Autor: PMG

  • Corona: aktuelle Situation in den Krankenhäusern / Stand: 14.04.2021

    Corona: aktuelle Situation in den Krankenhäusern / Stand: 14.04.2021

    In den vier Mönchengladbacher Krankenhäusern werden aktuell insgesamt 93 Intensivbetten mit Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten vorgehalten.
    Eine weitere Aufstockung auf insgesamt 134 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit ist innerhalb kurzer Zeit möglich.

    Darüber hinaus haben sich die LVR-Kliniken und die Herzklinik im Hardter Wald bereit erklärt, zur Entlastung der Akutkrankenhäuser weitere Patienten aufzunehmen.

    Fazit: Mönchengladbach ist sehr gut aufgestellt und bietet noch ausreichend Puffer.
    Aktuelle Lage in den Krankenhäusern: Derzeit werden 58 an CoVid-19 erkrankte Patienten in den Krankenhäusern behandelt, darunter sind 12 Intensivpatienten beatmungspflichtig.
    Aktuell gibt es acht freie Intensivbetten im Stadtgebiet.
    Zum Vergleich: Vor gut zwei Jahren waren in Folge der Influenzawelle nahezu alle Kapazitäten auf den Intensivstationen erschöpft

    Fazit: die Entwicklung der Intensiv-Patienten und Patienten, die beatmet werden müssen ist nach wie vor mit aktuell 12 Personen äußerst stabil! Seit Beginn der Corona-Entwicklung wurden in den vier Krankenhäusern insgesamt 1382 Patienten behandelt.

    Mönchengladbach erfährt aktuell keinen dramatischen Anstieg der an Corona infizierten Patienten, so dass noch genügend Ressourcen vorhanden sind, um die Patienten behandeln zu können. Die Krankenhäuser sind hier gut aufgestellt und vorbereitet. 

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es drei Kategorien an Corona infizierten Patienten in Quarantäne gibt: 
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten macht eine ständige ärztliche Beobachtung erforderlich
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten macht etwa aufgrund seiner Vorerkrankung eine intensiv medizinische Behandlung erforderlich
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten erfordert eine zusätzliche Beatmung, die – je nach Krankheitsbild –  entweder stundenweise oder über Tage erforderlich ist.

    Hinweis: Ein geringer Prozentsatz der insgesamt an Corona infizierten Patienten (Stand gestern: 8857) wird Beatmungspflichtig. Dies sind aktuell 12 Patienten in den Mönchengladbacher Krankenhäusern.

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  • Impftermine für Vorerkrankte sind vergeben

    Impftermine für Vorerkrankte sind vergeben

    Die Impfzentren der Kommunen waren vom Land Nordrhein-Westfalen Ende März aufgefordert worden, vorhandene Impfdosen, die von der Altersgruppe über 80 Jahre nicht abgerufen wurden, übergangsweise bis zum 6. April für Personen der Priorität 2, vorrangig für die Vorerkrankten nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung zu verwenden. Hierzu sind in kurzer Zeit mehr als 2.600 Anfragen von Impfwilligen bei der Stadt Mönchengladbach eingegangen. Leider standen in dem vorgegebenen Zeitraum nur rund 650 Impfdosen zur Verfügung. Deshalb sind bereits alle Termine aus dieser Aktion vergeben.

    Dennoch geht keine der eingegangenen Anfragen zur Impfpriorisierung verloren. Sie werden abgearbeitet und für eine Warteliste notiert. Allerdings starten in diesen Tagen die Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten, die vorrangig die Impfung der vorerkrankten Personen übernehmen sollen. Die Ärzte kommen auf die ihnen bekannten Patienten mit den in der Impfverordnung genannten Vorkerkrankungen zu. Eine Terminierung in diesen Fällen wird künftig also nur noch im Ausnahmefall durch die Stadtverwaltung erfolgen, teilt die Stadtverwaltung mit.

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  • Stadt Mönchengladbach zeigt Mut – nutzt Testoption: Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April, in Kraft

    Stadt Mönchengladbach zeigt Mut – nutzt Testoption:
    Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April, in Kraft

    Land NRW hat grünes Licht geben / Sportvereine haben beim Außentraining mit Kindern Wahl zwischen zwei Modellen

    Weil die Stadt Mönchengladbach seit dem 30. März eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 verzeichnet, nutzt sie wie angekündigt die nach der Coronaschutzverordnung NRW mögliche Testoption.
    Die entsprechende Allgemeinverfügung ist seit Karfreitag veröffentlicht und tritt am Dienstag, 6. April, für das gesamte Stadtgebiet in Kraft.
    Vorher sind nach der geltenden Rechtslage keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen erforderlich.
    Das Land NRW hatte am Freitag öffentlich bekannt gemacht, dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können.

    “Eine gute Nachricht für die Sportvereine haben wir am Ostersonntag aus dem Gesundheitsministerium erhalten. Beim Außentraining mit Kindern unter 14 Jahren können sie sich zwischen zwei Modellen entscheiden: Für Trainingsgruppen bis zu 10 Kindern sowie maximal 2 Ausbilder*innen ist keine Testung notwendig. Erst für Gruppen zwischen 10 und maximal 20 Kindern plus 2 Trainer*innen gilt, dass alle ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorlegen müssen”, berichtet Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Was wird sich ab Dienstag (6. April) konkret ändern:

    Mit dieser Regelung müssen Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens, bei denen seit dem 8. März Lockerungen gelten, ab dem 6. April nicht wieder schließen, sondern können Kund*innen und Besucher*innen weiter einlassen, wenn sie einen negativen Schnelltest nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes anerkannten Teststelle (schriftlich oder digital) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
    Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Testpflicht gilt auch für Menschen, die bereits gegen Covid19 geimpft sind. 

    Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Für die Ostertage (1.-5. April) gelten nach wie vor die Regelungen wie bei einer Wocheninzidenz von 50 bis 100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

    Bibliotheken/Archive: Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Museen, Ausstellungen, Galerien: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (für den täglichen Bedarf privilegiert sind z.B.:Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden, Supermärkte etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Kund*innen nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Von der Verpflichtung zum negativen Schnelltest ausgenommen sind Einrichtungen, die schon vor dem 8. März öffnen durften. Beispielsweise Friseure, medizinische und kosmetische Fußpflege.

    Amateur- und Freizeitsport für Kinder:
    Grundsätzlich ist die Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel von Kindern bis einschließlich 14 Jahren derzeit aufgrund der Corona-Notbremse in Gruppen von bis zu zehn Kindern sowie zwei Ausbildern/Aufsichtspersonen zulässig.
    Liegt für alle Beteiligten ein negatives Testergebnis vor, ist eine Gruppengröße von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zzgl. 2 Ausbildern/Aufsichtspersonen möglich (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 CoronaSchVO). 
    Auch für das Training mit Kindern im Verein gilt, dass das negative Ergebnis von einer anerkannten Teststelle sein muss. Selbsttests wie in der Schule reichen nicht. Tierpark Mönchengladbach: Der Tierpark Mönchengladbach-Odenkirchen kann weiter nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Da der Tierpark nur das Außengelände betreibt, müssen Besucher*innen keinen negativen Schnelltest vorlegen.

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  • Stadt gibt Allgemeinverfügung zu Testoption raus

    Stadt gibt Allgemeinverfügung zu Testoption raus

    Das Land NRW hat gestern am späten Abend öffentlich bekannt gemacht, dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können. Die Stadt hat nun die entsprechende Allgemeinverfügung rausgegeben.

    Somit nutzt die Stadt die nach der Coronaschutzverordnung mögliche Testoption per Allgemeinverfügung (s. Datei) ab Dienstag, 6. April, für das gesamte Stadtgebiet.

    Weitere Details zur Testoption entnehmen sie bitte der gestrigen Meldung (1. April), sowie der
    aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

    Meldung von Donnerstag, 1. April 2021 Stadt Mönchengladbach

    Stadt wird Testoption nutzen: Allgemeinverfügung soll am Dienstag, 6. April, in Kraft treten

    Die Stadt Mönchengladbach verzeichnet heute (1. April) den dritten Tag in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von über 100. Wie angekündigt wird die Stadt die nach der Coronaschutzverordnung mögliche Testoption nutzen und diese per Allgemeinverfügung ab Dienstag, 6. April, für das Stadtgebiet einführen. Vorher sind nach der geltenden Rechtslage keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen erforderlich.

    Das Einvernehmen mit dem Land NRW über diese Regelung hat die Stadt hergestellt. Allerdings ist noch eine formale Hürde zu nehmen: Dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können, muss vom Land NRW öffentlich bekanntgemacht werden. Danach kann auch die Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht werden.

    Was wird sich ab Dienstag (6. April) konkret ändern:

    Mit dieser Regelung müssen Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens, bei denen seit dem 08. März Lockerungen gelten, ab dem 6. April nicht wieder schließen, sondern können Kund*innen und Besucher*innen weiter einlassen, wenn sie einen negativen Schnelltest nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes anerkannten Teststelle (schriftlich oder digital) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Testpflicht gilt auch für Menschen, die bereits gegen Covid19 geimpft sind. 

    Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Für die Ostertage (1.-5. April) gelten nach wie vor die Regelungen wie bei einer Wocheninzidenz von 50 bis 100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

    Bibliotheken/Archive: Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Museen, Ausstellungen, Galerien: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Kund*innen nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Von der Verpflichtung zum negativen Schnelltest ausgenommen sind Einrichtungen, die schon vor dem 8. März öffnen durften. Beispielsweise Friseure, medizinische und kosmetische Fußpflege.

    Amateur- und Freizeitsport für Kinder: Das Training von bis zu 20 Kindern (bis maximal 14 Jahre) mit bis zu zwei Aufsichtspersonen bleibt erlaubt. Allerdings gilt auch hier: Am Training teilnehmen dürfen nur Personen, die einen negativen Schnelltest vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

    Tierpark Mönchengladbach: Der Tierpark Mönchengladbach-Odenkirchen kann weiter nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Da der Tierpark nur das Außengelände betreibt, müssen Besucher*innen keinen negativen Schnelltest vorlegen.

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  • Bernd Pastors mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet

    Bernd Pastors mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet

    Der Bundespräsident hat Bernd Pastors mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Oberbürgermeister Felix Heinrichs überreichte die hohe Auszeichnung an den in Mönchengladbach lebenden Vorstandssprecher der aktion medeor heute im Rathaus Abtei.

    “Wer sich über ihren Lebenslauf informiert, kann nur tief beeindruckt über ihre Leistungen auf humanitärem Gebiet sein. Wir als Mönchengladbacher sind stolz darauf, so engagierte Menschen unter uns zu wissen”, betonte Heinrichs bei der kleinen Feierstunde.

    Bernd Pastors und Felix Heinrichs
    (Foto: Stadt MG)

    Der gelernte Bankkaufmann und studierte Betriebswirt Pastors engagiert sich seit 1986 für das weltweit operierende Medikamentenhilfswerk mit Sitz im niederrheinischen Tönisvorst. Seit 2004 ist Pastors Vorstandssprecher der Hilfsorganisation, die sich der humanitären Versorgung von Entwicklungsländern sowie Kriegs- und Katastrophengebieten mit Medikamenten zum Selbstkostenpreis verschrieben hat und als “Notapotheke der Welt” bekannt ist.

    Neben Medikamenten, auch solchen gegen Seuchen und Tropenkrankheiten, stehen Sanitätsausrüstung, Wasseraufbereitungsanlagen und notfallmedizinische Grundausstattung zum Lieferumfang des Hilfswerks “action medeor”, das unter der Leitung von Bernd Pastors mittels professioneller Logistik Hilfeleistung für mehr als 100 Staaten der Welt organisiert und bereitstellt. Seit 1999 ist Pastors als Branchenvertreter des gemeinnützigen Medikamentengroßhandels auch Mitglied des Kuratoriums des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. in Berlin.

    Im Jahre 2005 initiierte Herr Pastors die Gründung der “action medeor International Healthcare gGmbH”. Seit 2012 ist er dort Geschäftsführer und als solcher auch Initiator der Partnerniederlassungen der “action medeor” in Tansania und Malawi, die zu einer besseren Medikamentenversorgung Afrikas beitragen soll und sich auch der Ausbildung von pharmazeutischem Fachpersonal in afrikanischen Ländern widmet.

    Von 1997 bis 2013 war Herr Pastors auch Vorstandsmitglied und Schatzmeister im Netzwerk “medicus mundi international”, einem internationalen Zusammenschluss von Gesundheitsorganisationen mit Sitz im schweizerischen Basel.

    Seit 2004 ist Pastors außerdem als Vorstand von “action medeor” auch Mitglied der Kampagne “Gemeinsam für Afrika”, einem Zusammenschluss aus rund 20 deutschen Hilfswerken und Non-Profit-Organisationen. Von 2005 bis 2011 fungierte Pastors zudem als ehrenamtliches Vorstandsmitglied im “Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen” (VENRO). Auch im Dachverband deutscher Hilfsorganisationen namens “Aktion Deutschland hilft e. V.” ist der Mönchengladbacher ehrenamtlich aktiv, seit 2013 als Vorstandsvorsitzender. Neben seinem langjährigen und umfassenden beruflichen und bürgerschaftlichen Einsatz auf humanitärem Gebiet ist Bernd Pastors auch in der Kirche engagiert. So ist er seit 2004 Mitglied der Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Gladbach- Neuss. Seit 2010 ist er auch Vorsitzender des Aufsichtsrates des katholischen Kolpingwerkes Aachen gGmbH, das sich neben der Bildungs-, Jugend- und Seniorenarbeit auch durch “Eine-Welt-Projekte” der Entwicklungshilfe verschrieben hat.

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  • Stadt erklärt Klimanotstand

    Stadt erklärt Klimanotstand

    Die Mehrheit im Rat erklärt für Mönchengladbach den Klimanotstand. Damit erkennt die Stadt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

    Die Stadt Mönchengladbach berücksichtigt in allen zukünftigen Entscheidungen deren Klimaverträglichkeit / Klimaauswirkungen. Sie bevorzugt die Lösungen, Maßnahmen und Aktionen, die positive Auswirkungen für Klima, Umwelt und biologische Vielfalt haben, und die dazu beitragen das gesetzte Ziel der Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen.
    Zudem soll die Zusammenarbeit in allen kommunalen Aufgabengebieten gefördert werden, um die Integration von Klimafragen in allen Bereichen zu etablieren.

    Dies bedeutet unter anderem, dass der Oberbürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit regelmäßig über örtliche Fortschritte und Schwierigkeiten bei den klimapolitischen Maßnahmen und den damit verbundenen klimatischen Auswirkungen informiert.
    Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Findung solcher Maßnahmen mit einbezogen werden.

    Auch im Haushalt derStadt sollen Klimaschutzmaßnahmen verstärkt berücksichtig werden.

    So soll es möglich sein, von fossilen Brennstoffen abhängige Infrastrukturen zu vermeiden und in davon unabhängige Infrastruktur zu investieren.
    Darüber hinaus fordert die Stadt Mönchengladbach mit der Erklärung von der Landes- und Bundesregierung, ihre Anstrengungen in allen Sektoren deutlich stärker am Klimaschutz zu orientieren, um ihrer globalen Verantwortung gerecht zu werden.

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  • Gesundheitsministerium setzt Impfung mit Astrazeneca für Personen unter 60 Jahren aus

    Gesundheitsministerium setzt Impfung mit Astrazeneca für Personen unter 60 Jahren aus

    Das Land NRW hat heute Nachmittag einen sofortigen Impfstopp von unter 60-jährigen Männern und Frauen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca verfügt.

    Hintergrund ist ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut, wonach der Impfstoff von AstraZeneca zunächst nur noch bei Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen empfohlen wird.

    Ersatzweise werden die Impfungen der genannten Personengruppe ab morgen (31. März) mit anderen Impfstoffen erfolgen. Die Termine werden nicht abgesagt. Das MAGS hat zugesagt, für die vorliegenden AstraZeneca-Bestellungen des Impfzentrums ersatzweise BioNTech-Impfstoff auszuliefern.

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  • Die Mönchengladbach-Wand von Eduardo Paolozzi ist auf der Fassade an der Kloetersgasse 12 in Rheydt installiert worden

    Die Mönchengladbach-Wand von Eduardo Paolozzi ist auf der Fassade an der Kloetersgasse 12 in Rheydt installiert worden

    Der Gebäudekomplex ist für studentisches Wohnen in Rheydt vorgesehen sowie neuer Standort von VHS und Musikschule in Rheydt.

    Der Beigeordnete Dr. Gert Fischer ist dabei froh, dass ein Kunstwerk aus dem Depot des Museums Abteiberg wieder einen Platz in der Öffentlichkeit gefunden hat: “Wir haben uns die Liste angesehen. Dabei muss schon alles passen und das ist hier jetzt endlich der Fall gewesen. Und mein Dank gilt allen die das möglich gemacht haben.”

    Die WohnBau Mönchengladbach regte im Jahr 2020 dazu an, die Mönchengladbach-Wand auf einer Fassadenwand des neuen Gebäudes für studentisches Wohnen, VHS und Musikschule zu installieren.

    Die Firma Heinz Gothe widmete sich erneut dem Objekt, leistete in enger Kooperation mit der Restauratorin Anika Schmidt eine restauratorische Aufarbeitung und die Neuinstallation. Für Geschäftsführer Bernd Gothe schließt sich nun ein Kreis: “Ich stand damals im engen Kontakt mit Paolozzi. Er hatte sich eigentlich einen hellen Untergrund für das Kunstwerk vorgestellt. Das war beim ersten Untergrund mit dem Backstein nicht der Fall. Hier hat es nun endgültig den richtigen Platz gefunden.”

    Eduardo Paolozzi entwarf die Mönchengladbach-Wand ab 1979 im Rahmen des öffentlichen Programms Kunst am Bau für das neue Sozialgebäude des Stadtreinigungsamts. Die Ausführung des 5-teiligen Reliefs aus Edelstahl realisierte er im Jahr 1981 mit der Mönchengladbacher Firma Heinz Gothe. Das Werk war bis zum Abriss des Gebäudes im Jahr 2004 in der Lürriper Straße zu sehen.

    Anschließend wurde das Relief im Depot des Museums Abteiberg eingelagert.
    Susanne Titz, Direktorin des Museums Abteiberg hofft, dass Kunst am Bau aber wieder Schule machen wird: “Es gibt wieder verstärkt Ansätze, dass öffentliche Gebäude und Kunst zusammen gedacht werden. Und umso mehr freue ich mich, dass wir dies hier in der Form so umsetzen konnten.” In naher Zukunft werden sich auch die aktuellen Bauarbeiten vor Ort dem Ende zu neigen. Dann wird es vor der Fassade auch einen begrünten Bereich geben. Von hier wird es dann eine gute Möglichkeit geben die Mönchengladbach-Wand auch einmal in Ruhe betrachten zu können.

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  • Impfzentrum Mönchengladbach: Termine für Über-80-Jährige auch kurzfristig buchbar

    Impfzentrum Mönchengladbach: Termine für Über-80-Jährige auch kurzfristig buchbar

    Während die Impftermine für Personen, die wegen ihrer Berufstätigkeit ein hohes Erkrankungsrisiko haben und mit AstraZeneca geimpft werden sollen, derzeit ausgesetzt sind, geht die Impfung von Bürgerinnen und Bürgern, die 80 Jahre oder älter sind, weiter. Sie erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer.

    Personen, die das 80 Lebensjahr vollendet haben und sich impfen lassen möchten, haben jetzt gute Chancen, einen Termin im Impfzentrum Mönchengladbach zu bekommen. Besonders ab Mitte April ist die Auswahl an freien Terminen groß. Aber auch schon kurzfristig stehen freie Termine zur Verfügung. Die Terminreservierung ist weiterhin über die das Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter https://termin.corona-impfung.nrw sowie telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 116 117 01 möglich.

    Impfberechtigte erhalten nach der Reservierung eine schriftliche Terminbestätigung für die Impfung und die Wiederholungsimpfung sowie weitere Unterlagen. Dazu gehört ein Aufklärungsbogen und eine Einverständniserklärung. Termine können auch von Angehörigen vereinbart werden. Wichtig: Eine Impfung im Impfzentrum ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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  • Impftermine für Angehörige priorisierter Berufsgruppen bis Ende März ausgebucht

    Impftermine für Angehörige priorisierter Berufsgruppen bis Ende März ausgebucht

    Stadt ist auf weitere verbindliche Impfstoffzusagen angewiesen.

    Pflegepersonal, medizinische Fachkräfte, Angehörige aller Berufsgruppen, die sich regelmäßig in stationären Pflegeeinrichtungen bewegen, Beschäftigte in Kitas, Grundschulen, Förderschulen, Jugendeinrichtungen, Tagespflegepersonen, …. – die Liste der Menschen, die einer Berufsgruppe angehören, die bevorzugt gegen Covid-19 geimpft werden soll, ist lang.

    “Wir tun alles, was uns möglich ist, um diesen Menschen einen Termin anzubieten. Aber leider reicht derzeit das uns verbindlich zugesagte Impfstoffkontingent bei weitem nicht aus, um die Nachfrage der Impfberechtigten aus diesen Berufsgruppen zu decken”, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Die vom Land bis Ende März angekündigten Lieferungen sind vollständig verplant und über das Buchungsportal der Stadt an Impfberechtigte vergeben.

    Neben den Impfungen für Über-80-Jährige, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Terminen versorgt werden, hat die kommunale Koordinierungsgruppe des Impfzentrums dann rund 11.500 Beschäftigten mit höchstem oder hohem Risiko die Impfung im Impfzentrum ermöglicht.

    Terminvereinbarungen für berechtigte Berufsgruppen über den März hinaus sind derzeit noch nicht möglich, weil der Stadt für den April noch keine verbindlichen Informationen zu Impfstofflieferungen vorliegen. Heinrichs: “Wir richten uns allerdings weiter darauf ein, ab Ende März deutlich mehr Menschen impfen zu können, und sind beim Ausbau des Impfzentrums von 4 auf 6 Impfstraßen im Zeitplan. Ab dem 29. März werden wir, unabhängig vom Terminsystem der KVNO dann wöchentlich rund 4.500 Impftermine für Berufsgruppen anbieten können.”

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  • „Der Geropark soll ein Park für alle werden“ –Oberbürgermeister Heinrichs reagiert auf Kritik und ist gesprächsbereit

    „Der Geropark soll ein Park für alle werden“ –
    Oberbürgermeister Heinrichs reagiert auf Kritik und ist gesprächsbereit

    Die in der Öffentlichkeit aufgrund vorgesehener Baumfällungen derzeit stark kritisierte Planung zur Umgestaltung des Geroparks hat auch bei Oberbürgermeister Felix Heinrichs zu verstärkten Reaktionen aus der Bürgerschaft geführt: “Für mich steht fest, dass wir eine Planung für den Geropark brauchen, hinter der sich viele versammeln können. Die Umgestaltung des Parks soll die Menschen begeistern und nicht Protest hervorrufen. Der Geropark soll ein Park für alle werden.” Aus vielerlei Gründen werde man leider nicht den ganzen Baumbestand erhalten können, aber der Planungsprozess sei auch noch nicht abgeschlossen. “Wir sind gesprächsbereit und nehmen die Sorgen und Nöte der Bürgerschaft ernst. Auch die Kritik am Verfahren analysieren wir gerade und wollen alternative Möglichkeiten anbieten”, so Heinrichs und weist auf weitere Beteiligungsformate hin. So wird es in Kürze auch QR-Codes auf dem Geroparkplatz, auf der Sonnenwiese und vor der Unterführung Hittastraße geben, mit deren Hilfe man Ideen und Anregungen digital mitteilen kann. Sofern es die Corona-Pandemie zulässt, soll es weitere Möglichkeiten geben, um mit den Stadtplanern, aber auch mit dem Oberbürgermeister, ins Gespräch zu kommen.

    Nach aktuellem Planungsstand müssten für die Erweiterung der Seefläche sowie zur Herstellung des Bolzplatzes insgesamt 18 Bäume gefällt werden. Demgegenüber sollen insgesamt 40 Bäume neu gepflanzt werden. Die Auswahl der Neupflanzungen sieht in Zeiten des Klimawandels resistente und nachhaltige Pflanzungen vor. Darüber hinaus entstehen ökologisch wertvolle Wiesenflächen aus Regiosaatgut, die punktuell ergänzt werden durch Flächen mit Geophyten für weniger belichtete Bereiche. Der Schwerpunkt der Pflanzenauswahl bei der Ufervegetation und der Auswahl des Wiesentyps liegt auf bienen- und insektenfreundlichen Pflanzen. Ziel ist die Förderung der Biodiversität. Auch ökologisch bietet der neue Geropark damit einen deutlichen Mehrwert. Durch Grünflächen sowie Spiel- und Verweilbereiche werden ganz unterschiedliche Nutzergruppen jedweden Alters angesprochen. Die Integration von behinderten- und seniorengerechten Sportgeräten ist ebenfalls vorgesehen.

    Eine weitere zentrale Planungsidee ist die Inszenierung historischer Strukturen wie Stadtmauer und Stadtgraben. Der einstige Verlauf der Stadtmauer wird über eine neue attraktive Wegeachse erlebbar gemacht. Eine Vielfalt an Sitzmöglichkeiten entlang dieser historischen Achse schafft Verweilqualität. Die Inszenierung der Stadtmauer wird durch die nächtliche Beleuchtung verstärkt. Wesentlicher Bestandteil für die Erhöhung der Sicherheit im gesamten Park ist eine fachgerechte Ausleuchtung der einzelnen Wege. Dunkle und ungepflegte Bereiche werden abgebaut und durch klare Gestaltungskonzepte ersetzt, die auf den zentralen Wegen einen Blick durch den Park und von außen in den Park ermöglichen. “Angsträume werden so gezielt beseitigt”, so der Oberbürgermeister.

    “Ziel war und ist es bei allen diesen Bemühungen, den Park in Zukunft durch diese Bandbreite an Angeboten für alle erlebbar und lebenswert zu machen. Diese schwierige Gratwanderung ist in die vorliegende Planung eingeflossen, die wir in Kürze vorstellen werden. Viele Ideen sind berücksichtigt worden, andere müssen wir noch einmal miteinander diskutieren”, so Dr. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter. Auf dem Weg dahin hat es eine Vielzahl von Beteiligungsformaten gegeben. Bei der Umgestaltung des Geroparks war die Öffentlichkeit stets mit einbezogen. Mit interessierten Bürger*innen, aber auch mit Anwohner*innen, Vereinen und Initiativen fand ein intensiver Austausch statt. Die Parkgestaltung wurde beispielsweise mit den angrenzenden Schulen abgestimmt. Zu Planungsbeginn im Jahr 2017 konnten sich Bürger*innen im Rahmen einer Werkstatt in der City Kirche beteiligen, ebenso bei einer Projektmesse im selben Jahr. Im August 2020 gab es vor Ort eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung. Zusätzlich sind über das Quartiersmanagement Befragungen der anliegenden Bewohner*innen sowie Informationsveranstaltungen für einzelne Initiativen durchgeführt worden. Die daraus entstandenen Arbeitskreise geben Anregungen und sind über den aktuellen Planungsstand informiert. “Die aktuelle öffentliche Diskussion macht allerdings deutlich, dass sich eben noch nicht alle gehört, verstanden oder ernst genommen fühlen. Teilweise kursieren auch ältere Planungsstände, die schon überholt sind oder sogar Fehlinformationen wie die vollständige Betoneinfassung des Weihers. Es werden lediglich an der Uferkante des neuen Geroplatzes einige wenige Betonstufen angelegt, die zum Sitzen und Verweilen einladen sollen. Daher gehen wir jetzt gezielt auf die Menschen zu, die sich als Teil einer aktiven Bürgerschaft einbringen wollen und konkrete Vorschläge haben”, verspricht der Oberbürgermeister.

    Hintergrundinfo:

    Die Maßnahme “Aufwertung des Geroparkes” ist Bestandteil des am 15. Februar 2018 beschlossenen Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Gladbach und Westend, das gemeinsam auch mit Bürger*innen Ende 2016 bis Ende 2017 erarbeitet wurde. Die Maßnahme wird aus dem europäischen Förderprogramm EFRE 2014-2020 sowie Bundes- und Landesmitteln mit einer Summe von ca. 4,6 Mio. Euro gefördert (anrechenbare Gesamtkosten des Projekts liegen bei 5,1. Mio. Euro). Voraussetzung für diese Gelder ist eine Umsetzungs- und Abrechnungsfrist bis zum 31. März 2023. Die Bau- und Abrechnungszeiten werden mit ca. 18 bis 20 Monaten kalkuliert.

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  • Stadt setzt auf dezentrale Teststrategie –Infrastruktur aus Apothekern, niedergelassenen Ärzten und privaten Anbietern im Aufbau

    Stadt setzt auf dezentrale Teststrategie –
    Infrastruktur aus Apothekern, niedergelassenen Ärzten und privaten Anbietern im Aufbau

    Mönchengladbach setzt auf eine dezentrale Corona-Teststrategie und hat dazu erfolgreiche Gespräche mit Michael Hilgers geführt, der sein Testzentrum “Am Nordpark 299” entsprechend hochfahren und kostenlose Corona-Tests anbieten wird.

    Darüber hinaus steht die Stadt im Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Apothekerkammer Nordrhein sowie mit weiteren Personen, die private Testzentren aufbauen wollen.

    Felix Heinrichs, Oberbürgermeister von Mönchengladbach

    “Unser Ziel ist es, eine über das gesamte Stadtgebiet verteilte Infrastruktur für Corona-Tests aufzubauen. Dies soll mit Blick auf die aktuellen Lockerungen möglichst zügig durch ein Netz von privaten Anbietern, Apothekern und niedergelassenen Hausärzten geschehen”, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Als Voraussetzung für die Durchführung von Tests müssen dem Gesundheitsamt entsprechende Hygienekonzepte vorgelegt werden. “Mit diesem ersten Angebot können wir in Mönchengladbach pünktlich zur neuen Test-Verordnung in den so genannten Bürgertest einsteigen. Das ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Pandemie”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs weiter.

    Über 30.000 Tests sollen ab morgen, (Dienstag, 09.03.2021) im Testzentrum Nordpark wöchentlich durchgeführt werden können.
    Dazu hat Michael Hilgers die Anzahl der Kabinen von bisher drei auf 13 Kabinen aufgestockt.

    Termine können morgen ab 7 Uhr über das Online-Terminportal www.testzentrumredbox.ticket.io gebucht werden. Das Testergebnis wird den Personen anschließend per Link online zugeschickt.
    Darüber hinaus bietet Michael Hilgers Firmen ab 20 Tests ab Montag, 15. März, mobile Tests vor Ort an. Termine können unter info@testzentrum-moenchengladbach.de gebucht werden.

    Beigeordnete Dörte Schall

    “Grundsätzlich gilt, wer einen positiven Schnelltest hat, muss sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und Kontakt zum Hausarzt für einen PCR-Test aufnehmen”, so Beigeordnete Dörte Schall, unter anderem zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz.
    Diese PCR-Tests werden im Testzentrum am Nordpark unmittelbar mit angeboten. Die Schnelltests werden von geschultem Personal vorgenommen. Bei den Tests handelt es sich um sogenannte Antigentests, das Testergebnis soll nach etwa 15 Minuten vorliegen. Der Abstrich wird direkt vor Ort untersucht, so dass keine Einsendung in ein Labor notwendig ist. Positive Ergebnisse von Antigenschnelltests sind meldepflichtig und werden an das Gesundheitsamt gemeldet.

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  • Campuspark Rheydt: Fördergelder für zweiten Bauabschnitt in Sicht

    Campuspark Rheydt: Fördergelder für zweiten Bauabschnitt in Sicht

    Die Sportverwaltung freut sich über gute Nachrichten aus Berlin.

    Jetzt ist klar, für den zweiten Bauabschnitt des Projektes Campuspark Rheydt gibt es Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur”.

    Die Kosten für den 2. Bauabschnitt (Freizeit- und Funsportbereich) liegen bei 950.000 Euro. Die Bundesmittel für das Projekt liegen bei 855.000 Euro. Der kommunale Eigenanteil, der aus der Sportpauschale des Landes NRW finanziert wird, liegt dem entsprechend bei 95.000 Euro.

    Die Freude ist unter anderem deswegen besonders groß, da es sich schon um die dritte Bewerbung für Fördergelder gehandelt hat. Bereits 2015 und 2016 hatte es Bewerbungen gegeben. Diesmal aber mit Erfolg, den der Beigeordnete Dr. Gert Fischer wie folgt beschreibt: “Die Kolleginnen und Kollegen in der Sportverwaltung und auch ich fühlen uns jetzt wie Marathonläufer, die den Zielstrich sehen können. Man sieht: Zähigkeit zahlt sich aus.”

    Der Förderantrag war nach einer Dringlichkeitsentscheidung des Rates Ende September letzten Jahres erfolgt.

    Die Ziellinie ist dabei in doppelter Weise in Sicht: Der erste Bauabschnitt des Projektes Campuspark Rheydt, eine bereits von der Sportverwaltung gemeisterte Mammutaufgabe, steht kurz vor der Fertigstellung. Dieser beinhaltet den Bau eines Multifunktionsgebäudes, zwei Kunststoffrasen-Großspielfelder sowie die Quartiersverbindung durch das Grenzlandstadion. Umgesetzt wurde der erste Bauabschnitt über Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetztes (KInvFG). Die Kosten für den ersten Bauabschnitt liegen bei ca. 4,6 Mio. Euro. Die Spielfelder werden hier ab Mai und das Gebäude ab September zur Verfügung stehen.

    Im Rahmen der Umsetzung des 2. Bauabschnittes des “Campuspark Rheydt” ist der Bau eines Funsportbereiches auf einer Teilfläche des heutigen, hoch sanierungsbedürftigen Tennenspielfeldes geplant. Im unteren Spielfeldbereich wurde bereits im Jahr 2016 ein Kunststoffrasen-Kleinspielfeld errichtet. Dieses soll nun sinnvoll in den neuen Funsportbereich integriert werden.

    Für die Baumaßnahme liegt eine erste Planung vor. Mit der weitergehenden Planung soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Dies wird nun ausgeschrieben. Inklusive alle weiteren Planungen und Vergabeverfahren ist mit einem Baustart voraussichtlich im Frühjahr 2022 zu rechnen.

    Details Funsportbereich:

    Der neue Funsportbereich kombiniert funktionale Sportflächen wie die geplante 385m² große Basketballfläche aus Asphalt mit Trendsportarten wie einer geplanten Parcours- und einer Skateanlage. Durch die organische Form und das moderne Konzept erfüllen sie die Ansprüche an aktuelle Trendsportaktivitäten. Zusätzlich soll eine nördliche, großzügig angelegte Rasenfläche mit Slackline-Vorrichtungen sowohl zum Liegen und Lagern, als auch zum Frisbee spielen oder anderen freien Aktivitäten einladen.

    Zum geplanten Parkplatzbereich hin soll die Rasenfläche als Wallarena durch Erdmodellierungen mit Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet werden. Die Wege- und Platzflächen werden durch Grünstreifen gegliedert, die mit regionalem Saatgut als attraktive Wildblumenwiesen angelegt werden. Die bienenfreundliche Begrünung dient nicht nur der Ökologie der Anlage, in Kombination mit der geplanten Infotafel können sie sich auch positiv auf die Nachhaltigkeitssensibilisierung der sportlichen Nutzer auswirken. Verteilt angeordnete Bänke dienen zusätzlich der Aufenthaltsfunktion der entstehenden Platzflächen. Da es sich bei dem Funsportbereich um eine öffentlich zugängliche Anlage handelt, die auch in dunkleren Jahreszeiten sowie am Abend bespielt werden soll, wird eine Beleuchtung vorgesehen. Zur Erhöhung des Nachhaltigkeitskonzeptes der Anlage werden hierzu Solarleuchten für die Wegebeleuchtung sowie eine LED-Flutlichtanlage für den Skatebereich vorgesehen.

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  • Neue Coronaschutzverordnung lässt vorsichtige Öffnungsschritte zu

    Neue Coronaschutzverordnung lässt vorsichtige Öffnungsschritte zu

    Das Land Nordrhein-Westfalen hat Freitag (5. März) eine aktualisierte Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die sich an den Beschlüssen der Beratung zwischen Bund und Ländern orientiert und zunächst bis zum 28. März gelten soll.

    Sollte sich die Infektionslage landesweit weiter entspannen, könnten weitere Öffnungsschritte schon am 22. März folgen, so die Staatskanzlei, die auch betont, dass sich alle Lockerungen grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz orientieren werden.

    Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt zu prüfen, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltigen geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.

    “Dazu bereiten wir aktuell entsprechende Gespräche mit der Landesregierung vor, von denen wir uns weitere Lockerungen etwa für den Einzelhandel, die Gastronomie und den Sport erhoffen. Mönchengladbach verzeichnet hier immerhin erfreulicherweise seit einigen Wochen mit einem Inzidenzwert unter 50 eine positive Entwicklung. Parallel arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an einer Teststrategie, welche mögliche weitere Öffnungen zusätzlich untermauern und den Menschen Sicherheit bei den jetzigen Regelungen geben sollen”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs zur aktuellen Lage in Mönchengladbach.

    Die landesweit stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet, “dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen”, so die Landesregierung in einer Pressemitteilung vom Freitag.

    Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:

    Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

    Maskenpflicht
    Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind medizinische Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

    Die Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach zur Maskenpflicht in den Innenstadtbereichen gilt weiterhin und gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund der Lockerungen im Einzelhandel an Bedeutung.

    Handel
    Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Terminshopping (“Click & Meet”) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Person pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

    Kultur und Freizeitstätten
    Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

    Musik- und Kunstschulen
    Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

    Die Stadt Mönchengladbach wird Anfang kommender Woche mitteilen, wann und unter welchen Bedingungen die städtischen Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen öffnen bzw. die vorhandenen Angebote erweitern werden. Die entsprechenden organisatorischen Vorbereitungen werden derzeit getroffen.

    Sport
    Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

    Für den Sportbetrieb in Mönchengladbach ergibt sich aus der aktuellen Verordnung ab dem 8. März folgende Situation:

    Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bleibt bis zum 28. März 2021 unzulässig.

    Ausgenommen hiervon ist lediglich der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel:

    1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,

    2. als Ausbildung im Einzelunterricht,

    3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

    Zwischen den zuvor genannten verschiedenen Personen oder Personengruppen ist bei der Sportausübung weiterhin dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

    Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, bleibt weiterhin unzulässig.

    Eine Nutzung von Turn- und Sporthallen sowie Schwimmbädern für den Vereins-, Freizeit- und Breitensport bleibt weiterhin unzulässig.

    Für die städtischen Sportstätten bedeutet dies, dass die Turn- und Sporthallen sowie die Schwimmbäder weiterhin bis mindestens zum 28. März für den Vereins-, Freizeit- und Breitensport geschlossen bleiben. Die städtischen Außensportanlagen stehen ab dem 8. März ffür eine Sportausübung mit höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, für Ausbildung im Einzelunterricht sowie für die Sportausübung von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zur Verfügung.

    Die Außensportanlagen sind zu den Arbeitszeiten der Platzwarte für die Allgemeinheit geöffnet. Darüber hinaus können die Vereine die Sportanlagen für die Sportausübung in den oben genannten Ausnahmefällen eigenverantwortlich nutzen.

    Das Grenzlandstadion steht weiterhin für eine Sportausübung am Wochenende zur Verfügung. Bei der Nutzung ist zwingend der in der Coronaschutzverordnung festgelegte Mindestabstand von fünf Metern zwischen verschiedenen Personen und Personengruppen einzuhalten.

    Dienstleistungen
    Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.
    Wenn die Kunden dabei keine Maske tragen können (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

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  • Auch in Mönchengladbach heulen am 11. März um 11 Uhr rund 70 Sirenen

    Auch in Mönchengladbach heulen am 11. März um 11 Uhr rund 70 Sirenen

    Um exakt 11 Uhr werden am Donnerstag, 11. März, in Mönchengladbach und in ganz NRW die Sirenen heulen.

    Hintergrund ist ein landesweiter Sirenenprobealarm, bei dem die Städte und Kreise ihre Warnmittel zusätzlich zu den monatlichen Alarmtests überprüfen.

    Neben der technischen Prüfung der Anlagen ist es ein Ziel des Probealarms, die Bevölkerung für die Warnungen zu sensibilisieren. Denn nur wer ausreichend informiert ist, kann sich und anderen in Gefahrensituationen helfen.

    Der Sirenentest beginnt planmäßig um 11 Uhr mit dem Signal “Entwarnung”, einem einminütigen Dauerton. Um 11.06 Uhr folgt das Signal “Warnung”, ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton, wodurch die Mönchengladbacher im Ernstfall aufgefordert werden, schnellstmöglich Gebäude oder Wohnungen aufzusuchen und das Radio einzuschalten. Der Probealarm wird um 11.12 Uhr mit einer erneuten “Entwarnung” beendet.

    Die Stadt Mönchengladbach hat im Jahr 2016 begonnen, ein stadtweites Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen einzurichten. Inzwischen sind rund 70 Anlagen im Stadtgebiet am Netz. Einen regelmäßigen Probealarm gibt es in Mönchengladbach an jedem ersten Samstag im Monat um 12 Uhr.

    Informationen zum Sirenennetz und zum Verhalten in Notfällen in Mönchengladbach finden Sie auf www.notfallmg.de. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Sirenennetz haben, können sich per E-Mail an Feuerwehr@Mönchengladbach.de wenden.

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  • OB Felix Heinrichs bietet nächste Telefonsprechstunde an – „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ am Mittwoch, 24. März, von 16 bis 18 Uhr

    OB Felix Heinrichs bietet nächste Telefonsprechstunde an – „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ am Mittwoch, 24. März, von 16 bis 18 Uhr

    Am Mittwoch, 24. März, bietet Oberbürgermeister Felix Heinrichs von 16 bis 18 Uhr seine nächste monatliche Telefonsprechstunde “Im Dialog mit dem Oberbürgermeister” an.

    In den Sprechstunden haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Anregungen direkt an den Oberbürgermeister zu wenden.
    Gesprächswünsche sind zur Vorbereitung der Sprechstunde und mit Benennung des konkreten Themas in einem im Internet unter www.stadt.mg/Tel-Sprechstunde hinterlegten Formular oder telefonisch unter 02161-25 4 25 12 oder 25 4 25 13 bis Freitag, 12. März an die Abteilung Bürgerdialog zu richten.
    Im Vorfeld der Telefonsprechstunde erfolgt eine Rückmeldung, ob das Thema aufgenommen werden kann.
    Oberbürgermeister Felix Heinrichs wird in der Bürgersprechstunde telefonisch Kontakt zum Gesprächspartner aufnehmen.

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  • Land NRW kündigt zusätzliche Impfstofflieferungen an und legt Fahrplan für Impfangebote in der Prioritätsgruppe 2 fest

    Land NRW kündigt zusätzliche Impfstofflieferungen an und legt Fahrplan für Impfangebote in der Prioritätsgruppe 2 fest

    Mit dem 9. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid19, der die Kommunen gestern Nachmittag erreichte, legt das Land NRW einen neuen Fahrplan für die Impfangebote der kommenden Wochen fest.

    Zeitgleich wurden zusätzliche Impfstofflieferungen angekündigt.
    So soll die Stadt Mönchengladbach, der bisher für den März wöchentlich rund 1.450 Dosen BionTech für die Altersgruppe 80+ sowie einmalig rund 1.600 Dosen AstraZeneca für Krankenhauspersonal angekündigt war, weitere Lieferungen erhalten:
    Nach der aktualisierten Zuteilungsliste des Landes werden noch in dieser Woche rund 2.200 Dosen AstraZeneca für Berufsgruppen mit hoher Impfpriorität geliefert.
    Ab dem 8. März bis Ende März sollen dann in mehreren Chargen insgesamt rund 2.900 Dosen AstraZeneca für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und rund 4.000 Dosen AstraZeneca für Personal an Grund- und Förderschulen, in der Tagespflege und Kitas bereitgestellt werden.
    Nach dem Erlass können ab sofort auch weitere Personengruppen, die beruflich oder ehrenamtlich regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, Impfangebote gemacht werden. Darunter fallen zum Beispiel hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer*innen.

    Auch allen Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten, dem Personal der Blut- und Plasmaspendedienste sowie den in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren tätigen Personen soll ein Impfangebot gemacht werden.

    Einrichtungen, die in Mönchengladbach tätig sind, und in den aufgeführten Berufsfeldern arbeiten, können sich bei der Koordinierungsgruppe des Impfzentrums per E-Mail registrieren lassen. Die E-Mail Adresse lautet: impftermine-berufsgruppen@moenchengladbach.de.

    Weitere Berufsgruppen und Einrichtungen erhalten Impfangebote ab dem 8. März.

    Nach dem Ministererlass kann das Impfzentrum ab dem 8. März Beschäftigten in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe Impftermine anbieten.
    Anspruch auf die Impfung haben neben Lehrkräften, Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen auch weitere Beschäftigte, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen und Schulen tätig sind, wie zum Beispiel Integrationshelfer*innen, Sozialarbeiter*innen OGS-Personal an Grundschulen und Personen, die in der Frühförderung arbeiten.

    Ebenfalls ab dem 8. März werden mobile Impfungen in den (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe koordiniert. Die Impftermine sollen vorwiegend in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung stattfinden.

    Darüber hinaus soll ab dem 8. März Polizeikräften, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt ausgesetzt sind, ein Impfangebot gemacht werden.
    Priorität hat dabei die Impfung von Einsatzhundertschaften.
    Die von der Regelung betroffenen Einrichtungen werden in den nächsten Tagen von der Koordinierungseinheit des Impfzentrums kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

    Arbeitgeberbescheinigung
    Um den kommunalen Impfzentren bei der Vielzahl der zwischenzeitlich impfberechtigten Berufsgruppen die Prüfung des Impfanspruchs zu erleichtern, hat das Land NRW eine Arbeitgeberbescheinigung als Vordruck bereitgestellt, der auf der Webseite des MAGS NRW unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_schutzimpfung.pdf  heruntergeladen werden kann.

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  • Baustart für Brücke Viersener Straße: Vollsperrung ab 8. März

    Baustart für Brücke Viersener Straße:
    Vollsperrung ab 8. März

    Der Teilneubau des Brückenbauwerkes an der Viersener Straße beginnt. Ab Montag, 8. März, wird die Brücke über die Hermann-Piecq-Anlage voraussichtlich für sechs Monate gesperrt.

    Dafür muss der Kfz-Verkehr großräumig über den Schürenweg, Kaldenkirchener Straße, Bismarckstraße, Rathenaustraße, Fliethstraße, Speicker Straße, Hittastraße, Waldnieler Straße, Metzenweg, Nicodemstraße und Marienburger Straße umgeleitet werden. Im Rahmen von Bauwerksprüfungen wurden Ende 2019 Schäden festgestellt, die die Tragfähigkeit der Brücke beeinträchtigen. Derzeit gilt eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit mehr als 30 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

    Die Umleitungsbeschilderung sowie die vorbereitenden Markierungsarbeiten und Anpassung der Ampelanlagen erfolgen bereits ab dem kommenden Wochenende.
    Auch der ÖPNV muss umgeleitet werden: Die Linien 008, 009, 010 und 019 werden stadteinwärts über die Viersener Straße, Ludwig-Weber-Straße, Sternstraße, Waldhausener Straße und Aachener Straße geführt. Stadtauswärts fahren die Linien über die Aachener Straße, Waldhausener Straße, Marktfeldstraße und Lindenstraße. Die Linie 005 fährt über die Sternstraße, Waldhausener Straße, Aachener Straße, Sandradstraße und Viersener Straße wieder zurück zur Aachener Straße, Waldhausener Straße und Sternstraße. Um die Marktfeldstraße zu entlasten, gibt es in dieser Zeit eine Einbahnstraßen-Regelung von der Dülkener Straße bis zur Lindenstraße.
    Die Parkanordnung auf der Ludwig-Weber-Straße wird aufgrund des Linienverkehrs und des Krankenhausbetriebes geändert. Um die erforderlichen Straßenbreiten zu gewährleisten, werden aus den Schrägparkplätzen Längsparkplätze. Die Ampelanlagen auf den Umleitungsstrecken werden für die Bauzeit angepasst, um einen möglichst reibungslosen Verkehrsbetrieb zu ermöglichen. Der Radweg auf der Hermann-Piecq-Anlage muss während der Bauzeit ebenfalls gesperrt werden. Eine Radverkehrsführung ist über die Kyffhäuserstraße, Barbarossastraße, Staufenstraße, Ferdinandstraße und Parkstraße vorgesehen. Die Gegenrichtung erfolgt über die Mozart- bzw. Beethovenstraße, über die Brücke Bettrather Straße zur Staufenstraße und Kyffhäuserstraße. Die Ludwig-Weber-Straße erhält einen temporären Schutzstreifen für Radfahrer.

    Der ADFC Mönchengladbachbach hatte zur Umleitung des Radverkehrs Vorschläge eingebracht, die in der Umleitung berücksichtigt wurden. “Die Brücke Viersener Straße ist eine innerstädtische und stark frequentierte Verkehrsachse. Mit der Vollsperrung der Brücke lassen sich Verkehrseinschränkungen leider nicht vermeiden und wir bitten um Geduld und Verständnis. Wir behalten den Verkehrsfluss aber im Blick. Sollten wir während der Bauphase feststellen, dass es irgendwo massiv hakt, werden wir versuchen, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen”, betont Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.
    Die Stadtverwaltung ist für Betroffene erreichbar per Mail unter brueckenbau@moenchengladbach.de.

    Die Vollsperrung der Brücke Viersener Straße wurde im Mai 2020 vom damaligen Planungs- und Bauausschuss beschlossen. Die Bezirksvertretung Nord wurde im November 2020 über das Umleitungskonzept informiert. Darüber hinaus wurden im betroffenen Stadtgebiet mehr als 7.500 Flyer verteilt, die über die veränderte Verkehrsführung informieren.

    Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Überbauten beläuft sich auf rund 4,5 Millionen Euro, davon wurden rund drei Millionen Euro auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau bewilligt.
    Am Mittwoch, 3. März, bis voraussichtlich Freitag, 5. März, wird die Roermonder Straße vollgesperrt, um den letzten Schritt zur Fertigstellung der Straße in Angriff nehmen zu können. Um die Asphaltschicht auftragen zu können, ist der Straßenabschnitt Nicodemstraße bis Am Ringerberg (erster Bauabschnitt) und Am Ringerberg bis Höhe Roermonder Straße 10 (zweiter Bauabschnitt) nicht befahrbar. Die Buslinien 008, 009, 010 und 019, die aufgrund des anstehenden Brückenumbaus Viersener Straße über die Hermann-Piecq-Anlage umgeleitet werden müssen, werden dann ab 8. März über die dann fertiggestellte Roermonder Straße/Dülkener Straße geführt.

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