Autor: Harald Wendler

  • Ab Montag öffnet die Stadtbibliothek Mönchengladbach stufenweise

    Ab Montag öffnet die Stadtbibliothek Mönchengladbach stufenweise

    Eine gute Nachricht für alle, die in den vergangenen Wochen das Buch-und Medienangebot der Stadtbibliothek vor Ort schmerzlich vermissten: die Mönchengladbacher Bibliothek darf auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen wieder öffnen.

    Los geht es mit der Schul- und Stadtteilbibliothek Giesenkirchen, die am Montag, 4. Mai, zu den üblichen Zeiten wieder öffnet.
    Am Dienstag, 5. Mai startet die Stadtteilbibliothek Rheydt, zunächst von Dienstag bis Freitag 10 bis 18 Uhr und samstags 10 bis 14 Uhr.
    Mit der Schul- und Stadtteilbibliothek Rheindahlen geht es dann am Montag, den 11. Mai weiter.

    Die Zentralbibliothek im Carl-Brandts-Haus bleibt wegen ihres Umzuges, Voraussetzung für die Sanierung und Erweiterung im Rahmen der Maßnahme “Soziale Stadt Alt-Mönchengladbach”, weiter geschlossen. Ihre Außen-Rückgabe ist aber weiter 24h nutzbar.
    Anfang Juli öffnet nach jetzigem Planungsstand die Pop-up-Bibliothek im Vitus Center.

    Die Öffnung der Stadteilbibliotheken ist laut Corona-Schutzverordnung nur unter Beachtung bestimmter Regeln möglich: Es sind Einlassbeschränkungen und eine namentliche Registrierung erforderlich. Heißt also, dass wie auch im Einzelhandel je nach Größe nur eine bestimmt Anzahl an Besuchern gleichzeitig die Stadteilbibliotheken aufsuchen kann. Zum gegenseitigen Schutz ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und auf Handhygiene zu achten.

    Zunächst dürfen wieder folgende Services angeboten werden: Ausleihe, Rückgabe, Verlängerung, Reservierung, Beratung, Anmeldung und Gebührenbezahlung. Neuanmeldungen sind möglich, das Anmeldeformular sollte bereits zuhause von der Homepage der Bibliothek heruntergeladen und ausgefüllt werden.

    Kein Aufenthalt: Viele der sonst üblichen Services wie Arbeits-und Lesebereiche – auch der PC-Arbeitsplätze und das WLAN – dürfen nicht angeboten werden.

    Für die Rückgabe ist der Bibliotheksbesuch jetzt aber nicht zwingend: Alle vor der Schließung entliehenen Medien sind noch einmal bis zum 2. Juni verlängert worden.

    Besucher können aus dem Vollen schöpfen: denn auch in der Schließzeit hat die Bibliothek laufend neue Medien eingearbeitet. Häusliches Lernen und Prüfungsvorbereitung können die ebenso unterstützen wie die Freizeitbeschäftigung: Vom Preisträger, Krimi oder Liebesroman über Lernhilfen, Reiseführer, Gartenbuch und DIY-Anleitung bis zu Bilder- und Erstlesebüchern, Hörbüchern, Tonies, Filmen oder Games reicht dabei das Spektrum.

    Zur optimalen Vorbereitung können gewünschte Medien im Online-Katalog bequem und kostenlos von zuhause bestellt werden. Gute Unterhaltung auf der heimischen Couch garantiert auch das attraktive Online-Angebot der Stadtbibliothek. Es bleibt bis zum 2. Juni kostenlos! Zum Portfolio gehören neben eBooks, digitaler Presse und Hörbüchern auch Streamingdienste für Filme und Musik sowie eLearning-Angebote. Für Fragen jeder Art steht der Kundenservice der Stadtbibliothek gerne zur Verfügung, per Telefon unter 02161 256345 und 02161 256346 oder per Mail service-bibliothek@moenchengladbach.de.

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  • Mönchengladbach: Fast jede dritte Firma in Kurzarbeit

    Mönchengladbach: Fast jede dritte Firma in Kurzarbeit

    Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie hat fast ein Drittel aller Unternehmen (32 Prozent) Kurzarbeit angemeldet.

    Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. 
    Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

    Danach haben bis Ende April 2.048 der insgesamt 6.317 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 159 Firmen.
    Karim Peters, Geschäftsführer der NGG-Region Krefeld-Neuss, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“.

    Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“, sagt Peters. So steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben“, warnt Peters. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a. McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.

    Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – „vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt“.
    Bei jedem Restaurant, das in Mönchengladbach wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Geschäftsführer Peters deutlich.

    Um die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig. „Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so Peters. Doch bis wieder ein „Stück Normalität“ in die Branche einziehe, bleibe der Schaden für Beschäftigte und Betriebe groß. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche.

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  • Umsetzung der Richtlinie (RL) zum WhistleblowerschutzOffener Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier

    Umsetzung der Richtlinie (RL) zum Whistleblowerschutz
    Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier

    Wird der Whistleblower-Schutz in Deutschland abgeschafft?

    Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,

    gerade weil wir uns der Tatsache bewusst sind, dass Sie sich in diesen Wochen vordringlich mit Problemen der Corona-Pandemie und Wegen aus der Krise beschäftigen müssen, wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie und zugleich an eine breitere Öffentlichkeit.

    Es geht um die im Abstimmungsprozess befindliche Umsetzung der Richtlinie (RL) zum Whistleblowerschutz. Die RL regelt bekanntlich für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich, dass Whistleblower künftig zu schützen sind, wenn sie bestimmte, Unionsrecht betreffende Verstöße melden. Die entsprechenden EU-Rechtsakte werden en Detail in einem langen Anhang zur RL aufgelistet. Den Mitgliedstaaten bleibt überlassen, diesen engeren Anwendungsbereich auf Verstöße gegen ihr jeweiliges nationales Recht auszuweiten.

    Dem Vernehmen nach plant Ihr Haus entgegen dem Rat des Justizministeriums, diese Richtlinie 1:1, d.h. dem Wortlaut entsprechend mit allen Einschränkungen umzusetzen. Davor möchten wir eindringlich warnen.

    Natürlich kann sich eine EU-Richtlinie nur auf Europarecht beziehen, also auf den Bereich, in dem die EU überhaupt Regelungskompetenz hat. Gleichwohl hat das Europaparlament mit der Verabschiedung der Richtlinie erklärtermaßen das Ziel verfolgt, Whistleblower im gesamten EU-Bereich weitestgehend zu schützen. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten explizit darauf hingewiesen, dass sie bei der Umsetzung nationales Recht einbeziehen können. Es widerspräche dem Geist der Richtlinie, ja, es würde diesen in sein Gegenteil verkehren, wenn das daraus resultierende deutsche Gesetz weniger statt mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Schutz für Whistleblower schaffen würde. Genau das aber geschähe, wenn an Stelle eines einheitlichen, umfassenden Gesetzes das in Deutschland bereits bestehende Flickwerk von Schutz-Vorschriften um einen neuen Katalog von Einzelvorschriften erweitert würde. Das hätte nämlich zur Folge, dass kein Whistleblower mehr allein, „sich seines eigenen Verstandes bedienend“, entscheiden könnte, welche Verstöße er melden dürfte und welche nicht. Vielleicht würde ein potentieller Whistleblower sich einen Rechtsbeistand suchen, der ihn bei seiner Entscheidung beraten könnte. Wahrscheinlicher wäre, dass er wegschaut, weghört und schweigt.

    Wollen wir das? Will das unsere demokratische, auf Transparenz, Meinungs- und Informationsfreiheit bauende Gesellschaft? Wollen das unsere freien Medien? Wollen Sie das, Herr Minister?

    Wir sind aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit Whistleblower-Fällen überzeugt, dass eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie nicht nur gegen das Allgemeinwohl gerichtet wäre, sondern auch gegen das ureigenste Interesse unserer Wirtschaftsunternehmen. Denn diesen würde zuvörderst die Möglichkeit genommen, bei Missständen schnell zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, statt öffentlichen Reputationsverlust, Schadensersatzforderungen oder gar Sanktionen in Kauf zu nehmen.

    Worum also geht es jetzt, trotz und wegen der Corona-Pandemie? Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit häufen sich Falschmeldungen, Rechtverstöße und sonstiges Fehlverhalten in allen Bereichen der Gesellschaft – von der Forschung und der Herstellung von Heilmitteln über die Pflegebedingungen von Alten und Kranken bis hin zu Manipulationen im Finanzbereich u.v.m. Eine Koalition von über hundert europäischen NGOs sammelt bereits Hinweise auf gravierende Verstöße und hat an Politik und Justiz appelliert, Whistleblower gerade im Kontext der Pandemie zu schützen. Es hat sich doch erwiesen, dass Missstände sehr oft nur durch Hinweise von Insidern aufgedeckt werden können. Darum liegen solche Hinweise zur Zeit mehr denn je im öffentlichen Interesse!

    Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß Ihres Hauses, Whistleblowerschutz mit einem weiteren, unklaren Gesetz eher zu behindern als zu fördern, schlechterdings unverständlich. Wir bitten Sie, Herr Minister Altmaier, Ihre Pläne zu überdenken und fügen Ihnen unsere eigenen Überlegungen zur Umsetzung der Richtlinie bei.

    Mit freundlichen Grüßen
    Annegret Falter (Vorsitzende des Vorstands)
    Wolfgang Neskovic (Vorsitzender des Beirats)
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  • Wir haben nichts gelernt

    Wir haben nichts gelernt

    Sie stehen Schlange, nicht die Menschen vor den Geschäften, darüber nun noch zu schreiben wäre sinnlos.
    Schlange stehen die Institutionen, die Interessenverbände der Wirtschaft.
    Sie wollen wieder loslegen, wollen Milliarden , nur sie sind wichtig. Bedenken von Experten? Das war gestern. Jetzt muss in die Zukunft geschaut werden. Wir, die Lobbyisten sagen euch schon was richtig für Deutschland ist.
    Europa? Green Deal? Bloß nicht. Zuerst muss die Wirtschaft florieren, dann sehen wir weiter…

    Und NRW? Laschet schaut links, schaut rechts, überlegt, was mach ich bloß? Was machen andere, was macht Söder?
    Laschet ist sich offensichtlich mit Schäuble einig in der Ansicht, dass Leben nicht über alles zu stellen ist. Leben ist nicht im Grundgesetz verankert.
    Ist das lediglich Zynismus?
    Was hat dann überhaupt Priorität für unsere Gesetzgebung? Wer sagt wirklich wo es lang geht.
    Die Forderungen unserer Wirtschaftseliten?
    Warum dann Maskenpflicht? Erst Ladenöffnung, dann erst Maskenpflicht.
    Wer soll diese Maßnahmenketten der Politik noch verstehen und ihnen folgen können.
    Es geht offensichtlich doch nur ums Geld, die DFL macht es vor, will Fussball spielen lassen. Notfalls auch mit Masken für die Spieler.
    Die rotzen trotzdem genüßlich auf den Rasen und jeder andere rutscht hindurch.
    Echt lecker. Ha ha Covid-19. Die Saison muss gespielt werden. Ist wohl systemrelevant.
    Von Lohn- und Gehaltserhöhungen für die Leistungsträger in den medizinischen und pflegenden Berufen spricht schon niemand mehr.
    The show must go on.

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  • „CDU und FDP sorgen für neues Chaos bei der Kanalprüfung“

    „CDU und FDP sorgen für neues Chaos bei der Kanalprüfung“

    Der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich jetzt wieder mit der Dichtheitsprüfung für Abwasserkanäle befasst.


    Dazu erklärt André Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
    “Seit 2013 gibt es in NRW eine bewährte Regelung, wie und wann in Wasserschutzgebieten  private  und gewerbliche  Abwasserkanälen zu prüfen sind. Mehrere Gerichtsurteile haben die Rechtmäßigkeit bestätigt. CDU und FDP wollen nun mit einer neuen Verordnung alles aufheben und schaffen so fahrlässig Unfrieden in den Städten und Gemeinden von NRW.

    Diese Gefälligkeitsgeste gegenüber Interessensverbänden wie Haus und Grund geht zu Lasten und auf Kosten der Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände zeigen unmissverständlich auf, dass dieser Verordnungsentwurf zu mehr Kosten führt, die Bürokratie beschleunigt und zu einer Klagewelle führen wird. Die Kommunen haben derzeit und in Zukunft wichtigere Aufgaben zu erledigen, als sich mit Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschäftigen.

    Die SPD hat gegen den Willen von CDU und FDP im Landtag eine Anhörung zu diesem Thema beantragt.“

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  • Marketinggesellschaft sagt Sommerveranstaltungen ab

    Marketinggesellschaft sagt Sommerveranstaltungen ab

    Die Corona-Epidemie stellt die ganze Bevölkerung vor bis dato nicht gekannte Herausforderungen und führt zu immensen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Laut des aktuellen Erlasses des Landes NRW sind Großveranstaltungen weiterhin bis Ende August ohne Ausnahmen untersagt.
    Leider sind auch die 3 traditionellen Großveranstaltungen der Marketing Gesellschaft Mönchengladbach von diesem Erlass betroffen. Auch für uns steht die Gesundheit der Bevölkerung an erster Stelle. Die Corona-Pandemie hat es unmöglich gemacht, diese Veranstaltungen durchzuführen, ohne die
    Mitwirkenden und Gäste zu gefährden.

    Foto: MGMG

    Das Rheydter Turmfest mit der Westdeutschen Skateboard-Meisterschaft im
    Rahmen des COS-Cups und Bühnenprogramm, das Fest am See im Schlosspark Wickrath mit der Showvorführung der”STIHL Timbersports Series” und dem traditionellen Feuerwerk sowie auch das Ritterfest Schloss Rheydt mit Ritterturnier und mittelalterlichem Markt können leider in diesem Jahr nicht wie geplant stattfinden.

    “Ich bedaure diese Absage sehr, da alle drei Veranstaltungen große Tradition in unserer Stadt haben und viele Fans aus der Stadt und dem Umland einen Besuch fest eingeplant haben”, so Peter Schlipköter, Geschäftsführer der Marketing Gesellschaft Mönchengladbach.

    Alle die bereits Tickets für das Ritterfest oder das mittelalterliche Konzert mit “Celtica – Pipes Rock!” erworben haben, können diese selbstverständlich zurückgeben. Die Rückgabe erfolgt dabei ausschließlich über die
    Vorverkaufsstelle, an der die Tickets erworben wurden.

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  • NEW-Busse nehmen normalen Fahrbetrieb wieder auf – ohne Nacht-Express-Flotte

    NEW-Busse nehmen normalen Fahrbetrieb wieder auf – ohne Nacht-Express-Flotte

    Ab Donnerstag, 23. April, startet wieder der Normalbetrieb.

    Hintergrund ist die schrittweise Öffnung der Schulen und das erhöhte Publikumsaufkommen durch die Lockerung der Öffnungen im Einzelhandel.

    „NEW und die Städte/Kreise sehen die Notwendigkeit, angesichts eines jetzt wieder erhöhten Aufkommens im öffentlichen Personennahverkehr Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit es in den Verkehrsmitteln möglich bleibt, die hygienisch sinnvollen Abstände zwischen den Fahrgästen einzuhalten“, so Wolfgang Opdenbusch von der NEW aktiv & mobil.
    Trotz des regulären Fahrplanangebots kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vor dem Hintergrund von u. a. Anpassungen im Schulablauf im Einzelfall noch zu Engpässen kommt.
    Fahrgäste werden gebeten, der dringenden Empfehlung der Landesregierung zu folgen und beim Benutzen des ÖPNV nichtmedizinische Mund-Nasen-Schutzmasken oder ein Halstuch oder Schal zu tragen.
    „Hier ist die Eigenverantwortung und Vernunft eines jeden Fahrgastes gefragt“, betont der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach Hans Wilhelm Reiners.

    Die Nacht-Express-Flotte (NE) in Mönchengladbach wird so lange nicht eingesetzt, bis von behördlicher Seite der Betrieb von Gaststätten und Discotheken wieder erlaubt ist.

    Bis auf Weiteres erfolgt der Ein-/Ausstieg in den Bussen weiterhin ausschließlich über die hinteren Türen.
    Ab Donnerstag, 23. April, öffnen zudem die eigenen Mobil KundenCenter in Mönchengladbach (ZOB Europaplatz und Marienplatz) und Viersen (Rathausmarkt/Busbahnhof) wieder ihre Türen.
    Die NEW hat diverse Maßnahmen ergriffen, damit die Hygiene- bzw. Abstandsregelungen eingehalten werden.

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  • “Abstand besser als Maske, Maske besser als nichts”

    “Abstand besser als Maske, Maske besser als nichts”

    Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners appelliert am ersten Tag, an dem die moderaten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie greifen, an die Menschen in Mönchengladbach, weiterhin vorsichtig zu sein und alles zu tun, Ansteckungen zu vermeiden.

    “Wer meint, die Gefahr sei schon endgültig gebannt, täuscht sich”, sagt Reiners. “Wir werden noch wochen-, wenn nicht monatelang darauf achten müssen, die grundlegenden Hygieneregeln wie häufiges Händewaschen und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,50 Metern zu beachten.”

    Von den Geschäften, die jetzt geöffnet sein dürfen, erwartet der Oberbürgermeister, dass Flächen mit häufigem Personenkontakt wie etwa die Griffflächen von Einkaufswagen und -körben regelmäßig desinfiziert werden und Personal mit Kundenkontakt, vor allem in Kassenbereichen, mit Trennscheiben vor Infektionen geschützt wird.

    Auch die Zugangsbeschränkungen und Abstandregeln müssten unbedingt eingehalten werden.
    Reiners: “Ich gehe davon aus, dass hier alle verantwortlich handeln. Dennoch werden wir auch kontrollieren.” Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sei immer dann zu empfehlen, so der Oberbürgermeister, wenn auf Straßen und Plätzen, in Geschäften oder in Bussen und Zügen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der gebotene Abstand eingehalten werden kann.

    “Abstand halten hilft auf jeden Fall mehr als Maske tragen, aber Maske tragen ist auch besser als nichts”, sagt Reiners, der bei diesem Thema nicht auf Vorschriften, sondern auf die Eigenverantwortung und Vernunft der Bürgerinnen und Bürger setzt. “Wenn die weitaus überwiegende Zahl der Menschen in Mönchengladbach sich weiterhin so diszipliniert verhält wie in den vergangenen Wochen, haben wir die Chance, Schlimmeres zu verhindern”, so der Oberbürgermeister. “Ich bin zuversichtlich, dass das gelingen kann.”

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  • Polizei sucht nach Verkehrsunfall mit Flucht einen grünen Mercedes der A-Klasse

    Polizei sucht nach Verkehrsunfall mit Flucht einen grünen Mercedes der A-Klasse

    Nach einem Verkehrsunfall mit Flucht, bei dem am Mittwoch, 15. April, kurz nach 15 Uhr in Mülfort an der Kreuzung Römerstraße / Keplerstraße ein 15-jähriger Fahrradfahrer aus Mönchengladbach leicht verletzt worden war, sucht die Polizei Mönchengladbach nach einem grünen Mercedes der A-Klasse.

    Nach bisherigen Erkenntnissen wollte der Junge mit seinem Rad gerade von der Römerstraße nach links in die Keplerstraße abbiegen, als ihn ein nachfolgender Pkw passieren wollte. Dabei kam es zum Zusammenstoß.

    Bei dem Auto soll es sich laut Zeugenaussagen um einen grünen Mercedes der A-Klasse mit MG-Kennzeichen handeln, der nach diesem Unfall möglicherweise einen Schaden vorne rechts am Fahrzeug aufweist. Am Steuer soll eine 40 bis 50 Jahre alte weibliche Person gesessen haben, etwas korpulent, rote Haare, eventuell mit schwarzem Mundschutz. Die Frau entfernte sich mit dem Wagen von der Unfallstelle, ohne dem verletzten Jungen zu helfen.

    Die Polizei Mönchengladbach bittet um Hinweise auf den gesuchten Mercedes und dessen Fahrerin unter der Rufnummer 02161-290.
    (ds)

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  • Lobbyismus – für wen?

    Lobbyismus – für wen?

    Auch ich weiß nicht, wie die weitere Entwicklung der Pandemie sein wird.
    Ein Vorstellung von dem was aktuell getan werden sollte, die habe ich sehr wohl.
    Dazu gehört z.B. Sorge zu tragen für die Versorgung mit dem Lebensnotwendigen bei bekannten Unterstützungsempfängern in unserer Stadt. Es droht eine weitere Verarmung, mancher Hunger wird schon nicht mehr gestillt.

    Position beziehen solle ich, forderte mich Felix Heinrichs, ein OB-Kandidat, auf, nachdem ich an seinen Äußerungen Kritik geübt habe.
    Mach ich gerne: Wir brauchen in Mönchengladbach kein zusätzliches Konjunkturprogramm, wie von ihm gefordert. MG müsse unter den “Rettungsschirm” um Betriebe zu unterstützen, sagt er. Haben wir zur Umsetzung die notwendige Infrastruktur zur Verteilung von Rettungsschirm-Millionen oder wie soll eine Verteilung aussehen?
    Das die aktuelle Hilfe des Landes NRW nicht alle erreicht, die es dringend brauchen, das ist hinlänglich bekannt. Trotz schnell genehmigten Antrages fließen die Gelder nicht wie zugesagt. An dieser Stelle ist dringender Handlungsbedarf. Ausserdem fallen etliche Betriebe durch das Hilfe-Netz durch, also scheuen nicht wenige schon die Antragsstellung, die Auskünfte der IHK´s sind auch nicht in jedem Fall zielführend. Und genau die sollten doch die örtlichen Betriebe kennen, oder nicht?

    Morgen öffnet ein großer Teil des Handels seine Pforten, so wollte Armin Laschet das. Nun hat er postwendend das daraus resultierende Problem der Kirchenöffnung auf dem Tisch und argumentiert jetzt mit Grundrechten?
    Er hat die Aufgabe, die Bürger des Landes zu schützen, meinen Glauben lebe ich seit Jahren ohne Gotteshaus-Besuch. Niemand scheint mehr die Klagen aufgrund leerer Kirchen bei den Gottesdiensten zu kennen. Also alles Fake? Nein. Natürlich vermissen nicht wenige den Besuch der Kirche.
    Die Abwägung von Öffnen und geschlossen halten, möchte ich nicht verantworten müssen.
    Noch einmal zum Konjunkturprogramm für Mönchengladbach.
    Alle Gelder für die sicher notwendige Unterstützung von Betrieben werden von der Gesamtgesellschaft aufgebracht. Alle Bürger gemeinsam müssen diese Milliarden, wenn es denn dabei bleibt, irgendwann zurückzahlen.
    Niemand schenkt uns das Geld. Zwanzig Jahre, ab 2021, wird es dauern, so die erste Schätzung des Finanzministers, bis die Staatsverschuldung getilgt sein wird.
    Die Europa-Schulden sind dabei nicht berücksichtigt!

    Was bedeutet das für viele von uns? Werden wir das Ende erleben?
    Oder erleben wir eine Währungsreform, wie es unsere Eltern zweimal mitgemacht haben? Uns in Deutschland geht es gut, auch ohne vorschnelle Entscheidungen der Landesregierung. Skepsis scheint geboten.

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  • Landesregierung setzt weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie um

    Landesregierung setzt weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie um

    Das Landeskabinett hat am Donnerstag, 16. April 2020, weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen.

    Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Änderung der Coronaschutzverordnung unterschrieben, die ab dem 20. April in Kraft tritt.

    Mit der neuen Coronaschutzverordnung werden nun die Maßnahmen umgesetzt, die die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch vereinbart haben.
     
    Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen.
    So dürfen ab dem 20. April 2020 zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.

    Die geänderte Coronaschutzverordnung gilt für den Zeitraum vom 20. April bis zunächst zum 3. Mai 2020. Ende April werden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zu einem nächsten Gespräch zusammenkommen, um über weitere Schritte zu beraten.

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  • Das Theater Krefeld und Mönchengladbach pausiert weiter bis 3. Mai 2020

    Das Theater Krefeld und Mönchengladbach pausiert weiter bis 3. Mai 2020

    Die NRW-Landesregierung hat einige Maßnahmen verlängert, die sie im März erlassen hatte, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

    Damit verlängert sich auch die Schließung des Vorstellungsbetriebs des Theaters Krefeld und Mönchengladbach bis einschließlich 3. Mai 2020.
    Aktuelle Informationen gibt es unter https://theater-kr-mg.de/corona/
    Abonnenten und Käufern von Tageskarten bietet das Theater kulante Lösungen an:
    • Vorstellungen innerhalb von Theaterabonnements werden automatisch kostenlos umgetauscht – Abonnenten müssen sich dafür nicht extra mit der Theaterkasse in Verbindung setzen.
    • Gutscheine behalten drei Jahre ihre Gültigkeit. Gerne kann der Betrag dem Theater gespendet werden.
    • Wer seine Tickets online erworben hat, bekommt diese automatisch erstattet – auch hierfür ist es nicht notwendig, mit der Theaterkasse Kontakt aufzunehmen.
    • Hat jemand seine Tickets an einer der Vorverkaufsstellen erworben, wird der Verkaufspreis auch dort zurückerstattet.
    • Kunden, die an der Theaterkasse ihre Karten gekauft haben, bekommen den Eintrittspreis erstattet. Sie werden von den Mitarbeiterinnen der Theaterkasse ab sofort kontaktiert – entweder telefonisch oder per E-Mail.

    Die Theaterkasse ist weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten montags bis freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter 02151/805-125 oder per E-Mail theaterkasse-kr@theater-kr-mg.de erreichbar.

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  • Mönchengladbachs Grüne kritisieren Armin Laschet

    Mönchengladbachs Grüne kritisieren Armin Laschet

    Die Ankündigung der schwarz-gelben Landesregierung, die Schulen ab kommendem Montag zu öffnen, wirkt verantwortungslos.

    „Armin Laschet hat mit seinen frühzeitigen Forderungen nach Lockerungen der Corona-bedingten Beschränkungen bereits viel Vertrauen verspielt und die Menschen im Land verunsichert“, sagt Lena Zingsheim, Sprecherin der Grünen Jugend NRW.
    Die Schulen ohne einheitliche Vorbereitung sowie Gewährleistung eines umfassenden Infektionsschutzes bereits in der nächsten Woche zu öffnen, hält sie für verantwortungslos gegenüber den Schülerinnen und Schülern, ihren Lehrkräften und den Schulträgern.

    Den Schulen nur knapp eine Woche Vorlauf zu geben, um die Wiederaufnahme des Schulbetriebs zu organisieren, stelle die Stadt Mönchengladbach als Schulträger nicht nur vor enorme Herausforderungen, sondern sei geradezu fahrlässig.
    Wichtige Fragen, so die GJ-Sprecherin, seien noch immer offen, einheitliche Standards Fehlanzeige.
    „Obwohl Lehrerinnen und Lehrer ab Montag, Schülerinnen und Schüler ab Donnerstag wieder in die Schulen kommen sollen, ist nicht verbindlich geklärt, ob an allen Schulen in Mönchengladbach Vorgaben zu Abstandsregelungen eingehalten werden können, wie viele Lehrkräfte aufgrund von Risiken freigestellt werden müssen, welche Hygienemaßnahmen für die Schulen und den Schülerverkehr vorgegeben werden bzw. ob sie auch flächendeckend umgesetzt werden können“, stellt Lena Zingsheim fest. Die schwarz-gelbe Landesregierung lasse die Kommunen in der Corona-Krise an dieser Stelle allein. „Statt sich auf die Prüfungsvorbereitungen zu konzentrieren, brauchen die Schulen jetzt Zeit für pädagogische Konzepte, um ein Unterrichtsangebot ab dem 4. Mai zu ermöglichen“, meint Zingsheim.

    Dass die Landesregierung die Abwägung der gesundheitlichen Risiken auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler abgewälzt hat, hält die Grünen-Politikerin für verantwortungslos und inakzeptabel. Sie hält es für nicht zumutbar, dass die Schülerinnen und Schüler sich jetzt zwischen Gesundheitsschutz für ihre Familie und Prüfungsvorbereitung in der Schule entscheiden müssen.

    Hintergrund: Bund und Länder hatten am 16. April vereinbart, dass die Kultusministerkonferenz ein Konzept bis zum 29. April erarbeitet, nach dem der Schulbetrieb ab 4. Mai schrittweise wieder beginnen kann. Diese Zeit werden die Schulen mindestens brauchen, um sich auf einen Schulbetrieb mit ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen gut vorbereiten zu können. Nach diesem Zeitplan würde es alle Beteiligten überfordern, die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I und für das Abitur in Nordrhein-Westfalen ab dem 12. Mai zu organisieren. „Wir Grüne fordern daher, einen gleichwertigen Abschluss auf der Grundlage der Vorleistungen zu vergeben“, sagt Lena Zingsheim. Eine freiwillige Chancenprüfung, um sich zu verbessern, sollte ihrer Meinung nach zusätzlich angeboten werden. Der frühe Beginn der Sommerferien in NRW und der damit verbundene Zeitdruck dürfe nicht zu einer leichtfertigen Inkaufnahme von Gesundheitsrisiken für die Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrkräfte führen.

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  • Sie wollen im Herbst gewählt werden…Lärmschutz in Giesenkirchen soll kommen-mit Erläuterung

    Sie wollen im Herbst gewählt werden…
    Lärmschutz in Giesenkirchen soll kommen-
    mit Erläuterung

    Die Bezirksfraktionen der GroKo-Ost versprechen sich von diesen Maßnahmen eine deutliche Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner in diesen Bereichen von Giesenkirchen.

    Die Bezirksfraktionen der GroKo-Ost versprechen sich von diesen Maßnahmen eine deutliche Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner in diesen Bereichen von Giesenkirchen.

    Jahrelang blockierten die Bezirksvertreter von CDU und SPD jeden Antrag vor allem der Bündnis/Grünen, eine weitergehende Lärm- und Verkehrsberuhigung in Giesenkirchen zu erreichen. Die immer gleiche Begründung seitens Politik und Verwaltung: Das geht rechtlich nicht.

    Nun also doch und das hat jetzt ein “Geschmäckle”, ist doch bald Kommunalwahl und die Handelnden wollen gewählt werden, als Stadtrat oder führender Bezirksvertreter (Bezirksvorsteher-Ost?).
    Da sollte man schon etwas vorweisen können.

    Dazu schreiben CDU und SPD:
    Es gelang jetzt den Mandatsträgern der GroKo aus CDU und SPD, den Flickenteppich von Einzelmaßnahmen der Schulwegsicherung und Lärmvermeidung zu einem Gesamtkonzept der Verkehrsentlastung im Giesenkirchener Kernbereich zu bündeln und somit einem jahrelangen Anliegen der Anwohner nachzukommen.

    „Es freut mich, dass mit der Verwaltung Einigkeit darüber erzielt wurde, entlang der Kleinenbroicher Straße, Am Alten Friedhof und Konstantinstraße bis zum Friedensplatz sowie auf der Dömgesstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen“, sagte CDU-Bezirksfraktionsvorsitzender Henry Ferl, der gerne in den Stadtrat gewählt werden möchte.
    Sein Kollege, der SPD-Bezirksfraktionsvorsitzender Volker Küppers machte
    deutlich: „Es war uns sehr wichtig, dass die von den Anwohnern lange geforderten Maßnahmen nicht kleinteilig in einzelnen Abschnitten erfolgen, sondern auf der gesamte Strecke als eine Maßnahme.“

    Bleibt die Frage:
    Warum wurde nicht gleich die Straße “Ruckes” in diese Maßnahme eingeschlossen? Oder wird dies als nächste Wahl-Botschaft verkündet?

    Erläuterung:

    Volker Küppers bezweifelte gestern die ordentliche Recherche durch MG-heute in einem Facebookbeitrag.
    Deshalb fügen wir hier zur Auffrischung von Erinnerung drei Beispiele bei.
    Sie wurden seitens Bündnis90/Grüne in der Bezirksvertretung Ost gestellt und rigoros abgelehnt.

    Weiter gab es bereits einen Antrag “Tempo 30 Kleinenbroicher Str” vom 27.8.2015
    Wir hoffen, diese Informationen reichen unserer Leserschaft aus.

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  • Kontrolle der Grabmale auf städtischen Friedhöfen

    Kontrolle der Grabmale auf städtischen Friedhöfen

    Ab dem 15. April findet die jährliche Prüfung der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen statt.

    Bis Mitte Mai werden alle stehenden Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf ihre Standsicherheit geprüft. Hierzu ist eine unabhängige Fachfirma beauftragt.
    Die Prüfung erfolgt mit einem speziellen Gerät, das eine kurze Drucklast aufbaut und so prüft, ob Grabmale drohen umzukippen.
    Bei der Prüfung wird auch überprüft, ob augenscheinlich feststehende Grabmale Schäden im Fundament haben.

    Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten sind für die Standsicherheit der Grabmale verantwortlich. Sie sind somit auch haftbar für die Schäden die durch unsichere Grabmale entstehen.

    Sollten Mängel festgestellt werden, informieren wir die Nutzungsberechtigten im Anschluss an die Prüfung mit einem Brief.

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  • Sie wollen im Herbst gewählt werden…Lärmschutz in Giesenkirchen soll kommen

    Sie wollen im Herbst gewählt werden…
    Lärmschutz in Giesenkirchen soll kommen

    Die Bezirksfraktionen der GroKo-Ost versprechen sich von diesen Maßnahmen eine deutliche Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner in diesen Bereichen von Giesenkirchen.

    Jahrelang blockierten die Bezirksvertreter von CDU und SPD jeden Antrag vor allem der Bündnis/Grünen, eine weitergehende Lärm- und Verkehrsberuhigung in Giesenkirchen zu erreichen. Die immer gleiche Begründung seitens Politik und Verwaltung: Das geht rechtlich nicht.

    Nun also doch und das hat jetzt ein “Geschmäckle”, ist doch bald Kommunalwahl und die Handelnden wollen gewählt werden, als Stadtrat oder führender Bezirksvertreter (Bezirksvorsteher-Ost?).
    Da sollte man schon etwas vorweisen können.

    Dazu schreiben CDU und SPD:
    Es gelang jetzt den Mandatsträgern der GroKo aus CDU und SPD, den Flickenteppich von Einzelmaßnahmen der Schulwegsicherung und Lärmvermeidung zu einem Gesamtkonzept der Verkehrsentlastung im Giesenkirchener Kernbereich zu bündeln und somit einem jahrelangen Anliegen der Anwohner nachzukommen.

    „Es freut mich, dass mit der Verwaltung Einigkeit darüber erzielt wurde, entlang der Kleinenbroicher Straße, Am Alten Friedhof und Konstantinstraße bis zum Friedensplatz sowie auf der Dömgesstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen“, sagte CDU-Bezirksfraktionsvorsitzender Henry Ferl, der gerne in den Stadtrat gewählt werden möchte.
    Sein Kollege, der SPD-Bezirksfraktionsvorsitzender Volker Küppers machte
    deutlich: „Es war uns sehr wichtig, dass die von den Anwohnern lange geforderten Maßnahmen nicht kleinteilig in einzelnen Abschnitten erfolgen, sondern auf der gesamte Strecke als eine Maßnahme.“

    Bleibt die Frage:
    Warum wurde nicht gleich die Straße “Ruckes” in diese Maßnahme eingeschlossen? Oder wird dies als nächste Wahl-Botschaft verkündet?

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  • Forderung der SPD-MG: Kommunen unter den Rettungsschirm! Meinung von F. Heinrichs:„Wir brauchen finanzielle Bewegungsfreiheit, um maßgeschneiderte Unterstützung zu geben.“

    Forderung der SPD-MG: Kommunen unter den Rettungsschirm!
    Meinung von F. Heinrichs:„Wir brauchen finanzielle Bewegungsfreiheit, um maßgeschneiderte Unterstützung zu geben.“

    Felix Heinrichs meint:

    Corona bestimmt die Tagesordnung. Immer mehr Unternehmen, Vereine, Geschäfte und Kulturschaffende brauchen Unterstützung.

    „Die Kommunen sind am nächsten dran und bekommen hautnah mit, wo Hilfe benötigt wird“, weiß der SPD-Fraktionsvorsitzende und Oberbürgermeisterkandidat Felix Heinrichs. Dafür brauchen die Städte allerdings die notwendige finanzielle Handlungsfreiheit. „Jetzt ist keine Zeit für Parteipolitik. Wir müssen über die demokratischen Fraktionen im Rat hinweg einen gemeinsamen Appell an die Landesregierung richten, um die finanziellen Kurz- und Langzeitfolgen in den Griff zu bekommen. Dazu habe ich die Fraktionen im Rat der Stadt heute eingeladen“, so Heinrichs.

    Für Heinrichs ist besonders wichtig, dass Mönchengladbach die Chance bekommt, selbst die notwendigen Akzente vor Ort zu setzen. „Ich will, dass wir gemeinsam einen eigenen Weg finden, um mit Engagement, Mut und Zuversicht durch die Krise zu kommen. Das gilt für unsere extrem lebendige Kunst- und Kulturszene genauso wie für Händler und Geschäfte, Sportvereine und Betriebe.“ Beim Ausstieg aus dem Shutdown braucht es maßgeschneiderte Lösungen vor Ort.

    „Wir müssen und wollen über den Tag hinausdenken. Wir wollen in Zukunft Kitas bauen und Start-Ups fördern. Wir wollen die Stadt grüner machen und ein neues Rathaus für alle bauen. Das darf jetzt nicht unter die Räder kommen. Diese und andere Projekte können im Gegenteil wie ein Konjunkturprogramm wirken. Die Chancen sind da, wenn die Stadt nicht unter der finanziellen Last erdrückt wird“, ist sich Heinrichs sicher.

    Allen muss klar sein, was 3.000 Menschen in Kurzarbeit in Mönchengladbach bedeuten. „Wer nur noch 60 Prozent vom Netto hat, kann eventuell ergänzende Sozialleistungen beantragen. Zeitgleich korrigiert der Betrieb die Gewerbesteuerzahlung drastisch nach unten. Die Lücke für den städtischen Haushalt können wir nicht schließen“, erklärt Heinrichs.

    „Corona darf die Sparbemühungen der letzten 25 Jahre nicht zunichtemachen“, darin sind sich Felix Heinrichs und der Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges einig.

    Der Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges dazu:

    Körfges begleitet in Düsseldorf den Vorstoß der NRWSPD, auch die Kommunen unter einen Rettungsschirm zu nehmen: „Reine Bilanztricks, wie von der Landesregierung bisher angedacht, helfen dauerhaft nicht weiter.“ Es dürfe nicht nur auf das Jahr 2020 geschaut werden. „Selbst wenn wir jetzt alle Corona-Lasten in einer separaten Position ausweisen, bleiben die Langzeitfolgen. Es wird dauern, bevor die Arbeitslosenzahlen oder die Gewerbesteuereinnahmen wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht haben. Bis dahin geraten die Städte in eine extreme Schieflage, die die kommunale Handlungsfähigkeit einschränkt.“

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  • 154.272 Euro Bundeszuschuss für Flüchtlingsprojekte in Mönchengladbach

    154.272 Euro Bundeszuschuss für Flüchtlingsprojekte in Mönchengladbach

    Gute Nachrichten zu Ostern.

    Insgesamt vier Mönchengladbacher Vereine und gemeinnützige Organisationen erhalten für den Förderzeitraum 2020 und 2021 Bundesgelder für die Unterstützung von Flüchtlingsprojekten. Neben dem Deutschen Hockey-Bund e. V. erhalten noch der Sozialdienst katholischer Männer Rheydt e. V., das Diakonische Werk Mönchengladbach und der Verband Kulturen und Integration Mönchengladbach e. V. Zuschüsse für ihren Beitrag für eine gute Integration von Geflüchteten in Mönchengladbach. „Ich bin sehr stolz auf die zahlreichen und oft ehrenamtlichen Initiativen und Hilfsangebote in unserer Stadt. Die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfer tragen einen wichtigen Beitrag dazu bei, dass in Mönchengladbach die Integration so gut verläuft“, freut sich der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).

    Der Bund gewährt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz (CDU) Zuwendungen zur Unterstützung von Flüchtlingsprojekten. In Mönchengladbach erhalten die Projekte „Willkommen im Sport“ (Hockey-Bund), „Ehrenamtskoordination der Geflüchteten“ (Sozialdienst kath. Männer), „Koordinierung, Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Unterstützung von Flüchtlingen“ (Diakonie) und das Projekt „samo.+fa“ (Verband Kulturen und Integration Mönchengladbach) Gelder aus dem Bundesetat.

    „Wir können uns freuen, dass wir auf Seiten der Bevölkerung eine derart große Bereitschaft zur Unterstützung und Integration von Geflüchteten haben. Zwar gebe der Bund viel Geld, doch werde die Hauptlast vor Ort getragen“, so Krings und fügt hinzu: „Eine gute Integration für ein gutes Miteinander lohnt sich am Ende doch für alle Seiten.“

    Mit den Zuwendungen unterstützt der Bund Projekte der Orientierung und Integration von Flüchtlingen in Deutschland und somit die Verbesserung des Zusammenlebens vor Ort. Dazu werden die Stärkung und Ausweitung des ehrenamtlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern durch Migrantenorganisationen, Verbände und Vereine, das Empowerment von Flüchtlingen, die Stärkung ihrer gesellschaftlichen und politischen Teilhabemöglichkeiten sowie die Stärkung von Flüchtlingen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gefördert.

    https://twitter.com/MGheute
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