Autor: PMG

  • 100 Euro Kinderfreizeitbonus im August 2021

    100 Euro Kinderfreizeitbonus im August 2021

    Im Rahmen des so genannten Corona-Aufholpakets können minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen, die im August 2021 Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

    Der Kinderfreizeitbonus wird an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch von der Familienkasse ausgezahlt. Dies gilt auch für Familien, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen.

    Wichtig: Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

    Der Antrag ist auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) eingestellt. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.

    Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden.

    Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

    Familien, in denen Minderjährige leben, die Grundsicherungsleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII beziehen und die ebenfalls den Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse beantragen können, erhalten hierzu ein gesondertes Informationsschreiben der zuständigen Stelle im Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung.

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  • Planungen für die Sanierung des Kulturzentrums BIS stehen

    Planungen für die Sanierung des Kulturzentrums BIS stehen

    Gestern hat der Rat über die Sanierung und Modernisierung des Kulturzentrums BIS an der Bismarckstraße entschieden.

    Dringend notwendig sind statische Ertüchtigungen und Brandschutzmaßnahmen. Insgesamt sieht die Entwurfsplanung ein großes Paket an vielen Einzelmaßnahmen vor, die auch nach außen deutlich sichtbar sein werden.

    Die straßenseitigen Fassaden beider Gebäude werden saniert. Das Dach des Gebäudes Nr. 99 wird erneuert. Im Rahmen der Planung wurde in Abstimmung mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Mönchengladbach ein besonderer Schwerpunkt auf die Barrierereduzierung beider Gebäude gelegt. Dementsprechend wird zwischen den Gebäuden Bismarckstraße 99 und 103 ein Treppenturm mit einem Aufzug errichtet werden, über den alle Etagen der Gebäude erreicht werden können. Beide Gebäude werden über neue Durchgänge besser miteinander verbunden werden.

    Der Treppenturm wird architektonisch ansprechend gestaltet, um Aufmerksamkeit für das BIS-Zentrum zu generieren. Der als Stahlkonstruktion ausgeführte überdachte Treppen- und Fluchtturm wird lediglich an Front- und Rückseite durch eine jeweils durchlässige Grün- bzw. Gitterrostfassade geschlossen. Die würfelartige Formgebung setzt einen bewussten Kontrapunkt zu dem Gründerzeitensemble. Der Turm soll zugleich auch als Werbefläche für das BIS-Zentrum dienen und er schließt die bisher bestehende Baulücke zwischen den Gebäudeteilen.

    Neben den schon von außen erkennbaren Arbeiten, steht eine neue Isolierung für das Dach an. Außerdem werden die Beleuchtungsanlagen in den Gebäuden und die Lüftungsanlage im Saal erneuert. Diese, wie alle Sanierungsarbeiten sorgen am Ende dann auch für eine bessere Energieeffizienz und damit einhergehend sinkende laufen Unterhaltskosten.

    Visualisierung der Häuserfront des BIS Kulturzentrums an der Bismarckstraße. ©Smart Cave Solutions KG

    Außerdem erfolgt eine statische Ertüchtigung beider Gebäude. Dazu wird der Brandschutz nicht zuletzt durch den Einbau einer Brandmeldeablage sowie einer Stahltreppe als zweiter Rettungsweg im Lichthof des Hauses Nr. 99 den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Die straßenseitigen Fassaden beider Gebäude werden saniert. Das Dach des Gebäudes Nr. 99 wird erneuert. Im Zuge der statischen Ertüchtigung beider Gebäude werden die Parkettböden aufgenommen, überarbeitet und neu verlegt bzw. teilweise gegen neue Parkettböden getauscht.

    Neben der Sanierung der Sanitärbereiche werden auch die elektrischen Anlagen einschließlich Datentechnik grundhaft erneuert. Die Lüftungsanlage des Veranstaltungsraumes im Haus Nr. 99 wird durch eine moderne, energieeffiziente Anlage ersetzt. Für die Installation neuer zeitgemäßer Veranstaltungstechnik werden die Voraussetzungen geschaffen. Zur Gewährleistung der Trinkwasserhygiene sind Anpassungen am Trinkwassernetz erforderlich. Neben einer Neuorganisation der Regenentwässerung müssen die Grundleitungen teilweise erneuert werden.

    Aus statischen Gründen erfolgte im Jahr 2008 die Schließung wesentlicher Teilbereiche des Gebäudes Bismarckstraße 97 (“Altes Museum”), was zu erheblichen Einschränkungen der Funktionalität des BIS-Zentrums führte. Bei verschiedenen Untersuchungen hinsichtlich der Möglichkeiten einer statischen Ertüchtigung wurde seitens des GMMG wie auch externen Fachplanern ein deutlich weitergehender Sanierungsbedarf, insbesondere für den Brandschutz, ermittelt.  Um diesen Schäden zu begegnen wurden zunächst drei Sanierungsvarianten erarbeitet. Nach der Entscheidung für eine der Varianten ist die Verwaltung in die konkretere Planung der Maßnahme gestartet, die nun beschlossen wurden.

    Die Kosten für die Gesamtmaßnahme liegen bei rund 2,7 Millionen Euro. Rund 2 Millionen werden über Bundesfördermittel, das Förderprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport Jugend Kultur”, finanziert. Der Rest kommt aus dem städtischen Haushalt.

    Die bauliche Umsetzung selbst soll im Januar 2022 beginnen und im Sommer 2023 abgeschlossen werden. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in drei Einzelabschnitte, die während des laufenden Betriebs des Kulturzentrums umgesetzt werden, damit die Kulturarbeit am Bestandsstandort ununterbrochen fortgesetzt werden kann.

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  • BI “S28-Nein, Donk(e)” übergibt Unterschriftenliste an OB Felix Heinrichs

    BI “S28-Nein, Donk(e)” übergibt Unterschriftenliste an OB Felix Heinrichs

    Teilweise “Hoch zu Ross” hat heute die “Bürgerinitive S28-Nein, Donk(e)” im Rathaus Abtei eine Petition mit 3.471 Unterschriften an Oberbürgermeister Felix Heinrichs übergeben. Leloe Gisbertz, wurde von Maria Hamacher und Simone Knobel, sowie Doris Gisbertz und Andrè Lubberich mit ihren Pferden Yukon und Skalda beim Übergabetermin im Rathausinnenhof begleitet.

    Hintergrund der Aktion: Der Rat der Stadt Mönchengladbach berät in seiner morgigen Sitzung die “Gemeinsame Erklärung zwischen der Stadt Mönchengladbach, dem Kreis Viersen, der Stadt Viersen sowie der Stadt Willich zur gegenseitigen Unterstützung von regional bedeutsamen Schienenpersonenverkehrsprojekten zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen”.

    Die gemeinsame Erklärung enthält auch Aussagen zur westlichen Verlängerung der Regiobahn (S28) von Kaarst über Willich und Mönchengladbach-Neuwerk bis nach Viersen. Die Bürgerinitiative möchte die dafür zur Diskussion stehende Reaktivierung einer Eisenbahntrasse verhindern.

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  • Ein großes Förderangebot in Sommerferien mit viel Kreativität und Spaß

    Ein großes Förderangebot in Sommerferien mit viel Kreativität und Spaß

    In wenigen Tagen stehen die Sommerferien an. Dabei hat es zwar tendenziell bisher weniger Unterricht in Präsenz gegeben als in anderen Schuljahren.

    Dennoch oder auch gerade deswegen liegt für alle Beteiligten an Schule ein anstrengendes Jahr hinter ihnen. Dies betonte auch der Beigeordnete Dr. Gert Fischer im jüngsten Ausschuss für Schule und Bildung: “Ja, es muss Einiges aufgefangen, aufgeholt und gefördert werden. Aber alle brauchen jetzt auch die Möglichkeit zur Erholung.”

    Während die Ferien nun Erholung möglich machen, bieten rund 25 Schulen über Kooperationspartner auch Förderangebote an. Die Schwerpunkte sind dabei vielfältig gesetzt:

    Es gibt Angebote verschiedenster Träger und Jugendfreizeitzentren, die schulische Defizite mit den Kindern und Jugendlichen aufarbeiten, die mit Jugendlichen im Bereich der Berufsorientierung arbeiten und Angebote aus dem kulturellen Bereich. Es sind aber auch Angebote dabei, die die sportlichen und motorischen Fähigkeiten unterstützen oder ausbauen.

    Daneben gibt es aber auch in vielen anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein vielfältiges pädagogisches Angebot:

    Im Rahmen der Landesinitiative “Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)” besteht in den Sommerferien wieder die Möglichkeit, für jeweils eine Woche Kurse zur “Beruflichen Orientierung extra” bei einem Bildungsträger in der Stadt zu buchen.

    Schülerinnen und Schüler der jetzigen 8., 9. und 10. Klassen (an Gymnasien der jetzigen Klassen 8 und 9) von Mönchengladbacher Schulen können praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern erwerben. Zur Auswahl stehen die Bereiche: Metall, Elektro und Technisches Produktdesign. Sowohl das Museum Abteiberg als auch das Museum Schloss Rheydt bieten kreative und spannende Kurse an. Dabei werden auch unterschiedliche Altersgruppen angesprochen.

    Auch der Kulturrucksack ist prall gefüllt: Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren tanzen, machen Musik, spielen Theater, schaffen Kunstwerke, schreiben Texte, drehen Filmclips, und anderes mehr. Das Angebot reicht von kurzen Workshops bis zum großen Projekt. Die Teilnahme ist kostenlos.

    In Sachen Leseförderung sorgt der Sommerleseclub der Stadtbibliothek jedes Jahr für begeisterte Kinder und Jugendliche. Seit 2006 haben in Mönchengladbach im Rahmen des Sommerleseclubs rund 21.300 Kinder und Jugendlich insgesamt rund 130.000 Bücher verschlungen. Auch in diesem Jahr ist jetzt eine Anmeldung wieder möglich.

    Im Rahmen des Sommerleseclubs bietet die Stadtbibliothek auch einen Rap-Kurs an. Aber auch darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek viele weitere kreative Kurse an. Viele Informationen sind dabei über die Internetseiten der verschiedenen Einrichtungen zu finden.

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  • Kernkraftwerk Doel: Stadt bezieht Stellung

    Kernkraftwerk Doel: Stadt bezieht Stellung

    In einer Stellungnahme hat Oberbürgermeister Felix Heinrichs gegenüber dem belgischen Wirtschafts- und Energieministerium Bedenken gegen eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und 2 mitgeteilt. 

    Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hatte die Stadt Mönchengladbach im Vorfeld über die derzeit laufende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) informiert.

    “Der alleinige Bezug auf Notfallpläne zeigt, dass man die Umweltgefahren durch radioaktive Unfälle im Genehmigungsprozess nicht würdigt und diese damit billigend in Kauf nimmt”, so Heinrichs.

    Aus Sicht der Stadt Mönchengladbach liege damit ein eindeutiger Planungsmangel vor. Die Wahrscheinlichkeit eines radioaktiven Unfalls und seiner großräumigen und langandauernden Auswirkungen müsse aus Sicht der Stadt Mönchengladbach in einer UVP mit betrachtet werden. Schließlich sei die UVP wesentlicher Bestandteil in einem Planverfahren und könne im Abwägungsprozess ausschlaggebender Faktor für die Machbarkeit eines Vorhabens sein. Die UVP habe daher mögliche Ausbreitungsszenarien radioaktiver Einträge im Falle eines Unfalls zu beschreiben und ihre Umweltauswirkungen zu bemessen.  

    Noch bis zum 1. Juli sind auch Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung aufgerufen.
    Nähere Infos können auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW unter www.umwelt.nrw.de abgerufen werden.

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  • Maria-Lenssen-Garten: Ideen und Anregungen erwünscht!

    Maria-Lenssen-Garten: Ideen und Anregungen erwünscht!

    Der Maria-Lenssen-Garten ist ein grünes Kleinod im Rheydter Innenstadtkern, aber in die Jahre gekommen.

    Zwischen Maria-Lenssen-Berufskolleg und Mühlenstraße versteckt sich ein parkähnlicher Garten, der das Gebäudeensemble des Schülerinnenwohnheims komplettiert, und nun im Rahmen des Städtebauförderprogramms “Soziale Stadt Rheydt” aufgewertet werden soll.
    Die Online-Beteiligung ist nun gestartet.

    Auf der Seite der Quartiersmanagements unter www.mein-rheydt.de  können Interessierte mehr zum Planungsstand erfahren und Ideen und Anregungen mitteilen. Darüber hinaus ist am Donnerstag, 8. Juli, um 18 Uhr ein Vor-Ort-Termin im Maria-Lenssen-Garten geplant.

    Treffpunkt ist der Eingang zum Maria-Lenssen-Garten an der Mühlenstraße.
    Anmeldungen dafür nimmt das Quartiersmanagement Rheydt entgegen.
    Für weitergehende Fragen steht das Quartiersbüro unter Telefon 02166/26 26 2 – 81 als Ansprechpartner zur Verfügung.

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  • Modernisierte Leichtathletikanlage begeistert alle an der KGS Holt

    Modernisierte Leichtathletikanlage begeistert alle an der KGS Holt

    Jetzt kann es wieder richtig losgehen mit Sport und Spaß: Die Leichtathletikanlage der Katholischen Grundschule (KGS) Holt ist komplett saniert und modernisiert. Die Laufbahn (50m) und die Weitsprunganlage sind nach modernsten Standards erneuert worden. Auch der Zaun um die Anlage ist komplett neu.

    “Zusätzliche haben wir die Anlage mit einer multifunktionalen Spielfläche ergänzt. So dass die KGS Holt die Anlage jetzt wirklich vielfältig nutzen kann”, berichtet der Fachbereichsleiter Schule und Sport Harald Weuthen. Hier stehen nun auch ein Basketballkorb und ein höhenverstellbares Netz bietet die Möglichkeit für Volleyball oder Tennis.

    Alle an der Schule sind von der im neuen Glanz erstrahlenden Sportanlage begeistert, sagt die Schulleiterin Anja Hopstätter: “Die neue Sportanlage ist eine große Bereicherung für unsere Schülerinnen und Schüler und ergänzt unser Konzept der bewegungsfreudigen Schule hervorragend.” Die Kinder bewegen sich und spielen mit Begeisterung im Sportunterricht, in den Pausen und am Nachmittag auf vielfältige Art und Weise. “Schon das schwere Gerät bei den Bauarbeiten hat so manchen begeisterten Blick der Schülerinnen und Schüler auf sich gezogen. Und die Begeisterung geht bei der Anlage weiter. Da kommt immer ein ,toll‘, ,mega‘ und ,genial‘.”

    Das schwere Gerät ist im November 2020 angerückt. Die Gesamtkosten von rund 73.000 Euro können aus Mitteln des Förderprogramms “Gute Schule 2020” finanziert werden. Ergänz wird die Anlage auch noch durch ein Kunstrasen-Minispielfeld, das bereits in 2019/2020 über “Gute Schule” saniert worden ist. Profitieren kann übrigens nicht nur die KGS Holt: Die Sportanlage ist nach Schulende auch für alle nutzbar.

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  • Die Musikschule bei der Ensemblia 21

    Die Musikschule bei der Ensemblia 21

    Im Rahmen der ENSEMLIA 21 SÜD SÜDWEST beteiligt sich die Musikschule mit einem ersten Auftritt nach der Corona-Pause.

    Auf der Wiese hinter dem Schloss-Café in Wickrath am Samstag, 26. Juni 2021 um 21 Uhr finden “Musikalische Schlosspark-Miniaturen” statt.
    Zwei Blechbläserquartette, das Akkordeonensemble, das Querflötenquartett “Klatschmohn, das Percussionensemble “treffsicher” und das Vokalensemble musizieren und laden das Publikum ein, Musik und Natur im Einklang zu genießen.

    Weitere Informationen auf ensemblia.de, kostenfreie Tickets gibt es unter event.deinmg.de

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  • Heinz Feldhege im Alter von 92 Jahren verstorben – Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister

    Heinz Feldhege im Alter von 92 Jahren verstorben –
    Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister

    Die Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister Heinz Feldhege, der heute (23.06.) im Alter von 92 Jahren verstorben ist. Von 1984 bis 1997 hatte Heinz Feldhege das Amt des Oberbürgermeisters inne und wurde am 20. November 1997 durch den Rat zum Ehrenoberbürgermeister ernannt.

    Heinz Feldhege, der am 27. Mai 1929 in Eicken geboren wurde und nach dem Schulabschluss eine Ausbildung bei der Bundesbahn absolvierte, trat 1957 als Bürgerschaftsvertreter im Jugendwohlfahrtsausschuss in die Kommunalpolitik ein. Von 1963 bis 1999 war der CDU-Politiker ununterbrochen Mitglied des Rates der Stadt Mönchengladbach. Bei der kommunalen Neugliederung 1975, zu der die ehemaligen Stadträte Rheydt und Alt-Gladbach aufgelöst wurden, gehörte er dem 15-köpfigen Übergangsrat an.

    Für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken in vielen Bereichen wurde Feldhege 1992 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande, ein Jahr später mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Sein großer persönlicher Einsatz für die Erhaltung und Sanierung von Schloss Rheydt, die Gründung des Fördervereins und die Veranstaltung des Schlossfestes sowie insbesondere die Woche der jüdischen Mitbürger im Sommer 1989, der damals über 300 ehemalige jüdische Bürgerinnen und Bürger folgten, waren der Grund für die hohe Auszeichnungen.

    Zuletzt kam Heinz Feldhege anlässlich seines 90. Geburtstages am 27. Mai 2019 an seine alte Wirkungsstätte im Rathaus Abtei zurück, wo der damalige Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners ihm im engsten Kreise seiner Familie zum Geburtstag gratulierte. Gerne erinnerte er sich dabei an bedeutende Ereignisse in seiner langjährigen Amtszeit wie unter anderem an das 100jährige Bestehen des Volksvereins im Oktober 1990 und die Verleihung der Ehrenbürgerschaft 1989 an den berühmten in Mönchengladbach geborenen Philosophen Hans Jonas. Die Stadt wird Heinz Feldhege ein ehrendes Andenken bewahren.

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  • Kinderbetreuung: Stadt erlässt die Hälfte der Elternbeiträge für Juli

    Kinderbetreuung: Stadt erlässt die Hälfte der Elternbeiträge für Juli

    Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine große Herausforderung und stellt insbesondere für Eltern von Klein- und Grundschulkindern eine besondere Belastung dar. Inzwischen hat sich der Städtetag mit dem Land NRW über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offenen Ganztagsschulen für den Zeitraum Februar bis Juli geeinigt: Zahlungspflichtigen Eltern sollen die Elternbeiträge für insgesamt zweieinhalb Monate erlassen werden.

    In Mönchengladbach wurden die Monate Mai und Juni 2021 bereits voll erstattet. Nun soll ihnen noch die Hälfte der Beiträge für den Monat Juli 2021 erlassen werden. Dies hat die Stadt Mönchengladbach im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen.

    “Wir freuen uns, dass wir die betroffenen Familien in unserer Stadt mit diesem weiteren Teilerlass der Elternbeiträge noch einmal finanziell entlasten können”, betonen Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Sozialdezernentin Dörte Schall.

    Die Eltern, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nicht selbst aktiv zu werden. Die Stadtkasse Mönchengladbach wird für den Monat Juli lediglich den halben Elternbeitrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen. Die Eltern, die ihre Elternbeiträge per Dauerauftrag oder manuell anweisen, werden gebeten lediglich den halben regulären Elternbeitrag für Juli zu überweisen. Entsprechende Anschreiben an die Eltern sind unterwegs.

    Sollte es im Einzelfall zur Zahlung des kompletten Monatsbeitrages gekommen sein, erfolgt die Rückerstattung seitens der Stadtkasse im Laufe der nächsten Wochen. Eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. Sollten darüber hinaus Fragen zur Zahlungsabwicklung bestehen, können sich betroffene Eltern per Mail an stadtkasse@moenchengladbach.de  wenden.

    Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bittet von Nachfragen über darüber hinaus gehende Erstattungen abzusehen.

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  • Helm-Projekt „Immer oben auf“ gewinnt Preis der Deutschen Verkehrswacht

    Helm-Projekt „Immer oben auf“ gewinnt Preis der Deutschen Verkehrswacht

    Tolle Überraschung für die städtische Kita “Villa Sonnenschein” in Hardt und die Verkehrswacht Mönchengladbach.

    Bei der Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht hat das Projekt “Immer oben auf” den “mobil und sicher”-Preis in Bronze gewonnen.
    Rund 100 Bewerbungen waren für den Wettbewerb eingegangen.

    Anke Schmitz, Beauftragte für Verkehrserziehung in der Kita, hat das Unfallpräventionsprojekt, das Kinder schon früh für das Tragen eines Fahrradhelms begeistern soll, gemeinsam mit Verkehrssicherheitsberater Kalle Ditges von der Mönchengladbacher Polizei ins Leben gerufen.

    In der Villa Sonnenschein gehört der Helm inzwischen zum Alltag: Jedes Kind hat seinen eigenen, passenden Fahrradhelm an der Helmgarderobe in der Kita. Für Kalle Ditges, der seit zwei Jahrzehnten als Verkehrssicherheitsberater in Kindergärten und Schulen unterwegs ist, wird hier der Grundstein dafür gelegt, den Fahrradhelm zum selbstverständlichen Lebensbegleiter für alle Altersstufen zu machen.

    “Damit das funktioniert, müssen auch die Erwachsenen als Vorbild mitziehen”, betont Mönchengladbachs Kinder- und Jugenddezernentin Dörte Schall. Gemeinsam mit Stefan Huppertz, dem neuen Vorsitzenden der Verkehrswacht Mönchengladbach freut sie sich, dass die Zusammenarbeit von Polizei, Verkehrswacht und Stadt durch die Auszeichnung gewürdigt wurde. Das Preisgeld von 550 Euro soll in das Projekt “Immer oben auf” fließen, an dem inzwischen auch weitere Kindertageseinrichtungen Interesse haben.

    Stadt und Verkehrswacht schmieden inzwischen schon an weiteren Plänen für die Unfallprävention im Vorschulbereich: Auf verschiedenen Ebenen werben sie derzeit für die Idee, auf einer Freifläche an der Villa Sonnenschein einen Verkehrskindergarten einzurichten.

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  • Lettow-Vorbeck-Straße soll „Am Rosengarten“ heißen

    Lettow-Vorbeck-Straße soll „Am Rosengarten“ heißen

    Die Straße soll nach dem Wunsch von Anwohner*innen umbenannt werden. Oberbürgermeister Heinrichs legt dem Rat Beschluss vor.

    In der Debatte um den Namensgeber der Lettow-Vorbeck-Straße geht es voran: Oberbürgermeister Felix Heinrichs wird dem Rat am 30. Juni eine Beschlussvorlage vorlegen, um die Lettow-Vorbeck-Straße unverzüglich umzubenennen. Sie soll wieder den ursprünglichen Namen “Am Rosengarten” erhalten:
    “Es geht jetzt darum, die langanhaltende Debatte zu einem Ende zu bringen. Nach Gesprächen mit Anwohner*innen der Straße hat mich jetzt ein Brief der Anwohnerschaft erreicht, der die Absicht zur Umbenennung unterstützt und den Namen ‚Am Rosengarten’ vorschlägt. Das begrüße ich sehr, denn es wird einmal mehr deutlich, dass die Menschen in der Stadt aktiver Teil der Veränderung sind. Als Politik und Verwaltung sind wir gut beraten, den Vorschlag der Anwohnerschaft aufzugreifen. Die Zeit ist reif für eine Entscheidung.”

    Die Debatte um den Namensgeber der Lettow-Vorbeck-Straße beschäftigt die Stadtgesellschaft in Mönchengladbach seit Jahren. Die Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama in den Jahren 1904 und 1905 in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwest, dem heutigen Namibia, führte zuletzt zur offiziellen Anerkennung als Völkermord. Der damalige Adjutant und spätere General Paul Emil von Lettow-Vorbeck war maßgeblich an diesem Genozid beteiligt. Das hat auch die Diskussionen in Mönchengladbach erneut beflügelt. Viele andere Städte wie beispielsweise Hannover und auch die Geburtsstadt von Lettow-Vorbeck, Saarlouis, haben den Straßennahmen bereits vor Jahren gestrichen. Für die Straße in Mönchengladbach ist der Name “Am Rosengarten” dabei nicht völlig neu. Die Straße hat diesen Namen schon bis 1935 getragen.

    In den letzten Monaten haben Politik und Verwaltung einen Prozess begonnen, um alle Straßennamen zu betrachten und belastete Straßennamen zu identifizieren. “Dieser Prozess ist wichtig und wird weitergehen. Der Konsens der Ratsfraktionen ist ein stabiles Fundament. Da der Fall bei der Lettow-Vorbeck-Straße allerdings klar ist und die Signale aus den Fraktionen eindeutig sind, sollten wir jetzt handeln”, so Heinrichs. Neben einer fachlichen Begleitung durch entsprechende Experten, die derzeit angefragt werden sowie dem politischen Verfahren, werden auch Bürgerinnen und Bürger weiter über die Prozesse informiert und eingebunden. Die Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße soll nun am 30. Juni vom Rat beschlossen werden.

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  • Schlichten statt Richten: Michael Moll ist der neue Schiedsmann für den Bezirk Nord/2

    Schlichten statt Richten: Michael Moll ist der neue Schiedsmann für den Bezirk Nord/2

    Wenn das Gespräch ins Stocken geraten ist, Nachbarn sich nur noch böse Blicke zuwerfen oder ein Streit sich hochzuschaukeln droht, ist Michael Moll bereit zu vermitteln.

    Der selbständige Versicherungskaufmann und Vater zweier Töchter ist der neue Schiedsmann im Bezirk Nord/2. Wenn es in den Stadtteilen Hardt, Hardter Wald, Venn, Waldhausen, Westend, Dahl oder Ohler Zwist und Streit gibt, will sich der 47-jährige für das gute Miteinander engagieren.

    Das Leitthema, das Michael Moll über seine ehrenamtliche Schiedstätigkeit stellt, ist die Stärkung und Harmonie der Gemeinschaft, damit ein friedvolles Zusammenleben gelingt. Durch seinen Beruf und durch sein Engagement in den Gremien der Schulpflegschaft und diverser Vereine hat er nicht nur Zuhören gelernt, sondern auch lösungsorientiertes Denken und Handeln. Moll möchte als Schiedsperson die Lebensqualität in seinem Stadtbezirk durch Schlichten verbessern und Menschen wieder miteinander ins Gespräch bringen, bevor eine Sache vor Gericht teuer und langwierig ausgetragen wird.

    Zu den Fällen, die bei Schiedsleuten landen, gehören Beleidigungen, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Sie nehmen dabei die Rolle als neutraler Vermittler ein. Sollte bei dem Verfahren eine Lösung gefunden werden, müssen die Fälle nicht weiter vor Gericht verhandelt werden. In einigen Fällen sind die Parteien dabei sogar verpflichtet, zunächst eine Schiedsperson aufzusuchen. Die Aufsicht über die Schiedsleute, die für fünf Jahre vom Rat der Stadt gewählt werden, hat das zuständige Amtsgericht.

    Eine Übersicht über alle Schiedsleute in Mönchengladbach findet man auch über folgenden Link: www.stadt.mg/schiedsamt

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  • Ab Freitag werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Ab Freitag werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Am Mittwoch, 9. Juni, liegt die Wocheninzidenz in Mönchengladbach den fünften Werktag in Folge unter 35.

    Damit gelten ab Freitag, 11. Juni, die Corona-Regeln der Inzidenzstufe 1 aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Weil auch landesweit die Inzidenz stabil unter 35 liegt, treten noch weitere Lockerungen in Kraft.

    Welche Regeln gelten ab Freitag, 11. Juni?

    Kontaktbeschränkungen
    Treffen sind mit Personen aus fünf Haushalten ohne Testung und Personenbegrenzung zulässig.
    Alternativ können bis zu 100 Personen verschiedener Haushalte unter Testpflicht im öffentlichen Raum zusammenkommen.

    Bildungsangebote
    Die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt bei ausreichender Belüftung.
    Für Schwimmkurse entfällt die Personenbegrenzung.
    Da auch landeweit die Inzidenzstufe 1 gilt, entfallen die Tests für Bildungsangebote in geschlossenen Räumen.

    Kultur
    Die Pflicht zur Terminvereinbarung in Kultureinrichtungen entfällt.
    Führungen können mit bis zu 20 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit durchgeführt werden.
    Kulturveranstaltung im Freien und in geschlossenen Räumen dürfen von bis zu 1000 Besuchern besucht werden. Bei kleineren Veranstaltungen bis 200 Personen entfällt die Testpflicht im Freien.
    Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb kann nun mit 50 Personen ohne und mit 30 (50 in besonders großen Räumen, wie Kirchen) Personen mit Gesang und Blasinstrumenten ausgeführt werden.
    Da auch landesweit Inzidenzstufe 1 gilt, können bei Veranstaltungen bis 1000 Zuschauern wahlweise das Erfordernis zur Einhaltung von Mindestabständen oder das Testerfordernis entfallen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind zulässig unter Testpflicht, Einhaltung des Mindestabstands und festen Sitzplätzen im Schachbrettmuster.

    Ab dem 1. September werden Musikfeste, Festivals und ähnliche Veranstaltungen möglich.

    Sport
    Kontaktsport kann mit bis zu 100 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen bei Rückverfolgbarkeit ausgeübt werden. Weil landesweit die Inzidenzstufe 1 erreicht, wird entfällt die Testpflicht.
    Auch hochintensives Ausdauertraining ist nun in geschlossenen Räumen möglich mit bis zu 15 Personen Einhaltung von Mindestabständen und ausreichender Belüftung.
    Die zulässige Zuschauerbegrenzung erhöht sich auf 1000 Personen, höchstens aber 1/3 der Gesamtkapazität. Die Testpflicht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen entfällt, weil auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt. Das Erfordernis zur besonderen Rückverfolgbarkeit sowie zur Einhaltung von Mindestabständen bleibt bestehen.

    Sportfeste werden ab 1. September 2021 möglich

    Freizeit
    Das Testerfordernis für den Freibadbesuch entfällt.
    Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist im Freien bis zu 100 Personen unter Testpflicht und einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. (Der Innenbereich ist erst frühestens ab dem 1. September 2021 neben anderen Voraussetzungen zulässig zu öffnen, wenn dann sowohl für das Land NRW als auch für MG die Inzidenzstufe 1 gilt.)

    Handel
    Die Sonderregelung für Einzelhandelsstellen über 800 qm entfällt. Es gilt die Personenbegrenzung von einer Person je 10 qm der Verkaufsfläche.
    Die Testpflicht bei Jahrmärkten und Spezialmärkten entfällt erst frühestens zum 1. September 2021.

    Dienstleistung
    Es ergeben sich keine Änderungen.

    Veranstaltungen
    Das Testerfordernis für Veranstaltungen im Freien entfällt.
    Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 1000 Personen unter Testpflicht und besonderer Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Private Veranstaltungen dürfen nun mit 250 Gästen im Freien ohne Testpflicht und bis zu 100 Gästen in Innenräumen unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit stattfinden, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich entfällt.
    Private Veranstaltungen in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Tragen von Masken sind hingegen mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, zulässig.
    Volksfeste, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen sind frühestens ab dem 1. September 2021 unter besonderen Auflagen möglich.

    Gastronomie
    Da ab Freitag auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt, entfällt die Testpflicht in der Innengastronomie.

    Beherbergung und Tourismus
    Die erneute Vorlage eines Negativnachweises entfällt bei mehrtägigen Aufenthalten und gemeinsamer Nutzung von Unterkünften.
    Touristische Busreisen unterliegen keiner Kapazitätsbegrenzung mehr, wenn alle Reisenden aus einer Stadt oder einem Kreis mit der Inzidenzstufe 1 kommen.
    Touristische Angebote im Freien (z.B. Stadtführungen) unterliegen keiner Testpflicht mehr.
    Allgemeine Abstands- und Hygiene- und Infektionsschutzrgeln Die Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter, zum Tragen von Masken und zur Beachtung der Hygienevorschriften bleiben bestehen. Wo negative Corona-Tests gefordert sind, dürfen diese nicht älter als 48 Stunden sein. Personen, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder die als Genesene gelten (positiver PCR Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt) sind negativ Getesteten gleichgestellt.

    Maskenpflicht im öffentlichen Raum
    Die Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach zum Tragen von Alltagsmasken in den Innenstädten wird mit Wirkung vom 11. Juni aufgehoben.
    Allerdings gelten weiterhin die in §5 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW festgelegten Regelungen. Danach gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften (auf den Wegen zum Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen). Maskenpflicht in der Personenbeförderung Für Nutzer*innen von Bussen, Bahnen oder Taxen gilt weiterhin die Verpflichtung, eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) zu tragen. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, die aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, müssen eine medizinische Maske anlegen.

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  • „Bitte stören“: Tag der offenen Gesellschaft in der Stadtbibliothek Mönchengladbach

    „Bitte stören“: Tag der offenen Gesellschaft in der Stadtbibliothek Mönchengladbach

    Die Stadtteilbibliothek Rheydt bietet in Kooperation mit Studierenden der Technischen Hochschule Köln ein interaktives Mitmach-Format zum Thema “Politisch partizipieren – aber wie?” vor Ort an. Dafür einfach vorbeikommen, informieren lassen, mitmachen!

    Möglich ist das am Samstag, 19. Juni von 11 bis 14 Uhr in der Stadtteilbibliothek Rheydt, Am Neumarkt 8.

    Außerdem weitet die Stadtbibliothek ihr Online-Angebot aus: Exklusiv kann man am Tag der offenen Gesellschaft “Lebendige Bücher” ausleihen. Als “Lebendige Bücher” stellen sich Personen der Organisationen Caritasverband Region Mönchengladbach e.V. sowie Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e. V. zur Verfügung. Sie können im Rahmen der Veranstaltung zu ihren Erfahrungen, ihren Berufsfeldern der Pflege und der sozialen Arbeit sowie ihren Projekten befragt werden. Spannend!

    Beginn dieses Angebots ist am selben Tag um 14 Uhr bis ca. 16 Uhr. Ab 13:30 ist alles für einen Technikcheck bereits offen. Für das Angebot wird die Plattform Zoom genutzt. Der Meetinglink & QR Code ist auf www.stadtbibliothek-mg.de und bei Social Media zu finden. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Gerät mit Lautsprecher und Mikrophon sowie eine Internetverbindung.
    Beide Veranstaltungen sind kostenlos.
    Mehr Informationen unter 02161 256345 und www.stadtbibliothek-mg.de

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  • Fördermittel für Hauptbahnhof Rheydt:  Deutsche Bahn erhält vom Land NRW rund 1,1 Millionen Euro

    Fördermittel für Hauptbahnhof Rheydt: Deutsche Bahn erhält vom Land NRW rund 1,1 Millionen Euro

    Die Stadt freut sich über die Zusage des Landes NRW, die Modernisierung des Hauptbahnhofs in Rheydt mit Fördermitteln zu unterstützen.

    “Mit dieser Zuwendung für die Deutsche Bahn wird die Bedeutung des Hauptbahnhofs in Rheydt für die Verkehrsinfrastruktur des Landes hervorgehoben. Die Fördersumme zeigt, dass der Hauptbahnhof auch langfristig für die Schieneninfrastruktur des Landes NRW eine wichtige Rolle spielt”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs, “und das passt auch gut zu der aktuell in Beratung befindlichen gemeinsamen Erklärung zum Schienenverkehr mit den Städten Willich, Viersen und dem Kreis Viersen. Wir kommen Stück für Stück in Sachen Schienenverkehr weiter voran.”

    Für die Modernisierung des Bahnhofes in Rheydt erhält die Deutsche Bahn vom Land NRW rund 1,1 Millionen Euro. Am Bahnhof wurden für die neuen RRX-Züge der Mittel- und Außenbahnsteig auf 220 Meter verlängert und ein Leitsystem für Menschen mit sensorischen Einschränkungen umgesetzt. Eine neue Bahnsteigausstattung wie Sitzbänke und ein verbesserter Wetterschutz erhöhen die Aufenthaltsqualität.

    Das Investment passt gut zu den städtischen Planungen, das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs bis 2023 umfangreich zu sanieren. “Wir freuen uns, dass neben der Investition der EWMG in das neue Empfangsgebäude nun auch die Bahnanlagen modernisiert werden”, betont Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der EWMG-Geschäftsführung. Die städtische Entwicklungsgesellschaft EWMG, die das Empfangsgebäude 2016 von der Deutschen Bahn AG erworben hat, wird dieses nach Plänen des Mönchengladbacher Architekturbüros Brings komplett neu errichten.
    Als Hauptmieter wird die Polizei mit ihrer Wache Rheydt einziehen.
    Außerdem sind Büro- und Handelsflächen im dreigeschossigen Gebäude mit Staffelgeschoss geplant.
    Ende 2021 wird das marode Empfangsgebäude zurückgebaut, mit dem Neubau soll im Frühjahr 2022 begonnen werden, sodass Fertigstellung und Bezug ab Ende 2023 erfolgen können.

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  • Fachbereich Bürgerservice bietet Sonderöffnungen vor den Sommerferien an

    Fachbereich Bürgerservice bietet Sonderöffnungen vor den Sommerferien an

    Am Freitag, 18. Juni (13:30 – 17 Uhr) und Samstag 3. Juli (10 bis 15 Uhr) können im Vitus-Center Ausweise abgeholt, Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen beantragt werden.

    Weil die Inzidenzwerte sinken und in vielen Regionen die Coronamaßnahmen gelockert werden, wächst der Wunsch, ins Ausland zu verreisen. Deshalb möchten viele Bürgerinnen und Bürger noch vor Beginn der Sommerferien bereits beantragte und von der Bundesdruckerei gelieferte Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) beim Bürgerservice abzuholen. Dies ist allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Deshalb bietet der Fachbereich Bürgerservice vor den Sommerferien zwei Sonderöffnungen in der Meldestelle Vitus-Center an der Goebenstraße 4 an. Hier können die von der Bundesdruckerei gelieferten Dokumente am Freitag, den 18. Juni, von 13:30 bis 17:30 Uhr und am Samstag, den 3. Juli, von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr abgeholt werden, unabhängig davon, in welcher der acht Meldestellen in MG sie beantragt worden sind. Beim Abholen sollte der alte Ausweis oder Reisepasse mitgebracht werden.
    Wer den Service nutzen möchte, kann dafür einen Termin unter der 02161 25 53128 vereinbaren.

    Bürger*innen, die wissen möchten, ob ihr beantragter Ausweis oder Reisepass bereits geliefert wurde, können dies unter folgender Webadresse erfahren:
    https://www.itk-rheinland.de/e01_antragsstatusausweis/?kunde=05116000
    Darüber hinaus können an den beiden Terminen auch Führungszeugnisse beantragt und Meldebescheinigungen ausgestellt werden.

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  • Ab dem 7. Juni werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Ab dem 7. Juni werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Am Samstag, 5. Juni, liegt die Wocheninzidenz in Mönchengladbach den fünften Werktag in Folge unter 50.
    Damit gelten ab Montag, 7. Juni, die Corona-Regeln der Inzidenzstufe 2 aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

    Hinweis: Die Wocheninzidenz liegt außerdem den 2. Werktag in Folge unter 35. Wenn sie an fünf Werktagen in Folge unter diesem Grenzwert bleibt, kann am übernächsten Tag Inzidenzstufe 1 in Kraft treten.

    Welche Regeln gelten ab Montag?

    Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind nun mit Personen aus drei Haushalten möglich.
    Darüber hinaus können sich 10 Personen beliebig vieler Haushalte mit negativem Testnachweis im öffentlichen Raum treffen.

     Bildungsangebote
    Bei festen Plätzen innerhalb von Bildungsangeboten ist die Unterschreitung des Mindestabstands zulässig.
    Musikalischer Unterricht in Innenräumen umfasst nun auch Gesang und das Spielen von Blasinstrumenten.
    Die Teilnehmerzahl im musikalischen Unterricht in geschlossen Räumen erhöht sich von 5 auf 10 Personen.
    Anfänger- und Kleinkinderschwimmkurse dürfen in Hallenbädern nun in einer Gruppenstärke von 20 und im Freibad von 30 Kindern durchgeführt werden.

    Kultur
    Beim Betrieb von Kultureinrichtungen entfällt die Terminbuchung. Bestehen bleibt die Verpflichtung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, zur Beachtung der sonstigen Regelungen der §§ 3- 8 der Coronaschutzverordnung und die Besucherbegrenzung in geschlossenen Räumen von einem*r Besucher*in je 20 qm der geöffneten Fläche.
    Führungen in Kultureinrichtungen werden zulässig für eine Teilnehmerzahl von 10 Personen unter sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
    In geschlossenen Räumen erhöht sich die zulässige Besucherzahl auf 500 Zuschauer*innen.
    Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb in geschlossenen Räumen darf nun auch Gesang und das Spielen von Blasinstrumenten umfassen.

    Sport
    Kontaktfreier Sport im Freien unterliegt keiner Personenbeschränkung mehr.
    Kontaktsport im Freien darf mit bis zu 25 Personen unter der Auflage der Testpflicht und der sichergestellten einfachen Rückverfolgbarkeit stattfinden.
    Der Sport in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios wird unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit möglich. Kontaktfrei besteht mit Ausnahme zur Einhaltung der Mindestabstände keine Personenbegrenzung. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling, anaerobes Schwellentraining) bleibt innen unzulässig.
    Der Kontaktsport in Innenräumen darf mit höchstens zwölf Personen ausgeführt werden.
    Gemeinschaftsräume und Umkleiden dürfen unter Wahrung des Mindestabstands und Einhaltung der Hygieneanforderungen wieder genutzt werden.

    Die zulässige Personenzahl für Zuschauer zu Sportveranstaltungen erhöht sich im Freien auf 1000 Personen, höchstens aber 1/3 der regulären Zuschauerkapazität, und 500 Personen in Innenbereichen. Im Freien ist kein Test erforderlich und es genügt die einfache Rückverfolgbarkeit. In geschlossenen Räumen ist ein Testnachweis notwendig und die besondere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. (Sitzplan)

    Freizeit- und Vergnügungsstätten
    Öffnen dürfen nun auch über die Sportbetätigung hinaus: Schwimm- und Spaßbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen. Es gilt Testpflicht sowie eine Kundenbegrenzung von einem*r Kunden*in je 7 qm der geöffneten Fläche. Die NEW hat als Betreiber der öffentlichen Bäder in Mönchengladbach weitere Informationen für Anfang nächster Woche angekündigt.
    Indoorspielplätze dürfen unter denselben Voraussetzungen zusätzlich zu einem vorgelegten Hygienekonzept betrieben und genutzt werden.
    Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen und das Automatenspiel in Spielbanken sind zulässig. Die Kundenzahl ist auf eine(n) Kunden*in pro 10 qm zu beschränken.
    Wenn auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 2 gilt, sind darüber hinaus der Betrieb von Freizeitparks und Spielbanken unter Testpflicht zulässig. In Freizeitparks erfolgt in geschlossenen Räumen eine Kundenbegrenzung von 1/20 qm.

    Handel
    Es gelten für alle Einzelhändler die Kundenbegrenzungen des privilegierten Einzelhandels (1 Person pro 10qm bis 800 qm Fläche und 1 Person pro 20 qm für die Fläche über 800 qm).
    Jahrmärkte und Spezialmärkte im Freien, also auch Trödelmärkte sind wieder zulässig. Wenn volksfestähnliche Elemente (Fahrgeschäfte, Karussells, Schießbuden etc.) enthalten sind, ist ein Test für Besucher erforderlich. Die Besucherzahl darf eine(n) Kunden*in je 7 qm der zugänglichen Fläche nicht überschreiten.

    Dienstleistungsgewerbe
    Es ergeben sich keine Änderungen.

    Freizeit- und Vergnügen
    Tagungen und Kongresse in geschlossenen Räumen sind mit 500 Personen mit Testnachweis und unter Einhaltung der Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Private Feiern, mit Ausnahme von Partys sind im Freien mit 100 und in geschlossenen Räumen mit 50 Gästen mit negativem Testnachweis und unter Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zulässig. Dabei ist der Mindestabstand mit Ausnahme vom Sitzplatz einzuhalten, sofern ein fester Sitzplan besteht.

    Gastronomie
    Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt.
    Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist unter Test-, Sitz-/Stehplatz- und Maskenpflicht mit Ausnahme des Sitzplatzes, unter Wahrung der Mindestabstände und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zulässig.

    Beherbergung
    Es erfolgt die Öffnung von Campingplätzen und Übernachtungsangebote in Zelten werden zulässig.
    In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Einrichtungen ist die volle gastronomische Versorgung unter den Maßgaben der Gastronomie zulässig anzubieten und zu nutzen.
    Die zulässige Teilnehmerzahl bei Stadtführungen erhöht sich auf 20 Personen.

    Allgemeine Abstands- und Hygiene- und Infektionsschutzrgeln
    Die Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter, zum Tragen von Masken und zur Beachtung der Hygienevorschriften bleiben bestehen. Wo negative Corona-Tests gefordert sind, dürfen diese nicht älter als 48 Stunden sein. Personen, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder die als Genesene gelten (positiver PCR Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt) sind negativ Getesteten gleichgestellt.

    Maskenpflicht in den Innenstädten
    Das Tragen von Alltagsmasken ist im öffentlichen Raum der Innenstädte von Mönchengladbach und Rheydt weiter Pflicht. Die Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach wurde zuletzt am 31. Mai verlängert und gilt zunächst bis zum 25. Juni.
    Danach müssen die Masken montags bis donnerstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie von Freitag, 6 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, getragen werden.

    Maskenpflicht in der Personenbeförderung
    Für Nutzer*innen von Bussen, Bahnen oder Taxen gilt weiterhin die Verpflichtung, eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) zu tragen.
    Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, die aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, müssen eine medizinische Maske anlegen.

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