Tag: 29. Dezember 2012
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Neue Fahrerlaubnis-Verordnung: Alte Führerscheine müssen nach 15 Jahren umgetauscht werden
Zum 19. Januar 2013 tritt die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht. Danach wird die Gültigkeit der Führerscheine künftig auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument als solches, nicht aber die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Frist muss das Führerscheindokument…


