Tag: 11. September 2017
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Menschenwürde
Man habe in verantwortlicher Weise strenge Voraussetzungen und Kriterien definiert, bevor man einen Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch in den Tod begleite. Der Sterbewillige müsse urteilsfähig, der Todeswunsch dauerhaft, die Lebens-Situation hoffnungslos, das Leiden unerträglich und die Behinderung unzumutbar sein. Eine seriöse Organisation bietet Sterbewilligen eine Freitod-Begleitung an. Ich habe Fragen. “Urteilsfähig, zu autonomer Willensentscheidung…



