Autor: Redaktion

  • Andreas Terhaag: Schulen sollen so lange wie möglich offen bleiben

    Andreas Terhaag: Schulen sollen so lange wie möglich offen bleiben

    Die Schulen und Kitas in NRW sollen so lange wie möglich offen bleiben. “Kinder und Jugendliche leiden ganz besonders unter den Einschränkungen der Pandemie, daher ist es unverändert unser Ziel, Schulen und Kitas als Orte des Lernens und des Soziallebens offen zu halten. Mit einer Ausweitung von Tests erhöhen wir die Sicherheit von Schulen und Kitas angesichts der leichter übertragbaren Omikron-Variante”, erklärt Andreas Terhaag, Abgeordneter für die Freien Demokraten im Landtag NRW.

    An keinem anderen Ort in NRW wird so kontinuierlich getestet wie in den Schulen. Das NRW-Schulministerium hat dafür gesorgt, dass auch in diesem Jahr eine ausreichende Anzahl von Antigenschnelltests an den Schulen verfügbar sind, die auf der Positivliste des Paul-Ehrlich-Instituts stehen. Sie können demnach die Omikron-Variante verlässlich nachweisen. Seit Wiederbeginn des Unterrichts nach den Ferien werden alle am Schulleben Beteiligten getestet – unabhängig vom Immunisierungsstatus. Zudem wird an weiterführenden Schulen dreimal statt bisher zweimal pro Woche getestet. Das sogenannte Lollitest-Verfahren an Grund- und Förderschulen wurde durch die direkte Entnahme einer zweiten sogenannten Rückstellprobe weiterentwickelt, um Quarantänezeiten zu reduzieren, während auf einzelne Testergebnisse gewartet wird. “Regelmäßiges Testen ist ein wichtiger Faktor, der die Sicherheit in der Schule erhöht. Zudem sorgen Hygieneregeln, Lüften und Maske für weiteren Schutz”, sagt Terhaag. 

    Andreas Terhaag dankt allen Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Laboren. “Durch das enorme Engagement ist der Präsenzunterricht weiter möglich. Jeder Tag, an dem Präsenzunterricht stattfinden kann, erhöht die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlicher.”  “Zudem appelliere ich an die Eigenverantwortung der Eltern: Wenn Ihr Kind Erkältungssymptome hat, sollte es zuhause bleiben. Auch ermutige ich Eltern, sich über Impf- und Boosterangebote für Kinder und Jugendliche zu informieren und beraten zu lassen”, sagt Terhaag. 

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  • Neue Aufgaben für Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel

    Neue Aufgaben für Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel

    Die Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel hat neue Ämter und Aufgaben in der 20. Legislaturperiode. So wurde sie vom Tourismusausschuss zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

    Erstmals ist Yüksel zudem ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat.

    Nicht neu, aber umso erfreuter ist Yüksel über die Wahl in den erweiterten SPD-Fraktionsvorstand – mit dem zweitbesten Ergebnis aller Kandidierenden.
    „Ich freue mich, im Fraktionsvorstand weiterhin mitzuarbeiten und so den im Koalitionsvertrag versprochenen Fortschritt für die Menschen mitzugestalten“, sagt Yüksel.

    Auch mit Blick auf ihre neuen politischen Themenbereiche im Innenausschuss glaubt Yüksel, dass viel fortschrittliche Politik möglich sein wird: „Hier beschäftigen wir uns mit Katastrophenschutz und innerer Sicherheit ebenso wie mit Fragen zu Asyl und Integration. Ich freue mich besonders, dass unsere neue Innenministerin Nancy Faeser schon bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen will. Der Kampf gegen rechts muss ein Schwerpunkt sein, um die innere Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten“, so Yüksel abschließend.

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  • Ab 13. Januar: Geboosterte Personen benötigen in NEW-Bädern keinen zusätzlichen negativen Test

    Ab 13. Januar: Geboosterte Personen benötigen in NEW-Bädern keinen zusätzlichen negativen Test

    Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, ist der Zutritt zu den NEW-Bädern für Besucherinnen und Besucher mit Corona- Auffrischungsimpfung ohne negativen Test möglich. Dies gilt auch für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung in den vergangenen drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

    Für Gäste ohne Auffrischungsimpfung gilt weiterhin 2G-Plus. Das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests darf dabei maximal 24 Stunden zurückliegen. Das eines PCR-Tests 48 Stunden. Eine Testung vor Ort unter Aufsicht ist nicht möglich.
    Noch nicht schulpflichtige Kinder benötigen keinen Test für einen Schwimmbad-Besuch. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt und gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Schüler ab 16 Jahren gelten ab Sonntag, 16. Januars 2022, aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen zwar als getestet, sind aber nicht mehr den immunisierten Personen gleichgestellt und müssen zukünftig zusätzlich geimpft oder genesen sein.

    Besucherinnen und Besucher können Tickets online unter https://shop.new-baeder.de erwerben oder vor Ort an den Bäderkassen.

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  • Bürgerbegehren: Stadtrat einstimmig für Fristverlängerung von zwölf Tagen

    Bürgerbegehren: Stadtrat einstimmig für Fristverlängerung von zwölf Tagen

    Die pandemische Lage fordert ihren Tribut. Zwar ist keine epidemische Lage durch die Parlamente beschlossen, jedoch gibt es seit kurzer Zeit weitere Kontaktbeschränkungen. Gleichzeitig sammeln Bürgerinnen und Bürger Unterschriften für das Bürgerbegehren und das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen beginnt.

    Die CDU hatte eine Sondersitzung des Stadtrates gefordert und durchgesetzt. Erst dadurch war eine neuerliche Abstimmung zugunsten der Initiative möglich geworden.

    Der Rat hat in der heutigen Sondersitzung erneut über den Antrag auf Fristverlängerung des Bürgerbegehrens entschieden. Die Frist für das Bürgerbegehren endet regulär am 28. Januar 2022. Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Gesamtschulen beginnt tags darauf am 29. Januar und für die weiteren Schulformen am 19. Februar.

    Die letzte Ratssitzung vor dem Beginn des Anmeldeverfahrens an den Hauptschulen findet am 16. Februar statt. Deshalb schlug die Stadtverwaltung eine Fristverlängerung von 12 Tagen ab dem 28. Januar bis zum 09. Februar vor, die einstimmig beschlossen wurde. So soll der Verwaltung die notwendige Zeit zur Prüfung der Unterschriften bis zur Ratssitzung am 16. Februar eingeräumt werden. 

    „Der Elternwille für mehr Gesamtschulplätze, der Wunsch nach Klarheit im Anmeldeverfahren und die demokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sind hohe Güter. Wir tragen Verantwortung für die betroffenen Eltern, Schulen und Initiatoren des Bürgerbegehrens. Deshalb wollen wir mit unserer Lösung alle Interessen in Einklang bringen. Durch den Vorschlag erhalten die Initiatoren des Bürgerbegehrens mehr Zeit und die Eltern gleichzeitig Klarheit bis zum Anmeldeverfahren“, erläuterte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Roth.

    Im vergangenen Dezember hatte der Rat bereits über einen Antrag auf Fristverlängerung abgestimmt. Der damalige Antrag auf sechs Wochen wäre mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen des regulären Anmeldeverfahrens nicht vereinbar gewesen und wies Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Grundlage auf. Diese fordert bei einer Pandemie die Geltung einer epidemischen Lage landesweiter Tragweite, um die Frist zu verlängern. Im Gegensatz zur heutigen Situation lagen damals keine verschärften pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen parallel vor, die dem Rat eine Ermessensentscheidung eröffnen.

    „Die Rechtslage ist weiterhin unklar. Die Verordnung spricht von einer epidemischen Lage. Diese wurde jedoch nicht durch Bund oder Land beschlossen. Gleichzeitig hat uns die Pandemie samt ihren Auswirkungen weiterhin fest im Griff. Die jüngsten Kontaktbeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen erschweren das Sammeln von Unterschriften. Bei einer Verlängerung sind aber keine rechtlichen Nachteile erwartbar. Deshalb entscheiden wir im Zweifel für die Bürgerinnen und Bürger“, so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Achim Wyen.

    Entscheidend für die Ratsmehrheit waren praktische Erwägungen. Zum einen sind wohl lediglich die Initiatoren des Bürgerbegehrens klagebefugt. Diese würden gegen eine gewährte Fristverlängerung jedoch kaum vorgehen. Gleichzeitig war durch den Oberbürgermeister keine Beanstandung des Beschlusses erfolgt, was dem Rat die Möglichkeit eröffnete, im Sinne der Initiatoren die Fristverlängerung zu gewähren.

    Mit dem aktuellen Ratsbeschluss wird die Frist zur Abgabe der Unterschriften um 12 Tage verlängert und endet nunmehr am 9. Februar.
    Nach Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 16. Februar abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Hinblick auf das notwendige Unterschriftenquorum.
    Dies beträgt in Mönchengladbach 4 Prozent der Bürger, woraus folgt, dass mindestens 8.285 gültige Unterschriften eingereicht werden müssen.
    Stimmt der Rat dem Bürgerbegehren dann zu, ist damit der bisherige Beschluss zur Schließung der Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk zugunsten von mehr Gesamtschulplätzen hinfällig.
    Schließt sich der Rat dem Bürgerbegehren hingegen nicht an, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden.

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  • Unterstützung des Bürgerbegehrens “Keine Schulschließungen! – #Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Ausdünnung”

    Unterstützung des Bürgerbegehrens
    “Keine Schulschließungen! – #Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Ausdünnung”

    Auch die Schulpflegschaft der Realschule Volksgarten hat die Eltern der Schüler und Schülerinnen aufgerufen, die Bürgerinitiative durch ihre Unterschrift zu unterstützen.

    Das Formular steht zum Download bereit:

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  • Radwandern durch den Hardter Wald

    Radwandern durch den Hardter Wald

    Eine Radwanderung des Naturparks Schwalm-Nette am Sonntag, 23. Januar, führt die Teilnehmer durch den Hardter Wald zur Grotte nach Hehn.

    Naturschutzbeauftragte Gisela Messing begleitet die Gruppe von 10 bis 16 Uhr.
    Die Route führt über den Kultur- und Landschaftspfad entlang des Vorster Sees durch den Park der Herzklinik mit seinen historischen Gebäuden.

    Treffpunkt ist am Parkplatz des Bahnhofsplatzes vor dem alten Bahnhofsgebäude in Mönchengladbach-Wickrath.
    Eine Einkehr auf der rund 40 Kilometer langen Strecke ist möglich. Dennoch sollten die Radfahrer Getränke und Verpflegung mitbringen.

    Die Veranstaltung findet statt unter Berücksichtigung der aktuellen Coronaschutzverordnung. Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.

    www.npsn.de

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  • NEW Energie senkt die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung

    NEW Energie senkt die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung

    Aufgrund der sich aktuell etwas entspannenden Energiemarktlage kann die NEW Energie die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung zum 07.01.2022 wieder senken.

    „Wir geben die Reduzierung der momentanen Beschaffungspreise direkt an die Kunden weiter. Dadurch möchten wir die betroffenen Kunden unmittelbar entlasten und warten dabei nicht auf die gesetzliche 6-Wochen-Frist, die eigentlich für eine Preisanpassung in der Grund- und Ersatzversorgung vorgeschrieben ist“, sagt Ralf Poll, Geschäftsführer der NEW Energie und Wasser GmbH.

    Die Verbrauchspreise für Neukunden sinken um etwa 40 Prozent, das heißt auf circa 58 Cent/kWh beim Strom und 16,91 Cent/kWh beim Erdgas. Die Grundpreise bleiben bei 10 Euro im Monat.
    Die NEW bietet zusätzlich allen Kunden deutlich günstigere Laufzeitverträge an. „Unsere angebotenen Laufzeitverträge liegen preislich unter dem, was momentan auf den Vergleichsportalen zu finden ist“, sagt Ralf Poll.

    Für die in der Grund- und Ersatzversorgung verbleibenden Kunden kann die NEW die aktuell hohen Preise nicht vermeiden, da für diese keine längerfristige Beschaffung aufgebaut werden kann. Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung können jedoch innerhalb von 14 Tagen wieder wechseln.

    Aufgrund der Lieferstopps und Händlerinsolvenzen einiger Anbieter sind die Service-Kanäle der NEW Energie aktuell stark überlastet. Die NEW empfiehlt daher die Nutzung der Online-Selfservices und bittet um Geduld bei der Bearbeitung von E-Mails. Auch längere Wartezeiten in der Telefonhotline, sind aktuell nicht zu vermeiden.

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  • So war das Jahr 2021 für die mags-Mülldetektive

    So war das Jahr 2021 für die mags-Mülldetektive

    Im vergangenen Jahr haben die Mülldetektive rund 3200 Einsätze absolviert. Und die waren effektiv: Das zwölfköpfige Team hat mit über 1200 Buß- und Verwarnungsgeldverfahren einen neuen Rekord aufgestellt. Zum Vergleich: 2020 waren es 850. Hier ein paar der zahlreichen Fälle.

    Müll an Containerstandorten und Straßen

    Die mags-Mülldetektive erweiterten ihr Engagement an den Containerstandorten 2021 erneut. Zusätzlich zu ihren Observationen untersuchten sie regelmäßig die Ablagerungen rund um die Papier- und Glascontainer. Das erfreuliche Ergebnis: Die mags-Mitarbeiter konnten so zahlreiche Müllsünder überführen.

    Im April konnten die Mülldetektive beobachten, wie ein Mann zwei KFZ-Säurebatterien in leere Papiercontainer einwarf. Im Juni ist ein Müllsünder mit seinem Renovierungsabfall an einem Tag gleich zu zwei Containerstandorten gefahren, um dort Kartons mit Bauschutt zu entsorgen. Beide Ablagerungen konnten die Mülldetektive auf einen Verursacher zurückzuführen: Das verriet ihnen das Muster der eingeworfenen Fliesen.

    Auch beim Thema „Wilder Müll am Wegesrand“ sowie an entlegenen Stellen in der Stadt spürten die Mülldetektive immer wieder Mülltäter auf. Im Mai fanden sie am Backeshof neun Müllsäcke mit Haushaltsabfällen, Plastikverpackungen und Kleidung. Gleich darauf im Junip entdeckten sie an einem Stichweg zwischen der Straße Fahres und Krefelder Straße sechs blaue Müllsäcke mit Haushaltsmüll. Im August waren es sieben schwarze Müllsäcke im Straßenbegleitgrün an der Rheydter Straße.

    Den traurigen Rekord erzielte der Fund von 35 Müllsäcke mit vermischtem Haushaltsmüll im Oktober an der Blumenbergerstraße. Dort hatten die Verursacher den Müllberg um eine Litfaßsäule herum gruppiert.

    Müll im Landschaftsschutzgebiet

    Mitten im Wald, im Hoppbruch, wurde im November eine große Menge Renovierungsabfälle illegal entsorgt: Laminat, Dämmstoffe, Farbeimer, Teppichboden.
    Die mags-Mülldetektive machten das Ladenlokal ausfindig, in dem gerade renoviert worden war. Der Ladenbesitzer konnte nachweisen, dass er die Entsorgung der Abfälle für 150 Euro beauftragt hatte. Die Spur führte zu einem Mann aus dem Kölner Raum, der die Abfallentsorgung in einer privaten Kleinanzeige im Internet angeboten hatte. Mit Unterstützung der Internetplattform konnte der Täter identifiziert werden. Ihn erwartet ein Bußgeld im vierstelligen Bereich.

    Unser Wunsch auch für das neue Jahr

    Die mags bittet weiterhin darum, Rolltonnen nur zu den Leerungszeiten auf Gehwegen abzustellen. Denn nach wie vor führt das dauerhafte Abstellen von Rolltonnen auf Gehwegen statt auf den Grundstücken der Rolltonnennutzer dazu, dass die Mülldetektive zu zahlreichen Einsätzen ausrücken müssen. In 2021 waren es so mehr als 300 Kontrollen.

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  • Der Förderkreis „Geistliche Musik in St. Helena“ lädt herzlich ein:

    Der Förderkreis „Geistliche Musik in St. Helena“ lädt herzlich ein:

    Pfarrkirche St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen

    Sonntag, 9. Januar 2022 um 17.00 Uhr

     NEUJAHRSKONZERT

    „… mit Musik ins neue Jahr“ mit dem Ensemble NIEDERRHEIN BRASS

    Die Coronazeit hat auch die Bläser von Niederrhein Brass terminlich erwischt. Doch wie alle, lassen es sich auch die 10 Bläser nicht nehmen, gute Laune zu verbreiten. Und was eignet sich in dieser Jahreszeit dazu besser als weihnachtliche Musik?

    Mit Werken von Bach bis Rutter, von Deutschland bis zur USA, von der Klassik bis zur Moderne bringen sie unter der Leitung von Jan-Philipp Arendt Bekanntes zu Gehör.

    Niederrhein Brass ist ein Blechbläserensemble in der klassischen 10er Besetzung – vier Trompeten, Horn, vier Posaunen und Tuba. Mit diesem Instrumentenspektrum ist es in der Lage diverse Klangfarben zu produzieren und so dem Zuhörer Abwechslung zu bieten.

    Der Eintritt ist frei – Kollekte am Ausgang zugunsten der Kirchenmusik von St. Helena.

    Einlass: 16.15 Uhr

    Das Konzert findet nach der 2G-Regel statt, d. h. der Besuch ist ausschließlich für Geimpfte und Genesene möglich. Ein Nachweis muss vorgelegt und eine FFP2-Maske getragen werden.  Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Auch gibt es keine Beschränkung mehr, was die Sitzplatzwahl angeht (freie Platzwahl). Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie jederzeit Änderungen ergeben können! Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Regelungen. Aktuelle Informationen finden Sie auf www.helenamusik-rheindahlen.de .

    Bitte beachten Sie, dass auch eine kurzfristige Absage möglich ist.

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  • Last Call: Azubi-Preis „Gelbe Hand“ zeichnet Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit aus

    Last Call: Azubi-Preis „Gelbe Hand“ zeichnet Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit aus

    Projekte aus Mönchengladbach gesucht | Einsendeschluss: 16. Januar

    Vom Instagram-Account gegen Rechts bis zum Antidiskriminierungs-Seminar in der Berufsschule: Azubis, die sich in Mönchengladbach für Gleichbehandlung und gegen Rassismus am Arbeitsplatz engagieren, sind preisverdächtig. Noch bis zum 16. Januar können sie mit einem eigenen Projekt beim Wettbewerb „Gelbe Hand – Mach meinen Kumpel nicht an!“ mitmachen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf. Alle Infos unter www.gelbehand.de.
    „Ob in der Backstube, an der Hotelrezeption oder in der Lebensmittelfabrik – kaum irgendwo kommen Menschen unterschiedlicher Herkunft so eng zusammen wie am Arbeitsplatz“, sagt Ina Korte-Grimberg. Die Geschäftsführerin der NGG-Region Krefeld-Neuss beobachtet allerdings mit Sorge, dass Populisten und rechte Stimmungsmacher versuchten, die Belegschaften zu spalten. „Doch Hetze und Diskriminierung haben im Betrieb nichts verloren – auch nicht unter dem Vorwand, die Corona-Maßnahmen kritisieren zu wollen“, so Korte-Grimberg. Zivilcourage sei für ein faires Miteinander im Job unverzichtbar. „Das, was im Fußball die Rote Karte ist, ist die ,Gelbe Hand‘ im Betrieb“, so die NGG.
    Der Wettbewerb zeichnet verschiedenste Initiativen junger Beschäftigter für ein solidarisches Zusammenleben im Beruf aus. Die Preisgelder liegen bei 1.000 Euro für den ersten, 500 Euro für den zweiten und 300 Euro für den dritten Platz. Außerdem gibt es einen Sonderpreis der DGB-Jugend NRW, der mit 500 Euro dotiert ist. Die Schirmherrschaft für den Wettbewerb liegt in diesem Jahr bei der Gewerkschaft Verdi und der Stadt Hamburg.

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  • Bürgerbegehren soll Fristverlängerung gewährt werden

    Bürgerbegehren soll Fristverlängerung gewährt werden

    Die CDU-Ratsfraktion hat bei Oberbürgermeister Felix Heinrichs eine Sondersitzung des Stadtrates beantragt. Grund ist ein offener Brief des „Bündnis für Schulvielfalt“ an alle Fraktionen, in dem erneut um eine Fristverlängerung für die Unterschriftensammlung gebeten wird.

    „Als größte Fraktion im Rat mit 26 Mitgliedern stellen wir das nötige Drittel der Sitze, das den Bürgermeister veranlassen muss, eine Sondersitzung einzuberufen. Dabei möchten wir betonen, dass wir einer Fristenverlängerung aufgrund von Corona bereits Mitte Dezember zugestimmt hätten.
    Durch die weitere Verschärfung der Pandemie wegen der Omikron-Variante halten wir dieses Zugeständnis an die Organisatoren des Bürgerbegehrens für mehr als gerechtfertigt. Die immer größere Ausweitung der Kontaktbeschränkungen ist für uns Begründung genug, damit demokratische Bürgerrechte weiterhin in angemessener Art und Weise ausgeübt werden können. Sich hier hinter einem Beschluss des Bundes zu verstecken, der keine pandemische Notlage sieht, halten wir nach wie vor für ungerecht. Das ist nicht unser Verständnis von mehr Mut und Bürgerbeteiligung. “, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Schlegelmilch

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  • Aktualisiert: Feuerwerks- und Ansammlungsverbot für zahlreiche Straßen und Plätze zu Silvester

    Aktualisiert: Feuerwerks- und Ansammlungsverbot für zahlreiche Straßen und Plätze zu Silvester

    Mit einer neuen Allgemeinverfügung verschärft die Stadt Mönchengladbach auf Basis der Coronaschutzverordnung NRW, die heute in Kraft getreten ist, noch einmal die Sicherheitsvorkehrungen zum bevorstehenden Silvester- und Neujahrsfest.

    Neben dem Verbot der Verwendung von Pyrotechnik für Feuerwerkszwecke gilt jetzt für zahlreiche Straßen und Plätze im Stadtgebiet zum Jahreswechsel auch ein so genanntes Ansammlungsverbot.
    Das heißt: Vom 31.12.2021 (Silvester), 17:00 Uhr, bis 01.01.2022 (Neujahr) 05:00 Uhr, greifen hier die Kontaktbeschränkungen aus Paragraph 6, Absatz 1 und 2 der Coronaschutzverordnung.
    Danach dürfen nicht immunisierte Personen nur mit Personen des eigenen Hausstandes oder mit maximal zwei Personen aus einem anderen Hausstand zusammentreffen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren.

    Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenensind nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren.

    Die Regelung gilt wie das Böllerverbot für folgende Straßen und Plätze:

    Mönchengladbach-Innenstadt

    Abteiberg, Abteistraße, Alter Markt, Am Minto, An der Stadtmauer, Anna-Schiller-Stiege, Edmund-Erlemann-Platz, Fliescherberg, Gasthausstraße (zwischen Waldhausener Straße und Anna-Schiller-Stiege), Hans-Jonas-Park, Hindenburgstraße (zwischen Alter Markt und Sonnenhausplatz), Johann-Peter-Boelling-Platz, Kapuzinerplatz, Kapuzinerstraße, Kirchplatz, Krichelstraße, Ludwigstraße, Marktstiege, Münsterplatz, Münsterstraße, Neustraße, Porttalstieg, Probst-Kauff-Stiege, Rathausplatz, Rathausstraße, Sandradstraße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße), Sonnenhausplatz, Spatzenberg, Turmstiege, Waldhausener Straße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße)

    Rheydt-Innenstadt

    Am Neumarkt, Bahnhofstraße (zwischen Odenkirchener Straße und Moses-Stern-Straße), Brucknerallee (zwischen Marktplatz und Mühlenstraße), Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Marienplatz und Mühlenstraße), Harmonieplatz, Harmoniestraße, Hauptstraße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Limitenstraße), Langensgasse, Marienplatz, Markt, Marktplatz Rheydt, Marktstraße, Odenkirchener Straße (zwischen Marienplatz und Moses-Stern-Straße), Paulstraße, Stresemannstraße

    Rheindahlen

    Am Mühlentor, Beecker Straße (zwischen St.-Helena-Platz und Hilderather Straße), Helenastraße, Kleine Driesch, Mühlentorplatz, Mühlenwallstraße, Peter-Beier-Platz, St.-Helena-Platz, Vollmüllerstraße

    Odenkirchen

    Burgfreiheit (zwischen Hoemenstraße und Burgmühle), Martin-Luther-Platz, Pastorsgasse, Pater-Bonnier-Park, Von-Werth-Straße, Wilhelm-Niessen-Straße, Wingertsplatz, Zur Burgmühle (zwischen Burgfreiheit und Niers)

    Wickrath

    Beckrather Straße (von Hausnummer 1 bis 19), Kirchstraße (zwischen Klosterstraße und Beckrather Straße), Klosterstraße (von Beckrather Straße bis Hausnummer 15), Schaumburggasse, Wickrather Markt

    Außerdem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen grundsätzlich verboten ist.

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  • Neue Ärztliche Direktion bei den Städtischen Kliniken Mönchengladbach

    Neue Ärztliche Direktion bei den Städtischen Kliniken Mönchengladbach

    Dr. Harald Löw, Chefarzt der Unfall- und Gelenkchirurgie der Städtischen Kliniken Mönchengladbach, ist neuer Ärztlicher Direktor am Elisabeth-Krankenhaus. Sein ebenfalls neu gewählter Stellvertreter ist Prof. Dr. Dirk Blondin, Chefarzt der Radiologie, Gefäßradiologie & Nuklearmedizin der Städtischen Kliniken Mönchengladbach.

    Beide wurden auf Empfehlung der Chefärztinnen und Chefärzte vom Aufsichtsrat des Eli für eine Amtszeit von drei Jahren berufen und übernehmen zum 1. Januar 2022. Damit lösen sie nach sechs Jahren Dr. Harald Lehnen, Chefarzt der Frauenheilkunde & Geburtshilfe der Städtischen Kliniken Mönchengladbach, und seinen Stellvertreter Prof. Dr. Huan Nguyen, Chefarzt der Medizinischen Klinik der Städtischen Kliniken Mönchengladbach, ab.

    „Im Namen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung danke ich Herrn Dr. Lehnen und Herrn Prof. Dr. Nguyen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und insbesondere auch für ihre Verdienste in der herausfordernden Zeit dieser Pandemie. Auf beide konnten wir uns zu jeder Zeit verlassen, obwohl sie in ihren eigentlichen Funktionen bereits einen herausragenden Job machen und stark gefordert sind. Wir freuen uns jetzt auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Löw und Herrn Prof. Dr. Blondin, die ebenfalls schon lange für uns tätig sind, über viel Erfahrung verfügen und unser Haus sehr gut kennen“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Bernd Meisterling-Riecks.

    Nach seiner Berufung betonte Dr. Harald Löw: „Die Zukunft der Krankenhäuser, als Element der Daseinsvorsorge des Staates, hängt einmal davon ab, wie hoch die Qualität in der Behandlung der uns anvertrauten Patienten ist. Genauso müssen wir attraktive Arbeitsplätze und eine gute Mitarbeiterführung sowie eine gute Qualifikation pflegen“. Prof. Dr. Dirk Blondin weiter: „Zusatzaufgaben wie Verantwortung für das gesamte Krankenhaus und unsere Patienten zu übernehmen sind insbesondere in der Pandemie zeit- und kräfteraubend. Daher ist eine Rotation der Ämter ein sinnvoller Weg, einen Ausgleich in der Belastung von Führungspersonen herzustellen.“

    Dr. Harald Löw studierte Humanmedizin an der Universität des Saarlandes in Homburg an der Saar. Er promovierte im Jahr 1986 und arbeitete unter anderem im Kreiskrankenhaus Merzig und im St. Elisabeth Krankenhaus Gütersloh. Im Jahr 1993 erwarb der in Merzig geborene Mediziner seinen Facharzt für Chirurgie. Anschließend war er von 1994 bis 1996 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Duisburg tätig, bevor er von 1996 bis 2000 als Oberarzt in Siegen arbeitete. Von 2000 bis 2003 war er Leitender Oberarzt am Evangelischen Stift St. Martin in Koblenz. Danach wurde Dr. Löw im Jahr 2003 Chefarzt der Unfall- und Gelenkchirurgie der Städtischen Kliniken Mönchengladbach.

    Prof. Dr. Dirk Blondin absolvierte sein Studium der Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Anschließend promovierte er in 2001 und war mehrere Jahre in der Abteilung für Radiodiagnostik der Universitätskliniken des Saarlandes sowie am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie des Universitätsklinikums in Düsseldorf tätig. In dieser Zeit erlangte er seinen Facharzt für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie. Der gebürtige Krefelder arbeitete dort seit 2007 als Oberarzt und ab 2011 als Leitender Oberarzt, während dieser Zeit habilitierte er im Jahr 2010. Seit 2014 ist er Chefarzt der Radiologie, Gefäßradiologie & Nuklearmedizin der Städtischen Kliniken Mönchengladbach.

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  • Stadt der Zukunft – Ergebnisse des Forschungsprojektes UrbanLife+ als Buch erschienen

    Stadt der Zukunft – Ergebnisse des Forschungsprojektes UrbanLife+ als Buch erschienen

    200 Seiten zur Frage, wie der öffentliche Raum fit für ältere Menschen gemacht werden kann.

    “Stadt der Zukunft – Smartes Stadtmobiliar für mehr Teilhabe im Alter” – unter diesem Titel ist jetzt ein Bucherschienen, das an zahlreichen konkreten und praktischen Beispielen zeigt, wie der öffentliche Raum umgestaltet werden kann, damit auch ältere Menschen sich darin sicher bewegen können.

    Das 200 Seiten starke Werk, zu dessen Herausgeberinnen Susanne Wallrafen von der Sozial-Holding gehört, verarbeitet zahlreiche Ergebnisse und Ideen des bundesweiten Forschungsprojekts UrbanLife+, das von 2015 bis 2020 in Mönchengladbach mit verschiedenen Forschungseinrichtungen und lokalen Partnern wie dem Handelsverband, der Marketing Gesellschaft, der NEW und den Städtischen Kliniken durchgeführt wurde. Das Buch ist als Zusammenfassung und Ratgeber gedacht, der die Forschungsergebnisse in Texten und Abbildungen anschaulich beschreibt.

    Im Fokus steht eine von den Autoren entwickelte städtebauliche Vision städtischer Quartiere, die älteren Menschen im urbanen Raum größtmögliche Sicherheit vermittelt und diese durch digitale Transformation des Stadtmobiliars in Form einfacher, praktischer Handreichungen ganz konkret zur Verfügung stellt.

    “Ältere Menschen müssen sich sicher im öffentlichen Raum bewegen können, um weiter am sozialen Leben teilzuhaben. Sitzgelegenheiten, Beleuchtung, Wege, Bushaltestellen, Fußgängerampeln, aber auch Veranstalter die Einrichtungen der Nahversorgung müssen sich den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren anpassen. Denn schon zählen rund 20 Prozent der Mönchengladbacher Bevölkerung zu den über 65-jährigen. 2040 werden es 28 Prozent sein”, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Dazu hat UrbanLife+ Lösungen entwickelt, städtebauliche Objekte wie Straßenlaternen, Stadtmobiliar, Ampeln oder Hinweisschilder in smarte städtebauliche Objekte zu überführen. Zu den technischen Lösungen zählen zum Beispiel Straßenlampen, die die Helligkeit dem jeweiligen Sehvermögen des Nutzers anpassen, Ampelanlagen, die ihre Grünphase entsprechend der Gehgeschwindigkeit des jeweiligen Passanten verlängern, oder auch Leitsysteme, die den älteren Menschen bei Unwohlsein zur nächstgelegenen Sitzgelegenheit führen.

    Ausgehend von einer umfassenden Bedarfsanalyse in Mönchengladbach führen die Autor:innen Schritt für Schritt durch die Konzeption, Planung, technische Umsetzung und Erprobung. Dabei steht immer das umfassend definierte städtebauliche Ziel der “Safety” urbaner Räume mit jeweils spezifischer Ausrichtung auf den Bedarf von Personen mit altersbedingten Einschränkungen im Mittelpunkt. Ergänzend zu den Beiträgen werden der Stadtplanung weitere Lösungsansätze für diese digitale Transformation urbaner Räume zur Verfügung gestellt.

    Dass Technik, Digitalisierung und interaktives Stadtmobiliar nicht ausreichen werden, um die Lebensumwelt auch für ältere Menschen sicher und komfortabel zu machen, ist den Autor:innen bewusst: “Denn oftmals bedarf es einfach der Zuwendung und Unterstützung durch Menschen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld oder dem Stadtquartier. Für den Pflege- und Unterstützungsbedürftigen ist und bleibt der Mensch, der Hilfe und Unterstützung leistet, meist unverzichtbar. Ab einem bestimmten Grad des Unterstützungsbedarfs wird keine Maschine, keine technologische Innovation und kein Hilfsmittel den unterstützungsleistenden Menschen – ob Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder Pflegefachkraft – ersetzen”, sagt Mitherausgeberin Susanne Wallrafen.

    Kösebay, Mustafa/Kirn, Stefan/Wallrafen, Susanne/Leukel, Jörg/Gierl, Fabian (Herausgeber.):

    Stadt der Zukunft –Smartes Stadtmobiliar für mehr Teilhabe im Alter.

    medhochzwei Verlag, 2021
    ca. 200 Seiten; ISBN 978-3-86216-855-2
    Preis: 69,99 Euro

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  • Brauchen dringend flächendeckende Booster-Impfungen in Senioreneinrichtungen – wo bleiben die mobilen Impfteams?

    Brauchen dringend flächendeckende Booster-Impfungen in Senioreneinrichtungen – wo bleiben die mobilen Impfteams?

    Seit Monaten erzählt Gesundheitsminister Laumann, dass die Impfungen und das Boostern in den Senioreneinrichtungen problemlos verlaufen und dort ein hohes Niveau der Impfquote bereits erreicht sei.

    So soll die Quote laut Aussage des Ministers bereits im Oktober bei 90 Prozent gelegen haben. Dem scheint aber nicht so zu sein. Im Gegenteil: In zahlreichen Einrichtungen soll die Booster-Impfung bisher laut WDR-Bericht noch gar nicht stattgefunden haben. Die Wahrheit sieht also anders aus. Minister Laumann muss hier jetzt umgehend für Transparenz sorgen.

    Der MG-Heute-Redaktion wurde mitgeteilt: “In einer Mönchengladbacher Einrichtung lebt ein Mensch, der bisher keine einzige Impfung erhalten hat. Grund: Sein Hausarzt aus dem Willicher Kreis lehnt die “Extrafahrt” nach Mönchengladbach ab.”

    Aktuell müssen sich die Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich jeweils von ihrem Hausarzt impfen lassen.
    Das ist kaum praktikabel und lässt die Landesregierung über den tatsächlichen Stand der Impfungen im Dunkeln tapsen. Denn auch im zweiten Winter der Pandemie existiert noch immer kein verlässliches IT-System zur Ermittlung einer stets aktuellen Impfquote in den Senioreneinrichtungen. In Wirklichkeit kann die Landesregierung die tatsächliche Impfquote also gar nicht belegen.  

    Eine zentrale Booster-Impfung war in den Senioreneinrichtungen bisher von der Landesregierung nicht vorgesehen. Das muss sich schnell ändern. Wie schon bei den Erstimpfungen brauchen wir flächendeckend dringend auch zentrale Angebote. Angesichts der schnell um sich greifenden Virusvariante Omikron ist jetzt höchste Eile geboten.

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  • SPD Mönchengladbach informiert und berät Eltern zu Gesamtschulfragen

    SPD Mönchengladbach informiert und berät Eltern zu Gesamtschulfragen

    Eltern deren Kinder die vierte Klasse besuchen beschäftigen sich in diesen Tagen noch intensiver als vorher mit der Frage, welche Schule ihr Kind nach der vierten Klasse besuchen soll.

    Die weiterführenden Schulen laden zu Informationsveranstaltungen und Tagen der Offenen Tür ein, mit anderen Eltern tauscht man sich über Erfahrungen mit der einen oder anderen Schule aus und auch die Kinder selbst haben Wünsche.

    In diesem Jahr stehen in der Stadt 120 Plätze mehr an den Gesamtschulen zur Verfügung Die Anmeldungen zu den Gesamtschulen finden in diesem Jahr wieder wie seit 40 Jahren vor den Anmeldungen zu den anderen Schulformen der Sekundarstufe I statt.

    Weil auch in diesem Jahr vermutlich nicht alle Kinder an den sechs Gesamtschulen in der Stadt einen Platz finden können, stellt dieses Verfahren sicher, dass die Eltern dann noch eine zweite Wahl haben.

    Auf der Website https://www.spd-mg.de/gesamtschulkampagne/ finden Eltern kurz und knapp, wie Gesamtschulen es schaffen, von der Klasse 5 an alle Abschlüsse offen zu halten, jedes Kind individuell zu begleiten und zu fördern.

    Dienstags und donnerstags von 17-18 Uhr stehen erfahrene GesamtschullehrerInnen, die nicht an Gesamtschulen in der Stadt tätig sind, für eine unabhängige Beratung telefonisch zur Verfügung: Beratungstelefon  +4915735263133.

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  • “Aschenputtel – das Musical” am 29.12.2021 in Mönchengladbach

    “Aschenputtel – das Musical” am 29.12.2021 in Mönchengladbach

    Der bekannte Märchenklassiker der Brüder Grimm wird als modernes Musical für die ganze Familie auf die Bühne gebracht.

    Das Tourneetheater aus Bochum ist bekannt für seine fantasievollen Familienmusicals.
    „Unsere Idee war es immer das Musical-Erlebnis direkt vor die Haustür zu bringen“, erklärt Lars Arend (künstlerische Gesamtleitung) das Konzept.

    Am Mittwoch, 29. Dezember 2021, um 16 Uhr, gastiert das Theater Liberi mit „Aschenputtel – das Musical“ in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach.

    Bildrechte: Theater Liberi, Fotograf: Nilz Böhme

    In der Umsetzung bedeutet das, über 420 Vorstellungen in ganz Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz zu spielen, im Gepäck wechselnde Musicalversionen fünf bekannter Märchenklassiker.

    Die Zuschauer erwartet eine vertraute Geschichte in neuem Gewand. Ein bestens ausgebildetes Ensemble begeistert mit poppig-rockigen Musical-Hits und originellen Choreografien. Mit viel Liebe zum Detail wird die märchenhafte Kulisse auf die Bühne gebracht. Fantasievolle Kostüme und ein wandelbares Bühnenbild verdeutlichen den Kontrast zwischen Aschenputtels mühsamen Alltag auf dem Gutshof und dem opulenten Leben im königlichen Schloss.

    Infos und Tickets:
    Das Musical dauert zwei Stunden inklusive 20 Minuten Pause und ist geeignet für Zuschauer ab vier Jahren.
    Die Tickets kosten im Vorverkauf 22,- / 20,- / 17,- / 13,- Euro je nach Kategorie, Kinder bis 14 Jahre erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 2 Euro.
    Der Preis an der Tageskasse beträgt zuzüglich 2 Euro. Erhältlich sind die Tickets online unter www.theater-liberi.de und bei ausgewählten Vorverkaufsstellen.

    Corona-Schutzmaßnahmen

    Für die Veranstaltung gilt ein Hygiene-Schutz-Konzept. Eine Übersicht der vor Ort geltenden Maßnahmen finden Sie unter www.theater-liberi.de/corona.
    Die Maßnahmen werden kontinuierlich an die Landes-verordnung angepasst, sodass es jederzeit zu Änderungen kommen kann.
    Bitte informieren Sie sich daher nochmals kurzfristig vor der Veranstaltung. Zusätzlich gibt es eine Geld-zurück-Garantie, sollte die Veranstaltung aufgrund von Covid-19 wider Erwarten abgesagt werden müssen.

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  • „Wir haben uns mehr erhofft!“ –DGB-Jugend zu den Verhandlungen zum Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte (TVStud)

    „Wir haben uns mehr erhofft!“ –
    DGB-Jugend zu den Verhandlungen zum Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte (TVStud)

    Nach schwierigen Verhandlungen gab es zwar ein gutes Ergebnis für die Beschäftigten der Länder mit einer Erhöhung von 2,8 Prozent plus einer steuerfreien Zahlung in Höhe von 1.300 Euro, dennoch haben sich die studentisch Beschäftigten von den diesjährigen Tarifverhandlungen mehr erhofft:

    Mehr als 400.000 studentische Beschäftigte arbeiten an Hochschulen, indem sie beispielsweise Dozent*innen oder als Tutor*innen andere Studierende im Semester unterstützen. In den letzten Wochen haben sie für einen Tarifvertrag mit einem höheren Stundenlohn und bessere Arbeits- und Urlaubzeiten gekämpft.

    Julia Schnäbelin, Studentin und Mitglied der DGB-Jugend in der Region Düsseldorf-Bergisch Land sagt: „Wir haben gestreikt und uns für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt, damit unter anderem Vertragslaufzeiten erhöht oder wir nach einem höheren Stundenlohn bezahlt werden. Leider hat es für konkrete Verbesserungen in dieser Tarifrunde nicht gereicht. Es wurde aber vereinbart, dass zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ver.di Gespräche zu den Arbeitsbedingen für studentisch Beschäftigte an Hochschulen stattfinden werden. Wir haben uns mehr erhofft, erwarten aber von den zukünftigen Gesprächen echte Veränderungen. Mit der ver.di und der GEW haben wir starke Bündnispartner an unserer Seite!“

    Die DGB-Jugend wird sich auch im nächsten Jahr weiterhin mit dieser Thematik auseinandersetzen und Forderungen an die zukünftige Landesregierung stellen. Ein Seminar „TV-Stud – Keine Ausnahme!“ wird vom 21.1.-23.1.2022 für alle Jugendlichen stattfinden, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Anmeldungen gerne an stella.ruetten@dgb.de .

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