Autor: PMG

  • Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl beschlossen

    Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl beschlossen

    Der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl hat gestern (30. Juli) in öffentlicher Sitzung einstimmig nach Vorprüfung der Verwaltung folgende Wahlvorschläge für die Bundestagswahl zugelassen: 

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Kathrin Henneberger
    Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Marcel Rommerskirchen
    Freie Demokratische Partei (FDP), Peter König
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Gülistan Yüksel
    Freie Wähler (FREIE WÄHLER), Annette Schrader-Schoutz
    Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Dr. Günter Krings
    Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis), Mona Aranea Guillén (Informationen zu Frau Guillén)
    Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), Maximilian Bergmann
    Alternative für Deutschland (AFD), Peter Müller 

    Weil trotz Nachforderung die benötigten Wahlunterlagen des Wahlvorschlags der Partei Deutsche Konservative bis zum Ende der Frist nicht vollständig vorlagen, wurde dieser Wahlvorschlag einstimmig zurückgewiesen.
    Gegen die Zurückweisung kann binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung Beschwerde eingelegt werden.

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  • Impfzentrum passt Öffnungszeiten an sinkenden Bedarf an

    Impfzentrum passt Öffnungszeiten an sinkenden Bedarf an

    Seit dem 1. März hat das Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) im Zweischichtbetrieb täglich von 8 bis 20 Uhr auf bis zu 7 Impfstraßen geöffnet.

    Inzwischen ebbt landesweit der Bedarf nach Impfterminen ab, was auch im Impfzentrum Mönchengladbach spürbar ist. Um den Personaleinsatz und die Abläufe im Impfzentrum dem Terminaufkommen anzupassen, werden die Öffnungszeiten in den nächsten Wochen nach den Vorgaben des Landes NRW schrittweise reduziert:

    Am Montag, 2. August und Dienstag, 3. August, ist das Impfzentrum geschlossen.

    Am Mittwoch, 4. August, öffnet das Impfzentrum erst ab 14 Uhr.

    Ab Donnerstag, 5. August wird der Zweischichtbetrieb 8 bis 20 Uhr wieder aufgenommen.

    Voraussichtlich ab dem 25. August wechselt das Impfzentrum in den Einschichtbetrieb und ist dann täglich von 14 bis 20 Uhr geöffnet.

    Ab Ende August soll das Impfzentrum dann nur noch an fünf Tagen die Woche mittwochs bis sonntags geöffnet sein.

    Nach den Ankündigungen des Landes NRW erfolgt die letzte Zweitimpfung am 30. September. Dann soll das Impfzentrum den Betrieb einstellen.

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  • ERSTER SONNTAG – FAMILIENTAG mit kostenfreiem Eintritt und offener Malklasse im Museum Abteiberg

    ERSTER SONNTAG – FAMILIENTAG mit kostenfreiem Eintritt und offener Malklasse im Museum Abteiberg

    Aktuell steht das Ausstellungsprojekt INSTITUTIONSKRITIK: DAS MUSEUM ALS ORT DER PERMANENTEN KONFERENZ (J.B.) mit zwei parallelen Ausstellungen, dem Werkstattbericht SAMMLUNG/ARCHIV ANDERSCH und PORTRAITS von Ghislane Leung (*1980) im Mittelpunkt.

    Das Museum bietet ab 11.30 Uhr stündlich Führungen und Kunstgespräche auch zu Themen der Sammlung an.

    Für Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren dreht sich in der Malklasse alles um die Farbe Blau und um 13.30 Uhr gibt es eine Führung speziell für Kinder.

    Der Eintritt ist – wie für alle Angebote am ERSTEN SONNTAG – frei.
    Der ERSTE SONNTAG am Abteiberg wird ermöglicht durch die Stadtsparkasse Mönchengladbach.
    Die Teilnehmerzahl bei den Führungen ist begrenzt, um Anmeldung an der Kasse wird gebeten.

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  • Start ins Kitajahr: 4.156 Kinder erhalten erstmals einen Betreuungsplatz

    Start ins Kitajahr: 4.156 Kinder erhalten erstmals einen Betreuungsplatz

    Am 1. August startet das neue Kindergartenjahr 2021/2022. Dann erhalten insgesamt 4.156 Kinder einen Betreuungsplatz in Kita oder Tagespflege.

    Mit dem Wechsel von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule können jedes Jahr freiwerdende Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen neu vergeben werden. Durch diese frei werdenden Betreuungsplätze werden im August insgesamt 2.500 Kinder in Mönchengladbach erstmals in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen oder erstmalig einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson erhalten.

    Durch die Fertigstellung von 15 neuen Kindertageseinrichtungen und 2 Großtagespflegestellen im laufenden Kindergartenjahr, konnten bereits 332 Kinder unter drei Jahre und 470 Kinder über drei Jahre aufgenommen werden. 

    Nach derzeitigem Baufortschritt werden im Kindergartenjahr 2021/2022 weitere 15 Kindergartenneubauten den Betrieb aufnehmen. An diesen Standorten werden die neuen Plätze entstehen: Iltisweg, Vossenbäumchen (Anbau), Tomper Feld, Steinmetzstraße, Spielkaulenweg, Schwogenstraße, Gathersweg, Fahres (Anbau), Schwalmstraße, Wiedemannstraße, Ritterstraße, Pongser Straße, Botzkuhlenweg, Boricher Straße und Konrad-Bäumer-Straße. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme dieser Neubauten können weitere 342 Kinder unter drei Jahre und 512 Kinder über drei Jahre erstmalig einen Betreuungsplatz erhalten.  Insgesamt werurden durch Neubauten 1.656 neue Betreuungsplätze geschaffen. Zusammen mit den 2.500 Betreuungsplätzen, die durch den Wechsel in die Schule frei werden, erhalten somit insgesamt 4.156 Kinder im Vorschulalter einen Betreuungsplatz.

    “Auch in den Folgejahren werden regelmäßig weitere Kita-Neubauten entstehen, da wir zusammen mit allen zu beteiligenden Fachbereichen und Gesellschaften der Stadt Mönchengladbach in einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe zur Kitaoffensive jede Baumaßnahme intensiv besprechen und auch Lösungen für die zeitnahe Umsetzung finden” so Klaus Röttgen, Fachbereichsleiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie.  

    Auch Sozialdezernentin Dörte Schall ist begeistert: “Dies ist eine tolle Leistung, die durch den hohen Einsatz des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umgesetzt wurde. Wir haben eine rasante Beschleunigung bei der Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten erreicht und werden diesen Kurs auch in den nächsten Jahren beibehalten. Denn wir stellen auch fest, dass Eltern immer früher einen Betreuungsplatz für ihr Kind anfragen.”  

    Mit der Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung werden die meisten der insgesamt 4.156 Kinder erstmalig in ihrem Leben regelmäßig den für sie gewohnten Rahmen zu Hause verlassen, um eine andere Welt voller neuer Erfahrungen, Lerninhalte und sozialer Kontakt kennenzulernen. Für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen bedeutet der Beginn des Kindergartenjahres immer eine Zeit voller Eingewöhnungen und Wiedersehensfreude. Jedes Jahr aufs Neue begleiten die Fachkräfte die Kinder dabei eine Gruppe zu werden.   Für die neuen Kinder ist die Eingewöhnungszeit besonders wichtig. Gut ankommen, sich sicher und geborgen fühlen, nur so kann das Kind offen sein, um Neues zu lernen und zu entdecken. Für die bisherigen Kinder, die vielleicht gerade aus ihrem Sommerurlaub zurückkommen und für die Vorschulkinder, für die nun das letzte Kindergartenjahr anbricht, setzt sich ein spannender Prozess fort. Es gestaltet sich jedes Jahr neu, wie aus diesen Kindern eine Gruppe wird, neue Freundschaften entstehen und neue Erziehungspartnerschaften mit den Eltern geknüpft werden.

    Besondere Herausforderungen bestehen in diesem Jahr auch wieder aufgrund von COVID-19. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Kinder, die Eltern und auch das pädagogische Personal gemeinsam diese Zeit sehr gut meistern. Schon seit dem 7. Juni gilt für die Kindertagesbetreuung wieder der Regelbetrieb. Diese Öffnung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Es kann aber wieder zu Einschränkungen kommen, lokal oder auch landesweit, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erfordert. Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung, das heißt, auch in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Jedes Kindergartenjahr ist geprägt durch Feste und Rituale. Die Einrichtungsleitungen und pädagogischen Fachkräfte gestalten gemeinsam die verschiedenen Aktionen mit Eltern und Kindern. In diesem Jahr ist noch ungewiss, was möglich ist unter Corona-Bedingungen. “Mit der Fortsetzung unserer PCR-Lolli-Reihentestungen, auch im neuen Kindergartenjahr, setzen wir weiterhin auf die größtmögliche Sicherheit Infektionen bei den Kindern und dem Personal so früh wie möglich herauszufinden. Die Mitarbeiter*innen in der Kindertagesbetreuung tuen alles was möglich ist, um für die Kinder und Eltern wieder ein wunderschönes und ereignisreiches Kindergartenjahr zu gestalten”, so Klaus Röttgen. 

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  • Das Landesgesundheitsministerium teilt mit: “Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

    Das Landesgesundheitsministerium teilt mit: “Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

    – Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

    Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

    – Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
    – In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
    – Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
    – Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.”

    Gesonderte Mitteilung der Stadt Mönchengladbach:

    Die Stadt Mönchengladbach verzeichnete am Freitag, den 23. Juli, erstmals wieder eine Wocheninzidenz, die über dem Grenzwert von 10 lag. Eine Zuordnung des Stadtgebietes zur Inzidenzstufe 1 erfolgt durch das Land NRW nach geltender Rechtslage dann, wenn dieser Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde für den übernächsten darauf folgenden Tag – frühestens also am Sonntag, den 1. August.

    Allerdings sind zahlreiche Lockerungen, die in den Städten und Kreisen gelten, an die landesweite Inzidenz geknüpft, die bereits länger über 10 liegt. Deshalb hat das Land NRW ab Montag, 26. Juli eine Reihe von Schutzmaßnahmen landesweit wieder in Kraft gesetzt.

    Das hat zum Beispiel zur Folge, dass die Pflicht zum Tragen von mindestens OP-Masken in Innenbereichen wieder gilt. Auch Clubs und Diskotheken müssen ihren Betrieb im Innenbereich wieder einstellen. Verschärft werden auch die Regeln für die Innenräume der Gastronomie (Abstand, Sitz-/Stehplatzpflicht, Rückverfolgbarkeit und Maskenpflicht in Innenräumen und bei Kundenkontakt).

    Hier eine Übersicht der Änderungen:

    Was ändert sich (und was ändert sich nicht), wenn in Mönchengladbach die Inzidenzstufe 0 gilt, jedoch für NRW die Inzidenzstufe 1?

    Kontaktbeschränkungen (keine Änderung)

    Die Einhaltung des Mindestabstandes ist weiterhin nur eine Empfehlung. Es gelten keine auf Personen oder Haushalte begrenzten Kontaktbeschränkungen mehr.

    Maskenpflicht

    Die Pflicht zum Tragen von Masken gilt wieder in allen Innenbereichen.

    Coronatests (keine Änderung)

    Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktagen hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis (Bürgertestung oder Einrichtungstestung nach § 3 und §§ 5 ff. der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung) vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung durchführen. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Dies gilt nicht für Beschäftigte, die vollständig immunisiert sind.

    Soweit nach den Regelungen der Coronaschutzverordnung die Maskenpflicht für Selbständige und Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden nur mit Negativtestnachweis entfällt, kann der Nachweis nicht nur durch einen Negativtestnachweis (Bürgertestung, beaufsichtigte Beschäftigtentestung, Einrichtungstestung), sondern auch durch einen dokumentierten Selbsttest erfolgen. Hierbei ist das Testkit eindeutig bei der Durchführung des Tests mit Name und Datum zu versehen und für 48 Stunden aufzubewahren.

    Bei noch verbleibender Testpflicht gilt diese weiterhin nicht für immunisierte und genesene Personen sowie für Kinder bis zum Schuleintritt.

    Rückverfolgbarkeit (keine Änderung)

    Die Anforderungen zur besonderen Rückverfolgbarkeit entfallen. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist nur noch sicherzustellen bei: Beherbergungsangeboten, Fahrunterricht, in Kursen und Klassengemeinschaften und bei anderen Bildungsangeboten nach § 11 der Coronaschutzverordnung.

    Außerschulische Bildungsangebote

    Alle Beschränkungen, mit Ausnahme der Rückverfolgbarkeit, die weiterhin immer zu gewährleisten ist, entfallen nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen.

    Insbesondere wird bei einer Durchführung mit mehr als 500 Personen wieder ein Negativ-, Impf-, oder Genesenennachweis für Bildungsangebote in geschlossenen Räumen erforderlich.

    Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (keine Änderung)

    Die Beschränkungen entfallen mit Ausnahme einer einmaligen Testpflicht zu Beginn der Ferienangebote einer Testpflicht zu Beginn und am Ende von Kinder- und Jugendreisen.

    Kultur

    Alle Beschränkungen entfallen nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen und unter der Beschränkung, dass wahlweise auf die in Inzidenzstufe 1 geltende Abstands- und Maskenpflicht sowie Personenbegrenzung oder das Testerfordernis verzichtet werden kann. Bei mehr als 5000 Teilnehmenden ist ein Konzept erforderlich, das ein Testerfordernis vorsieht.

    Bei 501 – 1000 Teilnehmern sind wahlweise wieder Mindestabstand einzuhalten oder ein Negativ-, Impf-, oder Genesenennachweis einzuholen.

    Bei 1001 – 5000 Personen sind Nachweise und Abstände sicherzustellen, wobei für die Abstände ein Schachbrettmuster ausreicht.

    Immunisierte Personen werden in die Personenbegrenzung einbezogen.

    Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen zulässig. Darüber hinaus würde die Beschränkung des § 13 Abs. 4 Nr. 7 der Coronaschutzverordnung wieder greifen. Eine Durchführung vor dem 27.08.2021 ist dann nicht möglich.

    Sport

    Die Beschränkungen entfallen ebenfalls nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen mit der Maßgabe, dass entweder auf die für die Inzidenzstufe 1 noch geltenden Masken- und Abstandsregelungen sowie Personenbegrenzungen vollständig verzichtet werden kann oder auf das für die Inzidenzstufe 1 noch geltende Erfordernis eines Negativtestnachweises.

    Davon abweichend sind Veranstaltungen auf und in Sportanlagen mit mehr als 5 000 Zuschauerinnen und Zuschauern (einschließlich immunisierter Personen) nur mit Negativtestnachweis und einem von der zuständigen Behörde genehmigten Hygienekonzept zulässig, das eine Begrenzung auf bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer, höchstens aber die Hälfte der regulären Zuschauerkapazität, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung und so weiter vorsehen muss.

    Freizeit

    Die Beschränkungen für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen gelten wieder, so dass der Betrieb innen erst wieder ab dem 27.08.21 oder bei Wiedereinstufung des Landes NRW in Inzidenzstufe 0 zulässig ist.

    Handel

    Es gelten wieder die Beschränkungen von einem Kunden / einer Kundin je 10 qm der Verkaufsfläche. Jahrmärkte und Spezialmärkte, die Unterhaltungselemente enthalten, dürfen vor dem 27.08.2021 nicht mehr auf einen Test verzichten.

    Dienstleistung

    Es gilt wieder eine Maskenpflicht für den Kunden in Innenbereichen.

    Veranstaltungen

    Für private Partys und sonstige Veranstaltungen (§ 18 Abs. 4 Nr. 4 a) mit mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) gilt weiterhin die Testpflicht für nicht immunisierte oder genesene Personen.

    Ohne solche Negativtestnachweise bleiben für private Partys und sonstige Veranstaltungen die Abstands- und Maskenpflichten entgegen § 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 9 bestehen.

    Die Beschränkungen für Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen und ähnlichem), Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen gelten wieder. Diese sind in Folge dessen erst wieder ab dem 27.08.21 oder bei Wiedereinstufung des Landes NRW in Inzidenzstufe 0 zulässig. Dies gilt jedoch nur, wenn auch sämtliche teilnehmenden Personen über einen Negativtestnachweis verfügen.

    Gastronomie

    Die Beschränkungen (Abstand, Sitz-/Stehplatzpflicht, Rückverfolgbarkeit und Maskenpflicht in Innenräumen und bei Kundenkontakt) gelten wieder. Alternativ zur Abstandspflicht genügt eine entsprechende bauliche Abtrennung.

    Beherbergung (keine Änderung)

    Die Beschränkungen entfallen vollständig, wobei die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kreis beziehungsweise einer anderen kreisfreien Stadt nur dann entfällt, wenn dort bei Reiseantritt die 7-Tage-Inzidenz nachweislich bei höchstens 10 lag.

    Für touristische Busreisen ist nicht auf die Inzidenzstufe des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, sondern auf die Inzidenzstufe des Landes abzustellen, wenn die Angebote Kreis- oder Stadtgrenzen überschreiten.

    — Für Rückfragen von Gastronomen, Gewerbetreibenden, Veranstaltern und Privatleuten zu den Regelungen der Coronaschutzverordnung steht die Stabsstelle Corona des Ordnungsamtes per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de zur Verfügung. Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist wieder ab Montag, 8 bis 16 Uhr, unter der Rufnummer 02161 25 54321 erreichbar

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  • Impfen vor Ort: Mobile Angebote auch in der kommenden Woche

    Impfen vor Ort: Mobile Angebote auch in der kommenden Woche

    Impfaktionen an der Hochschule Niederrhein und beim Wohnkaufhaus Schaffrath / Leitende Impfärzte appellieren an Erwachsene und Jugendliche, sich impfen zu lassen

    Stadtverwaltung und Kassenärztliche Vereinigung bieten auch in der kommenden Woche wieder Impftermine in den Stadtteilen an. Die mobilen Impfteams sind
    – am Mittwoch, 28. Juli, von 11 bis 18 Uhr in der Hochschule Niederrhein, (Fachbereich Ökotrophologie) Gebäude O, Raum E 06 und E 07, Rheydter Straße 277
    – und am Freitag, 30. Juli, 11 bis 19 Uhr am Wohnkaufhaus Schaffrath, Theodor-Heuss-Straße 99, vor Ort. Das Möbelhaus Schaffrath bietet zur Impfkampagne auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang Kaffee, Kuchen und eine Verlosung an.

    Bei den mobilen Impfaktionen können sich alle Personen ab 16 Jahren ohne Terminreservierung impfen lassen. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna. Alleine von Mittwoch bis Samstag haben sich mehr als 600 Personen bei den Vor-Ort-Terminen impfen lassen.

    Auch im Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) können sich täglich von 8 bis 20 Uhr alle Personen ab 16 Jahren ohne Terminreservierung impfen lassen. Auch hier werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna eingesetzt.

    Mittwochs und donnerstags: Impfung für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren

    Zusätzlich bietet das Impfzentrum Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahre immer mittwochs und donnerstags von 14 bis 20 Uhr die Impfung durch Kinderärzte mit dem Impfstoff von Biontech an. Die Impfung erfolgt nach ausführlicher medizinischer Beratung und Aufklärung der Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten. Für die Impfung der Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten ihre Einwilligung geben.

    Leitende Impfärzte appellieren an Jugendliche und Erwachsene sich impfen zu lassen

    Die leitenden Impfärzte des Impfzentrums haben sich mit einem Appell an alle Jugendlichen und Erwachsenen gewandt. Sie bitten die Mönchengladbacher:innen eindringlich, die Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen Covid19 wahrzunehmen. Hier die Erklärung der Ärztinnen und Ärzte im Wortlaut:

    “Bitte lassen Sie sich impfen!

    Liebe Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher,
    Im Herbst rollt auf uns die vierte Welle an Corona Infektionen zu: Es wird die Infektion mit der Delta Variante sein. Zu befürchten sind erneut Kindergarten- und Schulschließungen. Die einzige Möglichkeit das zu verhindern sind die Impfungen gegen Corona. Da der Impfstoff zurzeit nicht für Kinder zugelassen ist, können sie sich nicht impfen lassen. Deshalb appellieren die leitenden Impfärzte dieser Stadt an alle Erwachsenen und Jugendlichen sich impfen zu lassen. Versuchen Sie Ihre Bekannten und Verwandten zu motivieren, ebenfalls zum Impfen zu gehen. Wir Leitenden Impfärzte (eine oder einer ist stets im Impfzentrum, Am Nordpark 260, im Dienst) stehen gerne für Fragen zur Verfügung.”

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  • NRW-Soforthilfen für Betroffene des Unwetters – Anträge können an die Stadt gerichtet werden

    NRW-Soforthilfen für Betroffene des Unwetters – Anträge können an die Stadt gerichtet werden

    Die Landesregierung stellt über die Kommunen unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe und Landwirte bereit. Diese gilt auch für Gebiete, die nicht unmittelbar zum direkten Katastrophengebiet zählen, in denen aber auch Schäden durch das Unwetter beklagt werden mussten.

    Die Stadt Mönchengladbach stellt daher entsprechende Antragsformulare zum Downloaden auf www.stadt.mg/soforthilfe zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare können dann zur weiteren Abwicklung per E-Mail an soforthilfe@moenchengladbach.de oder per Post an Stadt Mönchengladbach, Dez.III, 41050 Mönchengladbach gesendet werden. Eine Auszahlung erfolgt ab Anfang nächster Woche. Für Rückfragen steht das Bürgertelefon unter der Rufnummer 02161- 25 54321 zur Verfügung.
    Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende Gruppen bereitgestellt: Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

    Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die einen Schaden von mindestens 5.000 Euro aufweisen können, der nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

    Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe Auch betroffene Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft), Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige, die einen unmittelbaren Schaden an ihren Betriebsstätten erlitten haben, können die Soforthilfe beantragen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.

    Nicht gefördert werden öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, die vor dem 14.07.2021 Insolvenz angemeldet haben, es sei denn die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter bestätigt eine positive Fortführungsprognose. Gleiches gilt für sonstige Hindernisgründe, die einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit entgegenstehen (z.B. gewerbeaufsichtsrechtliche Maßnahmen) oder die Entscheidung, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen.

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  • Tag der Mobilität – wer macht mit?

    Tag der Mobilität – wer macht mit?

    Auch die PARKing Week wird wieder zur Mobilitätswoche angeboten

    Wie sieht die Mobilität der Zukunft aus und welche umweltfreundliche Konzepte gibt es?
    Am Tag der Mobilität am Sonntag, 19. September, wird die gesperrte Bismarckstraße von 12 bis 17 Uhr wieder zur Erlebnisfläche für alle Interessierten, die mehr zum Thema “Nachhaltige Mobilität” erfahren wollen. 
    Der Tag der Mobilität ist einer der Höhepunkte der Europäischen Mobilitätswoche (EMW), die wie in den vergangenen Jahren wieder vom 16 bis 22. September ein buntes Programm in Mönchengladbach bieten wird.

    Im Frühjahr hatte die EU das Mönchengladbacher Programm europaweit mit dem EMW Mobility Award ausgezeichnet. Das Programm zum Mobilitätsfest auf der Bismarckstraße wird zurzeit geplant.
    Vereine, Initiativen, Organisationen und auch Unternehmen, die sich im Bereich der umweltfreundlichen Mobilität engagieren, können als Aussteller ein Teil der Erfolgsgeschichte werden.
    Die Stadt Mönchengladbach wird sich mit ihrem Mobilitätsmanagement ebenfalls präsentieren.

    Weitere Informationen und Kontaktdaten gibt es im Internet unter www.tagdermobilitaet.de.
    Im Rahmen der EMW wird auch die PARKing Week wieder angeboten. Schon im Vorjahr wurden Parkflächen stadtweit genutzt, um aufzuzeigen, welche Potenziale der öffentliche Raum bietet. Viele Teilnehmer*innen hatten ihre Parkräume vor ihrem Haus mit Hilfe von Rollrasen, Pflanzen, Teppichen, Tischen und Stühlen in eine Wohlfühl-Oase verwandelt und Räume mit Verweilqualität geschaffen.
    Wer in diesem Jahr mitmachen möchte, kann die Stabsstelle Mobilitätsmanagement kontaktieren.
    Die städtische Mobilitätsbeauftragte Caprice Mathar unterstützt mit ihrem Team bei organisatorischen Fragen und bei den erforderlichen Genehmigungen.
    Interessierte können sich bis zum 15. August unter Telefon 02161/25 8040 oder per Mail an mobil@moenchengladbach.de melden.
    Eindrücke der vergangenen EMW und ggf. mehr Anregungen gibt es unter stadt.mg/mobil.

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  • Gutachter*innen standen dem Rat in nicht-öffentlicher Sitzung Rede und Antwort – Ergebnis: Öffentlichkeit gibt es nicht

    Gutachter*innen standen dem Rat in nicht-öffentlicher Sitzung Rede und Antwort – Ergebnis: Öffentlichkeit gibt es nicht

    Nachdem das Rechtsgutachten einer externen Rechtsanwaltskanzlei zur Frage der materiell-rechtlichen Zulässigkeit der Beteiligung an der share2drive GmbH durch die NEW AG und zur Frage von Haftungsansprüchen dem Rat der Stadt Mönchengladbach in seiner Sitzung am 19. Mai im nicht-öffentlichen Teil zur Kenntnis gegeben und das Ergebnis des Gutachtens darüber hinaus öffentlich bekannt gemacht wurde, hatte der Rat darum gebeten ergänzend zu prüfen, inwieweit eine Veröffentlichung des Rechtsgutachtens oder zumindest wesentlicher Teile davon möglich sei.

    Sowohl zu dem grundlegenden Rechtsgutachten als auch zu der eigens zur Frage der Veröffentlichung von der Rechtsanwaltskanzlei angefertigten ergänzenden Stellungnahme, die den Ratsmitgliedern im nicht-öffentlichen Teil der letzten Ratssitzung am 30. Juni zur Kenntnis gegeben wurde, standen die Gutachter*innen in diesem Teil der Sitzung dem Rat für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, die beiden Expertisen mit der Rechtsanwaltskanzlei zu beraten, machte der Rat umfassend Gebrauch. Dabei wurde im Ergebnis noch einmal eindeutig seitens der Gutachter*innen festgestellt, dass die Beteiligung bezogen auf die Unternehmenstätigkeit der Entwicklung des Elektrofahrzeuges SVEN als materiell-rechtlich zulässig, bezogen auf den Gesellschaftszweck der Produktion hingegen als unzulässige mittelbare wirtschaftliche Betätigung der Stadt Mönchengladbach zu bewerten sei.

    Haftungsbegründende Sorgfaltspflichtverstöße könnten den Beteiligten nicht vorgeworfen werden. Hinsichtlich der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens führte die Kanzlei aus, dass sowohl Geschäftsgeheimnisse der NEW AG als auch schutzwürdige Interessen einzelner Personen einer vollständigen Veröffentlichung des Gutachtens entgegenstünden. Dem kann nach Ansicht der verantwortlichen Gutachterin auch nicht durch die Einholung von Einwilligungen oder durch Schwärzungen abgeholfen werden. Insoweit sei zweifelhaft, ob die Sinnhaftigkeit des Gutachtens nach umfassender Schwärzung erhalten bleibe. Weitere Beschlüsse wurden daher in der Ratssitzung nicht gefasst.

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  • Dialogformat mit Oberbürgermeister Felix Heinrichs findet am 15. Juli in Giesenkirchen Fortsetzung

    Dialogformat mit Oberbürgermeister Felix Heinrichs findet am 15. Juli in Giesenkirchen Fortsetzung

    Nach dem gelungenen Auftakt zum Format “OB vor Ort” in der Reihe “Im Dialog mit dem Oberbürgermeister”, das gestern auf dem Rheydter Wochenmarkt an den Start ging, setzt Felix Heinrichs die Reihe in der kommenden Woche fort und kommt am Donnerstag, 15. Juli von 9 bis 11 Uhr auf dem Markt Giesenkirchen mit den Bürger*innen ins Gespräch.

    Am Tag darauf, Freitag, 16. Juli, ist der OB dann von 15.30 bis 17.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Rheindahlen vor Ort unterwegs. Dass die Bürger*innen Gesprächsbedarf haben, zeigte sich gestern auf dem Rheydter Wochenmarkt, auf dem Oberbürgermeister Felix Heinrichs mit dem zur Dialogplattform umgebauten “Raumwunder” des Mönchengladbachers Norbert Krause vor dem Rathaus präsent war.

    Zwei Stunden beantwortete der OB die Fragen zahlreicher Bürger*innen, die das Gesprächsangebot lobten und auch für ihre Anliegen nutzten.
    Die Bandbreite der Themen war dabei breit gefächert und reichte von der Leerstandsproblematik in der Rheydter City über die Verkehrssituation mit Anwohnerparken, Tempo-30-Zonen und Einbahnstraßenregelung bis zur Baustellensituation, die mit dem geplanten Um- und Neubau des Rheydter Rathauses zukünftig ansteht.

    Viele Anregungen und Anfragen wurden bei dieser Veranstaltung von der städtischen Abteilung Bürgerdialog der Stabsstelle Presse und Kommunikation aufgenommen und sollen nun im Weiteren zur Beantwortung an die Bürger*innen weiterverfolgt werden “Ich freue mich, dass das Angebot von so vielen Menschen angenommen wurde. Mir ist es sehr wichtig, mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, wo der Schuh drückt und was gut läuft in der Stadt”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs. “Mönchengladbach lebt vom Miteinander und einem konstruktiven Dialog mit den Menschen”, ergänzt er.

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  • Neue Corona-Schutzverordnung tritt ab morgen, 9. Juli, in Kraft

    Neue Corona-Schutzverordnung tritt ab morgen, 9. Juli, in Kraft

    Angesichts der niedrigen Corona-Zahlen tritt ab morgen, 9. Juli, eine neue Corona-Schutzverordnung in Mönchengladbach mit weitreichenden Lockerungen in Kraft.

    Dabei wird die neue “Inzidenzstufe 0” eingeführt, die in Kreisen und kreisfreien Städten gilt, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen.
    Eine Zuordnung zur Inzidenzstufe 1 erfolgt erst wieder, wenn der Grenzwert von 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Die neue Stufe beinhaltet gleichzeitig die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
    Da die Inzidenz in Mönchengladbach seit 16 Tagen unter dem Wert von zehn liegt (Stand heute: 4,2), gelten folgende Lockerungen ab morgen auch hier:

    Kontaktbeschränkungen
    Keine Beschränkungen
    Mindestabstände als Empfehlung

    Außerschulische Bildung
    Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10.

    Kinder- und Jugendarbeit
    Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots.
    Ansonsten keine Einschränkungen mehr.

    Kultur
    Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen; bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.
    Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske).
    Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig.

    Sport
    Sportausübung ohne Beschränkungen.
    Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
    Bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10. Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

    Freizeit
    Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben bei max. 500 Teilnehmenden an einer Veranstaltung bzw. max. 2 000 Besuchern einer Einrichtung pro Tag.
    Keine Beschränkungen, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10.
    Dann auch Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.

    Einzelhandel
    Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen, wenn auch Landesinzidenz 0-10.
    Maskenpflicht bleibt bestehen

    Private Veranstaltungen
    Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen.
    Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.

    Partys
    Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.

    Große Festveranstaltungen:
    Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)

    Gastronomie
    Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen;
    Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske.

    Beherbergung/ Tourismus:
    Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.

    Testpflicht für Arbeitnehmer
    Bei Abwesenheit von mindestens 5 Tagen muss am ersten Tag am Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorgewiesen oder vor Ort ein Test durchgeführt werden – Ausnahme vollständig Geimpfte. Das gilt nicht bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Home-Office

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  • OB Felix Heinrichs zum Verwaltungsratsvorsitzenden der Metropolregion Rheinland gewählt

    OB Felix Heinrichs zum Verwaltungsratsvorsitzenden der Metropolregion Rheinland gewählt

    Zum neuen Vorstandsvorsitzenden wurde der Düsseldorfer Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller gewählt.

    Ein zentraler Tagesordnungspunkt der turnusmäßig stattfindenden Mitgliederversammlung waren die Änderungen der Vereinssatzung und die Verkleinerung des bisher 21-köpfigen Vorstands auf nun vier Mitglieder.

    Der neu gebildete Verwaltungsrat wird weiterhin die Breite und Vielfalt der Region abbilden und über strategische und budgetäre Grundsatzentscheidungen beraten. Neben Heinrichs ist auch der Mönchengladbacher Ratsherr Oliver Büschgens Mitglied des Verwaltungsrates.

    Insgesamt 35 Städte, Kreise und Verbände aus der Region, unter anderem auch Mönchengladbach, haben sich 2016 zusammengeschlossen, um die interkommunale und regionale Zusammenarbeit zu verstärken und ihre Interessen gegenüber Land, Bund und EU konzentriert zu bündeln.

    Der Verein soll die Interessen vor allem bei überregionalen Planungen wie dem Bundes- bzw. Landesverkehrswegeplan und dem Landesentwicklungsplan die Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit seiner Mitglieder auf regionaler-, landes- und bundesweiter sowie auf europäischer Ebene verbessern, die Akquise von Fördergeldern optimieren und die Region besser vermarkten. “Ein gemeinsames Vorgehen verschafft auf nationaler wie internationaler Bühne mehr Gehör und bringt die gesamte Region wirtschaftlich, aber auch in vielen anderen Bereichen weiter nach vorne”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs. “

    Als dynamische Stadt ist es für Mönchengladbach vor dem Hintergrund der aus dem Strukturwandel resultierenden Chancen wichtig, dabei zu sein und auf uns aufmerksam zu machen”, ergänzt er.
    Durch die Bündelung der Interessen und gemeinsame Aktivitäten soll das Rheinland verstärkt als zusammenhängender Wirtschafts- und Lebensraum wahrgenommen werden und zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung wachsen. Eines der Kernthemen ist dabei die Mobilität.
    Mehr Informationen unter www.metropolregion-rheinland.de.

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  • Kinder fit machen für Kita oder Schule

    Kinder fit machen für Kita oder Schule

    Jetzt haben die ersten 20 teilnehmenden Kinder eine Urkunde erhalten. Der Fachbereichsleiter Harald Weuthen freut sich diese, den Kindern geben zu können: “Es ist schön zu wissen, dass wir hier schon früh ansetzen können und es so für die Kinder zukünftig leichter sein wird, wenn sie in die Kita oder Schule kommen.” 

    Schulamtsdirektor Christoph Eich dankt dabei allen Beteiligten: “Bei diesem Projekt hat es eine Vielzahl an Mitwirkenden und Unterstützern gegeben. Durch den gemeinsamen Einsatz ist jetzt möglich, diesen Kindern ihre Urkunde geben zu können und das Projekt auch weiter fortsetzen zu können.” Dieser Dank gilt vor allem auch den Kräften des Vereins zur Bildungsförderung e. V., die vor Ort direkt mit den Kindern gearbeitet haben.

    Das Bildungsangebot “Bildungsbande” ist dabei auch direkt mit Schulen und Schulsozialarbeit vernetzt. “So früh wie möglich – Bildungsbande knüpfen” läuft seit Februar 2021 an den Familiengrundschulzentren Evangelische Grundschule Pahlkestraße und Gemeinschaftsgrundschule Waisenhausstraße mit je 10 Kindern von 4 bis 6 Jahren an 2 bis 4 Vormittagen in der Woche (abhängig von der pandemischen Entwicklung).

    Außerdem werden die Eltern gezielt mit angesprochen und eingebunden.

    Die Bildungsbande haben sich schon in kurzer Zeit als Starthilfe für den Einstieg in das Bildungssystem mit einer multiprofessionellen Zusammenarbeit und Begleitung der Familien bewährt. Das Modellprojekt wird von der HS Niederrhein wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Im Herbst 2021 beginnt die zweite Durchführungsphase des Modellprojekts in Rheydt und Gladbach. Mönchengladbach ist dabei eine von insgesamt drei Modellkommunen in NRW.

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  • Nach Impfung mit AstraZeneca nun auch Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff (heterologe Impfung) möglich

    Nach Impfung mit AstraZeneca nun auch Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff (heterologe Impfung) möglich

    Wie das Impfzentrum Mönchengladbach mitteilt, können Menschen, die im Impfzentrum ihre Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen haben, auf Wunsch an ihrem zweiten Termin mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna und BioNTech) geimpft werden.

    Der Wunsch muss lediglich geäußert werden.

    Auch eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bleibt möglich.
    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca einen mRNA-Impfstoff für die Zweitimpfung zu wählen, um den Impfschutz zu verbessern.

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  • Neue gesamtstädtische Strategie fokussiert globale Trends – Verwaltung stellt sich neu auf und definiert Themenschwerpunkte der nächsten Jahre

    Neue gesamtstädtische Strategie fokussiert globale Trends –
    Verwaltung stellt sich neu auf und definiert Themenschwerpunkte der nächsten Jahre

    Der Verwaltungsvorstand der Stadt Mönchengladbach hat die neue gesamtstädtische Strategie vorgestellt, die die globalen Trends und stadtspezifischen Herausforderungen im Verwaltungshandeln der nächsten Jahre mitberücksichtigen soll. Fokussiert wird eine ganzheitliche fachbereichsübergreifende Neuausrichtung, die mehr in Themen und Projekten und weniger in Dezernaten denkt.  

    Die neu geschaffene Stabsstelle I/2 “Strategische Entwicklung” im Dezernat I, die vom Oberbürgermeister aus einer Reihe bisheriger Stabsstellen zusammengefasst worden ist, ist Antriebsmotor für diesen Wandel, der nur gelingen kann, wenn alle mitmachen. “Jede Kollegin und jeder Kollege, aber auch die aktive Bürgerschaft, sind Teil dieser gemeinsamen Strategie. So wollen wir die ganze Bandbreite der Möglichkeiten ausschöpfen”, so der erste Bürger der Stadt. Im engen Schulterschluss mit allen Dezernaten und Fachbereichen der Stadt soll so eine Balance zwischen strategischen Zielen, Pflichtaufgaben und der Haushaltslage gefunden werden. “Wir stellen uns für die Zukunft neu auf, um uns den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Globale Themen wie Klimawandel und die Auswirkungen auf unsere Stadt, aber auch Themen wie Arbeitslosigkeit, Bildungsprobleme und Integration werden gezielt mit einbezogen, um den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Der nächste Schritt nach Masterplan und mg+ Wachsende Stadt

    Die strukturelle Veränderung kommt nicht von ungefähr. Sie ist Fortführung eines Denkens, das bereits mit dem Masterplan für Mönchengladbach begann. Der Verein “MG 3.0” hatte dem Rat der Stadt Mönchengladbach im März 2013 die Ergebnisse vorgestellt. Der Stadtrat verpflichtete sich, den Masterplan als informelle Planung bei zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen und Entscheidungen mit einzubeziehen. Aufbauend auf diese Vorlage überführte die 2016 politisch beschlossene Stadtentwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt diese Idee ins Verwaltungsdenken. Die Ziele waren klar definiert: Wachstum in Qualität zu bündeln. Was zunächst in erster Linie als städtebauliches Ziel verankert wurde, soll nun Schritt für Schritt auch auf alle anderen Bereiche erweitert werden.

    Bessere fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit

    Oft genug gibt es Themen, die unterschiedliche Schnittmengen haben und mit denen sich gleich mehrere Fachbereiche beschäftigen. Demzufolge ist eine bessere und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit das Ziel und eine klare Fokussierung auf die Megatrends. “Strategische Schwerpunktthemen wie Wohnraum, Bildung und Mobilität sind die Treiber unserer Zeit. Sie sind in ihrer Zielsetzung klar definiert und erfordern aufgrund ihrer enormen Komplexität einen hohen Innovationsgrad sowie die Beteiligung mehrerer Dezernate und Bereiche”, erklärt der Oberbürgermeister. Der Klimawandel sei beispielsweise nicht ausschließlich im Fachbereich Umwelt verortet, sondern müsse auch in nahezu allen anderen Bereichen stets mitgedacht werden. “Eine klare Verantwortlichkeit und eine projektorientierte Organisation sollen die Schwerpunktthemen im Verwaltungshandeln fest verankern und sie im Arbeitsalltag allgegenwärtig machen.”

    Die strategischen Ziele der städtischen Gesamtstrategie dienen als Richtschnur, um die tägliche Arbeit der Verwaltung auf bestimmte Themen auszurichten. Folgende Eckpunkte sind Teil des neuen Strategieansatzes:

    • Die soziale Struktur im gesamten Stadtgebiet soll gestärkt werden.
    • Wohnraum für alle zu schaffen und die Verbesserung von Bildungserfolgen sind weitere Ziele.
      Darüber hinaus werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Stadtentwicklung und kommunalem Handeln priorisiert.

    Eine zukunftsorientierte Mobilität ist ein weiterer Schwerpunkt. D
    er Wirtschaftsstandort wird noch stärker auf Wertschöpfung und Wirtschaft 4.0 ausgerichtet. Um diese Ziele zu erreichen, wird auch das Thema Verwaltung auf die Zukunft verstärkt fokussiert, um eine Verwaltung mit einer modernen Arbeitskultur zu befördern. “Darauf aufbauend muss langfristig ein Markenprozess initiiert werden, der klar definieren muss, was der Markenkern unserer Stadt ist. Und der muss sich auch im Handeln der Verwaltung durch entsprechende Maßnahmen widerspiegeln. Wir müssen den Aufbruch der Stadt auch nach außen tragen. Das kann aber nur gelingen, wenn wir die Stadtgesellschaft mitnehmen”, so der Oberbürgermeister.

    44 Stadtteilen, vier Bezirke, eine Stadt. Gemeinsam Mönchengladbach.

    In den vergangenen Jahren hat sich im Stadtgebiet viel getan. Viele wichtige Projekte wurden realisiert, die Dynamik ist allerorts spürbar!
    Die städtische Gesamtstrategie will auch ein Zeichen an die Bürgerschaft sein: “Mönchengladbach ist eine Stadt der Vielfalt. Wir alle gestalten unsere Stadt. 44 Stadtteile in vier Bezirken bilden eine Gesamtstadt, die nicht nur viel ist, sondern viel kann. Jeder Stadtteil hat seinen eigenen Charakter mit lebenswerten Quartieren und lokalen Besonderheiten”, so Heinrichs.

    In den Stadtteilen und Quartieren leben die Menschen und engagieren sich für ihr Lebensumfeld.
    Dieses Engagement prägt die Stadt: In Vereinen, Initiativen, Gruppen und an besonderen Orten kommen Menschen zusammen. Diese Vielfalt soll bewahrt werden.
    “Als größte Stadt am linken Niederrhein sind wir aber auch mehr als 44 Stadtteile. Wir sind Mönchengladbach. Gemeinsam gestalten wir unsere Stadt, die ihre Vielfalt liebt”, betont der Verwaltungsvorstand bei der Vorstellung der Gesamtstrategie.
    Im Norden, Süden, Osten und Westen Mönchengladbachs leben 270.771 Menschen aus mehr als 150 Nationen mit unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen.
    “Gemeinsam sind wir eine Stadt. Gemeinsam können wir unsere Stadt gestalten. Wir wollen die Bürger*innen auf diesem Weg mitnehmen und einladen sich für ihre Stadt zu engagieren”, so der Verwaltungsvorstand.
    Mehr zur gesamtstädtischen Strategie gibt es auf der Website der Stadt unter www.stadt.mg/strategie.

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  • Fast 800 Kinder lernen in den Sommerferien in den Bädern schwimmen

    Fast 800 Kinder lernen in den Sommerferien in den Bädern schwimmen

    In den Sommerferien wird besonders vielen Kindern einen Platz in einem Schwimmkurs angeboten.

    Armin Brückner, Leiter der Bäderverwaltung, erklärt warum: „Corona-bedingt konnten wir eine lange Zeit keine Schwimmkurse anbieten. Im Hinblick auf eine immer weiter steigende Nichtschwimmerquote möchten wir die Ferien dafür nutzen, so vielen Kindern wie möglich das Schwimmen beizubringen“.
    Die meisten Kurse werden im Stadtbad Rheydt angeboten, welches für die Dauer der Sommerferien für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt.
    Aber auch in den anderen Bädern hält die NEW in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und mehreren Vereinen ein breites Schwimmlern-Angebot bereit.
    Für die Kurse gibt es noch wenige freie Plätze: Diese sind unter https://shop.new-baeder.de/de buchbar.

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  • Verwaltungsspitzen unterschreiben Vereinbarung zur Stärkung des Schienenverkehrs

    Verwaltungsspitzen unterschreiben Vereinbarung zur Stärkung des Schienenverkehrs

    Der Oberbürgermeister von Mönchengladbach, der Landrat des Kreises Viersen sowie die Bürgermeisterin der Stadt Viersen und der Bürgermeister der Stadt Willich haben heute (1. Juli) eine gemeinsame Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung bei Projekten des Schienenverkehrs in der Region unterzeichnet.

    Vorausgegangen waren entsprechende Beschlüsse in den Stadträten und im Kreistag.
    Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird den regionalen Schienenverkehr entscheidend voranbringen. Die Vereinbarung ist daher ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität am linken Niederrhein. Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Westverlängerung der S28 vom Kaarster See bis zum Viersener Bahnhof. Die Unterzeichnung der Vereinbarung fand darum am Verlauf der geplanten Trasse statt, am Schanzweg.

    Neben der Verlängerung der S28 umfasst die Vereinbarung eine Reihe weiterer Projekte des Schienenpersonennahverkehrs am linken Niederrhein, die sich positiv auf die gesamte Region auswirken, unter anderem:

    Die Beibehaltung der Linie RE 13 (Venlo-Viersen-Mönchengladbach-Düsseldorf-Wuppertal-Hamm) und die Sicherung der Anbindung der heutigen Haltepunkte mit dem gewohnten Takt bei einer Realisierung einer schnellen Schienenpersonenverbindung zwischen Eindhoven und Düsseldorf Die Beschleunigung des RE8 zwischen Köln und Mönchengladbach sowie die Einrichtung einer zweiten S6 pro Stunde auf der Strecke durch Bau eines zweiten Gleises zwischen Rheydt Hauptbahnhof und Rheydt-Odenkirchen Die Verlängerung der S8 über Mönchengladbach Hauptbahnhof bis Rheydt Hauptbahnhof beziehungsweise optional bis nach Erkelenz/Hückelhoven, verbunden mit einem zusätzlichen Haltepunkt im Bereich der Hochschule Niederrhein.

    Auch die Vereinbarkeit zwischen der S 28 und dem Radschnellweg zwischen Krefeld, Willich und Mönchengladbach wird festgeschrieben. “Die Zusammenarbeit am Niederrhein funktioniert. Gerade bei Infrastrukturprojekten ist es ungemein wichtig, dass wir uns gegenseitig unterstützen und so mehr erreichen können. Für Mönchengladbach war es wichtig, die Interessen von Anwohner*innen, Natur und Artenschutz zu sichern, und das ist gelungen. Daher wollen wir es nicht beim Schienenverkehrsausbau belassen, sondern auch in weiteren Feldern interkommunal kooperieren”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Der Rat der Stadt Mönchengladbach stimmte in seiner gestrigen Sitzung für die gemeinsame Erklärung.

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  • Reihe „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ startet am Mittwoch, 7. Juli, auf dem Rheydter Wochenmarkt.

    Reihe „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ startet am Mittwoch, 7. Juli, auf dem Rheydter Wochenmarkt.

    Mönchengladbach lebt vom Miteinander und einem konstruktiven Dialog, auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten. Seit Beginn seiner Amtszeit bietet Oberbürgermeister Felix Heinrichs unter dem Titel “Im Dialog mit dem Oberbürgermeister” regelmäßige Telefonsprechstunden an, die auf eine große Resonanz stoßen.

    “Ich habe mein Amt angetreten mit dem Anspruch, mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und zu erfahren, wo der Schuh drückt, aber auch, was gut läuft in unserer Stadt. Leider hat die Corona-Pandemie bisher keine Möglichkeiten zugelassen, sich auch persönlich vor Ort auszutauschen”, so Felix Heinrichs. Das soll sich nun im Hinblick auf die aktuelle Pandemie-Lage mit niedrigen Inzidenzen ändern.

    Neben der telefonischen Sprechstunde startet der Oberbürgermeister in den Sommermonaten in der Dialog-Reihe mit dem zusätzlichen Format “OB vor Ort” und bietet zu den Marktzeiten den persönlichen Austausch an. Als markanter Treffpunkt dient dabei das mit kleiner Bühne, Wetterschutz und Sitzmobiliar ausgestattete Lastenfahrrad von Norbert Krause, das mit Blick auf die erfolgreichen Aktivitäten der Stadt im Bereich der Mobilität eigens für dieses Dialog-Format eingesetzt werden soll. Zum Auftakt der Reihe ist Oberbürgermeister Felix Heinrichs am Mittwoch, 7. Juli, von 9 bis 10.30 Uhr auf dem Rheydter Wochenmarkt anzutreffen. Weitere Treffpunkte von “OB vor Ort” sind unter anderem für Giesenkirchen, Rheindahlen und Odenkirchen vorgesehen und werden frühzeitig angekündigt. “Der Bürgerdialog soll ganz bewusst überwiegend auf den Wochenmärkten, und zwar nicht nur in den beiden Stadtzentren, sondern auch in den Stadtteilen stattfinden, weil diese bekanntlich als Ort des Austauschs untereinander und gerne auch für ein ‚Schwätzchen‘ angenommen werden”, so der Oberbürgermeister.

    “Der hohe Zuspruch der Telefonsprechstunden zeigt das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Austausch über die aktuellen Fragen in unserer Stadt. Es freut mich, dass diese Sprechstunden, aber auch das digitale Format ‚nachgefragt‘ in der Reihe ‚OB vor Ort‘, das über die Social Media-Kanäle und über themenbezogene Zoom-Dialoge angeboten wird, so gut angenommen werden”, ergänzt er. Nach dem Zoom-Dialog zur Umgestaltung des Geroparks folgt heute Abend (1. Juli, 19.30 Uhr) eine weitere zur Zentrenstrategie und am kommenden Montag (5. Juli, 18 Uhr) mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße ein Bürgerdialog zur Umbenennung von Straßennamen allgemein. “Ich hoffe sehr, dass wir nach der Überwindung der Pandemie gerade auch durch die Impfungen wieder möglichst schnell zu weiteren Dialogformaten wie etwa den Bürgerinformationsveranstaltungen zurückkehren können”, so der Oberbürgermeister.

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