Der Seniorenrat der Stadt Mönchengladbach feiert in diesen Tagen Geburtstag. Am 14. März 2023 war die konstituierende Sitzung der Seniorenvertretung. Gewählt wurde der Seniorenrat erstmals im Dezember 2022.
Der Seniorenrat besteht aus gewählten stimmberechtigten Mitgliedern und beratenden Mitgliedern, die vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung entsandt werden.
Vorsitzende des Seniorenrates ist Brigitte Brouns, ihr Stellvertreter Hartmut Wellssow. Neben den öffentlichen Sitzungen bietet der Seniorenrat auch verschiedene offene Arbeitskreise an. Wer Interesse an der Mitarbeit hat, kann sich an die Geschäftsstelle des Seniorenrats beim Fachbereich Altenhilfe wenden. Ansprechpartnerin ist Daniela Schürgers, Fliethstraße 86–88, 41061 Mönchengladbach, Telefon 02161 25-6724, E-Mail: seniorenrat@moenchengladbach.de.
OB Felix Heinrichs überreichte die Patenschaftsurkunde an Familie Stierle
Für das 7. Kind einer Familie übernimmt der Bundespräsident auf Wunsch die Ehrenpatenschaft. Im Rathaus Abtei konnte Oberbürgermeister Felix Heinrichs jetzt die Patenschaftsurkunde an Familie Stierle aus Mönchengladbach überreichen.
Jessica Stierle hat sieben Kinder aus zwei Ehen. Der jüngste Spross von ihr und ihrem Mann Tobias ist Paula Alma Lou, die im Januar 2024 geboren wurde. Gemeinsam mit den stolzen Eltern und den Geschwistern Leon, Connor, Mia, Lenn, Elsa und Annelie kam das Nesthäkchen ins Rathaus Abtei, um die Ehrenurkunde und ein Patengeschenk in Höhe von 500 Euro abzuholen.
Am Mittwoch, 13. März, von 17.30 bis 20.00 Uhr, präsentiert sich in der Zentralbibliothek Carl-Brandts-Haus an der Blücherstraße 6 unter anderem das Dezernat Kultur, Bildung und Sport.
Die Idee zu der Veranstaltung kam von Netzwerk der Mönchengladbacher Migrantenvereine, gemeinsam mit dem Integrationsrat und der Integrationsplanung der Stadt. Ziel war es, einen unkomplizierten Austausch zwischen Fachabteilungen der Stadtverwaltung und den Mitgliedern der Vereine in lockerer Atmosphäre zu ermöglichen.
Im vergangenen Jahr gab Stadtdirektorin Dörte Schall mit den Fachbereichen des Sozialdezernates im Gemeinschaftszentrum Das Westend den Auftakt. Nun geht “Stadtverwaltung stellt sich vor!” in die zweite Runde.
Diesmal haben alle Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher die Möglichkeit, in einen Austausch mit dem Dezernat für Kultur, Bildung und Sport unter der Leitung von Christiane Schüßler zu kommen. Außerdem präsentieren sich der Stadtsportbund, die Marketinggesellschaft und die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach. Die Veranstaltung im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus verspricht einen offenen Dialog und die Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen der vielfältigen Angebote und Dienstleistungen.
Nach dem ersten Jahr im LVR-Förderprojekt „Bäume und Raine – Leben in der Landschaft“ ziehen die Projektverantwortlichen eine positive Bilanz.
Der Wind geht kräftig in Sasserath, am Morgen des ersten März. Zwei Handvoll Helferinnen und Helfer haben sich hier getroffen, um Weißdorne, Schlehen und Hainbuchen zu setzen. Die 240 Pflanzen sollen dereinst zu einer stattlichen Hecke heranwachsen einen neuen Lebensraum in der Kulturlandschaft bilden. Es ist eine von vielen Pflanzaktionen, die durch das LVR-Förderprojekte “Bäume und Raine” zuletzt durchgeführt werden konnten. Nach dem ersten von insgesamt drei Projektjahren ziehen die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach und die Naturschutzstation Wildenrath eine durchweg positive Bilanz.
Rund 2.000 heimische Heckenpflanzen, 50 Obstgehölze und 50 heimische Laubbäume wurden im Rahmen der Aktion bislang gepflanzt. Auch zwei ehemalige Obstwiesen wurden beziehungsweise werden derzeit wiederhergestellt, fünf weitere wurden aus Projektmitteln gepflegt. Der Gehölzschnitt wurde in Teilen für sogenannte Benjeshecken verwendet, bei denen Totholz die Grundlage für den künftigen Bewuchs bildet. Auf rund 6.600 Quadratmetern haben die Projektteilnehmer außerdem Blühflächen, Insektenweiden und Säume angesät.
Ziel des Projektes ist es, alte Elemente der Kulturlandschaft wiederherzustellen oder neu anzulegen. Gepflanzt wurde bisher teils auf städtischen, aber vor allem auf privaten Flächen. Marcus Klancicar, Abteilungsleiter im Fachbereich Umwelt und dort unter anderem für die Untere Naturschutzbehörde zuständig, zeigt sich von der bisherigen Resonanz begeistert: “Es ist toll zu sehen, wie sich allein im ersten Jahr 30 Bürgerinnen und Bürger, Landwirte, Vereine, aber auch Schulen und Kindergärten gemeldet haben, um mitzumachen. Das Projekt lebt von den geeigneten und verfügbaren Flächen, wo wir etwas pflanzen oder ein vernachlässigtes oder verlorengegangenes Landschaftselement wiederbeleben können. Auch der NABU ist hier ein toller Multiplikator, der den Kontakt zu uns und der Naturschutzstation herstellt.”
Jede Maßnahme aus dem Projekt bringt dabei einen ganz konkreten Nutzen für ihre Umwelt. In Sasserath etwa wird die ausgewachsene Hecke einmal ein wichtiger Windbrecher sein, wodurch der Boden langsamer austrocknet. Auch als Lebensraum, Nistplatz und – dank Blüten und Beeren –als Nahrungsquelle wird die Hecke eine wichtige Funktion für die Tierwelt einnehmen. Den Weidetieren spendet sie an heißen Sommertagen zudem Schatten. Brigitta Szyska, Geschäftsführerin der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V., sagt: “Elemente wie Hecken, blühende Raine an den Äckern oder Obstwiesen sind wichtige Biotope. Das Förderprojekt versetzt uns in die Lage, in vielen kleinen Projekten ganz konkret etwas für die Biodiversität in Mönchengladbach zu tun.”
Um das Projekt weiter in der hohen Schlagzahl fortsetzen zu können, werden auch in diesem Jahr noch geeignete Flächen für potentielle Blühstreifen und blühende Raine, sowie geeignete Standorte für die Pflanzung von Einzelbäumen, Hecken, Streuobstwiesen oder Alleen gesucht. Interessierte können sich mit Katja Sonnenberg vom Fachbereich Umwelt (Tel.: 02161-258268; Mail Katja.Sonnenberg@moenchengladbach.de) oder mit Dr. Brigitta Szyska von der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. (Tel. 02432-9346047; Mail szyska@naturschutzstation-wildenrath.de) in Verbindung setzen.
“Bäume und Raine – Leben in der Landschaft” Gemeinsam mit Aachen hat Mönchengladbach Ende 2022 die Zusage für das Förderprojekt “Bäume und Raine – Leben in der Landschaft” des Landschaftsverbands Rheinland erhalten. Knapp 330.000 Euro stehen zur Verfügung und gehen je zur Hälfte in die beiden rheinischen Städte. Im Projektzeitraum von 2023 bis 2025 sollen mithilfe des Fördergeldes Solitärbäume, Gehölzgruppen, Hecken, Alleen und Streuobstwiesen gepflanzt sowie Raine, Blühstreifen und -flächen angelegt werden. Außerdem sollen bestehende Kulturlandschaftselemente wie Streuobstwiesen, Kopfweiden oder Heiderelikte durch fundierte fachliche Pflege langfristig erhalten werden.
Rund 60 Kandidat*innen stehen zur Wahl / Delegiertenwahl im Kaisersaal des Haus Erholung.
Am 8. März wird in Mönchengladbach das erste Jugendparlament gewählt. Seit dem 1. Dezember 2023 konnten sich Jugendliche aus Mönchengladbach im Alter von 12 bis 21 Jahren als Kandidat*innen und Wähler*innen anmelden. Hierzu wurden Jugendliche an Jugendtreffpunkten und in den Schulen vor Ort umfassend informiert.
Bis zum Anmeldeschluss am 9. Februar haben sich rund 60 Kandidat*innen und etwa 75 Wähler*innen gemeldet, die von der Stadtverwaltung offiziell zur Wahl eingeladen sind.
Die Wahl des Jugendparlaments findet am 8. März 2024 im Kaisersaal des Haus Erholung, Peter-Boelling-Platz 1, statt. Start der Wahl ist um 15:30 Uhr mit der Begrüßung und Vorstellung der Kandidat*innen. Die Wahl wird voraussichtlich gegen 21 Uhr abgeschlossen sein. Der Einlass erfolgt bereits ab 14:30 Uhr.
Die Wahl des Jugendparlaments findet in Form einer Delegiertenwahl statt, somit werden die geladenen Wähler*innen ihre favorisierten Kandidat*innen am 8. März wählen. Wer sich einen Überblick zu den Kandidat*innen verschaffen möchte, kann dies ab Montag, 4. März, auf dem Instagramkanal @jupa_mg und auf der Website stadt.mg/jupa tun. Dort werden Steckbriefe der Kandidat*innen vorgestellt. Die Wahl des Jugendparlaments wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie begleitet und organisiert. Zur weiteren Unterstützung hat Josina Andrä (02161 25 9206, josina.andrae@moenchengladbach.de ) die Geschäftsführung des Jugendparlaments übernommen.
Stadt möchte auf Teilfläche nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen. Auch das Land hat unterschiedliche Interessen am Gelände – unter anderem als möglichem Standort für eine Justizvollzugsanstalt.
Die Stadt Mönchengladbach sieht im JHQ-Gelände Rheindahlen einen vielversprechenden Standort für ein nachhaltiges neues Gewerbegebiet im Rahmen des Strukturwandels. Und auch das Land Nordrhein-Westfalen zieht verschiedene Nutzungen für das Areal in Erwägung. Deshalb erledigen Stadt und Land die Grundlagenarbeit nun Hand in Hand: Eine Machbarkeitsstudie soll ergebnisoffen prüfen, welche Nutzungen auf dem ehemaligen Gelände der britischen Rheinarmee möglich sind.
Mit der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete und einem Übungsgelände für die Polizei werden bereits jetzt einzelne Teile des ehemaligen Joint Head Quarters (JHQ) durch das Land genutzt. Nun möchte Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf einen möglichen Ankauf des Geländes vom Bund erörtern, inwiefern sich die Nutzung durch das Land ausweiten lässt. Dabei soll unter anderem geklärt werden, ob das JHQ-Gelände als Standort für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt mit ca. 600 Gefangenen infrage kommt. Für den Bau einer solchen Anstalt würden etwa 15 Hektar des insgesamt rund 400 Hektar großen Areals benötigt.
Die städtischen Pläne für ein mögliches nachhaltiges Gewerbegebiet auf dem JHQ-Gelände stehen dabei im Einklang mit den Landeszielen. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier des Landes hat im Dezember eine Liste mit 60 Standorten beschlossen, die als “besonders strukturwandelrelevant” gelten und deren Entwicklung “im besonderen Interesse der Region liegt”. Das JHQ ist einer dieser Standorte, der im Sinne des Zero-Emissions-Ansatzes als nachhaltiger Wirtschafts- und Gewerbebereich entwickelt werden soll.
Oberbürgermeister Felix Heinrichs: “Für uns als Stadt liegt der Fokus auf der Entwicklung von nachhaltigen Gewerbeflächen und Potentialen für Windkraft, die sich mit dem benachbarten Flora-Fauna-Habitat vertragen. Dem Interesse des Landes an dem Areal stehen wir offen gegenüber – sei es im Hinblick auf eine mögliche JVA oder andere Nutzungen. Aktuell geht es vor allem darum, Synergieeffekte bei der Grundlagenarbeit auszunutzen: Mit der Machbarkeitsstudie des Landes erhalten wir auch Antworten darauf, ob und wie sich nachhaltige Gewerbeflächen im JHQ tatsächlich realisieren lassen. Diese Antworten können wir für unsere weitere Arbeit nutzen – unabhängig davon, wie sich das Land am Ende entscheidet. Die geplante Microsoft-Investition im Rheinischen Revier zeigt, wie wichtig es ist, große und verfügbare Flächen für Gewerbe im Angebot zu haben, um im richtigen Moment eine wertschöpfende Ansiedlung zu ermöglichen.”
“Die Machbarkeitsstudie, die wir jetzt in Auftrag gegeben haben, ist ein wichtiger erster Schritt”, bekräftigt BLB NRW-Geschäftsführerin Gabriele Willems. “Wenn sich sowohl eine Justizvollzugsanstalt als auch Gewerbeflächen auf dem Gelände realisieren ließen, wäre das eine ‚Win-Win-Situation‘, von der Stadt und Land gleichermaßen profitieren könnten.” Das Areal des JHQ gehört aktuell dem Bund, genauer gesagt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Zuständig für die räumliche Unterbringung von Landesnutzungen ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). Der BLB NRW ist auch Auftraggeber der jetzt ausgeschriebenen Machbarkeitsstudie, die bis voraussichtlich Mitte 2025 überprüfen soll, welche Nutzungen auf dem JHQ-Areal möglich sind. Die Stadt wiederum hat die kommunale Planungshoheit und muss die planungsrechtlichen Grundlagen für neue Nutzungen auf dem ehemaligen britischen Militärareal schaffen.
Rat stimmte mehrheitlich für die Verleihung des Titels an die ehemalige Oberbürgermeisterin
Mehrheitlich votierte der Rat in seiner aktuell laufenden Sitzung (28.02.) für die Verleihung des Titels Ehrenoberbürgermeisterin an Monika Bartsch, die von 1997 bis 2004 als zunächst ehrenamtliche, später dann als erste hauptamtliche weibliche Oberbürgermeisterin der Stadt tätig war.
Zuletzt trug Heinz Feldhege von 1997 bis zu seinem Tod 2021 die Würde des Oberbürgermeisters. Vorgeschlagen für den Titel wurde Monika Bartsch durch Oberbürgermeister Felix Heinrichs aufgrund ihrer herausgehobenen Verdienste für die Stadt Mönchengladbach während ihrer Amtszeit und auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Die offizielle Ernennung soll in einem Festakt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die frühere Oberbürgermeisterin Monika Bartsch wurde in Ratssitzung auf Vorschlag von Oberbürgermeister Felix Heinrichs durch den Rat zur Ehrenoberbürgermeisterin ernannt. Sie war von September 1997 bis November ehrenamtliche und anschließend bis Oktober 2004 erste hauptamtliche Oberbürgermeisterin der Stadt Mönchengladbach. In ihrer Amtszeit fielen die Weichenstellungen für die Erschließung und Entwicklung des ehemals militärisch genutzten Nordparks zu einem Innovations- und Dienstleistungszentrum, der Bau des BorussiaParks, der 2004 eröffnet wurde, und der Hockey-Arena, die zu den modernsten Hockey-Spielstätten Europas zählt. Monika Bartsch verfolgte die Bewerbung der Stadt als ein Austragungsort für die Olympischen Spiele 2012 im Rhein-Ruhr-Gebiet. Als Folge wurde Mönchengladbach im September 2001 als Austragungsort der Hockey-Wettkämpfe der Herren nominiert. Ende 2002 setzte sie sich persönlich gemeinsam mit dem DHB im australischen Perth erfolgreich dafür ein, die Hockey-WM 2006 der Herren nach Mönchengladbach zu holen, die schließlich Weltmeister wurden.
Weitere Meilensteine in ihrer Amtszeit waren die erfolgreiche Teilnahme der EUROGA 2002 und die dezentrale Landesgartenschau, der Bau des Vitusbades in der City Ost sowie die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen “Wienands-Geländes” an der Dahlener Straße in Rheydt zu einem Dienstleistungszentrum.
Bereits in ihrer aktiven Dienstzeit schätzte sie das ehrenamtliche Engagement des Vereins Mönchengladbacher Tafel e.V., sie wurde nach ihrer Amtszeit 2005 Mitglied und ist seit 2007 Vorsitzende der Tafel.
Am Samstag, den 24. Februar 2023 wird ab 14 Uhr die Saatgutbibliothek der Zentralbibliothek im Carl Brandts Haus eröffnet.
Worum es geht? Den Erhalt von Saatgut-Kultur und die Stärkung von Biodiversität. 90% der Nutzpflanzenvielfalt ist in unseren Breiten bereits unwiderruflich verloren gegangen. Alle Hobbygärtner*innen können helfen, die noch vorhandenen Sorten durch Vermehrung und Verbreitung zu erhalten.
Wie geht Saatgut ausleihen? Die Saatgutbibliothek funktioniert im Prinzip wie die Stadtbibliothek selbst. Man leiht Saatgut aus, pflanzt ein, pflegt, erntet, gewinnt neues Saatgut und teilt durch Rückgabe in der Saatgutbibliothek. Dabei hat man die Qual der Wahl aus sortenreinem Saatgut für Erbsen, Bohnen, Tomaten, Salat und Gartenmelde. Die sind auch was für Einsteiger*innen, denn sie sind einfach und sicher anzubauen. Damit genug für alle da ist, sollte nicht mehr als 1 Saatguttütchen pro Haushalt ausgeliehen werden. Anderes Saatgut kann getauscht werden.
Die Eröffnung der Saatgutbibliothek mit passendem Rahmenprogramm macht Lust auf Gemüseanbau im eigenen Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon und auf regionales und saisonales Gemüse. Dabei bietet das Programm etwas für Kleine und Große: Infos, Austausch & Expertensprechstunden rund um Aussäen, Aufzucht und Fördermöglichkeiten, Mitmachaktion beim Pflanztöpfchenbasteln, Impulsvorträge (“EU Saatgutrechtgesetz” & “Glockenblume, Günsel und Ginster – Wildpflanzen auch für den Garten”) und Filmvorführung (“Seeds of Europe”), Anschaubeispiele von Pflanzenkraft & Wildblumensamen. Im Café Clara können leckere Gerichte aus Tomaten und Hülsenfrüchten probiert werden.
Dinge und Medien zum Thema runden das Angebot ab. Partner sind Transition Town Mönchengladbach, der Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt (VEN), die Naturschutzstation Haus Wildenrath, Giovanni Malfitano aka Don Giardino sowie Linda Berger, Köchin und selbständige Ernährungsberaterin. Die Teilnahme an den Aktionen ist kostenlos und anmeldefrei.
• Was? samenfest und sortenrein: Eröffnung der Saatgutbibliothek • Wann? Sa, 24. Februar 14.00 – 17.00 Uhr • Wo? Zentralbibliothek Carl Brandts Haus, Blücherstraße 6, 41061 Mönchengladbach • Für wen? alle interessierten Kinder und Erwachsenen • Wie? kostenlos und anmeldefrei PROGRAMM Atelier Urban
* 14.00 Uhr Begrüßung * ab 14.15 Uhr Start Saatgutbibliothek mit VEN e.V. & Stadtbibliothek Mönchengladbach Gladbachkabinett * 14.30 Uhr Vortrag “EU-Saatgutrechtsgesetz” Dr. Susanne Gura, VEN e.V. * 15.00 Uhr Filmvorführung “Seeds of Europe” * 15.30 Uhr Vortrag “Glockenblume, Günsel und Ginster – Wildpflanzen auch für den Garten” Dr. Brigitta Szyska, Naturschutzstation Haus Wildenrath * 16.00 Uhr Filmvorführung “Seeds of Europe”
WEITERES PROGRAMM VON 14 – 17 Uhr
Atelier Urban
* Infotisch & Sprechstunde “Erhalt von Nutzpflanzensaatgut” mit VEN e.V. (Verein zum Erhalt von Nutzpflanzensaatgut) * Gespräch- und Infotisch “Selbstversorger*innen werden” mit Giovanni Malfitano aka Don Giardino * Pflanztöpfchen basteln mit Stadtbibliothek Mönchengladbach Plaza * Infostand & Sprechstunde zu heimischen Wildpflanzen und Fördermöglichkeiten für Regio-Saatgut / Saatgutmischungen für Wildbienen, Schmetterlinge und Co. mit Naturschutzstation Haus Wildenrath * Ausstellung “Wurzelkraft demonstriert!” mit Transition Town Mönchengladbach Café Clara Gemüseprobierküche mit Ernährungsberaterin Linda Berger Die Zentralbibliothek Carl Brandts Haus ist geöffnet:
Mo – Fr 10 – 22 Uhr, Sa 10 – 18 Uhr und So 12 – 18 Uhr. Weitere Infos unter www.stadtbibliothek-mg.de
Staatssekretär Daniel Sieveke übergibt Förderbescheid am Standort der neuen Wagenbauhalle des Mönchengladbacher Karnevals.
Während die aktuelle Karnevals-Session in vollem Gange ist, wird zeitgleich an der Zukunft des jecken Brauchtums in Mönchengladbach gearbeitet. Der offizielle Plan: An der Waldesruh 23 in Giesenkirchen soll mit dem »Narrennest« ein neues Begegnungs- und Gestaltungszentrum des Mönchengladbacher Karnevals entstehen. Am Donnerstag übergab Heimat-Staatssekretär Daniel Sieveke den Förderbescheid in Höhe von 800.000 Euro für das »Narrennest« an die Stadt Mönchengladbach. Damit hat das Vorhaben nun die letzte Hürde genommen.
Daniel Sieveke, Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: “Karneval ist in Nordrhein-Westfalen gelebtes Brauchtum, regionaler Bezugspunkt und Sinnbild für Heimat. Heimat ist etwas, das Menschen miteinander verbindet. Mit seinem lebendigen Vereinswesen und der überregionalen Strahlkraft des Veilchendienstagszuges ist Mönchengladbach eine Bastion des rheinischen Karnevals. Diese Tradition wollen wir wahren und mit dem neuen Begegnungs- und Gestaltungszentrum mit Hilfe der Heimatförderung auch langfristig erhalten.”
Oberbürgermeister Felix Heinrichs: “Der Mönchengladbacher Karneval lebt vom Zusammenwirken der vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen. Und auch das neue »Narrennest« ist echtes Teamwork, an dem viele Akteure einen Anteil haben. Für die finanzielle Unterstützung sind wir dem Land sehr dankbar. Aber auch die Karnevalisten haben sich offen und engagiert in diesen Prozess eingebracht. Mein Dank gilt auch den städtischen Beteiligten bei Verwaltung, Entwicklungs- und Marketinggesellschaft, Gregor Ungricht, von dem wir Grundstück und Gebäude erwerben konnten, Norbert Bienen für die Vermittlung und unseren Landtagsabgeordneten, die sich sehr aktiv für diese Lösung eingesetzt haben!”
Von der reinen Wagenbauhalle zum multifunktionalen Karnevalszentrum Aktuell steht die Wagenbauhalle der Karnevalisten noch auf dem ehemaligen REME-Gelände in Lürrip, das die Stadt allerdings in drei Abschnitten städtebaulich entwickelt. In die nächste Session sollen die Karnevalisten deshalb bereits von ihrer neuen Adresse in Giesenkirchen aus starten.
Die Pläne für das »Narrennest«– neues Begegnungs- und Gestaltungszentrum des Mönchengladbacher Karnevals sehen nicht nur eine Ausstellungsfläche und eine Werkstatt für den Wagenbau samt Sanitäranlagen, Büro und Umkleidemöglichkeiten vor. Auch ein Mehrgenerationen-Begegnungs- und Versammlungsraum sowie ein Ausbildungs-, Seminar und Probenraum sind vorgesehen, in dem Wagenbau, Tanz, Musik und Aufführung trainiert werden können.
Prinz Jost I: “Ich freue mich besonders darüber, dass die Karnevalswagen dann endlich trocken stehen und die Dekorationen der Wagen keinen Schaden mehr nehmen. Denn in jedem Wagen steckt viel Arbeit und Herzblut. Auch besteht durch die neu geschaffene Werkstatt die Möglichkeit, jungen interessierten Menschen Workshops anzubieten, bei denen sie handwerklich und kreativ gestalten können.”
Niersia Elke: “Auch ein Raum für Versammlungen, Trainingseinheiten der Garden oder Sonstiges ist sehr wichtig, da die zunehmend sterbende Kneipen-Kultur in Mönchengladbach immer weniger Raum dazu anbietet.”
Gert Kartheuser, Vorsitzender des Mönchengladbacher Karnevalsverbandes: “Mit dem heutigen Tag legen wir einen maßgeblichen Grundstein für das neue Mönchengladbacher »Narrennest«. Wir Karnevalistinnen und Karnevalisten sind glücklich darüber, dass wir somit bald ein neues zu Hause für unser städtisches Brauchtum haben, welches multifunktional genutzt werden kann.”
Der Weg zum »Narrennest«
Möglich wird das neue Begegnungs- und Veranstaltungszentrum, indem die EWMG für die Stadt eine 8.632 m² große Liegenschaft mit einer bestehenden Halle an der Adresse “An der Waldesruh 23” von der Firma UMW GmbH und Co. KG erwirbt, die in Teilen durch die Karnevalisten genutzt werden wird. Der Rat hat dem Grundstücksgeschäft bereits in seiner Sitzung am 13. Dezember zugestimmt.
Gregor Ungricht, Geschäftsführer der UMW GmbH und Co. KG und der Revital Estate GmbH: “Seit Jahrzehnten setze ich mich für meine Heimatstadt Mönchengladbach, der ich sehr verbunden bin, und für Arbeitsplätze hier vor Ort ein. Ich bin sehr froh, mit dem »Narrennest« nun auch einen Beitrag für die Zukunft des lebendigen und von vielen Menschen getragenen Karnevalsbrauchtums hier in Mönchengladbach leisten zu können.”
Das Unternehmen wird die Nutzung des Grundstücks durch die Karnevalisten auch baulich vorbereiten, etwa indem nicht benötigte Gebäude abgerissen werden, Hallen entkernt, Elektrozuleitungen erneuert, Dächer repariert werden etc.
Für die Stadt verbleiben Kosten in Höhe von circa 450.000 Euro.
Wer in Mönchengladbach mit einem Kamin oder Holzofen heizt, kann jetzt viel Geld sparen und dabei zugleich seine Umweltbilanz verbessern.
Möglich wird das mithilfe des sogenannten Ofenführerscheins. Dabei handelt es sich um ein digitales Lernangebot rund um das richtige Heizen mit Holz.
Die Stadt bietet den normalerweise bezahlpflichtigen Führerschein der Firma “Ofenakademie” jetzt bis zu tausend Bürgerinnen und Bürgern kostenlos an.
10 bis 20 Prozent der winterlichen Feinstaubbelastungen in Deutschland stammen von holzbetriebenen Kleinfeueranlagen, schätzt das Umweltbundesamt. Doch nicht nur die Feinstaubbelastung, auch der Schadstoffausstoß, die CO2-Emissionen und der Holzverbrauch lassen sich mit den richtigen Tricks und Kniffen bei der Ofenbedienung deutlich reduzieren. Die Lerninhalte aus dem Ofenführerschein-Kurs helfen Anwenderinnen und Anwendern dabei, ihre Heizkosten zu senken und die Holzverbrennung zu optimieren.
“Wie können wir zukünftig umweltfreundlicher heizen? Diese Frage beschäftigt das ganze Land und auch uns als Fachverwaltung derzeit sehr intensiv. Durch smartes und richtiges Verhalten lässt sich in vielen Fällen aber schon jetzt effizienter und sparsamer heizen. Mit unserem Gutscheinkontingent für den Ofenführerschein möchten wir möglichst viele Menschen mit Holzöfen und Kaminen motivieren, diese Chance für sich zu nutzen”, sagt Johanne Bohl, Klimaschutzmanagerin der Stadt Mönchengladbach.
Um sich kostenlos für den Kurs zum Ofenführerschein anzumelden, müssen Interessierte auf die Website https://www.ofenakademie.de/stadt-moenchengladbach/ gehen. Dort kann der Gutscheincode für den kostenlosen Kurs angefordert werden, wenn man eine Mönchengladbacher Postleitzahl hat. Der Kurs vermittelt in 23 kurzen Video-Kapiteln Wissen rund um die Themen effiziente Brennstoffnutzung, emissionsarmer Betrieb des Ofens sowie Reinigung, Wartung und Sicherheit. Zuletzt kann der Test zum Ofenführerschein abgelegt werden. Der Zugang zu allen Lerninhalten bleibt auch nach dem Test jederzeit erhalten, sodass Teilnehmende alle Lerninhalte noch einmal aufrufen und wiederholen können.
Die Pläne für die zukünftige Unterbringung der Stadtverwaltung und für ein neues Verwaltungsgebäude in Rheydt wurden 2023 überarbeitet.
Nach der erfolgreichen Neuausrichtung des Projektes schreiten die Planungen voran. Welche Planungen verfolgt werden, warum die Projektbausteine in unterschiedlichen Geschwindigkeiten realisiert werden und was der weitere Ablauf ist, darüber informiert die Verwaltung derzeit die politischen Fachausschüsse.
Das Bauvorhaben für das neue Verwaltungsgebäude ist in zwei Bauteile untergliedert.
Visualisierung (Copyright: sop architekten) Blick von der Stresemannstraße in die Gasse „Am Neumarkt“. Rechts der Gasse befindet sich das Bauteil A, links davon das Bauteil B (Karstadt-Areal). Die Visualisierung hat Modellcharakter und spiegelt nicht unbedingt das tatsächliche spätere Aussehen der Gebäude.
Bauteil A umfasst das Karree des historischen Rathauses zwischen Limitenstraße und der Gasse Am Neumarkt. Hinten reicht das Baufeld bis zur Stresemannstraße. Ausgenommen sind drei Gebäude an der Ecke Limitenstraße/Stresemannstraße, die sich im Privatbesitz befinden.
Das Bauteil B umfasst das ehemalige Karstadt-Gebäude samt den darüber liegenden Geschossen, die auch heute schon von der Verwaltung genutzt werden.
“Moderne Arbeitsplätze, Raum für guten Bürgerservice und eine Belebung für Rheydt – an diesen Zielen halten wir fest, ohne dabei Abstriche bei den Nachhaltigkeitsstandards des Projekts zu machen oder uns an einem XXL-Projekt zu verheben”, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Der Fokus liegt darauf, die Planungen für das Bauteil A hinter dem historischen Rathaus beschlussreif zu machen. Für das Bauteil B (Karstadt-Areal) wird zeitgleich eine Machbarkeitsstudie erstellt, um die Grundlage für die weiteren Planungen zu schaffen.
Historisches Gebäudeensemble bleibt Visitenkarte des Rathauses
Mit dem historischen Rathaus und der ehemaligen Bezirkskommandantur bildet das Bauteil A am Markt auch in Zukunft die repräsentative erste Anlaufstelle der Verwaltung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Entsprechend soll im vorderen Gebäudeteil am Markt ein Servicebereich der Verwaltung entstehen – samt Beratungsräumen und Serviceflächen. Im hinteren und oberen Bereich des Karrees finden sich dann rund 600 Arbeitsplätze, wobei dank Desk Sharing die Schreibtische teilweise gemeinsam genutzt werden. Im Ergebnis soll das Bauteil A nach aktueller Planung so Arbeitsort für bis zu 750 Verwaltungsmitarbeitende werden. Auch eine Kita sowie offene Flächen für aktivitätsbasiertes Arbeiten sind in Bauteil A vorgesehen.
Weite Teile der bisherigen Planung können dabei übernommen werden. Ebenso werden Nachhaltigkeitskriterien weiterhin eine große Rolle bei dem Bauvorhaben spielen. So setzt die Stadt gemäß dem kreislaufwirtschaftlichen Gedanken weiterhin auf recyclete und recyclebare Baustoffe, auf eine energiesparende Lüftung des Gebäudes mithilfe natürlicher Luftströme und auf Geothermie.
Dank eines sogenannten Geothermal-Response-Testes ist mittlerweile klar, dass unter dem Grundstück mehr als das notwendige Erwärme-Potential vorhanden ist, um das neue Verwaltungsgebäude umweltfreundlich mit Wärme und Kälte zu versorgen.
Karstadt-Gebäude:
Schnelle Fortschritte, die in Gesamtmaßnahme aufgehen. Während die Vorstellungen für das Karree rund um das historische Rathaus bereits recht konkret sind, stehen für das Karstadt-Gebäude noch verschiedene Varianten im Raum, die bis Mitte des Jahres in einer Machbarkeitsstudie näher untersucht werden. Dabei wird auch geprüft, ob und wie öffentlichkeitsrelevante Nutzungen im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss vergleichsweise kurzfristig umgesetzt werden und später in einer Gesamtmaßnahme aufgehen können. “Mit diesem Vorgehen ermöglichen wir schnelle Teilfortschritte mit spürbaren Auswirkungen für den Stadtteil Rheydt. Gleichzeitig kann Politik beide Baufelder getrennt voneinander politisch beraten”, erklärt der stellvertretende Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Neues Verwaltungsgebäude Rheydt, Alexander Vogel.
Untersucht wird in der Machbarkeitsstudie unter anderem, wie zwischen dem ersten Untergeschoss und dem ersten Obergeschoss Bereiche für Fahrradmobilität, für die Stadtteilbibliothek oder für einen Tagungs- und Konferenzbereich geschaffen werden kann, der nicht nur von Verwaltung und Politik, sondern auch von der Öffentlichkeit genutzt werden kann.
In den Obergeschossen zwei bis vier hingegen sind weitere Arbeitsplätze für die Verwaltung geplant. Da sich das Gebäude bislang in den Obergeschossen verjüngt, wird auch geprüft, ob die Flächen hier vergrößert werden können. Die bisher gut 11.000 Quadratmeter in den Obergeschossen könnten so auf rund 15.000 Quadratmeter erweitert werden, was Platz für bis zu 800 Verwaltungsmitarbeitende bieten würde.
Schnelle Fortschritte nach Neuausrichtung. Im September 2023 hatte der Rat den neuen Plänen der Stadt für die zukünftige Unterbringung der Verwaltungsmitarbeitenden und ein neues Verwaltungsgebäude in Rheydt zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Inzwischen ist die Neuausrichtung des Projekts abgeschlossen. So wurde beispielsweise geklärt, welche Teile der bisherigen Planungen übernommen werden können, es wurden Eckpfeiler für die einzelnen Projektbestandteile gesetzt und die Strukturen und Rahmenbedingung geklärt, um die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Büro sop Architekten und Fachplanern fortzusetzen. Nun soll es Schlag auf Schlag weitergehen. Die Machbarkeitsstudie für das Karstadt-Gebäude wird im Januar beauftragt und bis Mitte des Jahres fortgesetzt. Für das Bauteil A rund um das historische Rathaus werden bis Jahresende die Planungen der sogenannten Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) abgeschlossen, die die Grundlage für den Bau- und Investitionsbeschluss durch den Rat bilden. Im September 2023 hatte der Rat den neuen Plänen der Stadt für die zukünftige Unterbringung der Verwaltungsmitarbeitenden und ein neues Verwaltungsgebäude in Rheydt zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Inzwischen ist die Neuausrichtung des Projekts abgeschlossen. So wurde beispielsweise geklärt, welche Teile der bisherigen Planungen übernommen werden können, es wurden Eckpfeiler für die einzelnen Projektbestandteile gesetzt und die Strukturen und Rahmenbedingung geklärt, um die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Büro sop Architekten und Fachplanern fortzusetzen. Nun soll es Schlag auf Schlag weitergehen. Die Machbarkeitsstudie für das Karstadt-Gebäude wird im Januar beauftragt und bis Mitte des Jahres fortgesetzt. Für das Bauteil A rund um das historische Rathaus werden bis Jahresende die Planungen der sogenannten Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) abgeschlossen, die die Grundlage für den Bau- und Investitionsbeschluss durch den Rat bilden.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Stadt Mönchengladbach sucht ehrenamtliche Laiensprachmittlerinnen und -sprachmittler.
Wer eine Fremdsprache und gleichzeitig fließend Deutsch auf mindestens B2-Niveau spricht, Freude daran, anderen Menschen mit seinen sprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten zu helfen und volljährig ist, erfüllt alle Voraussetzungen für diese ehrenamtliche Tätigkeit, die mit einer Aufwandspauschale vergütet wird.
Der Laiensprachmittlungspool bietet Unterstützung für Einrichtungen und Institutionen bei der Kommunikation mit Menschen an, deren Deutschkenntnisse für die Verständigung nicht ausreichen. Durch den ehrenamtlichen Einsatz, der mit einer Aufwandspauschale vergütet wird, leisten die Laiensprachmittler*innen einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Einrichtungen/Institutionen und Stärkung der Teilhabe der Bürger*innen mit internationaler Familiengeschichte am gesellschaftlichen Leben.
Der Laiensprachmittlungspool wird durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gefördert. Aktuell werden besonders Personen gesucht, die folgende Sprachen sprechen: Albanisch, Arabisch, Bengali, Bulgarisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Kurdisch, Pakistanisch, Paschtu, Pidgin, Singhalesisch, Somali, Spanisch, Tagalog, Tamilisch, Tschechisch und Vietnamesisch.
Wer Interesse an der Aufgabe hat, kann mit dem Kommunalen Integrationszentrum unter der Rufnummer Tel. 0 2161 25- 53 784 oder per E-Mail: ki-sprachenpool@moenchengladbach.de Kontakt aufnehmen. Weitere Infos gibt es auch auf der Webseite www.stadt.mg/ki
Rund 92.300 Haus- und Grundstücksbesitzer in Mönchengladbach erhalten ab Mittwoch, 10. Januar, die vom städtischen Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben vorbereiteten Grundsteuerbescheide für 2024.
Die Grundsteuer wird in vier Teilbeträgen fällig, jeweils zur Mitte eines Quartals am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024. In Fällen, in denen bis Ende September 2023 eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.
Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer schon ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.
Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat zur Verfügung. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides.
Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundbesitz, die bei der Stadt ab Anfang Dezember 2023 eingegangen sind, im Jahresbescheid 2024 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis zur 1. Fälligkeit (15.02.2024) ein Änderungsbescheid mit den neuen Daten nachgesendet wird. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gerne während der Servicezeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Do. von 14.00 – 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 02161 25-52299.
In den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Steuerbescheide 2024 kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen eventuell eingeschränkt sein. Hierfür bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.
Zur Grundsteuer 2024: Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer 2024 bleiben weiterhin konstant. Bereits seit Anfang 2016 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 240 Prozent und für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 620 Prozent.
Das bisherige Grundsteuerrecht findet bis Ende des Jahres 2024 Anwendung. Ab 2025 ist die Grundsteuer-Reform von der Stadt umzusetzen. Derzeit werden vom Finanzamt Mönchengladbach die neuen Grundsteuerwerte einschließlich Steuermessbeträge ermittelt. Soweit noch nicht geschehen, erhalten die Haus- und Grundstücksbesitzer vom Finanzamt die entsprechenden Grundsteuerwertbescheide und -messbescheide. Für Rückfragen oder Rechtsmittel hierzu ist insofern auch das Finanzamt zuständig. Für Interessierte hält die Stadt Mönchengladbach ein Informationsblatt zur neuen Grundsteuer mit Fragen und Antworten im Internet unter www.stadtmg.de/fb22_Info2024 vor.
muss sie bis Ende Februar kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen.
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung 2023 einstimmig die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach (Katzenschutzverordnung) beschlossen.
Die Verordnung, die am 31. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde, verpflichtet Halter*innen von Freigängerkatzen, die Tiere dauerhaft zu kennzeichnen und bei Tasso oder Findefix zu registrieren. Außerdem müssen sie fortpflanzungsunfähig gemacht werden.
Freilebende Katzen, die nicht kastriert sind, können eingefangen und unfruchtbar gemacht werden. Die Ordnungsbehörde hat damit fünf Mönchengladbacher Tierschutzorganisationen beauftragt, die sich auch bisher schon ehrenamtlich für den Katzenschutz engagiert haben: Team Pro Animal e.V., Tiertafel Pescherhof e.V., Die MonRo Ranch e.V., Tierschutz Mönchengladbach e.V. und Tierhilfe-Niederrhein e.V.
Die Katzenschutzverordnung, entspricht weitgehend der Musterverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt. Sie soll die zunehmende Ausbreitung freilebender, verwilderter Katzen und die damit einhergehenden Probleme, insbesondere die Schmerzen und das Leid für die Tiere, verringern.
Wozu dient die KatzenschutzVO? Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen ist es im Gebiet der Stadt Mönchengladbach zu einer hohen Anzahl von wildlebenden Katzen gekommen. Viele dieser Tiere sind verwahrlost und von Krankheiten befallen. Um dem Elend entgegen zu wirken, hat der Stadtrat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Danach sind alle Personen, die im Gebiet der Stadt Mönchengladbach Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Auch wildlebende Katzen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und Tierschutzvereinen kastriert, gekennzeichnet und registriert.
Für wen gilt die KatzenschutzVO? Die KatzenschutzVO gilt für alle Personen, die eine Katze mit Freigang halten.
Ab wann gilt die KatzenschutzVO? Die KatzenschutzVO tritt eine Woche nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Personen, die eine Katze mit Freigang halten, wird aber bis Anfang März Gelegenheit gegeben, ihre Katze kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ab März prüfen Mitarbeitende des Ordnungsamtes, ob die Personen, die eine Freigängerkatze halten, ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.
Was muss ich tun, wenn ich eine Katze ohne Freigang besitze? Halter von Hauskatzen (Katzen ohne Freigang) sind von der Katzenschutzverordnung nicht betroffen und müssen entsprechend nicht tätig werden.
Was muss ich tun, wenn ich eine Freigängerkatze habe? Sollten Sie eine Katze mit Freigang besitzen, ist diese möglichst schnell kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Wo kann ich meine Katze kastrieren und kennzeichnen lassen? Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Tierärzten angeboten.
Wie und wo kann ich meine Katze registrieren? Katzen mit Freigang sind bei den Tierregistern TASSO oder FINDEFIX zu registrieren.
Bei beiden Registern ist eine Onlineregistrierung möglich. Was muss ich tun, wenn ich eine Katze versorge, die mir aber nicht gehört?
Sollten Sie eine Katze versorgen, die Ihnen nicht gehört, sollten Sie schnellstmöglich den Halter der Katze über die in Kraft getretene Katzenschutzverordnung informieren.
Sollte Ihnen der Halter nicht bekannt sein oder kein Halter existieren, können Sie gerne mit dem Ordnungsamt (02161/256251) in Kontakt treten.
19 neue Pflanzgefäße werden in der Rheydter Innenstadt verteilt aufgestellt.
Es sind ganz unterschiedliche Dinge, die die Aufenthaltsqualität eines Stadtzentrums ausmachen. Ausreichend Grün und Möglichkeiten zum Verweilen gehören dazu. In Rheydt werden deshalb derzeit an verschiedenen Stellen des Zentrums Pflanzkübel und -vorrichtungen unterschiedlicher Form und Größe aufgestellt – einige davon mit hölzernen Sitzauflagen.
Vier runde Pflanzkübel aus Cortenstahl stehen auf dem Harmonieplatz. Ein weiterer findet sich auf der Hauptstraße, wo es zudem zwei große, rechteckige Pflanzelemente mit Sitzauflagen gibt. Platz nehmen kann man auch am neuen Pflanzrondell in der Langensgasse. Sieben weitere Pflanzgefäße werden auf der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen Marienplatz und Hauptstraße positioniert. Und auch wenige hundert Meter südlich gibt es auf der Odenkirchener Straße zwei neue, rechteckige Pflanzkästen.
Je nach Kübelgröße kommen unterschiedliche Pflanzen zum Einsatz. In den größeren Gefäßen werden Sträucher oder Kleinbäume gepflanzt, die sich durch ihre schöne Blüte, eine teils intensive Herbstfärbung und ein gutes Nahrungsangebot für Insekten auszeichnen. In den flacheren Kübeln werden nach ihrer Höhe gestaffelte Stauden reizvolle Akzente setzen. Zwiebelblüher sollen zusätzlich für eine besonders schöne Frühjahrsblüte sorgen.
Die Pflanzgefäße bestehen, wie vergleichbare Modelle andernorts in Mönchengladbach, aus Cortenstahl. Die rostende Oberfläche dieses Materials ist nicht nur in optischer Hinsicht kennzeichnend, sondern ermöglicht auch, dass zum Beispiel Schmierereien einfach weggebürstet werden können. Umgesetzt wurde die Bepflanzung im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt.
Die Kosten von insgesamt 143 Tausend Euro werden zu 90 Prozent aus Fördermitteln finanziert. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Zentrenstrategie, unter der die Verwaltung ganz unterschiedliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Innenstädte und Ortszentren in Mönchengladbach bündelt.
Straßenreinigung, Abfall und Schmutzwasser werden teurer.
Die Mönchengladbacher Politik verabschiedete in ihrer letzten Sitzung (13.12.) die Gebührensatzungen für Kanal, Straßenreinigung und Abfall für das Jahr 2024. Demnach werden ab 1. Januar die Kosten bei Schmutzwasser um 5,67 Prozent steigen. Je Kubikmeter werden 4,25 Euro (+23 Cent) erhoben. Die Gebühren für Regenwasser steigen um 6,80 Prozent von bisher 1,79 auf 1,91 Cent. Demnach zahlt Familie Mustermann mit vier Personen an die 60 Euro pro Jahr mehr. Die Müllgebühren steigen für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem 120-Liter-Gefäß und einer zweiwöchigen Leerung jährlich um 18,42 Euro (+ 6,5 Prozent). Auf der Basis von insgesamt 141.990 Haushalten und Gewerbeeinheiten errechnet sich ein Grundpreis von 76,96 Euro im Jahr.
Auch bei der Straßenreinigung kommt es ab Januar 2024 zu einer Erhöhung. Sie steigt um 37 Cent pro Reinigungsmeter auf 8,66 Euro. Bei einem Grundstück von 15 Metern Frontlänge und der Winterdienstklasse I ergeben sich jährliche Mehrkosten von 5,40 Euro (+ 4 Prozent).
Haushaltsausgleich 2024 nur durch Griff in die Ausgleichsrücklage möglich.
Der Rat hat in seiner Sitzung gestern (13.12.) den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet, in dem zur weiteren Zukunftsgestaltung der Stadt Investitionen in Höhe von rund 151 Millionen Euro vorgesehen sind.
Zu den Schwerpunkten zählen unter anderem die Innenstadtentwicklung mit dem Projekt Smart City und der Fortführung des Innenstadtkonzeptes Alt-Mönchengladbach, der Umgestaltung von Marktplatz und Ortskern Rheindahlen, der Umbau von Haltestellen (Barrierefreiheit) und die Fortführung des Umbaus ZOB auf dem Europaplatz. Ebenso fließen zur Umsetzung der Gesamtstrategie Investitionen in Schulen und Kitas. Die frühkindliche Bildung durch den Ausbau des Offenen Ganztags an Grundschulen mit 25 zusätzlichen OGS-Gruppen, der DigitalPakt Schulen und Maßnahmen zur MINT-Förderung stehen ebenso im Fokus wie Maßnahmen im Lärm-, Klima- und Umweltschutz, wie etwa die Anschaffung von Bäumen, die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Lärmaktionsplan. Die Neuorganisation der Feuerwachen sowie der Neubau der Rettungswachen in Wickrath und Koch bilden weitere Investitionsschwerpunkte wie auch die Fortsetzung des KiTa-Ausbauprogramms, die Sanierung von Brücken im Stadtgebiet, der Ausbau von sicheren Radwegen und die Verstetigung der Wohnungsbau-Offensive. Für die Wohnumfeldverbesserung in den vier Stadtbezirken sind erstmals entsprechende Mittel vorgesehen.
Haushaltsplanentwurf 2024 in Zahlen:
Den prognostizierten Gesamterträgen in Höhe von 1,29 Mrd. Euro stehen Gesamtaufwände in Höhe von 1,36 Mrd. Euro gegenüber. Erhebliche Steigerungen sind bei den Personalkosten (rund 274 Millionen Euro/ plus rd. 23 Millionen Euro zum Vorjahresansatz) und bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rund 259 Millionen Euro/plus rd. 21 Millionen Euro) sowie den Transferleistungen (rund 553 Millionen Euro/ plus rd. 39 Millionen Euro) zu verzeichnen. Im Gesamtergebnis liegt ein Fehlbetrag von 75,8 Millionen Euro vor, der durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann.
Damit wird die positive Entwicklung ausgeglichener Haushalte seit 2018 nach Jahren im Nothaushaltsrecht nun aufgrund problematischer Auswirkungen von außen gestoppt: Erstmals wird es für 2024 und absehbar auch bis 2027 keinen originär ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mehr geben. Stattdessen kommt es zu einem sogenannten fiktiven Haushaltsausgleich.
Zum Hintergrund
Grund für die problematische Haushaltssituation sind die Folgen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine, die die Haushalte aller Kommunen auf Dauer immens belasten. Zudem entfällt ab 2024 die den Kommunen vom Land eingeräumte Bilanzierungshilfe, die eine Isolierung der Covid-19- und Ukrainekosten ermöglichte. Hinzu kommen die explodierenden Energiekosten bei den städtischen Gebäuden von den Kitas über Schul- und Verwaltungsgebäude bis zu den Sportstätten sowie die Kosten für die Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen, die Inflationsentwicklung mit Kostensteigerungen in allen Bereichen, ansteigende Kosten für Sozialtransferleistungen und Tarifabschlüsse. Die strukturelle Haushaltslücke beläuft sich in den vier Planjahren bis 2027 auf insgesamt rd. 297 Millionen Euro. Die Gesamtverschuldung wird voraussichtlich von 706,8 Millionen Euro (Stand 31.12.2022) auf 1,06Milliarden Euro im Jahr 2027 ansteigen, wobei auch die Liquiditätskredite im gleichen Zeitraum von 475,8 auf 693,1 Millionen Euro steigen werden. Allein die Zinsaufwendungen für Kassenkredite, die in 2022 noch unter einer Million Euro lagen, steigen von 16,6 Millionen in 2024 auf bis zu 25,3 Millionen Euro in 2027.
Dass die problematische Lage nicht hausgemacht ist, zeigen die lokalen Rahmenbedingungen: Gewerbesteuereinnahmen auf Rekordniveau (Planansatz 2024: 224 Millionen Euro), ein Plus von 6 Millionen Euro beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer (insgesamt 159 Millionen Euro), 23 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen (rund 270 Millionen Euro für 2024 veranschlagt) und ein deutlicher Zuwachs an Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind signifikante Zeichen, dass viele Entscheidungen der vergangenen Jahre richtig gewesen sind und die Stadt Chancen hat, die mit dem aktuellen nun vom Rat verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2024 Rückenwind erfahren sollen.
Regeln zur Kennzeichnung und Kastration freilebender Katzen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember einstimmig die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach (Katzenschutzverordnung) beschlossen.
Die Verordnung verpflichtet Halter*innen von Freigängerkatzen, die Tiere dauerhaft zu kennzeichnen und bei Tasso oder Findefix zu registrieren. Außerdem müssen sie fortpflanzungsunfähig gemacht werden.
Freilebende Katzen, die nicht kastriert sind, können eingefangen und unfruchtbar gemacht werden. Die Ordnungsbehörde hat damit fünf Mönchengladbacher Tierschutzorganisationen beauftragt, die sich auch bisher schon ehrenamtlich für den Katzenschutz engagiert haben: Team Pro Animal e.V., Tiertafel Pescherhof e.V., Die MonRo Ranch e.V., Tierschutz Mönchengladbach e.V. und Tierhilfe-Niederrhein e.V. Die Katzenschutzverordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, entspricht weitgehend der Musterverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt. Sie soll die zunehmende Ausbreitung freilebender, verwilderter Katzen und die damit einhergehenden Probleme, insbesondere die Schmerzen und das Leid für die Tiere, verringern.