Die Hochschule Niederrhein nimmt Stellung zum Urteil vom 23. Januar 2019:
Die Kündigung der Professorin Karin Kaiser durch die Hochschule Niederrhein bleibt unwirksam. Das ist das Ergebnis der Verhandlung am 23. Januar 2019 vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Dort wies das Gericht die Berufung der Hochschule ab. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
„Wir sind enttäuscht darüber,
dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat“, sagte
Hochschulpräsident Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg. „Nun gilt es, eine
Regelung zu finden, die für alle beteiligten Personen tragbar ist. Dazu wird es
eine enge Abstimmung zwischen dem Dekan, Frau Kaiser und mir geben.“
Karin Kaiser, Professorin für
Steuerrecht, hatte nach Auffassung der Hochschule wiederholt ihre vertraglich
geschuldete Dienstpflicht verletzt: Im Wintersemester 2016/17 hatte sie eine
Person mit der Korrektur ihrer Klausuren beauftragt. Laut Dienstvertrag hätte
sie selbst die Klausuren korrigieren müssen. Dies wurde von der Hochschule
abgemahnt. Im Folgejahr erschien sie trotz mehrmaliger Aufforderung und
Ermahnung mindestens dreimal nicht zu einer ihrer Vorlesungen. Wieder schickte
sie eine andere Person als Ersatz.
„Wir stehen als Hochschule in der Pflicht, mit den uns zur Verfügung stehenden Steuergeldern einen reibungslosen Lehrbetrieb zu organisieren. Dieses Organisationsversprechen gilt es einzulösen“, so von Grünberg.
Die Hochschule Niederrhein hatte Karin Kaiser am 27. November 2017 fristlos gekündigt. Ein Güterichterverfahren war zuletzt gescheitert, das gefällte Urteil vom 23. Januar 2019 ist rechtskräftig.
“Klassisches” Mobbing ist ein aggressives Verhalten, mit dem ein anderer Mensch absichtlich körperlich oder psychisch über einen längeren Zeitraum geschädigt wird. Mobbing ist in der Regel kein individuelles Problem zwischen Täter(in) und Opfer, sondern muss als Prozess betrachtet werden, an dem eine ganze Klasse oder Gruppe in verschiedenen Rollen beteiligt ist.
Die Ursachen für Mobbing sind vielfältig, es kann sich praktisch überall entwickeln, wo Menschen zusammen leben, lernen oder arbeiten. Die Anlässe für Mobbing sind häufig banal, mitunter genügt es, dass ein späteres Opfer “anders” als die anderen ist. Dies können äußere Merkmale sein (Kleidung, Style, Sozialstatus etc.).
Aber auch Verhaltens- oder Arbeitsweisen, politische, kulturelle oder religiöse Zugehörigkeiten können einen Anlass für Mobbing geben.
Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings. Cybermobbing weist im Grunde die gleichen Tatumstände auf, es bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täter(innen) nutzen Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer.
In diesem Vortrag der VHS, am Donnerstag 14. Februar, 19 bis 20.30 Uhr, in der VHS am Sonnenhausplatz, Lüpertzender Str. 85, informiert die Kriminalpolizei über Phänomenologie, strafbare Handlungen und Präventionsansätze. Es geht im Schwerpunkt um das Cyber-Mobbing bei Kindern und Jugendlichen.
Entgelt: frei Information und Anmeldung: www.vhs-mg.de, Tel. 02161 / 25-6400
Am Samstag, gegen 21:30 Uhr, wurde ein 43-jähriger Taxifahrer zu einer Anschrift auf der Altenbroicher Straße, im Stadtteil Mülfort bestellt.
Als er mit seinem Taxi dort eintraf, trat ein maskierter Mann an das Fahrzeug heran, riss die Fahrertüre auf und hielt dem Taxifahrer ein Messer an den Hals. Der Räuber verlangte die Herausgabe von Bargeld. Als der Taxifahrer jedoch das Geld nicht aushändigte, sondern seine Geldbörse auf die Straße warf, schnitt ihm der Täter in den Finger.
Daraufhin setze sich der Taxifahrer zur Wehr, woraufhin der Räuber die Flucht ohne Beute ergriff. Der Verbrecher wird wie folgt beschrieben : ca. 1,75 groß, 24 bis 25 Jahre alt, schlank, trug weiße Sturmhaube. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief bisher negativ.
Direkt nach den Karnevalstagen beginnt die Umgestaltung des in die Jahre gekommenen Martin-Luther-Platzes in Odenkirchen.
Aufgrund der Baumaßnahme muss auch der Wochenmarkt in der Zeit vom 6. März bis 19. April auf den Standort “Am Kreuzweiher” verlegt werden.
Am 6. März beginnt die Baumaßnahme mit den Tiefbauarbeiten. Dabei werden vor allem Schäden im bestehenden Plattenbelag ausgebessert, neue Ausstattungs- und Beleuchtungselemente ergänzt und neue Gehölze gepflanzt. Die direkt angrenzenden Parkplätze in der Pastorsgasse werden nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Im gleichen Zeitraum wird die Burgfreiheit nur noch im Einbahnstraßenverkehr Richtung Mönchengladbach passierbar sein.
Die beschlossenen Baumfällungen auf dem Platz und im Kirchgarten werden bereits in der letzten Januarwoche von der mags durchgeführt.
Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen erfolgen im direkten Anschluss an die Fällung. Dafür sind fünf Kupfer-Felsenbirnen in den Sitzelementen, sechs Baum-Magnolien als Allee zum Kirchenportal und drei Gleditschien im Kirchgarten vorgesehen.
Gute Neuigkeiten konnten Robert Bückmann, Laura Steeger und Jost
Fünfstück gestern beim Informations- und Arbeitstreffen des von Ihnen
initiierten Bürgerbegehrens gegen den Verkauf von Haus Erholung verkünden:
„Die
Unterschriftensammlung läuft jetzt richtig gut“, erklärte Jost Fünfstück im Saal
Balderich des denkmalgeschützten Bürgerhauses, „5.600
Unterschriften liegen uns aktuell schon vor und an den permanenten
Sammelstellen liegt auch noch einiges“.
Bis
zum 12. Februar läuft die Unterschriftensammlung gegen den Verkauf noch – 8.400
Unterschriften werden dabei benötigt. CDU und SPD hatten Ende vergangenen
Jahres überraschend beschlossen, das traditionsreiche Haus Erholung an einen
Hotelinvestor zu verkaufen, der dann zentrale Funktionen eines neu zu bauenden
Luxushotels auf dem benachbarten Grundstück im Haus Erholung unterbringt.
„Wir
hören bei der Unterschriftensammlung täglich, dass die Bürgerinnen und Bürger
sich ein Nutzungskonzept wünschen, bei dem möglichst viele Menschen Nutznießer
dieses wunderbaren Hauses werden“, erklärt Laura Steeger, „Bei einem Luxushotel
ist die Gefahr ganz offensichtlich, dass der Kreis der Nutzer auf die Wenigen
beschränkt wird, die sich die Preise einer hochklassigen Hotelgastronomie
leisten können.“
Den
Initiatoren ist dabei nicht daran gelegen, den jetzigen Status quo des Hauses
beizubehalten. Aus Sicht aller drei ist es wünschenswert, eine breite
öffentliche Beteiligung über die Nutzungsmöglichkeiten herbeizuführen.
„Die
Erholung wurde von einer Gruppe Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger erbaut
und ist mit dem Kauf durch die Stadt Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger
geworden. Wir alle sollten in einem geordneten Beteiligungsverfahren daran
mitwirken dürfen, das passende Konzept für unsere Erholung zu finden“, meint
Robert Bückmann, „Hier könnte so viel mehr
passieren“.
Um
das Potenzial des Hauses zu veranschaulichen, lädt das Bürgerbegehren am
Samstag, 02. Februar 2019 von 18 – 22 Uhr ins
Haus Erholung ein. Alle Räumlichkeiten werden zur Besichtigung offenstehen, im
Kaisersaal wird die Band Travellin´ Alligators spielen, im Gewölbekeller Walter
Maaßen mit seinen Jazzmen. Der Eintritt ist
frei.
Die
Möglichkeit zum Unterschreiben wird es natürlich am Samstag,
02. Februar, in der Erholung auch
geben, Informationen über weitere Sammeltermine und -orte findet man unter www.keinverkaufvonhauserholung.de
Der Vermisste verließ gestern gegen 6 Uhr am Morgen seine
Wohnung in Bonnenbroich-Geneicken, um mit dem Auto zu seiner Arbeitsstelle nach
Neuss zu fahren. Dort kam er jedoch nicht an. Sein Fahrzeug, ein Citroen
Berlingo, wurde gestern in Liedberg an der B230 aufgetan. Er stand dort
unverschlossen geparkt.
Da die
bisherigen Suchmaßnahmen nicht zum Auffinden des Vermissten führten, bittet die
Polizei nun mit Einverständnis der Angehörigen die Öffentlichkeit um ihre
Mithilfe. Derzeit liegen keinerlei Hinweise für eine Straftat o.ä. vor.
Jürgen N. ist
182 cm groß und von kräftiger Statur. Er hat kurze graumelierte Haare, eine
Tonsur und blaugraue Augen. Ein Finger der rechten Hand ist versteift. Er
müsste mit einer blauen Jeans, einer schwarzen Jacke mit weißen Punkten und
einem weinroten Pullover bekleidet sein. Der Vermisste muss regelmäßig
Tabletten nehmen.
Die Polizei fragt: Wer hat Jürgen N. gesehen und / oder kann Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen? Hinweise bitte an die Rufnummer 02161-290. (cw)
Purer Zufall führte MG-heute zum “Tatort” in Giesenkirchen. Anfangs belustigt, machte ich die Fotos vor Ort und sprach mit den Anwohnern, die sich aufgeregt-ärgerlich uterhielten.
“Niemand kümmert sich um solche Dinge, die mags nicht, die Stadt nicht, das Ordnungsamt auch nicht”, war der Tenor unterschiedlicher Bemerkungen, die nicht alle im Original wiedergegeben werden.
Einmal in Fahrt gekommen, erzählen sie von den gefährlich lockeren Fußwegplatten, sie werden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Geschweige denn repariert.
“Warum werden auf ein und derselben Straße in der einen Woche die gelben Säcke der rechten Straßenseite abgeholt, in der nächsten Woche ist die andere Straßenseite dran. Dabei redet die Stadt von effektiver Müllentsorgung. Verstehen sie das?” Die Frage geht an mich. Ich gebe sie hiermit weiter an den Verwaltungsvorstand der Stadt und die Geschäftsführung der mags. “Herr Schnaß und Frau Teufel, bitte übernehmen Sie”.
Am 29. Januar erreichte uns eine Mail der mags mit der Bitte um Klarstellung: Weder mags noch GEM sind in Mönchengladbach für die Abholung der Gelben Säcke zuständig. Dies hat am 01.01.2019 das Unternehmen RMG von der EGN übernommen. Auch die Abfuhrzeiten und –tage bestimmt die RMG. https://www.rmg-gmbh.de/gelber-sack/stadt-moenchengladbach
Die monatliche Stadtteilerkundung in Rheydt findet im Februar im Trostraum der Grabeskirche St. Josef statt. 5.2.2019, Dienstag, 16.00h, Keplerstraße 75
Veranstalter: Team Stadtteilerkundung in Kooperation mit PariSozial gGmbH
Anmeldungen sind nicht erforderlich
In den Jahren 2015/2016 wurde die katholische Pfarrkirche St. Josef Rheydt zum Trostraum St. Josef Grabeskirche umgestaltet. Die Grabplatten aus Glas, die Kooperation mit Borussia Mönchengladbach, pastorale Angebote wie z.B. Gesprächskreise usw. für Trauernde und alle Interessierten, kulturelle Veranstaltungen , etc. machen das Besondere an dieser letzten Ruhestätte aus. Wir bekommen eine Führung und Antworten auf weitere Fragen.
Diese Frage resultiert aus der Beantwortung des Oberbürgermeisters zu der Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 28.11.2018 zur Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Haus Erholung“.
In den Sitzungen des Planungs- und Bauausschusses, dieser ist auch das Kontrollorgan von Politik und Verwaltung für die neue Stadttochter GMMG (Gebädemanagement Mönchengladbach) werden die Aktivitäten dieser GmbH öffentlich beraten. Die GMMG hat unter anderem die Aufgabe, städtische Immobilien wie Schulen, die KFH, das Haus Erholung, das Theater und viele andere zu unterhalten und bei Bedarf notwendige Baumaßnahmen einzuleiten.
Nun zu der Frage der FDP an dieses Kontrollorgan, deren Vorsitzender Horst Peter Vennen (Ratsherr der SPD, gleichzeitiger Aufsichtsrats-Vorsitzender der Entwicklungsgesellschaft Mönchengladbach) ist:
Erneuerung von Brandmeldeanlagen
Auf die Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 28.11.2018 zur Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Haus Erholung“ hat der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 20.12.2018 die Berechnung der Kosten und Erlöse näher aufgeschlüsselt und dazu u.a. ausgeführt, die Erneuerung der Brandmelder sei nach jeweils acht Jahren erforderlich und müsse daher sowohl in 2019 als auch noch einmal in 2027 erfolgen.
Wie wir jetzt erfahren haben, wurde im Haus Erholung bereits im Jahr 2016 im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung und Brandverhütungsschau bemängelt, dass die Brandmeldeanlage aus dem Jahr 2004 stammt und nach 8 Jahren Betriebsdauer (somit seit dem Jahr 2012!) hätte erneuert werden müssen und dies nun schnellstmöglich erfolgen müsse.
Frage: Ist es richtig, dass der Austausch der Brandmelder im Haus Erholung zuletzt 2004 erfolgt und seit 2012 fällig bzw. überfällig ist?
Warum ist der Austausch bis heute unterblieben?
Wie beurteilt die Verwaltung das sich aus der deutlichen Terminüberschreitung ergebende Gefahrenpotential?
In welchem Turnus muss der Austausch der Brandmelder generell in Veranstaltungshallen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Turnhallen erfolgen?
Wird der jeweils vorgeschriebene Turnus in diesen Gebäuden in der Regel eingehalten oder auch sonst in ähnlicher Weise wie im Haus Erholung überschritten? Wann erfolgten die letzten beiden Erneuerungen der Brandmelder in der Kaiser-Friedrich-Halle, im Museum Abteiberg und im Theater?
Für wann sind dort die nächsten Erneuerungen vorgesehen?
Da in der Sitzung weder durch den Vorsitzenden, noch durch den anwesenden Planungsdezernenten eine Erklärung abgegeben wurde, darf man auf die Antwort gespannt sein.
Großes Lob vom Hochschulpräsidenten für die Professorin.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat gestern nach mündlicher Verhandlung die fristlose Kündigung der Hochschule Niederrhein aufgehoben. „Ich habe mich natürlich sehr über diese Entscheidung des Gerichts gefreut, da ich immer gern an der Hochschule Niederrhein tätig gewesen bin“, sagt Prof. Dr. Karin Kaiser. „Ebenso habe ich mich auch über das große Lob des Präsidenten vor einigen Wochen gefreut. Herr Professor von Grünberg sagte nämlich, dass ich eine sehr gute Professorin sei. Dies ist eine ausgezeichnete Basis, um in der Zukunft wieder erfolgreich zusammenarbeiten zu können. Ich habe auch Herrn Professor von Grünberg gleich nach der mündlichen Verhandlung gesagt, dass ich gern für weitere Gespräche zur Verfügung stehe. Wir haben uns dann mit Handschlag verabschiedet und ich sehe die zukünftige Entwicklung sehr positiv. Inhaltlich sind aber noch einige Klarstellungen notwendig, da offenkundig diegestrige Pressemitteilung vom Referat Hochschulkommunikation der Hochschule Niederrhein zu der Gerichtsentscheidung zu schnell herausgegeben worden ist. Falsch ist die darin enthaltene Aussage: „Wegen überwiegend formaler Fehler bleibt die Kündigung der Professorin Karin Kaiser durch die Hochschule Niederrhein unwirksam.“
Richtigerweise hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gesagt: „Die Vorwürfe der Hochschule Niederrhein rechtfertigen keine Kündigung.“ Auch die folgende Aussage in der Pressemitteilung des Referats Hochschulkommunikation ist inhaltlich nicht richtig: „Im Wintersemester 2016/17 hatte sie eine Person mit der Korrektur ihrer Klausuren beauftragt. Laut Dienstvertrag hätte sie selbst die Klausuren korrigieren müssen. Dies wurde von der Hochschule abgemahnt.“ Tatsächlich habe ich im Wintersemester 2016/17 den Korrekturassistenten mit der Korrektur meiner Klausuren beauftragt, der dies auch schon in den vorangegangenen Semestern gemacht hatte und was immer von der Hochschule Niederrhein bezahlt worden war. Diesmal verweigerte die Hochschule die Bezahlung des Korrekturassistenten, weil mir für die Einreichung des Beantragungsformulars im Gegensatz zu den anderen Professoren nur ein Tag zugestanden worden war und ich krankheitsbedingt diese Tagesfrist um einen Tag überschritten hatte. Die Beauftragung des Korrekturassistenten durch mich wurde dann von der Hochschule abgemahnt. Falsch ist auch die folgende Aussage in der Pressemitteilung des Referats Hochschulkommunikation: „Im Folgejahr erschien sie trotz mehrmaliger Aufforderung und Ermahnung mindestens dreimal nicht zu einer ihrer Vorlesungen. Wieder schickte sie eine andere Person als Ersatz. Erhebliche Lehrausfälle waren die Folge.“ Tatsächlich habe ich im Wintersemester 2017/18 mit dem Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften vereinbart, dass ich aufgrund meiner Überstunden die Veranstaltung „Internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS“ nicht allein durchführen, sondern mir diese mit einem Lehrbeauftragten teilen würde. Als der Lehrbeauftragte dann eine Veranstaltung hielt und die Hochschule den ihr vorliegenden Vertrag noch nicht unterschrieben hatte, machte sie dies mir zum Vorwurf. Eine andere Veranstaltung konnte ich aufgrund einer Erkrankung nicht durchführen. Die Hochschule bezweifelte die von mir vorgelegte, ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und warf mir eine Täuschung vor.“
Parameter
für Rankings und Produktrezensionen offenlegen
Schwarze
Liste für unlautere Gescäftspraktiken
Strafen bis zu 10 Mio. Euro
oder 4 Prozent des Jahresumsatzes des Händlers
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des
Europäischen Parlaments hat am Dienstag für neue Regeln beim EU-Verbraucherschutz
gestimmt. Sie sollen irreführende Rankings und Rezensionen auf
Online-Marktplätzen bekämpfen.
Online-Marktplätze
und Vergleichsdienste wie Amazon, eBay, Airbnb oder Skyscanner müssen
transparenter werden. Die Unternehmen sollen Parameter offenlegen, die
bestimmen, wie Angebote, die sich aus einer Suchanfrage ergeben, bewertet
werden. Außerdem sollen sie erläutern, ob die Echtheit von Produktbewertungen
überprüft wird. Dies schreibt ein Gesetzesentwurf des Ausschusses für
Binnenmarkt und Verbraucherschutz vor, der am Dienstag angenommen wurde.
Verbraucher sollten auch erfahren können, wer das Produkt oder
die Dienstleistung tatsächlich verkauft, und vor dem Kauf klare Informationen
erhalten.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in die “schwarze
Liste” der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unter anderem
folgendes aufgenommen:
Irreführung
der Verbraucher durch die Behauptung, dass eine Rezension echt ist, wenn
der Händler keine angemessenen und verhältnismäßigen Schritte unternimmt,
um dies sicherzustellen.
Ergebnisse
für Suchanfragen anzeigen, die durch bezahlte Produktplatzierung
beeinflusst werden, ohne dies den Verbrauchern mitzuteilen.
Zweierlei Qualität von Produkten Der Gesetzesentwurf befasst sich auch mit Produkten zweierlei Qualität, also mit solchen Produkten, die zwar unter derselben Marke vertrieben werden, sich aber in ihrer Zusammensetzung oder in ihren Eigenschaften unterscheiden:
Produkte, die durch ihr Aussehen oder ihre Beschreibung den
Eindruck erwecken, dass sie scheinbar identisch mit einem anderen Produkt sind,
das in einem anderen Mitgliedstaat vermarktet wird, gehören laut den
EU-Abgeordneten ebenfalls auf die schwarze Liste. Die Abgeordneten sind sich
einig, dass Waren nur “aufgrund klarer und nachweisbarer regionaler
Verbraucherpräferenzen, der Beschaffung lokaler Zutaten oder der Anforderungen
des nationalen Rechts unterschieden werden dürfen, solange diese Unterscheidung
klar und umfassend und für den Verbraucher unmittelbar sichtbar ist”.
Verschärfte Sanktionen Bei grenzüberschreitenden Verstößen (d.h. solchen, die den Verbrauchern in mindestens drei EU-Ländern oder zwei anderen Ländern als dem des Gewerbetreibenden schaden) muss der Höchstbetrag der Geldbußen auf 10 Millionen Euro oder mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des Gewerbetreibenden im vorangegangenen Geschäftsjahr in dem/den betreffenden Mitgliedstaat(en) festgelegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt Die Abgeordneten lehnten die Pläne der Kommission ab, das Recht der Verbraucher auf Rückgabe von Waren einzuschränken. Sie haben das sogenannte Widerrufsrecht wieder in den Gesetzesentwurf aufgenommen, also die 14-tägige Frist, innerhalb derer online gekaufte Waren zurückgegeben werden können.
Zitat Daniel Dalton (ECR, UK), der die Gesetzgebung durch das Parlament steuert, sagte: “Wir haben neue Regeln aufgenommen, die Sanktionen im Falle unlauterer Geschäftspraktiken vorsehen. Ich habe darauf bestanden, dass diese Strafen dazu verwendet werden, den Verbrauchern direkt zu helfen, und nicht nur in die Staatskasse fließen. Das ist, was die die Verbraucher als Reaktion auf den Volkswagen-Skandal brauchen. Ich freue mich auch sehr, dass der Ausschuss meine Idee zur Schaffung einer Europäischen Verbraucherrechts-App unterstützt hat. Mit dieser App werden die Verbraucher ihre Rechte überall kennen und nutzen können – egal, ob sie gerade auf Europas Einkaufsstraßen oder am Flughafen unterwegs sind”.
Nächste Schritte Der geänderte Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss mit 37 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung und dem Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem EU-Rat mit 36 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Text muss noch vom Plenum des Europäischen Parlaments in einer der nächsten Plenarsitzungen grünes Licht bekommen, bevor die Verhandlungen mit dem Rat beginnen können.“ Dieser Gesetzesentwurf, der Teil des im April 2018 vorgelegten Pakets “New Deal for Consumers” ist, ändert vier Richtlinien zu Verbraucherrechten, nämlich jene zu unlauteren Geschäftspraktiken, zu Verbraucherrechten, zu unlauteren Vertragsbedingungen und zur Preisangabe.
Ulrich Proschka inszeniert am Theater Mönchengladbach sein Stück „Let´s Stop Brexit! – Keep Calm and Drink Tea“.
Very british und vor allem very aktuell wird die nächste Premiere im Theater Mönchengladbach: Regisseur und Autor Ulrich Proschka hat sich augenzwinkernd einem Thema gewidmet, das seit Monaten in aller Munde ist und gerade in den letzten Tagen weltweit für heiße Diskussionen und jede Menge Aufregung gesorgt hat: dem Brexit, Großbritanniens Austritt aus der EU. Proschka hat dazu die heiter-satirische Musikrevue „Let´s Stop Brexit! – Keep Calm and Drink Tea“ geschrieben, die am Samstag, den 9. Februar 2019 um 19.30 Uhr im Theater Mönchengladbach ihre Uraufführung feiert.
Ulrich Proschka
Als im Dezember 2017 die Idee geboren wurde, ein Stück zum Thema Brexit zu erfinden, konnte noch niemand ahnen, dass die Proben so nah an den aktuellen Entwicklungen und Verwicklungen liegen, ja, sogar von mancher Überraschung eingeholt würden. „In den Pausen zwischen den Proben haben wir per Live-Stream die Abstimmungen verfolgt“, erzählt Proschka. „Jeden Tag haben wir geguckt, ob Theresa May noch da ist“, sagt er lachend. „Let´s Stop Brexit! – Keep Calm and Drink Tea“ spielt urkomisch, rasant und spritzig mit dem Szenario einer möglichen Verhinderung des britischen EU-Austritts durch eine flammende Pro-Europa-Rede von Premierministerin Theresa May und zieht liebevoll sämtliche britische Eigenarten durch den Kakao.
Am 06.02.2019 veranstaltet die AfD Landesgruppe NRW der Bundestagsfraktion einen sogenannten Bürgerdialog im Haus Erholung und möchte dort für ihre menschenfeindliche Politik werben. Gleichzeitig möchte Dominik Roeseler (ex-Pro NRW, ex-HoGeSa, ex-Gemeinsam Stark) von der extrem Rechten Gruppierung “Mönchengladbach steht auf” diese Veranstaltung “schützen”. – Vor wem auch immer.
Gegen beide Veranstaltungen richtet sich unser „FestProtest“. Wir werden dieses Mal keinen „klassischen“ Demonstrationszug veranstalten, sondern für einen angenehmen Abend bei leiblicher Stärkung (u.a. Gulaschkanone der ver.di), heißen Getränken (u.a. Kaffee und Punsch von den Jusos MG) und einem musikalischen Rahmenprogramm sorgen. Mit viel Musik und Spaß wollen wir ein positives Zeichen in die Stadtgesellschaft setzen und dafür sorgen, dass die rechten Hetzer an diesem Tag nicht das Straßenbild in unserer Stadt beherrschen. Wir stehen ein für ein nazifreies, offenes, tolerantes, buntes, menschenfreundliches Mönchengladbach.
Ihr seid herzlich eingeladen
euch aktiv am FestProtest zu beteiligen. Kommt vorbei und zeigt Flagge gegen
die AfD und „Mönchengladbach steht auf“.
MSSQ trifft sich am
Mittwoch, den 06.02.2019 ab 17 Uhr an der Abteistraße/ Ecke Krichelstraße (vor
der Museumswiese). Wir haben darüber hinaus zwei Sammelpunkte eingerichtet: am
Sonnenhausplatz und am Edmund-Erlemann-Platz. Von dort gibt es die Möglichkeit zu den Aktionsständen
an der Abteistraße zu kommen.Hilfestellungen für die Anreise aus der
Umgebung geben wir rechtzeitig vorher auf der Facebook-Seite von MSSQ bekannt.
Unterstützungsangebote, in
Form von Spenden und personelle Unterstützung beim Stand, sind willkommen! Eine
Antwort auf diese Mail genügt.
Mit diesen Worten beendete Sitzungsleiter Horst Peter Vennen die Diskussion des Planungsausschusses zum Rahmenplan Hochschulquartier, nachdem die externen Planer der Firma Scheuvens und Wachten plus aus Dortmund das weitere Vorgehen den Politikern vorgestellt hatten.
Das dargestellte Projekt ist Zukunftsmusik, benötigt einen langen Atem, auch wenn Dr. Schlegelmilch (CDU-Fraktionsvorsitzender) in einer heutigen Mitteilung erklärt: „Das Hochschulquartier ist mit seiner prägnanten Lage nicht nur städtebaulich eine Schatztruhe, wie unter einem Brennglas bündelt dieses Quartier inzwischen die Chancen und Möglichkeiten unserer Stadt, gleichzeitig aber auch die drängenden Herausforderungen”.
Das Plangebiet selbst umfasst eine Fläche von ca. 62 Hektar. Die Hauptverkehrsachsen Rheydter Straße und Theodor-Heuss-Straße bzw. Gartenstraße sowie eine Bahntrasse führen durch das Gebiet. Auch die angrenzenden Bereiche rund um die Kirche St. Josef, das Monforts Quartier und das Areal des ehemaligen Polizeipräsidiums werden im Rahmenplan betrachtet.
Viele Unwägbarkeiten gibt es schon derzeit, die Hochschule muß fest in die Planung eingebunden werden. Was will und was kann die Hochschule beisteuern?
Der Eigentümer des ehemaligen Polizeipräsidiums (BIMA) muß von den Plänen überzeugt werden, muß zustimmen und verkaufen. An dieser Stelle gibt es wenig positive Beispiele.
Eine eigens zu diesem Umsetzungszweck gegründete GmbH soll die Interessen von Hochschule und Stadt bündeln und alle Aktivitäten bearbeiten. Planungsdezernent Dr. Bonin sieht hier das treibende Element, damit gute Ideen und Pläne für die Weiterentwicklung des Hochschulquartiers nicht einfach in der Schublade verschwinden.
In einem ersten Schritt hat das Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung einen Prozess-Ablauf entwickelt, der die geplanten Arbeitsschritte von der Bestandsaufnahme und -analyse, über die Konzeptentwicklung bis zur fertigen Ausarbeitung einer illustrierten Broschüre darlegt. Die Durchführung einer dialogorientierten Beteiligung ist dabei ein zentraler Baustein bei der Erarbeitung des Rahmenplanes. Beabsichtigt ist die Durchführung von Bürgerveranstaltungen, offizielle Bezeichnung „Öffentliche Arenen“ und einer Internetbefragung sowohl im Zuge der Bestandsaufnahme und -analyse als auch bei der eigentlichen Konzeptentwicklung. Eine abschließende Präsentation ist ebenfalls vorgesehen. Im Vorfeld zur Bürgerbeteiligung wurden bereits Abstimmungsgespräche mit zentralen Akteuren im Quartier geführt. Die Studierenden der Hochschule bekommen demnächst im Rahmen eines Workshops die Gelegenheit, ihre Belange in den Erarbeitungsprozess einzubringen.
Insgesamt sollen drei Öffentliche Arenen in Form von Abendveranstaltungen angeboten werden. Die erste Öffentliche Arena ist für Februar 2019 vorgesehen. Zeitgleich soll auch die Internetbefragung beginnen. In der Phase der Konzeptentwicklung wird die zweite Öffentliche Arena voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli 2019 stattfinden. Die Internetbefragung wird wieder parallel dazu durchgeführt.
Zum Abschluss des Rahmenplanprozesses Ende 2019 bzw. Anfang 2020 soll der fertige Rahmenplan der Öffentlichkeit im Rahmen der dritten Öffentlichen Arena präsentiert werden.
Ein Planungswettbewerb wurde mit einem eindeutigen Sieger beendet. Das Preisgericht hatte über etwa sec hs eingereicht Vorschläge zu entscheiden.
Nachdem etliche Politiker aus Mönchengladbach auch Fachleute, unter ihnen Familie Bonin, das Team Schüler aus Düsseldorf zum Sieger des Wettbewerbs bestimmt haben, geht es nach nun erfolgter Zustimmung durch den Planungs- und Bauausschuss in die weitere Umsetzung mit den wichtigen Detailplanungen.
Die Vermarktung der zum großen Teil in städtischem Besitz befindlichen Grundstücke soll möglichst viel Geld in den Haushalt der Stadt schwemmen.
Die Vorstellung des Planes im Planungs- uns Bauausschuss-Ausschuss machte deutlich, auch aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen werden einbezogen und mittelfristig wohl anderweitig (mögl. bebaut) genutzt werden.
Ein Grundstück für Quartiersmittelpunkt wird nach Aussage des Planungsdezernenten vorgehalten, ebenso die Möglichkeit zur Errichtung eines Sporthallenneubaus. Wie und ob sich dies im neuen Quartier in Venn umsetzen läßt ist ungewiss, ein weiteres Risiko sind Möglichkeiten von anderweitiger Grundstücksnutzung durch die Eigentümer im Planungsgebiet, dies besteht objektiv. Das sieht auch Dr. Bonin so, er erklärt jedoch seinen großen Glauben, die Situation im Sinne der Planung beeinflussen zu können.
Leider gab es wieder einmal von keiner offiziellen Seite eine Aussage darüber, ob auch an sozialen, bezahlbaren Wohnungsbau für die Bevölkerung in diesem Neubaugebiet gedacht wird. Bleibt zu hoffen, dass verantwortliche Planer diese Situation bedenken und einbringen.
Die Linksfraktion sieht
sich durch ein aktuelles Gutachten zur Immerather Mühle bestätigt, dass diese
zu erhalten gewesen wäre. Dies hatte schon früh das Rheinische Mühlen
Dokumentationszentrum (RMDZ) festgestellt[1]. Trotzdem beharrten RWE und die
Stadt Erkelenz auf ihrer Aussage, dass die Mühle von Hausschwamm befallen sei.
Dazu beriefen sie sich mehrfach auf ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten.
Inzwischen wurde aber der Schutt der Mühle im Auftrag von RWE untersucht und es
konnte kein Hausschwamm nachgewiesen werden[2].
DIE LINKE ist sich sehr wohl bewusst, der Hausschwamm war nie das einzige Argument für einen angeblich nötigen Abriss. „Es wurde auch auf die schlechte Bausubstanz hingewiesen, die auch wir nie schön geredet haben“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Nur wurden zum Mauerwerk Behauptungen von einem mit Schutt gefüllten Hohlraum aufgestellt, die durch alle Beobachtungen beim Abriss widerlegt wurden. Die Glaubwürdigkeit von RWE und der Stadt Erkelenz hat also nun erneut einen herben Dämpfer bekommen. Vielmehr wird deutlich, dass es beiden am Willen fehlte und sie unter allen Umständen den Abriss durchsetzen wollten.“
Foto: DIE LINKE
Die Linksfraktion weist
darauf hin, dass die Mühle noch in den Jahren 1977 und 1979 saniert wurde und
der Rat 1981 feierlich das Müllergelübde zum Erhalt der Mühle abgab[3]. Danach
erschien der Stadt Erkelenz aber wohl eine Rettung vor dem Tagebau unmöglich
und so wurde die Mühle dem Verfall preisgegeben. Dabei wäre ein Abbau und
Wiederaufbau an anderer Stelle möglich gewesen, wie auch das RMDZ noch
feststellte. Durch die Leitentscheidung von 2016 steht die Mühle genau auf der
Grenze des zukünftigen Tagebaus, so dass nicht mal mehr ein Erhalt an Ort und
Stelle ausgeschlossen war. Nicht zuletzt die noch tagende Kohlekommission
könnte ganz neue Grundlagen schaffen.
„2018 war ein
schmerzhaftes Jahr für Immerath und die Region“, meint Torben Schultz, „Der
Verlust des Immerather Doms vor etwas über einem Jahr und dann im Herbst der
unnötige Abriss der Mühle führen uns allen die kulturelle Zerstörungskraft des
Tagebaus vor Augen. Das Leid der vertriebenen Menschen ist noch mal ungleich
schlimmer und die Natur ist unwiederbringlich verloren. Dass nun aber deutlich
wird, dass RWE seinen Raubbau auch auf Lügengerüsten aufbaut, sollte uns allen
eine Warnung sein. Auch Mönchengladbach ist über RWE-Aktien, NEW-Anteile und
den Zweckverband eng mit dem Energieriesen verbandelt. Es ist höchste Zeit sich
von so einem Partner zu trennen.“
Detailliertere
Betrachtung:
Die Stadt Erkelenz und
RWE haben immer wieder betont, dass ein Erhalt der Immerather Mühle nicht
möglich ist. Einer der genannten Gründe war, dass angeblich der Hausschwamm in
der Bausubstanz sitzt. Nach dem unangekündigten Abriss der Mühle am 18.10.2018
wurde RWE in den Medien zitiert, dass sie die Reste der Mühle „beproben“
werden. Dabei benannte der RWE Pressesprecher Guido Stephan als Grund, dass bei
Hausschwamm die Reste gesondert entsorgt werden müssen[4]. Der zweite RWE
Pressesprecher Olaf Winter nannte hingegen als Grund, dass der Stadt Erkelenz
einzelne Bauteile zu Ausstellungszwecken überlassen werden und diese nicht
befallen sein dürfen[5]. Der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz fragte am
30.10.2018 im Zweckverband Tagebaufolgelandschaft in öffentlicher Sitzung nach
den Gutachten. Der Anwesende RWE Vertreter sicherte zu, das Gutachten den
Mitgliedern zukommen zu lassen. Seine Antwort vermittelte auch, dass das Gutachten
bereits vorläge. Nun wurde Schultz auf Nachfrage am 21.12.2018 ein Gutachten
vom 08.12.2018 zugeschickt, dem eine Ortsbesichtigung am 02.11.2018 zu Grunde
lag. Es wird besonders herausgestellt, dass nur die „am besten erhaltenen
Teile“ untersucht wurden. Dies Gutachten stellt an keinem der untersuchten
Teile Hausschwamm fest. Weiter werden keinerlei Hohlstellen im Holz
festgestellt. Ein grundsätzliches Gutachten des gesamten Schutts, wie Herr
Stephan es angekündigt hatte, scheint es nicht zu geben, da es Schultz trotz
Nachfrage nicht übersandt wurde und der Schutt der Mühle bereits regulär
entsorgt wurde. Das bestätigt also noch mal, dass es den immer herangeführten
Hausschwamm nicht gab.
Dieser Ablauf legt
schlüssig klar, dass RWE zumindest mit Halbwahrheiten argumentiert hat und in
keiner Weise bereit war, die Mühle zu retten. Dies hätten die Stadt Erkelenz
und die untere Denkmalbehörde erkennen müssen, dann hätte die Mühle gerettet
werden können. Offen bleibt an wie vielen anderen Stellen Kommunen und Behörden
zum Vorteil von RWE auf durchsetzbare Ansprüche verzichtet haben.
Quellen:
1: Gutachten RMDZ aus 5/2018:
http://www.linksfraktion-mg.de/images/stories/docs/20180517_rmdz_immerather_muehle_gutachten.pdf
4: Aachener Nachrichten: Die Trümmer bleiben erst einmal
liegen, denn es besteht der Verdacht, dass die Hölzer vom Hausschwamm, einem
holzzerstörenden Pilz, befallen sind. Dann wäre der Schutt kontaminiert und
müsste gesondert entsorgt werden. „Die Proben werden derzeit untersucht“, sagt
Guido Steffen, Pressesprecher der RWE Power.
https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/heinsberg/rwe-power-reisst-immerather-muehle-ab_aid-33826161
5: Rheinische Post: Ebenfalls an die Stadt weitergegeben werden sollen zur
Erinnerung einzelne Bestandteile der Mühle. Dies hatte sich Erkelenz beim
Verkauf zusichern lassen. „Allerdings besteht die Vermutung, dass sich
Hausschwamm in dem Gebäude ausgebreitet hat“, berichtete Olaf Winter am
Donnerstag. „Dieser wäre meldepflichtig, weshalb das Abbruchmaterial zunächst
noch geprobt werden muss.“
Der Europaausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich heute mit dem drohenden Brexit befasst. Dazu erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Diese Sondersitzung war eine einzige Enttäuschung. Ganz Europa schaut nach Großbritannien und fürchtet die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen eines drohenden Brexits – aber die schwarz-gelbe Landesregierung befindet sich weiter im alten Trott.
Insbesondere für die britischen Bürger, die in NRW leben, gibt es immer noch viel mehr Fragen als Antworten. Der Gipfel: Der von Ministerpräsident Armin Laschet mit so großen Vorschusslorbeeren installierte NRW-Brexit-Beauftragte Friedrich Merz war mal wieder nicht da. Von ihm gibt es in dieser wichtigsten europapolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahrzehnte kein Lebenszeichen – keine Äußerungen, keine Stellungnahmen, kein einziges Papier. Merz ist ein Phantom, jedenfalls als Beauftragter des Landes. Beim Finanzgiganten Blackrock soll er ja wieder aktiv sein, die Interessen Nordrhein-Westfalens müssen da zurückstehen.“
Sowohl Patrick Süskinds Monolog „Der Kontrabass“ mit Michael Ophelders als auch „Das Tagebuch der Anne Frank“ mit Vera Maria Schmidt sind beim Gladbacher Publikum so beliebt, dass dafür zwei weitere Vorstellungen ins Programm genommen wurden.
Michael Opheölders; Foto: Theater MG
„Der Kontrabass“ erzählt die tragikomische Geschichte eines unglücklichen Orchestermusikers, der in Hassliebe mit seinem „schrecklichen, unhandlichen und uneleganten Instrument“ verbunden ist, unglücklich in die Mezzosopranistin verliebt ist und Dirigenten absolut überflüssig findet.
Zusätzlich zu sehen am Mittwoch, den 17. April 2019 um 20 Uhr.
Eines der berührendsten und wichtigsten Zeitzeugnisse, „Das Tagebuch der Anne Frank“, hat Ulrich Cyran mit Vera Maria Schmidt für die Bühne erarbeitet. Zusätzlich ist dieser packende Monolog am Mittwoch, den 24. April 2019 um 20 Uhr zu erleben.
Karten sind an der Theaterkasse unter 02166/6151-100 oder im Internet www.theater-kr-mg.de erhältlich.