Autor: Redaktion

  • Unfallflucht nach Kollision mit geparktem Auto vs.  Fast 60 Prozent der Menschen mit Führerschein sind gegen den Vorschlag, bei einem Unfall ohne Verletzte Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

    Unfallflucht nach Kollision mit geparktem Auto vs. Fast 60 Prozent der Menschen mit Führerschein sind gegen den Vorschlag, bei einem Unfall ohne Verletzte Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

    Am Samstag, 20. Januar, ist es an der Dülkener Straße im Stadtteil Waldhausen zu einem Verkehrsunfall gekommen. Die Polizei sucht Zeugen.

    Gegen 9.30 Uhr vernahm ein Zeuge einen lauten Knall im Bereich der Kreuzung Dülkener Straße/ Metzenweg. Anschließend beobachtete er ein Gespräch zwischen einer Autofahrerin und einem Autofahrer, die dort angehalten hatten. Dann sei der Autofahrer weitergefahren und die Autofahrerin habe nach wenigen Metern in einer Parkbucht angehalten, um einen Schaden an ihrem Auto zu begutachten.

    Anschließend sei sie weitergefahren. Kurz darauf habe er dann an seinem eigenen Fahrzeug, das in dem Bereich geparkt stand, Beschädigungen festgestellt.

    Bei dem Fahrzeug der Autofahrerin handelte es sich vermutlich um einen grau, silbernen Opel (Meriva) mit Mönchengladbacher Kennzeichen. Der Autofahrer fuhr vermutlich einen weißen Ford (Kuga) mit ebenfalls Mönchengladbacher Kennzeichen.

    Die Polizei bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02161-290. Insbesondere bitten die Ermittler darum, dass sich der Fahrer des weißen Fords meldet. (jl)

    Der Paragraf 142 StGB birgt immer wieder Diskussionsstoff: Er regelt das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ und stuft eben jenes als Straftat ein, die mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im April 2023 sorgte ein Papier aus dem Bundesjustizministerium für Aufsehen. Es schlägt vor, Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Auch beim 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar (24.-26. Januar 2024) wird ein Veränderungsbedarf diskutiert. 

    Der ACV Automobil-Club Verkehr fordert im Vorfeld, Unfallflucht weiter als Straftat zu bewerten. Fahrerflucht bei Bagatellschäden (z. B. Dellen oder Kratzer am Auto) ohne Verletzte ist nach wie vor weit verbreitet, trotz der Einstufung als Straftat. ACV Geschäftsführer Holger Küster: „Eine generelle Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre ein falsches Signal. Bei Unfallverursachern würde die Hemmschwelle, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, weiter sinken. Leidtragende wären die Geschädigten, die schon jetzt häufig genug auf den Kosten sitzen bleiben.“

    Gestützt wird die Position des ACV von einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK. Civey hat Anfang September 2023 bundesweit über 2.500 Menschen mit Führerschein befragt, wie sie zu einer Einstufung von Fahrerflucht ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit stehen. 58,3 Prozent der Befragten bewerten den Vorschlag negativ. Nur 17,7 Prozent sind dafür. Die Umfrage zeigt zudem, wie häufig typische Bagatellschäden ohne Verletzte vorkommen. Dellen oder Kratzer am Auto, die zum Beispiel beim Ein- und Ausparken entstehen, kennen laut der Umfrage fast 80 Prozent der Befragten aus eigener Erfahrung. 

    Der ACV spricht sich in diesem Kontext für die Einrichtung einer digitalen Meldestelle für Unfälle mit reinem Sachschaden und ohne Verletzte aus. ACV Geschäftsführer Holger Küster: „Eine standardisierte Online-Plattform für die Unfallverursacher zur Meldung von Bagatellschäden ohne Personenschaden ist sinnvoll. Für die Unfallverursacher würde die bisher vorgeschriebene Wartepflicht in diesem Fall entfallen und die Abwicklung der Schadensregulierung wäre vereinfacht. Ziel der digitalen Meldestelle muss es sein, die Geschädigten und ihren Anspruch auf Entschädigung zu stärken.“

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  • EU-Verbot von Grünfärberei und irreführender Produktinformation (klimaneutral, biologisch abbaubar…)

    EU-Verbot von Grünfärberei und irreführender Produktinformation (klimaneutral, biologisch abbaubar…)

    Das Europäische Parlament gab in Straßburg am Mittwoch endgültig grünes Licht für eine Richtlinie, die die Produktkennzeichnung verbessert und irreführende Umweltaussagen verbietet.

    Die heute mit 593 zu 21 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommene Richtlinie soll die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung schützen und ihnen helfen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen. Damit das gelingt, werden einige problematische Geschäftspraktiken, die mit Grünfärberei und dem geplanten Verschleiß von Produkten zusammenhängen, in die EU-Liste der unlauteren Geschäftspraktiken aufgenommen.

    Genauere und verlässlichere Werbung
    Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verbieten, sofern diese nicht nachgewiesen werden.

    Reguliert wird künftig auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Für Verwirrung hatte gesorgt, dass es so viele davon gibt und dass man sie kaum vergleichen kann. Künftig sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind.

    Nach der Richtlinie darf man künftig auch nicht mehr behaupten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

    Schwerpunkt auf Langlebigkeit
    Die neuen Vorschriften haben noch ein weiteres wichtiges Ziel: Sie sollen bewirken, dass Hersteller und Verbraucherschaft mehr Gewicht auf die Langlebigkeit von Produkten legen. Künftig müssen die Garantieinformationen deutlicher sichtbar sein, und es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.

    Verboten ist nach den neuen Vorschriften in Zukunft auch, unbegründete Aussagen zur Haltbarkeit zu machen (z. B. zu behaupten, dass eine Waschmaschine 5 000 Waschzyklen lang hält, obwohl dies im Normalbetrieb nicht der Fall ist), dazu aufzufordern, Verbrauchsgüter früher auszutauschen als unbedingt nötig (was z. B. bei Druckertinte häufig der Fall ist), und nicht reparierbare Waren als reparierbar anzupreisen.

    Zitat
    Berichterstatterin Biljana Borzan (S&D, Kroatien) erklärte: „Dieses Gesetz wird das tägliche Leben aller Europäer verändern! Wir werden von der Wegwerfkultur wegkommen, das Marketing transparenter machen und der vorzeitigen Obsoleszenz von Produkten entgegentreten. Die Menschen werden in der Lage sein, sich für Produkte zu entscheiden, die dank zuverlässiger Kennzeichnung und Werbung langlebiger, leichter reparierbar und nachhaltiger sind. Vor allem aber wird es Unternehmen nicht mehr möglich sein, die Menschen irrezuführen, indem sie beispielsweise behaupten, dass Plastikflaschen ökologisch sind, weil irgendwo Bäume gepflanzt werden, oder dass ein Produkt nachhaltig ist, ohne die Gründe dafür offenzulegen. Das stellt einen bedeutenden Fortschritt für uns alle dar!”

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  • „Der Staat dient dem Bürger“ sagt Buschmann

    „Der Staat dient dem Bürger“ sagt Buschmann

    Der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann war am vergangenen Samstag zu Gast im Eickener Theater im Gründungshaus (TIG).

    Er sprach die aktuellen Themen der Regierung an und stellte sich anschließend den Fragen aus dem Publikum.
    Buschmann ging auf die aktuelle Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Bundesregierung ein und präsentierte die FDP als die Partei, die für den Rechtsstaat, Bürokratieabbau, solide Staatsfinanzen und geordnete Migration einsteht.
    So sei auf Initiative Buschmanns gemeinsam mit seinen europäischen Amtskollegen das digitale Briefgeheimnis gesichert worden. Den Bürgern und insbesondere den anwesenden Unternehmern verspricht Buschmann den Abbau der in den Betrieben anfallenden Bürokratie.
    Demnach wird unter anderem das Ausfüllen der lästigen Meldezettel bei Hotelübernachtungen für deutsche Staatsbürger zeitnah der Vergangenheit angehören. Diese Zettel müssten bisher allesamt aufbewahrt und nach einer gewissen Zeit DSGVO-konform vernichtet werden, was dem Ziel eines digitaleren und bürokratieärmeren Staates widerspräche, ebenso sollten die Aufbewahrungsfristen von bisher 10 auf 7 bzw. 8 Jahre reduziert werden, so der Justizminister.

    Auch der Staatshaushalt war Thema von Marco Buschmanns Ausführungen.
    Eine weitere Verschuldung müsse um jeden Preis vermieden werden, da dies sonst in Zeiten hoher Zinsen in die Katastrophe führe. Die aktuelle Regierung habe die kalte Progression durch das Inflationsausgleichsgesetz gesenkt und die Staatsquote – das Verhältnis zwischen den Staatsausgaben und dem BIP – auf unter 50 Prozent gesenkt und den Haushalt hierdurch weiter stabilisiert.

    Weitere Themen waren der Abbau der bürokratischen Hürden für qualifizierte Fachkräfte sowie andererseits die Bekämpfung irregulärer Migration durch Reduzierung der Pull-Faktoren und schnellere Abschiebungen. Hier hob Buschmann die bisherigen Erfolge des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), positiv hervor.

    Anmerk. der Redaktion:
    Auf die Umsetzung von weiteren, im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zusagen an die Bürger ging Buschmann wohl nicht ein.
    Das machte dann Finanzminister Lindner (FDP) per Konferenzaussage, er will erst in der nächsten Legislaturperiode das festversprochene Klimageld auszahlen lassen.
    Das nur als Hinweis zur Verläßlichkeit von Politikern der Ampelkoalition.
    Ob Politiker mit “dem Bürger” nur sich selbst meinen?

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  • Offener Brief der NRW-CDU an die Bundesregierung zu “Landwirten Protest”

    Offener Brief der NRW-CDU an die Bundesregierung zu “Landwirten Protest”

    Nicht nur die Landwirte in Deutschland haben für die kommende Woche zu umfangreichen Protesten gegen die Sparpläne der Bundesregierung aufgerufen.

    Paul Ziemiak, Generalsekretär der CDU Nordrhein-Westfalen:
    „Wir verstehen die Verzweiflung der Branche, denn es geht um die Existenz ihrer Betriebe. Wir appellieren an die Ampel-Koalition, die stufenweise Abschaffung des Agrardiesels vollumfänglich zurückzunehmen. Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung eine Politik verfolgt, die sowohl die wirtschaftliche Lebensfähigkeit unserer Land-, Forstwirte und Gartenbaubetriebe als auch die ökonomische und ökologische Konkurrenzfähigkeit unserer ländlichen Regionen sichert. Die Landwirtschaft ist das Fundament unserer Versorgungs- und Ernährungssicherheit. Die Pläne der Bundesregierung belasten zudem die in den Wertschöpfungsketten miteinander verbundenen Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich der Primärproduktion. Angesichts des intensiven Wettbewerbs auf dem europäischen Markt wird es den Betrieben der Ernährungswirtschaft nicht möglich sein, die hinzukommenden Kosten komplett an die Kunden weiterzugeben. Auch aus diesem Grund lehnen wir den Wegfall der Agrardieselrückvergütung entschieden ab! Die Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit den sogenannten „grünen Nummernschildern“ war aus unserer Sicht ebenfalls absolut inakzeptabel. Allein die Rücknahme dessen reicht nicht und kann nur ein erster Schritt sein! Wir teilen daher die Anliegen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau sowie der weiteren betroffenen Branchen und unterstützen deren friedliche Proteste. Hingegen distanzieren wir uns ausdrücklich von Gewalt und Bedrohungen. Demokratie lebt von der Diskussion und einem respektvollen Miteinander.“

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  • Bescheid über Abfall- und Straßenreinigungsgebühr kommt

    Bescheid über Abfall- und Straßenreinigungsgebühr kommt

    Rund 60.000 Bescheide über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024 versendet mags ab Dienstag, 9. Januar.

    Fällig werden die Gebühren quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November. Wenn eine jährliche Zahlung vereinbart wurde, dann ist der Gesamtbetrag am 1. Juli fällig.

    Bereits erteilte SEPA-Mandate sind weiterhin gültig. Wer mags bis jetzt noch kein SEPA-Mandat erteilt hat, erhält mit dem Bescheid ein entsprechendes Formular. Dieses ist auch online auf www.mags.de unter Formulare und Downloads verfügbar. Alle Änderungen, die bis Ende November bei mags eingegangen sind, wurden bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. Sollten Änderungsanträge zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen sein, ist auf dem Jahresbescheid noch die bisherige Festsetzung aufgeführt.

    Der Versand der Änderungsbescheide mit einer entsprechenden Korrektur erfolgt kurzfristig.
    Wer sich über seine Gebühr informieren möchte, findet auf www.mags.de einen Gebührenrechner. Wer Rückfragen zu den Bescheiden hat, kann sich montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 049 10 17 (gebührenfrei) melden oder sendet eine Mail an gebuehren@mags.de.

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  • NEW Netz setzt ab 2024 auf Selbstablesung im Versorgungsgebiet

    NEW Netz setzt ab 2024 auf Selbstablesung im Versorgungsgebiet

    Ab diesem Jahr arbeitet die NEW Netz für die Ablesung der Strom-, Gas- und Wassermesseinrichtungen stärker mit den Endverbraucher:innen zusammen.

    Dafür bietet sie ihren Kund:innen eine Webseite zur Selbstablesung. Der Prozess der Jahresablesung soll damit flexibler und zeiteffizienter gestaltet werden.
    Händisch ausgefüllte Ablesekarten werden weiterhin als Alternative akzeptiert.

    Zählerwerte mit zwei Klicks einreichen: So funktioniert‘s
    Betroffene Kund:innen bekommen rund zwei Wochen vor ihrer gewohnten Jahresablesung ein Anschreiben mit einer detaillierten Erklärung zur Selbstablesung. Kund:innen können ihre Verbräuche über einen personalisierten QR-Code, die Webseite der NEW Netz oder die angefügte Ablesekarte postalisch versenden.
    Der Netzbetrieb empfiehlt, den QR-Code zu nutzen.
    Hier lassen sich die Daten mit einem Klick direkt eintragen. Wichtig zu wissen ist: Nach Ablaufen der im Schreiben angegeben Frist von etwa drei Wochen, ist eine Schätzung fehlender Werte per Gesetz vorgeschrieben. Ein zügiger Eintrag der Daten lohnt sich deswegen in jedem Fall.

    Anmerkung der Redaktion:
    Hier wäre eine Information zum konkreten Gesetz hilfreich.

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  • Prosit Neujahr

    Prosit Neujahr

    Auf ein gutes Neues Jahr 2024!
    Ein Prosit allen Leserinnen und Lesern wünscht MG-Heute.

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  • Friedvolle Weihnachten…

    Friedvolle Weihnachten…

    … wünscht das MG-HEUTE-Team seinen Leserinnen und Lesern.
    Bleiben Sie alle gesund.

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  • Zum 4. Advent

    Zum 4. Advent

    MG–Heute wünscht allen einen gesegneten 4. Advent.
    Bleiben Sie gesund.

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  • Rückbau des Luftschutzbunkers

    Rückbau des Luftschutzbunkers

    Maßnahme zur Erschließung der Maria-Hilf-Terrassen.

    Die städtische Entwicklungsgesellschaft (EWMG) hat mit dem Rückbau des schadstoffbelasteten Luftschutzbunkers aus dem Zweiten Weltkrieg begonnen. Die Maßnahme wird insgesamt ca. 16 Wochen dauern.

    Rund 6.400 Kubikmeter Bauschutt aus dem Bunkerabbruch plus 2.200 Kubikmeter Überschüttungsmaterial müssen entsorgt und in Teilen wiederaufbereitet werden. Der Rückbau des Bunkers erleichtert die Erschließung des Geländes mit starkem Gefälle erheblich und erlaubt eine Unterkellerung des oberhalb geplanten Neubauriegels. Für die Erschließung des künftigen Wohnquartiers „Maria-Hilf-Terrassen“ wird der unterirdische Bau mit einer Deckenstärke von ca. 1,50 Metern und einer Wandstärke von 1,80 Metern somit zunächst komplett entkernt, anschließend zurückgebaut und die Grube entsprechend verfüllt.
    „Die vorbereitenden Maßnahmen für das neue innerstädtische Wohnquartier gehen weiter“, sagt Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der EWMG-Geschäftsführung. „Wir setzen alles daran, dass ab 2024 die Erschließungsarbeiten und die Vermarktung der Grundstücke im Neubaubereich der Maria-Hilf-Terrassen folgen können.“ Knackpunkte sind aktuell die gestiegenen Baukosten und der schwächelnde Absatzmarkt.
    Der Abriss wird weitgehend erschütterungsfrei sowie mit möglichst geringen Lärm- und Staubemissionen durchgeführt. Das Denkmalensemble wird geschützt, indem der unterirdische Gang zwischen Gebäude und Bunker an einer definierten Stelle losgetrennt und zugemauert wird. Nach Abschluss der Rückbauarbeiten und Wiederverfüllung der Baugrube wird das Gelände in die Entwicklung der „Maria-Hilf-Terrassen“ einbezogen.

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  • Veränderte Abfuhr an Weihnachten und Silvester

    Veränderte Abfuhr an Weihnachten und Silvester

    Die GEM weist auf einen veränderten Abfuhrrhythmus bei der Abfallabholung aufgrund der Weihnachtsfeiertage und Silvester hin.

    Am Samstag, 23. Dezember, werden die Termine von Montag vorgezogen.
    Dann werden die Restmülltonnen im Bezirk 1, die Biotonnen im Bezirk 6, die Papiertonnen im Bezirk 8 und die Gelben Tonne werden in Bezirk 10 eingesammelt. Gleiches gilt für Restmüllcontainer.

    Am Montag 25. und Dienstag 26. Dezember, wird wegen der Weihnachtstage kein Abfall abgeholt.

    Am Mittwoch, 27. Dezember, werden die Termine von Dienstag nachgeholt.
    Dann werden die Restmülltonnen im Bezirk 4, die Biotonnen im Bezirk 7, die Papiertonnen im Bezirk 3 und die Gelben Tonnen im Bezirk 6 geleert. Gleiches gilt für Restmüllcontainer.

    Am Donnerstag, 28. Dezember, werden die Termine von Mittwoch nachgeholt.
    Dann werden die Restmülltonnen im Bezirk 3, die Biotonnen im Bezirk 8, die Papiertonnen im Bezirk 1 und die Gelben Tonnen im Bezirk 4 geleert. Gleiches gilt für Restmüllcontainer.

    Am Freitag, 29. Dezember, werden die Termine von Donnerstag nachgeholt.
    Dann werden die Restmülltonnen im Bezirk 10, die Biotonnen im Bezirk 9, die Papiertonnen im Bezirk 5 und die Gelben Tonnen im Bezirk 2 geleert. Gleiches gilt für Restmüllcontainer.

    Am Samstag, 30. Dezember, werden die Termine von Freitag nachgeholt.
    Dann werden die Restmülltonnen im Bezirk 8, die Biotonnen im Bezirk 1, die Papiertonnen im Bezirk 7 und die Gelben Tonnen im Bezirk 9 geleert. Gleiches gilt für Restmüllcontainer.

    Die Wertstoffhöfe der GEM am Heidgesberg und Luisental sind zwischen den Jahren wie gewohnt geöffnet.
    Die mags-Gebührenabteilung ist von Mittwoch, 27. Dezember 2023, bis einschließlich Freitag, 29. Dezember 2023, aufgrund der durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten für die Kunden geschlossen.

    Termine der Weihnachtsbaumabfuhr

    Die GEM sammelt im neuen Jahr an zwei Terminen ausgediente Weihnachtsbäume ein.
    Am Samstag, 13. Januar, werden die Weihnachtsbäume in den Bezirken 1, 2, 3, 4 und 5 abgeholt. In den Bezirken 6, 7, 8, 9 und 10 werden am Samstag, 20. Januar, Weihnachtsbäume abgeholt.

    Bevor der Weihnachtsbaum an die Straße gelegt werden kann, sind Weihnachtsschmuck und Lametta vollständig zu entfernen.
    Der Baum sollte zudem nicht länger als 2 Meter sein. Ein eventueller Wurzelballen kann am Baum bleiben. Einzelne Tannenzweige können mit Kordel gebündelt oder in Papiersäcken an die Straße gelegt werden.

    Keinen Termin verpassen

    Alle Termine können im Online-Abfuhrkalender nachgelesen werden, der im Internet unter www.mags.de zu finden ist. Dort lassen sich die Termine per ICS-Datei downloaden und in vorhandene Outlook-Kalender integrieren. Diese ICS-Datei kann übrigens auch als Datenquelle für Sprachassistenten genutzt werden.

    Ganz einfach geht es auch mit der mags-App.

    Hier können sich Nutzende ihren individuellen Abfuhrkalender auch für mehrere Adressen anlegen. Erinnerungen für die Abfuhr von Restmüll, Bio- und Papierabfällen sowie der Gelben Tonnen sind ebenso möglich wie die Erinnerungen an Sonderabfuhren von Grünabfällen, Elektrokleingeräten und Weihnachtsbäumen.
    Erinnerungen kommen per Push-Mitteilung an.
    Einmal antippen und die App öffnet sich und führt zu den gewünschten Informationen.

    Die App ist unter dem Stichwort „mags-App“ in allen App-Stores kostenfrei verfügbar.

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    1. Einladung: “Die COP28-Analyse – Was hat die Klimakonferenz beschlossen & wohin führt uns das?”

      Einladung: “Die COP28-Analyse – Was hat die Klimakonferenz beschlossen & wohin führt uns das?”

      Die 28. Weltklimakonferenz wird in den nächsten Stunden enden. Ergebnis? Völlig offen.

      Egal wie es ausgeht, Europe Calling e.V. lädt zur Analyse mit Top-Klimaforscher Niklas Höhne und Divestment-Expertin Klara Butz von urgewald.

      Das ist der Termin am Donnerstag für alle, die verstehen wollen, was in Dubai beschlossen wurde – oder was nicht. Anmeldung hier: https://t1p.de/qddni

      Termin: Donnerstag, 14. Dezember 2023, 18:00 – 19:30 Uhr

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    2. Wer in Mönchengladbach ohne Berufsausbildung arbeitet, soll den Chef nach einer „Neustart-Chance“ fragen

      Wer in Mönchengladbach ohne Berufsausbildung arbeitet, soll den Chef nach einer „Neustart-Chance“ fragen

      Es geht um die zweite Chance im Job – um die nachgeholte Berufsausbildung.

      Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Unternehmen in Mönchengladbach aufgerufen, eine Fachkräfte-Offensive in ihren Betrieben zu starten. „Eine Lösung liegt da besonders nah: Eine ‚Neustart-Chance‘ für die Beschäftigten, die keine Berufsausbildung haben. Um sie sollten sich Betriebe deutlich mehr kümmern. Immerhin gibt es in Mönchengladbach rund 18.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftige ohne Berufsabschluss. Das sind gut 17 Prozent der Erwerbstätigen“, sagt Claudia Hempel. Die Geschäftsführerin der NGG Krefeld-Neuss beruft sich dabei auf Angaben der Arbeitsagentur.

      Menschen ohne Ausbildung gezielt zu fördern, sei ein wichtiger Aspekt im Kampf gegen den Fachkräftemangel. „Ein schlechter Schulabschluss, eine frühe Schwangerschaft, Schwierigkeiten im alten Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule – es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte in jungen Jahren eine Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen haben. Es wäre aber falsch, sie als ‚ewig Ungelernte‘ abzustempeln. Fair ist es, diesen Menschen eine zweite Chance zu geben. Erst recht, da in den meisten Branchen ohnehin Fachkräfte händeringend gesucht werden – in der Lebensmittelindustrie genauso wie in Hotels, Restaurants oder Bäckereien“, sagt Claudia Hempel von der NGG Krefeld-Neuss.

      Die Perspektive von Beschäftigten ohne Berufsausbildung sei ansonsten, ein Berufsleben lang als Hilfskraft bei schlechterer Bezahlung arbeiten zu müssen. NGG-Geschäftsführerin Claudia Hempel ruft Beschäftigte ohne Berufsabschluss auf, das Thema „Nachhol-Ausbildung“ offensiv im Betrieb anzusprechen: „Wenn ein Chef sieht, dass jemand die Motivation hat, mehr aus sich zu machen und sich für das Unternehmen zu qualifizieren, kann er das kaum ablehnen.“ Es sei allerdings wichtig, dass neben der Geschäftsführung auch die Belegschaft motivierte Beschäftigte unterstützt. „Ideal ist es, wenn es einen Betriebsrat gibt. Dann ist der nötige Rückenwind quasi garantiert“, so Hempel.

      Außerdem fördere die Arbeitsagentur etliche Qualifizierungen.

      Die NGG Krefeld-Neuss rät Betriebsräten und Beschäftigten, aber auch den Geschäftsführungen von Unternehmen, sich über Angebote der Arbeitsagentur zu informieren (www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung).
      Für Unternehmen sei das besonders interessant. Denn Lehrgangskosten könnten teilweise oder sogar vollständig übernommen werden. Auch Zuschüsse zum Lohn, der bei einer Weiterbildung weitergezahlt werde, seien möglich. „Wichtig ist, dass einer im Betrieb die Fäden zusammenhält und alles koordiniert. Am besten der Betriebsrat“, sagt NGG-Geschäftsführerin Claudia Hempel.

      In Mönchengladbach nutzen bereits Beschäftigte die Chance, sich für einen Berufsabschluss fit zu machen. Es seien jedoch zu wenige: So registrierte die Arbeitsagentur nach Angaben der NGG im ersten Halbjahr dieses Jahres lediglich 31 Qualifizierungen, an deren Ende ein Berufsabschluss steht. „Da ist wohl noch reichlich Luft nach oben“, sagt Claudia Hempel.

      Das Nachholen einer Ausbildung und trotzdem „nebenbei weiterzuarbeiten“, das sei allerdings eine Herausforderung. In der Lebensmittelbranche lasse sich dies jedoch „relativ gut unter einen Hut bringen, denn hier gibt es oft saisonale Hochzeiten. Weiterbildungsmodule sollten dann möglichst in die Zeiten gelegt werden, in denen die Produktion nicht voll ausgelastet ist. Das gilt auch für die Hotellerie oder Gastronomie: Es gibt in der Regel immer Phasen, in denen nicht gerade Hochbetrieb herrscht“, so Claudia Hempel.

      Die Qualifizierung ungelernter Mitarbeiter sei eine Investition ins Betriebs-Know-how. Gleichzeitig sichere eine nachgeholte Ausbildung Beschäftigten aber auch einen höheren Lohn und vor allem eine bessere Perspektive im Berufsleben. „Wer eine Ausbildung in der Tasche hat, ist auf dem Arbeitsmarkt einfach gefragter“, sagt NGG-Geschäftsführerin Hempel.

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    3. Einladung zum kostenlosen Weihnachtskonzert „Wünsche“ der Gymnasien Hugo-Junkers & Odenkirchen

      Einladung zum kostenlosen Weihnachtskonzert „Wünsche“ der Gymnasien Hugo-Junkers & Odenkirchen

      Einladung zum kostenlosen Weihnachtskonzert „Wünsche“.

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    4. Nikolaus, Elfen und Superhelden: Die kostümierten Höhenretter der Feuerwehr kamen von den Dächern des „Eli“

      Nikolaus, Elfen und Superhelden: Die kostümierten Höhenretter der Feuerwehr kamen von den Dächern des „Eli“

      Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr machten sich am Nikolausvortag sechs Höhenretter der Feuerwehr Mönchengladbach kostümiert als Spiderman, Superman, Batman, Elf, Rentier und Nikolaus vom Dach des 55 Meter hohen Haupthauses der Städtischen Kliniken Mönchengladbach auf den Weg nach unten. Die verkleideten Höhenretter kletterten danach noch an der Fassade der Klinik für Kinder und Jugendliche zu den kleinen Patientinnen und Patienten, um ihnen einen besonderen Besuch abzustatten.

      Die 13 Höhenretter der Feuerwehr Mönchengladbach seilten nach den intensiven Vorbereitungen am Morgen erst die Superhelden und als großes Highlight den Nikolaus von der Dachspitze des 15-Stockwerke hohen Haupthauses ab, so dass er danach Geschenke an die Kinder und Jugendlichen in der Kinderklinik überreichen konnte. Zahlreiche kleine und große Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten das vorweihnachtliche Großereignis.

      Dirk Schattka, Leiter der Feuerwehr Mönchengladbach, zu der Neuauflage: „Wir sind froh, dass trotz der zeitweise herausfordernden Witterung alles wie geplant verlaufen ist. Es ist schön, dass wir den zuschauenden Patienten an den Fenstern und draußen eine Freude mit der Aktion machen konnten. Gleichzeitig war es ein hervorragendes Training für unsere Sondereinsatzgruppe Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen. Vielen Dank an alle Beteiligten.“

      Über die Geschenke hinaus brachte der Nikolaus selbst gemalte Bilder als Genesungswünsche der Kindertagesstätte Hephalino mit. Diese wurden im Beisein der Pflegedienstleitung an die jungen Patientinnen und Patienten übergeben. Jennifer Kocks-Lugt, Pflegedienstleitung der Städtischen Kliniken Mönchengladbach, freute sich über den nicht alltäglichen Besuch: „Im Namen der kleinen und großen Patienten bedanken wir uns herzlich für diese schöne Aktion, die für alle gleichermaßen wieder ein großes Highlight war.“

      Die Feuerwehr Mönchengladbach beteiligte sich damit erneut an der bundesweiten Aktion der Feuerwehr-Spezialeinheiten, die vor Jahren von der Feuerwehr Hamburg ins Leben gerufen wurde. Es nahmen wieder mehr als 50 Höhenretter-Einheiten aus ganz Deutschland an dieser speziellen Nikolausfest-Aktion teil.

      „Unsere Sondereinsatzgruppe hat über 20 Mitglieder, die hauptsächlich auf der Feuer- und Rettungswache 2 tätig sind. Heute trainieren wir an unserem regulären Übungstag die Abläufe und sorgen gleichzeitig für eine schöne Abwechslung im Klinikalltag“, so Markus Meinen, Organisatorischer Leiter der Sondereinsatzgruppe Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen der Berufsfeuerwehr Mönchengladbach, auf dem Haupthaus.

      Die Sondereinsatzgruppe Höhenrettung der Feuerwehr war dieses Jahr schon mehrfach im Einsatz und kann grundsätzlich auch überörtlich angefordert werden, die Feuerwehrleute werden in der Freizeit und aus dem Dienst alarmiert. Die Nikolaus-Aktion wird in Mönchengladbach in enger Zusammenarbeit von Elisabeth-Krankenhaus Rheydt und der Berufsfeuerwehr Mönchengladbach organisiert sowie von der Rewe Markt GmbH und dem Kindergarten Hephalino aus Giesenkirchen unterstützt.

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    5. Veranstaltungshinweis Comedy gegen rechts

      Veranstaltungshinweis Comedy gegen rechts

      Nach drei Jahren Pause kehrt „Comedy gegen rechts“ endlich zurück ins Haus der Jugend! Senay Duzcu wird das Publikum mit ihrem Programm „Drama Türkin“ zum Lachen und Nachdenken bringen. Die rebellische Stand-Up-Comedian berichtet darin, wie die Versuche, ihr herkömmliche Stempel aufzudrücken, immer wieder scheiterten. Als Deutsch-Türkin ist sie den Ewiggestrigen „zu modern“, den Jüngeren „zu traditionsgebunden“, den Männern als selbstständige Frau „zu emanzipiert“. Senay ist eine explosive Mischung und sprengt als Tochter einer klassischen „Gastarbeiter*innen“-Familie jeden Rahmen. So bringt sie Bewegung in eingefahrene Debatten mit scheinbar unverrückbaren Positionen und öffnet Wege für Verständigung. 

      „Comedy gegen rechts” findet  
      am 08. Dezember 2023 
      um 20:00 Uhr  
      im Haus der Jugend, Lacombletstr. 10, 40239 Düsseldorf statt. 

      „Comedy gegen rechts“ ist eine gemeinsame Veranstaltung des Jugendrings Düsseldorf und der DGB-Jugend Düsseldorf – Bergisch Land. Zusammen möchten sie ein Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung setzen.  

      Menschen unter 27 Jahren zahlen einen ermäßigten Preis von 5€ pro Ticket. 
      Alle, die 27 Jahre oder älter sind, zahlen 8€ pro Ticket.  

      Tickets kann man sich ab sofort unter www.eveeno.com/comedy-gegen-rechts-23 sichern oder per Mail reservieren unter stella.ruetten@dgb.de.

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    6. „Mauschelei statt Bestenauslese“

      „Mauschelei statt Bestenauslese“

      Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 1.12.2023 in einer Aktuellen Stunde darüber diskutiert, ob und wie weit der Vorwurf der Manipulation und politischen Einflussnahme auf die Besetzung des OVG-Präsidentenamtes bis in die Staatskanzlei reicht.

      Anlass dafür war eine neue Wendung in der Causa, nachdem am Mittwoch in der Fragestunde des Landtags erstmalig bekannt geworden war, dass auch der Minister und Chef der Staatskanzlei (MCdS), Nathanael Liminski, Gespräche mit einzelnen Bewerber*innen in dem Verfahren geführt hat.

      In der Aktuellen Stunde musste der MCdS heute sogar einräumen, dass es gleich mehrere Gespräche mit zweien der Bewerber*innen gegeben hat.
      Und auch Justizminister Limbach musste eine erneute Pirouette vollziehen: Anders als noch in der Fragestunde behauptet, kann der Minister nun nicht mehr nachvollziehen, ob sein Gespräch mit einem der Bewerber*innen am 12. oder am 20. September stattgefunden hat.

      Hierzu erklärt Sven Wolf für die SPD-Fraktion im Landtag NRW:  
      „Justizministerium und Staatskanzlei versuchen sich durch die wiederholte Behauptung aus der Affäre zu ziehen, dass Vorstellungsgespräche bei der Besetzung von hochkarätigen Ämtern in der Justiz ein völlig normaler Vorgang seien. Das ist falsch. In der Justiz wird rein nach Aktenlage entschieden und nicht nach politischem Gutdünken. Insofern können die Gespräche, die sowohl MCdS Liminiski als auch Justizminister Limbach im Vorfeld der Entscheidung mit ausgewählten Bewerber*innen geführt haben, nicht anders als Versuch der politischen Einflussnahme gedeutet werden. Allein der Schein, der dadurch entstanden ist, bedeutet einen schweren Schaden für die Justiz, den beide Minister zu verantworten haben. Dass sich die Staatskanzlei mit diesem Vorgehen auch noch in die Belange des Justizministeriums eingemischt hat, ist alles andere als normal und setzt dem ganzen noch die Krone auf. Selbst wenn es sich hier um eine Aufgabe der Regierungskoordination gehandelt haben soll: Wie konnte diese zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Kabinettvorlage noch gar nicht geschrieben war und die sogenannten Überbeurteilungen noch gar nicht vorlagen? Und warum werden dann nur Gespräche mit einzelnen und nicht mit allen Bewerber*innen geführt? Von einer Gleichbehandlung in dem Verfahren kann daher auch nicht die Rede sein. Das war Mauschelei statt Bestenauslese. Darüber hinaus blieben heute weitere Fragen einmal mehr offen: Was war der genaue Inhalte der Gespräche des MCdS mit den zwei Bewerber*innen? Mit welcher Erwartungshaltung sind die beiden Bewerber*innen in die Gespräche gegangen? Was wurde in den Gesprächen verabredet, das Anlass dazu gab, sich ein weiteres Mal zu treffen? Alles das sind Fragen, die sich seit heute zusätzlich stellen. Nur eins ist klar: Justizminister Limbach hat die Gratwanderung zwischen zweiter und dritter Gewalt, die seine ureigenste Aufgabe ist, nicht hinbekommen. Deshalb muss er von diesem Amt zurücktreten.“

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    7. Jugendparlamentswahl: Anmeldung ist gestartet

      Jugendparlamentswahl: Anmeldung ist gestartet

      Anmeldungen für die Wahl des Jugendparlaments sind seit heute (Freitag, 1. Dezember) möglich.

      Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren, die in Mönchengladbach wohnen, können sich online als Kandidat*in oder Wähler*in anmelden. Das Anmeldefenster ist bis zum 9. Februar 2024 geöffnet.

      Zwei Formen der Anmeldung sind möglich: Kandidat*innen stellen sich für die Wahl auf, um in das Jugendparlament gewählt zu werden. Hierzu melden sie sich als Kandidat*in an, reichen fünf Unterstützungsunterschriften ein und laden einen Steckbrief hoch, der zur späteren Vorstellung der Kandidat*innen genutzt wird.

      Die Wähler*innen melden sich an, um am 8. März ihre/n favorisierten Kandidat*in zu wählen. Um als Wähler*in registriert zu werden, benötigt der/die Wähler*in zwei Unterstützungsunterschriften von Jugendlichen.

      Was ist eine Unterstützungsunterschrift?

      Jugendliche, die sich als Kandidat*in oder Wähler*in aufstellen lassen, benötigen Unterstützungsunterschriften, damit ihre Anmeldung gültig ist. Unterstützer sind Jugendliche im Alter von 12-21 Jahren, mit Wohnsitz in Mönchengladbach. Sie werden von der/vom Kandidat*in bzw. Wähler*in angesprochen, ob sie ihre Unterstützung mit einer Unterschrift geben und somit im Auftrag der Unterstützer*in und aller anderen Jugendlichen in Mönchengladbach an der Wahl teilnehmen.

      Wichtig: Jede/r Unterstützer*in kann nur einmal unterschreiben, dies kann nicht für mehrere Kandidat*innen oder Wähler*innen erfolgen.

      Wer sich nun anmelden möchte, geht auf die Webseite https://stadt.mg/jupa .
      Dort sind alle Informationen zum Jugendparlament hinterlegt und die nötigen Anmeldeformulare verlinkt. Bei Fragen zur Anmeldung steht Lisa Schopen von der Jugendpartizipation den Jugendlichen zur Seite. Sie ist telefonisch unter 02161 253376 oder +49 162 2941584 und per Mail an Lisa.Schopen@moenchengladbach.de erreichbar. Lisa Schopen ist jeden Mittwoch und Freitag von 15 bis 19 Uhr auch im Jugendkulturlokal MG an der Hindenburgstraße 12 erreichbar.
      Alternativ kann auch eine Mail an JuPa@moenchengladbach.de geschickt werden.

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