Autor: Harald Wendler

  • FDP: Große Rolltonnen werden wildes Müllaufkommen nicht verringern

    FDP: Große Rolltonnen werden wildes Müllaufkommen nicht verringern

    „ Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass die GroKo sich unabhängig von ihrer Entscheidung für die großen Rolltonnen doch noch bewegt, und zumindest durch die Schaffung von Ausnahmegenehmigungen zeigt, dass auch Ihnen  die Müllvermeidung am Herzen liegt“, fasst Natascha Stephan den Wunsch der FDP-Ratsfraktion zusammen.

    Durch die veröffentlichten Erfahrungsberichte der Mülldetektive sieht sie sich in ihrer Annahme bestätigt, dass große Rolltonnen nur einen geringen Einfluss auf wildes Müllaufkommen haben werden. „Wie die Erlebnisse der Mülldetektive bestätigen, liegen die Verstöße in erster Linie im Bereich der illegalen Entsorgung sperriger Gegenstände, die auch in den künftigen 120 l Tonnen kaum Platz finden werden, oder aber bei Renovierungs- und Gewerbeabfällen, die ebenfalls nichts im Restmüll zu suchen haben“ fasst Natascha Stephan zusammen.

    Dass das wilde Müllaufkommen bei der Festlegung des statistischen Mindestmüllvolumens mitberücksichtigt und damit generell ein Mindestvolumen von 15 l wöchentlich pro Person zugrunde gelegt wird, ist aus Sicht der Liberalen weder gerecht noch entspricht es den heutigen Gegebenheiten. „An normalen Wochentagen fällt in Durchschnitts-Familien in den Haushalten doch kaum noch Müll an. Eltern arbeiten und essen mittags auswärts,  Kinder essen in Kita, OGATA oder Ganztagsschule, gekocht wird vielfach nur noch am Wochenende“, umschreibt Natascha Stephan die heutigen Lebensgewohnheiten einer Familie. „Damit entsteht in den Haushalten während der Woche kaum noch Müll, sondern dieser wird auf Schulen und Gewerbebetriebe verlagert, die den Müll jedoch mit Extrakosten entsorgen müssen. Diese Kosten sind in den statistischen Berechnungen zum Müllvolumen pro Person nicht enthalten“, beklagt die FDP-Ratsfrau.

    „Damit wird eine 4-köpfige Familie, die sich bisher um Müllreduktion bemüht hat und mit einer 35 l Tonne wöchentlich ausgekommen ist, gleich doppelt bestraft. Nicht nur, dass sie gezwungen sind, bei zweiwöchiger Leerung zukünftig eine 120 l Tonne abzunehmen, wenn man den Berechnungen folgt, muss diese Familie damit wöchentlich 25 l wilden Müll-Aufkommens statistisch mitfinanzieren“, rechnet Burkhard Küpper, stellv. Vorsitzender und Finanzchef der FDP Ratsfraktion, vor. „Tatsächlich sind es aber doch nicht diese Familien, die wilden Müll und damit zusätzliche Entsorgungskosten produzieren, sondern vielmehr Menschen, die entweder gar keine Mülltonne besitzen oder aber besonders sperrigen Müll haben, der selbst bei großen Rolltonnen gar nicht im Hausmüll beseitigt werden könnte. Warum werden nun diejenigen bestraft, die sich in der Vergangenheit darum bemüht haben, den Müll weitgehend zu reduzieren“, beklagt der Liberale.

    „Warum sollen diejenigen, die auch bisher bewiesen haben, dass sie mit kleinen Müllmengen auskommen, nicht auch in Zukunft mit Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ein geringeres Mindestvolumen nutzen können?“, fragt sich FDP Ratsherr Reiner Gutowski. „Sollte sich in einem Fall tatsächlich – etwa durch Ermittlungsergebnisse der Mülldetektive – herausstellen, dass von diesen Personen wilder Müll beseitigt wurde, wäre es immer noch möglich, die Ausnahmegenehmigung zu widerrufen. Dies wäre ein gerechtes Verfahren, bei dem Müllreduzierung auch weiterhin belohnt wird, ohne dabei das Volumen von wildem Müll zu erhöhen“, ist Ratsherr Gutowski sicher.

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  • Abholung der Weihnachtsbäume durch die GEM

    Die GEM sammelt an zwei Terminen ausgediente Weihnachtsbäume ein.
    Am Samstag, 13. Januar, werden die Weihnachtsbäume in den Bezirken1, 2, 3, 4 und 5 abgeholt.
    In den Bezirken 6, 7, 8, 9 und 10 werden am Samstag, 20. Januar, Weihnachtsbäume abgeholt.

    Die Gladbacher sollten beachten, dass die Bäume frühestens am Vortag der Abholung an die Straße gelegt werden dürfen.
    Wer seinen Weihnachtsbaum zu früh an die Straße legt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

    Bäume für die Abfuhr durch die GEM sollten zudem nicht länger als 1,50 Meter und komplett abgeschmückt sein. Ein eventueller Wurzelballen kann am Baum bleiben. Einzelne Tannenzweige können mit Kordel gebündelt oder in Papiersäcken an die Straße gelegt werden.

    Wer seinen Weihnachtsbaum länger behalten möchte, kann den Baum kostenfrei an einem der Wertstoffhöfe abgeben.
    In Luisental ist Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 8 bis 14.30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus können Mönchengladbacher den
    Wertstoffhof Heidgesberg (Heidgesberg 10) anfahren.
    Dort ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8 bis 14.30 und am Freitag von 7 bis 18 Uhr geöffnet.
    Alle Termine können Sie im Abfallkalender 2018 nachlesen, sowie in der mags-App oder im Internet unter www.mags.de.

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  • Erschreckende Bilanz bei Lkw-Kontrollen durch Zoll und Polizei

    Erschreckende Bilanz bei Lkw-Kontrollen durch Zoll und Polizei

    Am Mittwoch führten Beamte des Zolls, vom Fachbereich Finanzkontrolle/Schwarzarbeit, und Polizisten des Verkehrsdienstes gemeinsame Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch.

    Hierbei wurden insbesondere Lkw aller Größen und deren Fahrpersonal an zwei Kontrollstellen überprüft.

    Die Verkehrsfachleute zogen nach den Kontrollen eine sie erschreckende Bilanz.

    Demnach wurden bei rund 50 Prozent der von ihnen überprüften 40 Lkw teilweise erhebliche Mängel oder aber Verstöße der Fahrer festgestellt.

    Das Gros bildeten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und mangelhaft gesicherte Ladungen. Entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet.

    Zwei Fahrer lenkten Lkw, ohne die vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation erworben zu haben. Einigen Fahrern musste wegen der Schwere der Verstöße die weitere Tätigkeit an diesem Tag oder gar die Weiterfahrt untersagt werden.

    Die Fachleute des Zolls leiteten drei Verfahren wegen Verstößen gegen den Mindestlohn ein. In 20 weiteren Fällen werden diesbezüglich weitere Ermittlungen durchgeführt und gegebenenfalls Verfahren eingeleitet.

    Die gemeinsamen Kontrollen werden, auch wegen der Vielzahl der festgestellten Verstöße, fortgesetzt.
    (jl)

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  • Limitenstraße erhält besseren Lärmschutz und höhere Verkehrssicherheit

    Limitenstraße erhält besseren Lärmschutz und höhere Verkehrssicherheit

    • Ab Dienstag, 9. Januar, beginnt der Umbau der Limitenstraße.
    • Autofahrer müssen mit Verkehrsbehinderungen rechnen.
    • Bauzeit beträgt etwa zehn Monate.

    Ab Dienstag, 9. Januar, beginnen die Arbeiten zum Umbau der Limitenstraße, die zu den meistbefahrenen Straßen im Stadtgebiet zählt.
    Die Einrichtung der Baustelle erfolgt am Montag, 8. Januar.
    Im ersten Bauabschnitt wird auf der Limitenstraße zwischen Gracht und Wilhelm-Strauß-Straße die Zweispurigkeit in Fahrtrichtung Mönchengladbach auf eine Spur reduziert. Hierdurch ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

    Im weiteren Bauverlauf verlagert sich die Baustelle bis hinter die Hauptstraße. Daran anschließend wird die Baumaßnahme in der Gegenrichtung fortgeführt. Wegen der zu erwartenden Verkehrsbehinderungen, werden die Verkehrsteilnehmer gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren.

    Die Maßnahme “Erweiterung Anpassung Limitenstraße”, bei der auch Kanalbauarbeiten vorgesehen sind, stellt das letzte bauliche Projekt der ersten Förderperiode der Sozialen Stadt Rheydt dar. “Durch die Arbeiten wird zum einen die Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrer und Fußgänger erheblich erhöht und zum anderen aktiver Lärmschutz für die Anlieger durchgeführt”, so der Technische Beigeordnete Dr. Gregor Bonin. Mit der Beauftragung in Höhe von etwa 2.3 Millionen Euro an ein Straßen- und Tiefbauunternehmen werden mehrere Beschlüsse und Förderprojekte umgesetzt.

    Ein Beschluss beinhaltet die Umsetzung des Lärmaktionsplanes mit der Ausführung einer lärmoptimierten Asphaltdecke auf der Limitenstraße vom Fußgängertunnel Gartenstraße/Hugo-Junkers-Park bis zur Gracht/ Stresemannstraße.
    In Verbindung mit den Anpassungsmaßnahmen des Beschlusses zum Projekt Soziale Stadt – Innenstadtkonzept Rheydt – werden die westlichen und östlichen Geh- und Radwege von der Gracht bis zur Mühlenstraße gestalterisch aufgewertet und erneuert.

    Durch Teile des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW werden alle Bauleistungen der Limitenstraße zwischen den Knotenpunkten Gracht/Stresemannstraße und Moses-Stern-Straße erfasst. Auch hier wird die Fahrbahn wie in den anderen Bereichen mit einer lärmoptimierten Asphaltdecke ausgeführt.

    Dank der nachträglichen Aufnahme in die Kommunalinvestitionsförderung werden zum einen die beiden Haltestellen im Bereich der Gracht/Limitenstraße barrierefrei umgestaltet.
    Mit der erweiterten Anpassung von Nebenflächen der Limitenstraße können jetzt auch Teile des Gehweges in der Wilhelm-Strauß-Straße verbreitert werden.

    Für die Umsetzung aller Maßnahmenabschnitte ist eine Bauzeit von etwa zehn Monaten vorgesehen.

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  • Neujahrsempfang der FDP-MG auf dem Rittergut Wildenrath

    Neujahrsempfang der FDP-MG auf dem Rittergut Wildenrath

    Jamaika-Aus – Kommt jetzt die GroKo?

    Dieses interessante Thema wird diskutiert beim Neujahrsempfang am 25.01.2018, 19.00 Uhr mit Reinhard Houben MdB. Die Mönchengladbacher FDP lädt ein auf das Rittergut Wildenrath, Kuckumer Straße 61 in 41189 Mönchengladbach-Wanlo.

    Dieser Neujahrsempfang ist eine öffentliche Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
    Interessenten melden sich bitte bei der FDP unter 02166-48730 oder per Mail unter info@fdp-mg.de.
    Für das Buffet wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 27 Euro pro Person zzgl. Getränken erhoben.

     

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  • Kritik an der deutschen Asylpolitik und ihrer Abschiebepraxis

    Kritik an der deutschen Asylpolitik und ihrer Abschiebepraxis

    Es ist ein so aufrüttelnder wie wichtiger Film:

    Die Ev. Friedenskirchengemeinde und die IPPNW-Regionalgruppe zeigen am Freitag, 19. Januar, 19 Uhr,
    in der Ev. Friedenskirche,
    Margarethenstr. 20 in 41061 Mönchengladbach:
    “Deportation Class”

    Eintritt frei, Spende erwünscht.

    Einen Trailer gibt es unter nachstehendem Link zu sehen:

     

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  • Unverändert hohe Grundsteuer-Hebesätze in 2018 – Stadt versendet Bescheide ab dem 10. Januar

    Unverändert hohe Grundsteuer-Hebesätze in 2018 – Stadt versendet Bescheide ab dem 10. Januar

    Für das Jahr 2018 hat der städtische Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben rund 93.000 Grundsteuer-Bescheide vorbereitet.

    Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer bleiben in 2018 unverändert.
    Für die Grundsteuer A (zum Beispiel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz 240 vom Hundert des Steuermessbetrages und
    bei der Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 620 vom Hundert des Steuermessbetrages. Diese wurde in 2016 unverhältnismäßig um 23% angehoben wurde.

    Die Grundsteuer ist grundsätzlich in Teilbeträgen am 15. Februar, 15 Mai, 15. August und 15. November zu zahlen.
    Ausnahme: Eine jährliche Fälligkeit wurde beantragt. Dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig.

    Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, braucht der Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.
    Weitere Zahlungshinweise befinden sich auch auf dem Steuerbescheid.

    Zu beachten ist, dass Mitteilungen über Änderungen zum Grundstückseigentum, die ab Anfang Dezember 2017 der Stadtverwaltung zugegangen sind, nicht mehr im Grundsteuer-Jahresbescheid 2018 berücksichtigt werden konnten. Diese werden in den nächsten Wochen abgearbeitet.
    Bis Ende Januar folgt ein Änderungsbescheid, der die aktuellen Daten berücksichtigt.

    Alle Fragen zum Grundsteuer-Bescheid beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gerne. Die Mitarbeiter sind unter der Telefonnummer 02161 / 25-52299 sowie unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de zu erreichen.

    Wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen in den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Jahresbescheide 2018 kann die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter einschränkt sein.
    Auch kann es bei der persönlichen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen und sich längere Bearbeitungszeiten ergeben.
    Daher bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

     

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  • Kampf gegen den wilden Müll in Mönchengladbach – Kuriose Fälle, Zahlen und Fakten

    Kampf gegen den wilden Müll in Mönchengladbach – Kuriose Fälle, Zahlen und Fakten

    Während viele Mönchengladbacher an der Sauberkeit der Stadt interessiert sind und die Arbeit der mags-Mülldetektive wertschätzen, hinterlassen auch einige immer wieder illegal Abfälle.
    Zum Beispiel auf der Kampstraße in der Rheydter Innenstadt. Dort wurden immer wieder benutzte Windeln auf ein benachbartes Dach geworfen und zu einem Fall für die Mülldetektive.

    Ob Wandfarbe, Styropor, Kühlschränke oder direkt komplette Wohnungsauflösungen – der wilden Müllentsorgung sind keine Grenzen gesetzt. Einen solchen Fund machten die Mülldetektive zum Beispiel in einem Waldstück Nähe der Trabrennbahn. Doch bei der offensichtlichen Wohnungsauflösung lag auch ein Koffer mit persönlichen Gegenständen von einem Verstorbenen.
    Damit war der Fall schnell aufgeklärt.

    Ziemlich unverfroren wurde im November sogar eine komplette LKW-Ladung ins Feld gekippt. Ein Landwirt meldete einen Haufen Abfall an einem Wirtschaftsweg entlang der A52. Doch in den zehn Kubikmetern Müll fanden die Mülldetektive Hinweise auf den Verursacher.

    Immer wieder auffällig waren auch die Fälle von illegal entsorgten Renovierungsabfällen und Bauschutt. So konnte zum Beispiel ein Müllsünder ermittelt werden, der fünf Kubikmeter Bauschutt auf ein Brachgelände an der Lürriper Straße gekippt hatte. Zwei junge Männer wollten in einem anderen Fall eine komplette Kofferraumladung im Papiercontainer an der Saumstraße loswerden. Doch dabei wurden sie von den Mülldetektiven auf frischer Tat ertappt.
    Noch eine Spur dreister war ein Mönchengladbacher, der in der Nähe der Bushaltestelle Lehwaldstraße mehrere Tüten mit Renovierungsmüll entsorgt hatte. Er stieg vorher mit diesen Tüten in den Bus, fuhr quer durch die Stadt und zog dabei eine lange Farbspur hinter sich her.

    Gut ist es einen Sperrmülltermin zu vereinbaren. Doch diesen schon Tage früher an die Straße zu stellen, dann noch die fünffache Menge und das mitten auf den Schulweg einer Grundschule war dann weniger vorbildlich.

    Die Mülldetektive fanden im Oktober an der Nordstraße in Rheydt 1,73 Tonnen Sperrmüll vor. Eine Hinterlassenschaft von einer Anwohnerin, die nach Süddeutschland verzogen war. Die Frau erhielt eine erhebliche Geldstrafe aus der alten Heimat.

    Einen Mengen- und Geschwindigkeitsrekord bei der illegalen Müllentsorgung konnte ein Mönchengladbacher im September aufstellen. Er fuhr innerhalb von 45 Minuten zweimal den gleichen Containerstandort an der Immelmannstraße an, um dort insgesamt 18 Müllsäcke mit Hausmüll,
    Verpackungen und Textilien wild zu entsorgen.

    In vielen Fällen waren auch aufmerksame Mönchengladbacher eine große Hilfe bei der Arbeit der Mülldetektive. Immer wieder wurde im vergangenen Jahr über die mags-App wilder Müll gemeldet. So konnte zum Beispiel in einem Waldstück bei Wickrath ein Umweltschaden verhindert werden. Hier hatten Zeugen beobachtet, wie mehrere Kanister entsorgt wurden. Die Schadstoffe wurden von der GEM fachgerecht entsorgt.

    In einem anderen Waldstück bei Zoppenbroich haben die Mülldetektive über elf Müllsäcke und Bretter aus Brombeerranken gezogen. Auffällig dabei: Es waren jede Menge Quarktöpfe, Feta in Eimern und Rapsöl und großen Gefäßen dabei. Über einen Kassenzettel konnte der Imbissbetrieb ermittelt
    werden, der seine Abfälle in die Natur geworfen hatte.

    Viel Raum zur Spekulation bot ein Fund am Friedhof an der Preyerstraße. Am Rande des Parkplatzes waren Autoreifen, eine Tiefkühltruhe, eine Matratze, Elektrogeräte, Hausmüll und elf Kanister mit Resten von verschiedenen Flüssigkeiten im Gebüsch versteckt. Einer der Kanister war mit „Salzsäure“ beschriftet.
    Die Mülldetektive kümmern sich übrigens auch um „entführte“ Einkaufswagen, die mitten im Gebüsch oder auf Wegen stehen gelassen werden. 2017 wurden 160 Einkaufswagen wieder den verschiedenen Supermärkten gemeldet, damit sie aus dem Straßenbild verschwinden.

    Die mags-Mülldetektive haben in diesem Jahr unter anderem weit mehr als 310 Observationen durchgeführt und über 1.500 Stellen in Mönchengladbach überprüft, wo wilder Müll entsorgt wurde.
    Fast 800 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, bei denen Bußgelder von über 160.000 Euro festgesetzt wurden.

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  • NEUJAHRSKONZERT: Pfarrkirche St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen

    NEUJAHRSKONZERT: Pfarrkirche St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen

    Der Förderkreis „Geistliche Musik in St. Helena“ lädt herzlich ein:
    Pfarrkirche St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen
    Sonntag, 7. Januar 2018 um 17.00 Uhr

    NEUJAHRSKONZERT     „… mit Musik ins neue Jahr“
    mit dem Ensemble LE COR COMPLET (vier Hörner und Alphörner) und

    Heinz-Peter Kortmann, Orgel

    Zum Auftakt der Konzertreihe im Jahre 2018 in St. Helena freuen wir uns auf ein vielseitiges Konzert, das die Klänge der großen Seifert-Orgel mit vier Hörnern verbindet: Ob Händel oder Haydn, ob Berlioz oder Wagner – alle waren sie vom außergewöhnlichen Klang dieses Instruments fasziniert.

    In diesem besonderen Konzert, das einen Klangbogen vom Barock über die Romantik bis hin zu vom Jazz beeinflusste Stücke schlägt, spielt die Orgel, gespielt von Heinz-Peter Kortmann, aber auch eine wichtige Rolle.

    Das Ensemble LE COR COMPLET :

    Das am französischen Königshof des 17. und 18. Jahrhunderts beliebte Jagdhorn war ein entscheidender Ausgangspunkt für die Aufnahme des Horns in die Kulturmusik. Im englischsprachigen Raum wird das Waldhorn heute noch „Frenchhorn“ genannt. So kann man Frankreich als das „Mutterland“ des modernen Horns ansehen, wenngleich Horninstrumente weltweit zu den urtümlichsten Musikinstrumenten der Menschheit zählen.

    Die verschiedenen Erscheinungsformen des Horns werden in Frankreich cor de chasse (Jagdhorn), cor naturell (Naturhorn), cor des alpes (Alphorn), cor chromatique (Ventilhorn) genannt. Da sich das Ensemble mit all diesen Instrumenten befasst, haben sie sich den Namen „Le cor complet“ (das vollständige Horn) gegeben.

     So möchten wir musikalisch furios mit Ihnen in das neue Jahr starten.

    Der Eintritt ist frei – Kollekte am Ausgang.

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  • Esel haben keine Lobby

    Esel haben keine Lobby

    Ich stehe schon lange an der Krippe. Von Natur aus bin ich geduldig und beschwere mich nicht. Meine langen Ohren hängen schlapp herunter. Ich fühle mich meistens ganz entspannt. Seit ein paar Tagen ist das anders. Es kommen nicht mehr so viele Leute zum Kind. Von mir nehmen sie keine Notiz. Esel haben keine Lobby. Wir sind zu bescheiden und genügsam. In der vergangenen Nacht jedoch habe ich meine Ohren gespitzt. Senkrecht hoch standen sie, damit ihnen nicht entging, was geflüstert wurde. Wir sollen schleunigst weg von hier. Das Kind soll entführt werden.

    So etwas habe ich noch nicht erlebt. Wo sollen wir denn hin? Seit dreißig Jahren wohne ich hier in der Gegend. Jeden Grashalm und jede Wasserpfütze kenne ich. Und jetzt sollen wir weg? Nach Ägypten, habe ich verstanden. Was wollen wir in Ägypten? Meine Vorfahren waren dort, als die Pyramiden gebaut wurden. Soll ich da wieder Steine schleppen und die schwer beladenen Karren durch den Sand ziehen? Ich weigere mich, habe ich der Mutter zugeflüstert. Sie weiß, wie störrisch ich sein kann.

    Wir brauchen dich, raunte sie mir zu. Du kennst dich hier aus. Außerdem kannst du das Kind tragen und mich, wenn ich müde bin. Du hast eine große Verantwortung. Sie schien dass ernst zu meinen. Tragen soll ich sie. Sie und das Kind. Hat mich jemand um so etwas schon einmal gebeten? Ich kann mich nicht erinnern. Steine mussten meine Vorfahren schleppen. Anderen die Karre aus dem Dreck ziehen. Jetzt soll ich die Frau tragen. Und das Kind. Ich sei verantwortlich, hat sie gesagt. Wann war ich jemals für etwas verantwortlich? Dummer Esel, sagen viele. Dass ich ein gutes Gedächtnis habe, dass ich genügsam bin und für andere die schweren Lasten schleppe – wen interessiert das? Wir Esel können uns nicht wehren. Wir haben keine Lobby.

    Jetzt soll ich Verantwortung tragen. Nach Ägypten sollen wir gehen. Ich weiß nicht, wie viele Kilometer das sind. Ich werde die Ohren spitzen und auf meine gute Nase vertrauen. Sie wollen sich auf mich verlassen – auf mich, einen Esel. Sie trauen mir das zu, weil ich gutmütig bin. Sie trauen es mir zu, weil ich das Kind liebe und mich von ihm streicheln lasse.

    Esel sind verantwortlich. Gewusst habe ich es immer. Gesagt hat es mir noch keiner.

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  • Diesem Auftrag fühle ich mich verpflichtet…

    Diesem Auftrag fühle ich mich verpflichtet…

    Denn Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, haben uns Politikern den Auftrag gegeben, uns um die Herausforderungen der Zukunft zu kümmern und dabei die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger im Auge zu haben. Diesem Auftrag fühle ich mich verpflichtet…

    Nachdem ich Merkels Neujahrsansprache gelesen habe fiel mir sofort die „Sportstadt Mönchengladbach“ ein.
    Mir fiel ein, wie wenig bis garnichts getan wurde, damit es den Sportlern in unserer Stadt besser geht. Dabei fiel mir aktuell auf, dass Handballer, Judokas, Hockeyspieler, Tischtennisspieler, Basketballsportler und Hallenfußballer etc. in heruntergewirtschafteten Hallen in Mönchengladbach ihren Sport ausführen müssen.
    (Natürlich meine ich in jedem Fall auch die Sportlerinnen)
    Mir fiel auf, wie wenig in den politischen Ausschüssen über diese Situation gesprochen wurde in 2017.
    Selbst der Stadtsportbund sah sich nicht in der Verpflichtung, er ist im Sportausschuss mit Rederecht vertreten, über die haarsträubenden Verhältnisse in der Jahnhalle zu informieren. Schauen sie sich diese mal an, zur Zeit wird die sogenannte Stadtmeisterschaft dort ausgetragen, in unwürdigem Rahmen.

    Fußball scheint die allumfassende Begründung für diese Mißstände zu sein, oder auch: „wir hatten doch die Tour-Durchfahrt, ein Event mit internationaler Beachtung”. Wie lächerlich.
    Die sportpolitische Mehrheit unserer Stadt betreibt rigorose Klientelpolitik und schert sich nicht um den Teil der Sportler, die nicht Fußballsport betreiben.

    Finanzstrategen werden mir jetzt Zahlen entgegenhalten, wie simpel.
    Fakten zeigen jedem der sehen will, wie es um unsere Sportstadt bestellt ist.

    Unsere politischen Vertreter im Land, in der Stadt, sollten Merkels Auftrag für 2018 beherzigen. Alle Bürger sind im Auge zu behalten, nicht alleine Fußballer mit Kunstrasenfeldern.

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  • Straßenreinigung nach Silvester: wer hat was zu tun!

    Straßenreinigung nach Silvester: wer hat was zu tun!

    Matschbraune aufgesprengte Pappröhrchen, rote Papierverpackungen, Plastikdeckelchen und die eine oder andere Sektflasche dazwischen. An das Feiern zum Jahresende erinnert oftmals am nächsten Morgen jede Menge Müll am Straßenrand.
    Die Straßenreinigung der GEM beginnt bereits am Neujahrsmorgen mit Reinigungsarbeiten in den Innenstädten von Rheydt und Mönchengladbach. Grundstückseigentümer sind allerdings verpflichtet, Abfälle wie Sektflaschen, Gläser oder vollständig ausgebrannte Feuerwerksbatterien selbst vom Gehweg zu entfernen. So regelt es die Straßenreinigungssatzung.

    Insbesondere liegen gebliebene Glasflaschen, Raketenstiele oder handelsübliche Feuerwerksbatterien stellen für die Kehrmaschinen der GEM ein
    Problem dar, da sie nicht von den Fahrzeugen aufgenommen werden können.
    Je nach Festlegung im Straßenreinigungsverzeichnis können Grundstückseigentümer auch für die Reinigung der Straße – bis zur Fahrbahnmitte – zuständig sein. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen und Haltebuchten.

    Weitere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie im Straßenreinigungsverzeichnis der GEM oder unter www.mags.de.
    Umverpackungen von Feuerwerkskörpern können über den Gelben Sack entsorgt werden.
    Das Papier von zerplatzten Böllern gehört nicht zum Altpapier, sondern in den Restmüll.

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  • LKW-Fahrer auf der A 61: Haftrichter ordnet U-Haft an

    LKW-Fahrer auf der A 61: Haftrichter ordnet U-Haft an

    Die Pressestelle der Polizei Düsseldorf hat heute um 09:48 Uhr bereits über den schweren Verkehrsunfall am 27.12.2017 um ca. 21:00 Uhr berichtet, bei welchem ein 48-jähriger ukrainischer LKW-Fahrer auf der A 61 einen Streifenwagen gerammt hat, wodurch eine 23-jährige Polizeibeamtin getötet wurde.

    Eine 48-jährige Polizeibeamtin und ein 22-jähriger Polizeibeamter mussten mit schweren Verletzungen in Krankenhäuser gebracht werden.
    Bei der 48jährigen Polizisten bestand Lebensgefahr.

    Bei der Polizei Mönchengladbach ist heute wegen des Anfangsverdachts eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes eine Mordkommission eingerichtet worden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, der 48jährige LKW-Fahrer vernommen.

    Am Abend wurde er auf der Grundlage der fortgeschrittenen Ermittlungsergebnisse wegen des dringenden Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Fahrlässigen Tötung und der Fahrlässigen Körperverletzung einem Haftrichter vorgeführt.
    Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen dauern an.
    (cw)

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  • Rat beschließt Eigenbetrieb Gebäudemanagement Mönchengladbach

    Rat beschließt Eigenbetrieb Gebäudemanagement Mönchengladbach

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in der Sitzung am 20. Dezember die Gründung des Eigenbetriebs Gebäudemanagement Mönchengladbach (GMMG) beschlossen. Mit dem neuen Betrieb werden alle gebäudewirtschaftlichen Aufgabenstellungen der Stadt in einem Betrieb zusammengefasst. Die Aufgaben des bisherigen Eigenbetriebes Gebäudereinigung (GSM) und die Aufgaben des Fachbereiches 65 (Gebäudemanagement) bilden die Kernaufgaben des neuen Betriebes.

    “Mit dem neuen Betrieb verfolgen wir das Ziel, gebäudewirtschaftliche Strukturen zu optimieren um damit die Herausforderungen der Zukunft, unter anderem mit dem Programm Gute Schule 2020 sowie den beiden Paketen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von etwa 60 Millionen Euro zielorientiert und wirtschaftlich abzuarbeiten zu können”, so Dr. Gregor Bonin, Beigeordneter Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt.

    In der Ratssitzung wurde gleichzeitig Stefan Greß als Betriebsleiter sowie Katja Becker als stellvertretende Betriebsleitung und Abteilungsleiterin des kaufmännischen Gebäudemanagements bestellt. Stefan Greß ist 57 Jahre alt und studierter Diplomingenieur der Fachrichtung Architektur. Ihn zeichnet seine langjährige Erfahrung in der öffentlichen Bauverwaltung verschiedener Kommunen und auf Landeseben aus, in der er auch bereits in leitenden Funktionen tätig war.

    Als kaufmännische Leiterin wird Katja Becker, 38 Jahre alt, Stefan Greß unterstützen. Katja Becker hat Immobilien- und Facilitymanagement studiert und ist bei der Stadt Mönchengladbach bereits seit 2013 tätig.

    Mit der Gründung des Eigenbetriebs endet auch die Dienstzeit von Hanns-Joachim Schmitz, der bisher erfolgreich den städtischen Reinigungsbetrieb geleitet hat. Hanns-Joachim Schmitz hat 31 Jahre für die Stadt Mönchengladbach gearbeitet und seinen Ruhestand noch um einige Monate hinausgezögert, um den Übergang der GSM in den neuen Betrieb positiv mit zu begleiten.

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  • NRW-Gesetzentwurf: Zentrale Ziele nicht erreicht

    NRW-Gesetzentwurf: Zentrale Ziele nicht erreicht

    Sozialverband VdK NRW fordert Nachbesserungen mit klaren Zuständigkeiten für Menschen mit Behinderung

    Bundesweit sollen Menschen mit Behinderung einheitliche Unterstützungsleistungen bekommen – so sieht es das Bundesteilhabgesetz vor. Entsprechende Regelungen für Nordrhein-Westfalen müssen vom Landtag in Düsseldorf im Rahmen eines Ausführungsgesetzes festgelegt werden.

    Trotz einiger guter Ansätze wird der aktuell im Plenum behandelte Gesetzentwurf jedoch aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen nicht dazu beitragen, Leistungen aus einer Hand und wirklich gleiche Bedingungen in allen NRW-Kommunen zu schaffen.

    “Zunächst begrüßen wir die grundsätzliche Festlegung der Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe. Auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung, zumindest auf Landesebene, sind nun gut geregelt”, betont der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge. Für die Betroffenen werde es jedoch zukünftig nicht einfacher, sich im bestehenden Paragrafen- und Zuständigkeitsdschungel zurechtzufinden. “Da Aufgaben an die Kommunen übertragen werden können, wird weiterhin ein Flickwerk unterschiedlicher Leistungen und Ansprechpartner in NRW bestehen bleiben”, prognostiziert Horst Vöge.

    Dieses gelte umso mehr, da die Eingliederungshilfe als Selbstverwaltungsaufgabe definiert werden soll und somit keiner Fachaufsicht des Landes unterliegt.

    Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen hofft nun auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, in dem er sich mit seinen Forderungen im Sinne der Menschen mit Behinderung einbringen wird.

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  • Das VHS-Programm Frühjahr 2018 ist erschienen

    Das VHS-Programm Frühjahr 2018 ist erschienen

    Frisch aus der Druckerei liegt das Kursprogramm Frühjahr 2018 der Volkshochschule der Stadt Mönchengladbach in öffentlichen Gebäuden und Buchhandlungen aus.

    Auf über 200 Seiten werden ca. 700 Veranstaltungen angeboten.
    Auf gesellschaftliche Veränderungen reagierend werden wieder mehr als 100 neue Kurse angeboten.
    Vom EDV-Kurs bis zum Persönlichkeitstraining geben die Angebote Hilfen für Beruf und Alltag. Kurse mit kulturellen oder gesundheitlichen Themen sowie das große Angebot an Fremdsprachen eröffnen neue Perspektiven für eine aktive Lebensgestaltung.

    Auch im Internet lässt sich im Kursprogramm stöbern.
    Unter www.vhs-mg.de ist das gesamte Angebot zu finden.

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  • Neue Friedhofs- und Gebührensatzung tritt in Kraft

    Neue Friedhofs- und Gebührensatzung tritt in Kraft

    Nach der Zustimmung des Rates der Stadt Mönchengladbach und dem Beschluss des mags-Verwaltungsrates gilt ab dem 1. Januar eine neue Friedhofs- und Gebührensatzung. Diese Satzung betrifft die städtischen Friedhöfe in Rheydt, Ohler, Rheindahlen, Giesenkirchen, Wickrath, Hardt, Venn, Holt, Uedding, Broich, Wanlo, und den Hauptfriedhof.

    Durch die Veränderung der Bestattungskultur und dem seit Jahren anhaltenden  Trend zu Urnenbegräbnissen ist es erforderlich das Friedhofswesen für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver und zukunftsfähig zu gestalten. Dazu wurde ein Friedhofsrahmenkonzept erarbeitet.

    Neben den traditionellen Gräbern werden u.a. Urnenrosen-, Baum-, Waldgräber sowie Urnenstelen und Kolumbarien angeboten.
    Auch wird ein Aschefeld angeboten, auf dem die Asche der Verstorbenen durch Bestatter auf einer gepflegten Wiese verstreut wird, wenn der Verstobene dies verfügt hat.

    Die Bürger- und Bürgerinnen können sich gerne bei der Friedhofsverwaltung von mags beraten lassen.

    Auf Grundlage der überarbeiteten Friedhofssatzung wurden die Gebühren kalkuliert. Die neu ermittelten Grabnutzungsgebühren sinken im Vergleich zu den bisherigen Gebühren.

    Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.mags.de.

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  • Bewohnerparken für den Bereich Altstadt-West: Anträge können ab dem 15. Januar gestellt werden

    Bewohnerparken für den Bereich Altstadt-West: Anträge können ab dem 15. Januar gestellt werden Bewohnerparkregelung gilt für das Gebiet MG-F (August-Pieper-Straße, Barbarossastraße, Franz-Brandts-Allee, Karmannstraße, Kyffhäuser Straße, Staufenstraße, Waldhausener Straße 84 A bis 160, 91 bis 171, Windthorststraße, Santanderplatz)

    Im Juni 2017 hat die Bezirksvertretung Nord für das Gebiet Altstadt West die Einrichtung einer Parkschein-Zone und gleichzeitig für den Bereich eine Bewohnerparkregelung beschlossen. Dieser Beschluss wird, nachdem die Parkscheinautomaten installiert sind, zum 1. Februar 2018 umgesetzt.

    Künftig wird in dem Bereich (August-Pieper-Straße, Barbarossastraße, Franz-Brandts-Allee, Karmannstraße, Kyffhäuser Straße, Staufenstraße, Waldhausener Straße 84a bis 160, 91 bis 171, Windthorststraße, Santanderplatz) das Parken nur bis zur festgelegten Höchstparkdauer von drei Stunden an Werktagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr gebührenpflichtig erlaubt sein. Die Bewohner können durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises hiervon ausgenommen werden. Im gesamten Gebiet werden entsprechende Verkehrszeichen  “Parken nur mit Parkschein” und “Bewohner mit Parkausweis frei” aufgestellt.

    Die Bewohner können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis beantragen, der sie von der festgelegten Höchstparkdauer befreit. Der Bewohnerparkausweis kann wahlweise für ein halbes Jahr, ein, zwei oder maximal drei Jahre ausgestellt werden. Die Kosten hierfür betragen je nach Gültigkeitsdauer 15, 30, 60 oder 90 Euro.

    Ab dem 15. Januar 2018 haben die Bewohner die Möglichkeit, die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beim Ordnungsamt, Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle (Maßnahmenbereich), Rheinstraße 70, 1. Etage, Zimmer 100, 102, 106, 108 und im Bürgerservice, Vitus-Center, Goebenstraße 4 bis 8 montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr zu beantragen.

    Für die Erstausstellung der Bewohnerparkausweise müssen die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sein:

    Die Anwohnerin / der Anwohner muss im genannten Gebiet amtlich gemeldet und dort wohnhaft sein. Jede Anwohnerin / jeder Anwohner erhält maximal einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug. Sofern zwei oder mehr Fahrzeuge im Besitz einer Anwohnerin / eines Anwohners sind, können maximal zwei Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein. Bei dauerhafter Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht auf die Anwohnerin / den Anwohner zugelassen ist, muss eine entsprechende formlose Bescheinigung des Fahrzeughalters über die Dauernutzung vorgelegt werden. Bei privat genutztem Dienstfahrzeug muss eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Der Bewohnerparkausweis kann nur für PKW oder PKW-Kombi, nicht aber für Krafträder oder LKW beantragt werden.

    Die betroffenen Haushalte sind von der Verwaltung entsprechend informiert worden.

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