung des Liegenschaftskatasters im Geoportal der Stadt Mönchengladbach hervorgeht, ist an der engsten Stelle der S28-Streckenführung (hinter einem Zaun) etwa neun Meter Raum für ein gut fünf Meter breites Gleis. Dort würden im Zehn-Minutentakt elektrische Züge passieren, ähnlich den Bussen auf der Straße. Geplant sind auch weitere Bahnübergänge.

    „Der Zuspruch aus unserer Nachbarstadt Viersen, schnell und ohne Umstieg nach Düsseldorf oder Neuss zu kommen, ist riesig“, stellt Jürgen Mülders fest. „Viele Menschen werden dann nicht mehr die A52 befahren oder mit dem Auto bis zur S28 Haltestelle in Kaarst fahren.“ Vielleicht würde die Schienenstrecke einige sogar ganz auf den Verzicht aufs Auto bewegen. Für die Bewohner aus Neuwerk, Bettrath und dem Bereich des Flughafens sei die Situation nicht anders und eventuell sogar preiswerter als die Abfahrt ab Lürrip, glaubt Mülders. Eine Alternative sei die R13 aus Viersen nicht.

    Da bei den Demonstranten an der Donk einige unsachliche, teils unwahre Informationen kursierten zu möglichen Güterzügen auf der neuen Strecke, ist den Grünen-Politikern Mülders und Barthels eine Richtigstellung wichtig: „Es wird keine aus den Niederlanden kommenden, angeblich bis zu 750 Meter lange Güterzüge auf dieser Strecke geben“, betonen beide unisono. Hintergrund: Solcherart Züge könnten nur allein die Strecke benutzen – mit der Folge, dass die S28 überall zu warten hätte. Ein planbarer Taktverkehr – geplant ist der Deutschlandtakt – wäre damit nahezu ausgeschlossen. Überdies ist die S28-Strecke im Eigentum der Regio-Bahn, die sich wiederum im Besitz der anliegenden Kommunen (mit Ausnahme der Stadt Mönchengladbach) befindet. Damit hat die Deutsche Bahn AG hier keinen Zugriff. „Der Klimawandel, wegen dem auch die Stadt Mönchengladbach den Klimanotstand ausgerufen hat, nötigt uns dazu, die Bäume für den Radschnellweg und die S28 zu opfern, um weiteren, viel größeren Schaden durch den täglichen motorisierten Individualverkehr auf den Autobahnen zu verhindern“, stellt Klaus Barthels fest. „Die Einsparungen für unser Klima werden erheblich größer sein“, sagt er. Der Schaden für das Klima durch Nichtstun bzw. einen weiteren Ausbau des motorisierten Individualverkehrs werde unbezahlbar und raube nachfolgenden Generationen den Lebensraum.

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  • Zoll ermittelt gegen 19 Arbeiter wegen illegaler Arbeitsaufnahme – 13 Personen vorläufig festgenommen

    Zoll ermittelt gegen 19 Arbeiter wegen illegaler Arbeitsaufnahme – 13 Personen vorläufig festgenommen

    Am Abend des 17.05.2021 führten Einsatzkräfte des Zolls unter Beteiligung der Bundespolizei, des Polizeipräsidiums Mönchengladbach und der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach mit einem Großaufgebot von 95 Einsatzkräften eine Kontrollmaßnahme bei einem in Mönchengladbach ansässigen Logistiker durch.

    Nach Auswertung von mehreren zuvor bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld eingegangenen anonymen Hinweisen ermittelt der Zoll im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen 19 Personen afrikanischer Herkunft. Diese Personen stehen im Verdacht, überlassene oder gefälschte EU-Ausweisdokumente zu nutzen, um einen legalen Aufenthalt und eine legale Arbeitsaufnahme in Deutschland vorzutäuschen. Dadurch konnten sie nach Anstellung im Unternehmen einer regulären Beschäftigung nachgehen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass die widerrechtlich genutzten Dokumente von kriminellen Vermittlern beschafft wurden.

    Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, des Ausweismissbrauchs, der Urkundenfälschung, des Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung und weiterer Delikte erfolgte die Übergabe der Personen an die Ausländerbehörde. Gegen 19 Personen wurden ausländerrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Eine Person wurde per Haftbefehl gesucht. Die Person wurde festgenommen.

    Das betroffene Unternehmen unterstützte die laufende Einsatzmaßnahme ausgesprochen kooperativ.

    Die Ermittlungen dauern noch an. Weitere Informationen und Einzelheiten zum derzeitigen Ermittlungsstand können nicht veröffentlicht werden, da hierdurch die Ermittlungen erschwert oder gefährdet werden könnten. Nach der Güterabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht der beschuldigten Personen sowie dem betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Unschuldsvermutung können derzeit zum Sachverhalt auch keine weiteren detaillierteren Auskünfte erteilt werden.

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  • Trickbetrüger geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus

    Trickbetrüger geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus

    Bei einer 59-jährigen Mönchengladbacherin gelang es Betrügern durch professionell wirkende Internetauftritte und Emails, sie am Telefon davon zu überzeugen, dass sie Mitarbeiter der Firma Microsoft sind, die sich wegen eines angeblich erfolgten Hackerangriffs melden. In Wahrheit aber spähten sie hierbei Zahlungsdaten aus.

    Es war am Freitag, 14. Mai, gegen 11 Uhr, als das Telefon der Dame klingelte.
    Auf dem Display stand die Vorwahl von Großbritannien. Es meldete sich ein Mann, der angab, im Auftrag von Microsoft anzurufen, da sie angeblich Opfer eines Hackerangriffes geworden sei.

    Während eines langen Gespräches brachte er sie dazu, seinem Computer den Zugang zu ihrem Rechner zu gewähren. Sie gab zum vermeintlichen Schutz ihres Kontos bei einem Anbieter für Onlinezahlungen einen Code und ihr Passwort ein. Der “Mitarbeiter” gaukelte ihr vor, dass diese Angaben geschwärzt und für ihn nicht sichtbar seien.

    Wenig später überkam die Dame und ihren Mann der Verdacht, dass es sich bei dem Anrufer um einen Trickbetrüger gehandelt haben könnte und sie veranlassten weiteres – nach jetzigem Kenntnisstand noch vor der Entstehung eines Vermögensschadens. Ein Abbuchungsversuch hatte aber bereits stattgefunden.

    Die Polizei warnt: Die Betrüger sehr professionell vor. Hier erhielt die Dame zum Beispiel von dem Anrufer eine E-Mail mit einem Link zur Unternehmensseite von Microsoft. Beides sah täuschend echt aus, es ist aber eine Falle! Lassen Sie sich nicht auf solche Gespräche ein und informieren Sie die Polizei.

    Informationen dazu, wie sie sich vor der Masche schützen können sowie Handlungsempfehlungen für den Fall, dass der Schaden bereits eingetreten ist, erhalten Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falsche-microsoft-mitarbeiter/ . (cw)

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  • KulturTandem 2020/21: Inklusives Online-Festival zeigt vielfältiges Programm

    KulturTandem 2020/21: Inklusives Online-Festival zeigt vielfältiges Programm

    Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf lädt herzlich zum inklusiven Festival KulturTandem am 28. Mai 2021 ab 19.00 Uhr auf YouTube ein.

    Es gibt ein vielfältiges Programm von Künstler*innen mit und ohne Beeinträchtigung aus Nordrhein-Westfalen. Die Moderation übernimmt Kabarettist Rainer Schmidt. Er führt als Inklusionsexperte auf humoristische Weise durch das Programm und bringt seine eigenen Erfahrungen ein.

    Programm (etwa 2,5 Stunden):
    Hannah Schlubeck, Panflöte und Isabel Moreton, Harfe
    Zwei Weltklassemusikerinnen, die mit ihren einzigartigen Instrumenten – der Panflöte mit ihrem sphärischen Klang und der Harfe mit ihrer ganzen Klanggewalt – die Zuhörer*innen verzaubern. Beide treten weltweit auf und prägen die Klangwelt ihrer Instrumente nachhaltig. Beim KulturTandem präsentieren sie Werke verschiedener Komponisten der klassischen Musik.

    Helmut Sanftenschneider, musikalisches Kabarett
    Helmut Sanftenschneider ist Musiker, Komiker und Moderator aus dem Ruhrgebiet. Als „Gitarrenflüsterer“ entführt er mit seiner wunderbaren Stimme und der Gitarre, der er herrliche Töne entlockt, in absurde Welten, zum Beispiel der Urlaubsgestaltung. Begeisternde, intelligente Comedy der musikalischen Art.

    Matthias Goebel und Philipp van Endert, Konzert
    Matthias Goebel sieht sich musikalisch als Grenzgänger zwischen den Genres Klassik, Jazz und Pop. Sein Schwerpunkt sind die Mallet-Instrumente, also Schlaginstrumente, die mit Schlägeln gespielt werden. Philipp van Endert ist Gitarrist und Komponist und hat sich in der Jazz-Szene etabliert. Sein Gitarrenspiel ist energiegeladen und gleichzeitig lyrisch. Die beiden Musiker zaubern gemeinsam besondere Klänge.

    DifFriends, Konzert – mit künstlerischer Untermalung
    Beccy Schaefer, Joy Bausch und Nils Michalski bilden die Gruppe „DifFriends“. Die blinden Musiker*innen singen, spielen Keyboard, Gitarre und „Human Beatbox“. Mit Mund, Nase und Rachen sorgt Nils Michalski für Percussion. Das macht er so gut, dass man aufs Schlagzeug getrost verzichten kann. Eine Aufzeichnung mehrerer Songs mit Untermalung von Bildern von Annette Jablonski, Künstlerin aus Düsseldorf.

    Die Veranstaltung findet auf dem YouTube-Kanal der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW statt.

    Hier geht es zur Veranstaltung: https://youtu.be/7CpDQm8o59Q

    Gebärdensprachdolmetscher*innen sind zugeschaltet. Über den Chat gibt es die Möglichkeit, sich mit Fragen und Kommentaren zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Teilhabe fördern und Inklusion stärken
    Das inklusive Festival wurde 2017 vom KSL Düsseldorf ins Leben gerufen und fand bisher in verschiedenen Städten des Regierungsbezirkes Düsseldorf statt: 2017 in Wuppertal, 2018 in Düsseldorf und 2019 in Krefeld. Für Herbst 2020 waren mehrere Veranstaltungen im Kreis Mettmann geplant. Pandemie-bedingt konnten sie größtenteils nicht vor Ort stattfinden. Daher veranstaltet das KSL nun ein Online-KulturTandem.

    Iris Colsman, Leiterin des KSL Düsseldorf und Initiatorin des Festivals betont: „Das KulturTandem dient der Bewusstseinsbildung und zeigt, wie Inklusion gelingt. Künstler*innen mit und ohne Beeinträchtigung arbeiten miteinander und erschaffen gemeinsam Neues. Die Sprache der Kunst ist universell und eignet sich daher besonders für das Ziel, das die Kompetenzzentren verfolgen: Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und Inklusion zu stärken!“

    Das KSL Düsseldorf möchte mit den Veranstaltungen Menschen erreichen, die nicht mit dem Thema Inklusion vertraut sind. Menschen, die keine Beeinträchtigung haben, oder im sozialen Bereich arbeiten. Menschen, die Kultur lieben. So kann das Ziel einer vielfältigen Gesellschaft immer mehr verwirklicht werden.Weitere Informationen: https://ksl-duesseldorf.de/de/kulturtandem

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  • Frau geht zur Polizeiwache und bedroht Beamten mit Messer

    Frau geht zur Polizeiwache und bedroht Beamten mit Messer

    Am vergangenen Freitag, 14. Mai, hat eine Frau einen Polizisten auf der Wache in Rheydt mit einem Messer bedroht. Sie konnte überwältigt werden, es kam glücklicherweise nicht zu Verletzten.

    Es war gegen 15 Uhr, als die Frau an der Wache klingelte. Der wachhabende Polizist fragte sie aufgrund der pandemiebedingten Hygienemaßnahmen zunächst über die Gegensprechanlage, wie er ihr helfen könne. Die Frau weigerte sich, einen Grund oder ein Begehren zu nennen. Nach kurzer Zeit verlieh sie allerdings ihrer Forderung auf Einlass Nachdruck, indem sie anfing, im Eingangsbereich gegen Aufsteller zu treten.

    Der Beamte ging zu ihr hinaus. Sie sagte ihm, dass sie ihn abstechen werde.
    Hierbei hielt sie plötzlich ein Messer in der Hand. Der Polizist konnte die Frau überwältigen. Ferner musste ihr Versuch verhindert werden, einem weiteren Beamten die Dienstwaffe aus dem Holster zu ziehen.

    Die 20-Jährige wurde dem Ordnungsamt und einem diensthabenden Amtsarzt zwecks Einweisung in eine psychiatrische Klinik vorgestellt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. (cw)

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  • Giesenkirchen: Wieder kein Schützenfest

    Giesenkirchen: Wieder kein Schützenfest

    Das Jahr 2021 wäre das Jahr unserer St. Sebastianus Schützenbruderschaft Giesenkirchen gewesen. Das Jahr indem wir das 600 jährige Jubiläum feiern wollten. Wegen der Pandemie war es aber leider schon etwas länger abzusehen, dass es anders kommen wird.

    Nachdem die Absage dann endgültig war, haben wir mit der GdG Giesenkirchen eine Feldmesse am Schützenfest-Sonntag auf dem Alten Friedhof geplant.

    Am 2. Mai war es dann soweit, unter Corona Bedingungen fand die Feldmesse statt. Präses Achim Köhler konnte das Königshaus, den Vorstand, einige Schützen in Uniform sowie einige Gemeinde Mitglieder begrüßen.

    Am Nachmittag trafen sich dann das Königshaus mit Königsadjutant, der Vorstand, eine Abordnung des Fahnenzuges sowie Präses Achim Köhler zum Totengendenken mit Kranzniederlegung auf dem Ehrenfriedhof.
    Musikalisch begleitete die Blaskapelle „Hueschter Boschte“ die Feierstunde.

    Nun hoffen wir auf ein Nachholen der Jubiläumsfeierlichkeiten im nächsten Jahr.

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  • FDP-Mönchengladbach nominiert Andreas Terhaag und Daniel Winkens für NRW-Landtagswahlen 2022

    FDP-Mönchengladbach nominiert Andreas Terhaag und Daniel Winkens für NRW-Landtagswahlen 2022

    39 Mitglieder der FDP folgten am Samstag der Einladung zu zwei Sitzungen, der Kreiswahlversammlung und dem anschließenden ordentlichen Kreisparteitag. Angemietet wurde der Kaisersaal im Haus Erholung, um Corona konform die entsprechenden Sitzabstände einzuhalten.

    Gleich zwei junge Kandidaten, die beide mit starken Vorstellungen aufwarteten, bewarben sich um den Wahlkreis Süden, Sascha Horn und Daniel Winkens. Das Rennen machte letztendlich Daniel Winkens mit 26 Stimmen.

    Sascha Horn, 36 Jahre, Vertriebsingenieur, ist Beisitzer im Ortsverband West sowieSportpolitischer Sprecher und Koordinator des städtischen Sport-Ausschusses. In der letztjährigen Kommunalwahl holte er das für die FDP beste Ergebnis im Wahlkreis Wickrath- Land. Dies bewog ihn letztendlich dazu, für ein Landtagsmandat zu kandidieren.

    Seine politischen Schwerpunkte sieht er in den Bereichen Digitalisierung, Bildung, Sport und Energie. Die derzeitige Pandemie zeige, wie wichtig u. a. diese Themen seien. Jedoch dürften die weiteren Bereiche selbstverständlich nicht vernachlässigt werden. Das bevölkerungsstärkste Bundesland müsse in diesen Punkten eine Vorreiterrolle übernehmen, so Sascha Horn. Neben der Politik ist Sascha Horn Vorsitzender des SV Wickrathberg und Ehrenamtsbeauftragter im Fußballkreis Mönchengladbach/ Viersen.

    Daniel Winkens, 30 Jahre, Wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Abgeordneten im Landtag NWR, ist Schriftführer im Kreisvorstand, stellvertretender Vorsitzender im Ortsverband Süd.
    Vor fünf Jahren kandidierte er bei den Landtagswahlen für den Wahlkreis Rheydt-Odenkirchen-Wickrath-Giesenkirchen-Lürrip. Er erreichte für die FDP ein hervorragendes Ergebnis von 13,1% der Stimmen. 

    Da Nordrhein-Westfalen und damit auch Mönchengladbach im Herzen Europas lägen, habe der Ballungsraum eine zukunftsfähige Politik verdient, so Daniel Winkens. Es brauche eine Politik, die einen Ausgleich zwischen gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, umwelttechnischen und wirtschaftlichen Interessen schaffe. Daher setze er sich ein für den Ausbau der Bildungslandschaft, Digitalisierung, Erhöhung der KITA-Plätze, Umwelt- und Artenschutz.
    Als Büroleiter des Abgeordneten Andreas Terhaag konnte er an der Gestaltung einer bisher richtungsweisenden Politik im Landtag aktiv mitwirken und sieht Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg durch die Koalition von CDU und FDP.

    Andreas Terhaag, 53 Jahre, kandidierte erneut für den Landtag auf Vorschlag des Wahlkreises Nord. Seit sechs Jahren sei er Abgeordneter im Landtag NRW als Sprecher für Sport und im Ausschuss für Umwelt. Er freue sich, dass der in 2017 mit der CDU geschlossene Koalitionsvertrag in den wichtigsten Punkten umgesetzt wurde. Trotz oder gerade wegen der Pandemie sei wichtig gewesen, dass eine liberale, wirtschaftsorientierte und für die Grundrechte eintretende Partei mitregiere. Die Schulpolitik sei zwar mittlerweile auf einem guten Weg, in der Pandemie habe sich jedoch gezeigt, dass die Digitalisierung in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt wurde.

    Als sportpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion sehe er auch sehr gut, zu welchen Schäden die Pandemie im Sport geführt habe, führte Andreas Terhaag weiter aus. Sportvereine stünden durch große Mitgliederverluste vor dem Aus. Das Engagement der Ehrenamtlichen in Vereinen sei vielfach gesunken. Sorgen bereiteten ihm die Defizite beim Schwimmen. Bei ein bis zwei Jahrgängen von Kindern sei bisher kein Schwimmunterricht möglich gewesen. Das wird alles Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, die Vereinswelt, und letztlich auch auf den Spitzensport haben. Diese Fehler und Erkenntnisse müssen aufgenommen, so Andreas Terhaag. Sie müssten analysiert und für ein mögliches erneutes Auftreten einer Pandemie in die Pläne eingebaut werden. Daran wolle er mitarbeiten.

    Andreas Terhaag gelang es, u. a. enorme Fördersummen insbesondere für die Sportvereine seiner Heimat Mönchengladbach zu erreichen. Auch in Zukunft wird er sich dafür einsetzen. Mit 36 Stimmen erzielte er ein beachtliches Ergebnis.

    Zu Beginn des ordentlichen Kreisparteitags vermeldete Kreisvorsitzender Andreas Terhaag gute Nachrichten. Der Mitgliederbestand erhöhte sich innerhalb eines Jahres um 26 Personen. Durch eine Karteibereinigung gehören der FDP nun 205 Mitglieder an, weitere fünf Personen befinden sich im Aufnahmeverfahren. 

    Positive Informationen kamen auch von Schatzmeister Stefan Dahlmann. Durch solides Wirtschaften konnte, trotz intensiven Kommunalwahlkampfs im letzten Jahr, ein Finanzpolster aufgebaut werden. Für die kommende Bundestagswahl sind die Liberalen gut ausgestattet. Kassenprüfer Bernd Lamers bat um Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung, die einstimmig erteilt wurde.

    Mit Peter König wurde im letzten Jahr ein guter Kandidat nominiert, so Andreas Terhaag.  Bereits seit Beginn des Jahres hat er gemeinsam mit Gertrud Müller zahlreiche Termine absolviert und eine gute Pressearbeit absolviert. Das Wahlkampfteam befindet sich ebenfalls aktiv in der Planung.

    Ein Stammtisch für alle Mitglieder sei eingeführt worden, erläuterte Andreas Terhaag weiter. Die Vortragsreihe „Live&Liberal“ fand bereits mehrmals mit namhaften Gästen aus der Politik statt. In Planung sind derzeit Veranstaltungen mit Gästen wie Otto Fricke, Kathrin Helling-Plahr, Dietmar Brockes und Mönchengladbachs Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Monatlich erscheint ein Newsletter mit aktuellen Nachrichten aus der Partei.

    Der neue Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen Martino Bechara nutze die Gelegenheit zu einer kurzen Vorstellung. Er sicherte Peter König die Unterstützung der Juli’s im Bundestagswahlkampf zu. Im kommenden Jahr können auch Andreas Terhaag und Daniel Winkels auf die Hilfe der Jugendorganisation zählen.
    Der Bericht der Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger fiel pandemiebedingt in diesem Jahr aus.

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  • Mönchengladbacherin gewinnt 25.000€ in echtem Gold

    Mönchengladbacherin gewinnt 25.000€ in echtem Gold

    Anlässlich des 130-jährigen Bestehens des Butterkeks schickt LEIBNIZ seit März ganz Deutschland auf die Suche nach fünf goldenen Tickets, die in verschiedenen Butterkeks-Aktionspackungen versteckt sind.

    Die glücklichen Goldticket-Entdecker werden mit echtem Gold im Wert von jeweils 25.000 € belohnt.
    Das erste goldene Ticket wurde nun im REWE Markt in der Mülforter Straße in Mönchengladbach (Giesenkirchen) gefunden: Kerstin und  Stefan Nieskes aus Mönchengladbach hatte das glückliche Händchen. Ihre absolute Lieblingssorte LEIBNIZ Butterkeks -30% Zucker brachte Ihnen Glück und somit 25.000€ in Form von Goldbarren.

    Am Freitag den 7. Mai 2021 gratulierten die stellvertretende REWE-Markleiterin Romina Franzen und die Bahlsen-Mitarbeiter Dirk Tybussek und Dagmar Wior den glücklichen Gewinnern!

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  • Sportstättenentwicklungsplanung: viel Geld wurde bisher in die örtlichen Sportstätten investiert – größtenteils in Fussballfelder

    Sportstättenentwicklungsplanung: viel Geld wurde bisher in die örtlichen Sportstätten investiert – größtenteils in Fussballfelder

    Neben der Bewertung des Zustands, des Bedarfs für Vereinssport, Schulsport und Breitensport geht es nun darum, neue Wege bei der Planung einzuschlagen.

    „Die Berücksichtigung von Trendsportarten und die Verfügbarkeit eines Breitensportangebotes auch außerhalb des normierten Sports in städtischen Sportanlagen ist für uns ein Kernbestandteil der nun folgenden Planungsüberlegungen“, erklärt Sascha Horn, sportpolitischer Sprecher der FDP.

    Volker Küppers, Sportpolitiker der SPD, legt Wert darauf, dass eine Beteiligung des Vereinssports und der Bürgerinnen und Bürger am Planungsprozess bereits in der Frühphase der Planung (z.B. Workshops/Hearings/Konzeptvorstellungen für Fachleute und interessierte Öffentlichkeit) stattfindet. Die Akzeptanz aller Nutzergruppen sei wichtig.
    „Der Sport wird älter, weiblicher und gesundheitsorientierter. Diese Entwicklung muss sich auch in der Sportstättenplanung ab 2022 wiederfinden“, fordert Bernd Meisterling-Riecks, Sportpolitiker der Grünen-Ratsfraktion.

    Die folgenden Planungsparameterund Zielsetzungen sollen durch die Stadtverwaltung in einem Gesamtkonzept berücksichtigt werden:
    1. Erhebung und Bewertung der kommunalen Sportstätten
    2. Festlegung eines kriteriengestützten Rasters zur Priorisierung von konkreten Maßnahmen mit überschlägiger Kostenschätzungen und Finanzierungsmöglichkeiten.
    3. Zeitachse einer Realisierungsplanung.
    4. Erstellung einer Nutzungsanalyse unter Berücksichtigung des Vereinssports, des Breitensports und des Schulsports in den Sportstätten.
    5. Berücksichtigung von Trendsportarten und Verfügbarkeit eines Breitensportangebotes auch außerhalb des normierten Sports in städtischen Sportanlagen.
    6. Ökologie-und Umweltverträglichkeit der Maßnahmen.
    7. Beteiligung des Vereinssports und der Bürgerinnen und Bürgern am Planungsprozess bereits in der Frühphase der Planung (z.B. Workshops/Hearings/Konzeptvorstellungen für Fachleute und interessierte Öffentlichkeit).
    8. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung.
    9. Berücksichtigung der Entwicklung zu Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten, des selbstorganisierten Sports und der Sicherheit der Ausübung in Sportstäten.
    10. Die Gestaltung von Sportflächen im urbanen Raum (z.B. Minispielfelder).

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  • Brunnenwasseranalyse trotz Corona – Umweltschützer bieten telefonische Beratung an

    Brunnenwasseranalyse trotz Corona – Umweltschützer bieten telefonische Beratung an

    Für Gartenbesitzer wird Brunnenwasser sehr wichtig. Gerade in der Corona- Pandemie haben immer mehr Menschen die Freude am Gemüseanbau entdeckt und festgestellt, dass das Planschbecken den Besuch im Freibad ersetzen kann.

    „Bevor jedoch das Wasser aus dem eigenen Brunnen zum Gießen von Gemüse oder zum Planschen verwendet wird, raten wir dringend zu einer Untersuchung, um Gesundheitsgefahren auszuschließen“, so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz. Das Grundwasser kann durch die intensive Landwirtschaft mit Nitrat und Pestiziden belastet sein. Eine weitere Gefahr stellen Krankheitserreger dar, die durch verschiedene Einflüsse ins Brunnenwasser geraten können.

    Die Umweltschützer hatten geplant am 19. Mai mit ihrem Labormobil nach Mönchengladbach zu kommen. Doch leider ist das derzeit wegen der Coronakrise nicht möglich. Milan Toups und Dipl.-Phys. Harald Gülzow beraten interessierte Bürger stattdessen am 19. Mai von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02831 9763342, wie sie Gesundheitsrisiken durch die Verwendung des eigenen Brunnenwassers ausschließen können. Ausführliche Informationen zu den Belastungen gibt es auch auf der Homepage der gemeinnützigen Gewässerschutzorganisation unter https://www.vsr- gewässerschutz.de/analyse/. Ob das eigene Brunnenwasser für das Befüllen des Planschbeckens, zum Gießen, als Tränkwasser für Tiere oder sogar zum Trinken geeignet ist, können Bürger erfahren, wenn sie ihre Brunnenwasserprobe zur Geschäftsstelle des VSR-Gewässerschutz in Geldern senden. Die Gießwasseruntersuchung auf Nitrat-, Eisen-, Säure- und Salzgehalt erhalten Brunnenbesitzer bereits gegen eine geringe Kostenbeteiligung von 19 Euro. Gegen eine weitere Kostenbeteiligung werden umfangreichere Untersuchungen auf Parameter wie Phosphat oder Bakterien angeboten.

    Damit die Ergebnisse auch aussagefähig sind, sollen zur Probenahme und Transport Mineralwasserflaschen genutzt werden. Besonders geeignet sind dabei bis zum Rand gefüllte 0,5 l Flaschen aus Kunststoff. „Zum Versenden wird kein neuer Karton benötigt. Es eignen sich auch Verpackungen von Geräten oder gebrauchte Kartons. Wir empfehlen die Hohlräume mit Zeitungspapier auszustopfen“, so Susanne Bareiß-Gülzow. Das Team vom VSR- Gewässerschutz erstellt nach der Analyse ein ausführliches Gutachten, das dann nach zwei bis drei Wochen mit der Post zugesendet wird. Die Brunnenbesitzer werden mit ihren Messwerten nicht allein gelassen. Dipl.- Phys. Harald Gülzow, der Experte zum Thema Brunnenwasserqualität, beantwortet immer freitags zwischen 10 und 13 Uhr Fragen zu den Messwerten.

    Dem VSR-Gewässerschutz ist es wichtig, die Menschen über Belastungen des Grundwassers zu informieren. Bürger erhalten nun erstmalig über die neue interaktive Nitratkarte Nordrhein-Westfalen 2020 Informationen, ob in ihrer Region das Grundwasser mit Nitrat belastet ist. Wer neugierig ist, was die Umweltschützer in Mönchengladbach gemessen haben, kann unter dem Punkt „Nitratbelastung“ auf der Homepage der Gewässerschützer eingesehen werden.

    Seit 40 Jahren engagieren sich die Mitglieder vom VSR-Gewässerschutz für das Leben am und im Wasser. Mit ihrer Arbeit setzen sie sich für den Schutz der Gewässer ein. Mit ihren Messkampagnen treibt die gemeinnützige Umweltschutzorganisation umweltpolitische Maßnahmen voran. „Gartenbesitzer, die beim VSR-Gewässerschutz ihr Brunnenwasser untersuchen lassen, helfen Belastungen aufzudecken. Es ist dringend nötig, dass die Politik endlich eine Agrarwende – hin zu einer gewässerschonenden Landwirtschaft unterstützt“, so Susanne Bareiß-Gülzow.

    Nitrate im Grundwasser
    Das Grundwasser ist vielerorts stark mit Nitrat belastet. Der Hauptgrund dafür ist die intensive Landwirtschaft. Insbesondere der übermäßige Einsatz von Dünger auf Ackerflächen führt dazu, dass Brunnenwasser im Garten häufig nicht mehr uneingeschränkt verwendet werden kann. Allerdings sind nicht alle Brunnen in der Region mit Nitrat belastet. Selbst bei benachbarten Brunnen gibt es große Unterschiede, je nachdem aus welcher Tiefe das Wasser gefördert wird. Wasser mit höheren Nitratkonzentrationen ist aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Trinken geeignet. Auch die Verwendung zum Befüllen eines Planschbeckens oder Teichs wird eingeschränkt. Beim Gießen ist es wichtig, die Nitratkonzentration zu kennen. Eine Nitratanreicherung im Gemüse kann man verhindern, indem Nährstoffe aus dem Gießwasser bei der Düngung angerechnet werden.

    Eisen im Grundwasser – Hinweis auf guten Nitratabbau
    Nitrat kann im Grundwasser aber auch abgebaut werden. Allerdings entsteht dabei gelöstes Eisen. So stellen viele Brunnenbesitzer in den letzten Jahren fest, dass ihr Brunnenwasser immer eisenhaltiger wird. Das ist ein Segen und ein Fluch zugleich: Ihr Wasser weist immer noch eine sehr geringe Nitratbelastung auf. Doch eine hohe Eisenkonzentration im Brunnenwasser kann das Wasser gelb/orange verfärben. Schön ist das nicht – besonders nicht in einem Planschbecken oder an weißen Hauswänden. Außerdem kann es beim Gießen zu Pflanzenschäden kommen. Durch die Ablagerungen kommt es zu verstopften Leitungen und Schäden an Geräten.

    Die Nitratkarte Nordrhein-Westfalen 2020 finden Sie unter https://www.vsr- gewässerschutz.de/nitratbelastung/belastetes-grundwasser/nw/

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  • FDP zum „Rechtsgutachten Haftung SVEN“, Rat am 19.05.2021

    FDP zum „Rechtsgutachten Haftung SVEN“, Rat am 19.05.2021

    Rechtsgutachten nicht öffentlich?

    Das externe Rechtsgutachten zur Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH und der möglichen Haftung der Verantwortlichen konnten wir heute im nichtöffentlichen Teil des Ratsinformationssystems zur Kenntnis nehmen.
    Es war immer der Wunsch der FDP-Fraktion den gesamten Vorgang umfassend aufzuklären und gegenüber der Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz zu schaffen.  Dies gilt auch für das nun vorliegende externe Rechtsgutachten.

    Wir bedauern, dass die Verwaltung sich, u.a. auch wegen der von ihr insoweit ohne Abstimmung mit politischen Gremien geschlossenen Vereinbarung mit der beauftragten Anwaltskanzlei, nicht in der Lage sieht, das Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und es in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

    Ob diese restriktive Position der Verwaltung tatsächlich gerechtfertigt ist, bedarf für die FDP-Fraktion einer tiefergehenden Prüfung und Beratung. Nachdem die Verwaltung heute in einer Pressemitteilung erste Aussagen zu Inhalt und Ergebnis des Gutachtens veröffentlicht hat, dürfte aber klar sein, dass man das jedenfalls differenzierter betrachten und zumindest Teile bzw. Teilergebnisse des Gutachtens öffentlich darstellen und beraten können muss.

    Nachdem vor der abschließenden Behandlung des Gutachtens im Rat nun auch eine erste (nichtöffentliche) Behandlung im Hauptausschuss vorgeschaltet worden ist, werden wir diese zunächst abwarten und uns dann bis zur Ratssitzung eine abschließende Meinung bilden. 

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  • Aufgabe Sportanlage Bungtwaldplatz- NEW zeigt Interesse am Grundstück

    Aufgabe Sportanlage Bungtwaldplatz-
    NEW zeigt Interesse am Grundstück

    Die Sportanlage Bungtwaldplatz wird in der sportlichen Nutzung aufgegeben. Das hat der Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder einstimmig in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

    Das aus dem Jahr 1965 stammende Tennenspielfeld der Sportanlage Bungtwaldplatz ist hoch sanierungsbedürftig und befindet sich in einem nicht mehr bespielbaren Zustand. Im Jahr 2013 haben schon einmal Sanierungsarbeiten an der Tennendeckschicht (Steuergelder) stattgefunden, jedoch ist das Spielfeld durch die zusätzliche Nutzung als Parkplatzfläche für das angrenzende Volksbad über den Sportbetrieb hinaus immens beansprucht. Für eine weitergehende Nutzung im Sportbetrieb müsste das Spielfeld daher umfassend und aufwändig erneuert werden.

    Nach dem Bau der Kunststoffrasenspielfelder auf den umliegenden Sportanlagen Radrennbahn und mit der Bezirkssportanlage Lürrip-Uedding, wird das Tennenspielfeld der Sportanlage Bungtwaldplatz allerdings nicht mehr für die Versorgung der umliegenden Vereine im Trainings- und Spielbetrieb benötigt. (?) Die Sportanlage Bungtwaldplatz verfügt zudem auch über keinerlei Infrastruktur (Umkleide- und Duschmöglichkeiten, Aufenthaltsmöglichkeiten), sodass eine Versorgung anderer Vereine oder Sportgruppen an diesem Standort nicht gesehen wird.

    Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat Interesse gezeigt, die Fläche zu erwerben und weiterhin als Parkplatzfläche für das benachbarte Volksbad zu nutzen. Die Fläche soll somit an die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) zur Geschäftsbesorgung übergeben werden.

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  • Aufklärung im Fall SVEN: Justitia trägt die Augenbinde, nicht die Bevölkerung! DIE LINKE. wundert es nicht

    Aufklärung im Fall SVEN: Justitia trägt die Augenbinde, nicht die Bevölkerung!
    DIE LINKE. wundert es nicht

    Die rechtswidrige Beteiligung der NEW an der Entwicklung des E-Auto SVEN der share2drive hat in den letzten Jahren immer wieder Wellen geschlagen und die Stadt sicher 1,7 Mio. Euro gekostet.

    Nun war es seit fast einem Jahr still um den Fall, weil ein Rechtsgutachten ausstand.
    Dies liegt nun der Verwaltung vor, sollte aber nur im nicht öffentlichen Teil des Rates behandelt werden. Seit dem die Fraktionen am 14.4.2021 davon Kenntnis erhielten drängte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, auf eine öffentliche Behandlung.
    Mit Schreiben vom 30.4.2021 beendete Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) die Diskussion, sein einziges Entgegenkommen war, dass aufgrund des Umfanges des Gutachten die Beratung bereits im Hauptausschuss beginnt, die nicht Öffentlichkeit jedoch beibehalten wird.

    Schultz appelliert nun an die anderen Fraktionen dem Linken Antrag auf öffentliche Behandlung zuzustimmen:
    „Justitia hat die Augen verbunden um ohne Ansehen der Angeklagten Recht zu sprechen. Dies Prinzip nun umzudrehen und der Bevölkerung die Augen zu verbinden entspricht nicht unseren demokratischen Werten. Die Politik muss bei der Aufklärung auf höchste Transparenz setzen um weiteren Schaden von unserer Stadt abzuwenden.“

    Schultz, der den Fall im Oktober 2018 überhaupt erst ins Rollen brachte, zeigt sich enttäuscht, aber keineswegs verwundert, dass der von Anfang an in die Affäre involvierte damalige SPD Fraktionsvorsitzende und heutige Oberbürgermeister Heinrichs die intransparente Linie seines Vorgängers fort setzt:

    „Die von mir eingeschaltete Bezirksregierung deutete schon in ihrem ersten Schreiben an, dass neben der von mir beanstandeten Umsetzung vor Beschluss (§ 108 GO NRW) und Genehmigung der Bezirksregierung (§ 115 GO NRW) noch die materiell-rechtliche Voraussetzungen (§§ 107 GO NRW) nicht gegeben waren. Davon erfuhren die Fraktionen aber erst durch die Medien Ende Juni 2019[1]. Es folgte weiteres Schweigen und Verzögern aller Beteiligten, dass darin endete, dass die Rechtswirksamkeit einer von der damaligen Opposition gewonnenen Klage bis zur Kommunalwahl 2020 hinausgezögert wurde, so dass mit dem Mandat der Klagenden auch das Akteneinsichtsrecht erlosch[2].“

    Das jetzt vorliegende Gutachten war im Rat in öffentlicher Sitzung beschlossen worden und beinhaltete die Prüfung der Haftung so wie eine gemeindewirtschaftsrechtliche Betrachtung des Falles nach Bundesländern[3].
    Um die nicht Öffentlichkeit des ganzen Gutachtens zu begründen, bezog sich die Verwaltung nur auf den ersten Teil der Haftungsprüfung und führte eine vertragliche Klausel mit der beauftragten Kanzlei an, die aber nicht genauer belegt wurde und nach Ansicht der Linken nur das Urheberrecht, nicht aber das Veröffentlichungsrecht des Auftraggebers betreffen kann.
    Weiter wurden Verschwiegenheitsverpflichtungen der Ratsmitglieder und Persönlichkeitsrechte der Beteiligten genannt. „Auch das können wir nicht gelten lassen, denn die Verschwiegenheitsverpflichtung betrifft die Akteneinsicht einzelner Mandatsträger*innen, nicht aber die Kanzlei oder den Rat als ganzes“, sagt Schultz, „und die Namen der Beteiligten sind nach Aktienrecht bekannt, ein Aufsichtsrat arbeitet nicht anonym.“

    DIE LINKE beantragt nun den Bericht im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Detailliert wird in der Begründung Gegenposition zur juristischen Auffassung der Verwaltung genommen. Der Antrag ist hier als PDF abzurufen:
    http://www.linksfraktion-mg.de/images/stories/docs/210504_share2drive.pdf

    Fußnote(n)/Quelle(n):
    1: PM „NEW & SVEN: Rechtswidriges Investment aufklären – vollumfänglich!“:
    http://www.linksfraktion-mg.de/home/ausschuesse/pressemitteilungen/736-new
    und PM „Erste Konsequenz aus #SVENgate gefordert“:
    http://www.linksfraktion-mg.de/home/ausschuesse/pressemitteilungen/738-new
    2: PM „NEW-Affäre um E-Auto SVEN geht in die nächste Runde“
    http://www.linksfraktion-mg.de/home/ausschuesse/pressemitteilungen/786-svengate
    3: Antrag der Opposition mit dem Verweis auf die geänderte Beschlussfassung in der Niederschrift:
    https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=139509
    Die Niederschrift mit der Beschlussfassung:
    https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/getfile.asp?id=184400&type=do

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  • Die Bürger bleiben ausgeschlossen: Rechtsgutachten zur Beteiligung an der share2drive GmbH durch die NEW AG ist Thema im Hauptausschuss

    Die Bürger bleiben ausgeschlossen:
    Rechtsgutachten zur Beteiligung an der share2drive GmbH durch die NEW AG ist Thema im Hauptausschuss

    Die Stadtverwaltung Mönchengladbach teilt mit:
    Nach der Beschlussfassung der Ratsmehrheit, eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, wird dem Hauptausschuss dieses Gutachten nunmehr im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 12. Mai zur Kenntnis gegeben.

    Auftragsgemäß äußert sich das Gutachten zu der Frage, ob die Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH mit den materiell-rechtlichen Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vereinbar war. Eine zweite Fragestellung befasst sich mit der Thematik, ob und ggf. gegen wen im Hinblick auf den Erwerb bzw. die Veräußerung dieser Beteiligung Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

    Zur Frage der materiell-rechtlichen Vereinbarkeit der Beteiligung mit der GO NRW stellt das Gutachten fest, dass es sich bezogen auf die Unternehmenstätigkeit “Entwicklung des Elektrofahrzeuges SVEN” der share2drive um eine zulässige mittelbare wirtschaftliche Betätigung der Stadt Mönchengladbach handelte. Die im Gesellschaftszweck angelegte Unternehmenstätigkeit “Produktion des Elektrofahrzeuges SVEN” sei jedoch nicht von einem öffentlichen Zweck gedeckt und daher mit den materiell-rechtlichen Vorgaben der GO NRW unvereinbar.

    Im Hinblick auf die Haftungsfrage gelangt das Gutachten zu der Erkenntnis, dass keinem Organmitglied der NEW AG oder der Smart City GmbH ein haftungsbegründender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.

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