Autor: PMG

  • Grundsteuerbescheide ab dem 8. Januar – endlich verschickt die Stadt die Bescheide

    Grundsteuerbescheide ab dem 8. Januar – endlich verschickt die Stadt die Bescheide

    Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze führt nicht zwangsläufig bei allen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu einer höheren Belastung

    Ab Mittwoch, dem 08.01.2025, erhalten rund 92.000 Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuerbescheide.

    Die Grundsteuerreform ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Sie hat den Zweck, den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) zu beseitigen, wonach mit den bisherigen Bewertungsregelungen bei der Berechnung der Grundsteuer ein nicht mehr zeitgemäßer Grundstückswert zugrunde gelegt wird. Mit der Reform soll die ungleiche Wertentwicklung von Grundbesitz korrigiert und insoweit eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung gewährleistet werden.

    Die Stadt Mönchengladbach erhebt die Grundsteuer 2025 daher erstmals auf Basis der neuen, vom Finanzamt ermittelten Messbeträge und setzt die Grundsteuerreform – wie vom Gesetzgeber erwartet – auch aufkommensneutral um.

    Dies bedeutet aber nicht, dass die Steuerbelastung des einzelnen Grundbesitzers unverändert bleibt. Denn im Zuge der Reform kommt es zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen unabhängig von der Grundstücksart, die der Neubewertung zu Grunde liegt. Dies führt bei Grundbesitzern zu höheren und auch zu niedrigeren Messbeträgen. Wenn der Grundbesitzer mit dem Ergebnis der Neubewertung und dem neuen Messbetrag nicht einverstanden ist, muss er seine Einwände beim zuständigen Finanzamt geltend machen und gegebenenfalls Einspruch erheben.

    Die Stadt Mönchengladbach ist an die neuen, von der Finanzverwaltung mitgeteilten Messbeträge gebunden und kann hiervon nicht abweichen.

    Für die im Stadtgebiet liegenden Grundstücke fällt die Summe der neuen Messbeträge ab 2025 insgesamt um rd. 19,7% niedriger aus. Dies würde bei unveränderten Hebesätzen für die Stadt zu einem Steuerausfall von rund 12 Mio. EUR führen. Um gleichhohe Steuererträge zu erzielen, müssen die seit 2016 geltenden Hebesätze nunmehr angepasst werden. Die Stadt erzielt hierdurch also keine höheren Steuererträge.

    Da die Reform auf die Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielt, waren und sind Verschiebungen bei der Steuerlast der jeweiligen Grundbesitzer zwangsläufig. Die individuelle Steuerlast wird sich als zwingende Folge der Reform vielfach ändern. Es wird Grundbesitzer geben, die ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen – andere werden weniger zahlen müssen.

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat für 2025 folgende neue Hebesätze beschlossen:

    Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft): 461%

    Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke): 792%

    Die Grundsteuer wird in vier Teilbeträgen fällig, jeweils zur Mitte eines Quartals am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2025. In Fällen, in denen bis Ende September 2024 eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2025 fällig.

    Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer schon ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.

    Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat zur Verfügung. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides.

    Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundbesitz, die bei der Stadt ab Anfang Dezember 2024 eingegangen sind, im Jahresbescheid 2025 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis zur 1. Fälligkeit (15.02.2025) ein Änderungsbescheid mit den neuen Daten nachgesendet wird.

    Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben gerne während der Servicezeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Do. von 14.00 – 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 02161 25-52299.

    In den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Steuerbescheide 2025 kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen eventuell einschränkt sein. Hierfür bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

    Zum Grundsteuerbescheid 2025 hat die Stadt Mönchengladbach unter www.stadtmg.de/fb22_Info2025 ein Hinweisblatt veröffentlicht.

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  • Mönchengladbach lässt ein Parkraumkonzept erarbeiten

    Mönchengladbach lässt ein Parkraumkonzept erarbeiten

    Die Stadt Mönchengladbach soll ein Parkraumkonzept erhalten.

    Ziel ist es, ausgewogene und zukunftsfähige Lösungen für die Organisation des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet aufzuzeigen. Siedlungsbereiche mit besonderer Verkehrsbelastung werden dabei eingehender untersucht. In seiner Sitzung Ende November hat der Ausschuss für Umwelt und Mobilität auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, über eine öffentliche Vergabe ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.

    Zuständig für Mobilität ist die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz. Die Idee hinter dem Konzept erklärt sie so: “Gerade bei der Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums stoßen viele berechtige Interessen aufeinander und verursachen Nutzungskonflikte. Immer wieder steht das Thema Parkraum im Fokus. Mit dem Parkraumkonzept wollen wir eine umfassende und systematische Untersuchung der Parkraumsituation in der Gesamtstadt erhalten, die über das einzelne Planungsgebiet einer Maßnahme hinausgeht. Die Umsetzung künftiger Projekte soll so erleichtert und beschleunigt werden.”

    Die Zielsetzungen hinter dem Konzept sind mannigfaltig. So sollen etwa Parksuchverkehre verringert werden, Verlagerungsmöglichkeiten auf private und halböffentliche Parkflächen aufgezeigt, das Bewohnerparken optimiert oder ausreichende Parkchancen in angemessener Entfernung sichergestellt werden. Aber auch die Förderung alternativer Mobilitätsformen wie Carsharing und die Möglichkeiten, halböffentliche Parkflächen mehrfach zu nutzen, stehen auf der Ideenliste. Außerdem soll der Ausbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur stärker gesteuert werden. Nach erfolgreicher Auftragsvergabe könnte die Konzeptarbeit voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 beginnen. Mit einer Fertigstellung ist 2026 zu rechnen.

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  • Odenkirchen: Detailuntersuchung der Grundwasserbelastung abgeschlossen

    Odenkirchen: Detailuntersuchung der Grundwasserbelastung abgeschlossen

    Die Detailuntersuchung der Chrom VI-Belastung in Teilen Odenkirchens ist abgeschlossen.

    Darüber hat die Verwaltung zuletzt den Umweltausschuss informiert. Ausgangspunkt der Belastung ist der Altstandort eines ehemaligen Galvanikbetriebs. Mithilfe der detaillierten Boden- und Grundwasseruntersuchungen in den letzten Jahren konnte das Ausmaß der Belastung, die sogenannte Schadstofffahne, inzwischen vollständig abgegrenzt werden, und zwar sowohl in der Tiefe als auch in der flächigen Ausdehnung.

    Die Schadstofffahne hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von rund 100 Metern und erstreckt sich vom Gewerbegebiet an den Bahngleisen in östliche Richtung über den Kreuzungsbereich der Straßen Kohrbleiche/Korneliusstraße. Sie endet nach rund 400 Metern bei den Wohngrundstücken an der Duvenstraße.
    Die Grundwasserbelastung in diesem Bereich ist zuletzt zwar leicht zurückgegangen, zeigt aber weiterhin lokal stark erhöhte Chrom VI-Gehalte, vor allem in der westlichen Korneliusstraße. Die Anwohner werden deshalb auch weiterhin das Grundwasser nicht nutzen können. Das Trinkwasser ist von der Belastung hingegen nicht betroffen.

    Extrem hoch sind die Chrom-Werte im Boden unterhalb der ehemaligen Fabrikhalle, die als Quelle der Verunreinigung identifiziert wurde. Damit keine weiteren Schadstoffe ins Grundwasser ausgewaschen werden, hat die Verwaltung dem Eigentümer untersagt, Flächen zu entsiegeln, Erdarbeiten vorzunehmen oder Überdachungen zurückzubauen.

    Eine gute Nachricht ist, dass die Schadstofffahne sich bisher nicht bis zur Niers und auf die angrenzenden Kleingärten ausgedehnt hat.
    In einer Kooperation mit der RWTH Aachen sollen die geochemischen Bedingungen im Bereich der Niersaue näher untersucht werden, um die Schadstoffbindungsfähigkeit des Untergrundes zu erklären.

    Im eigentlichen Verfahren steht nach Abschluss der Detailuntersuchungen nun eine Sanierungsuntersuchung an. Das bedeutet, dass der Grundstückseigentümer einen Plan aufstellen muss, wie er “den Schaden sanieren”, sprich die Grundwasserbelastung reduzieren, kann.
    Die Sanierungsuntersuchung ist Teil des ordnungsbehördlichen Verfahrens und wird durch die Fachverwaltung eng begleitet und überwacht.

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  • Echte Entlastung durch KI: Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach und myneva nehmen die Pflege-Zukunft selbst in die Hand

    Echte Entlastung durch KI: Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach und myneva nehmen die Pflege-Zukunft selbst in die Hand

    Das Statistische Bundesamt prognostiziert einen zusätzlichen Bedarf von bis zu 690.000 Pflegekräften bis zum Jahr 2049.

    Vor diesem Hintergrund intensivieren die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH und die myneva Group GmbH ihre langjährige Zusammenarbeit, um die Pflegebranche durch innovative Lösungen zu stärken. Ab dem kommenden Jahr implementiert die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach die von der myneva Group bereitgestellte myneva.care App, eine KI-gestützte Anwendung, die Pflegekräfte durch effizientere Dokumentationsprozesse via Spracheingabe entlastet und ihnen mehr Zeit für die direkte Betreuung der Pflegebedürftigen ermöglicht. Gerade in Zeiten politischer Unsicherheiten und einer stockenden Reformagenda zeigt diese enge Zusammenarbeit, dass die Pflegebranche nicht untätig bleibt und Lösungen eigenständig vorantreibt, .

    Entlastung im Pflegealltag:
    Zeiteinsparung als Schlüssel “Mit der Einführung der myneva.care App setzen wir auf eine innovative Technologie, die unseren Pflegekräften hilft, die Zeit für den Dokumentationsaufwand durch Spracheingabe zu reduzieren und somit wertvolle Zeit für die Pflege unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu gewinnen”, erklärt Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach. “Flexibilität ist wichtig, aber die tatsächliche Entlastung und Zeiteinsparung für unsere Mitarbeitenden steht im Vordergrund.”

    Digitale Innovation für die Pflege von morgen Die myneva.care App nutzt KI-Technologie, um die Dokumentation durch Sprachaufnahmen direkt am Pflegeplatz zu ermöglichen, wodurch der administrative Aufwand minimiert wird. “Unser Ziel bei myneva ist es, durch den Einsatz von KI die Arbeitsprozesse in der Pflege zu optimieren und den Fachkräftemangel durch effizientere Arbeitsabläufe mittels Digitalisierung abzumildern”, ergänzt Dieter Weißhaar, CEO der myneva Group. “Mit unserer Lösung können wir Pflegekräften pro Acht-Stunden-Schicht bis zu eine Stunde Zeit einsparen, die direkt der Betreuung der Klientinnen und Klienten zugutekommt.”

    Diese Partnerschaft ist ein Beispiel dafür, wie dringend benötigte Entlastung in der Pflege auch ohne politische Weichenstellungen möglich gemacht werden kann – ein Ansatz, der zeigt, dass Innovation und Eigeninitiative eine tragende Rolle in der Sicherstellung der Pflegequalität übernehmen können, so die Unternehmen.

    Über die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
    Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH ist ein kommunaler Pflegekonzern, der im Herbst 1995 gegründet wurde und knapp 900 Mitarbeitende beschäftigt. Davon arbeiten etwas mehr als 700 Mitarbeitende sowie 51 Pflegeauszubildende in den sieben Altenheimen der Altenheime GmbH.

    Über die myneva Group
    Die myneva Group zählt zu den führenden europäischen Softwareanbietern im Sozialbereich mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und Innovation. Mit Hauptsitz in Essen und über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 16 Standorten bedient myneva einen breiten Kundenstamm von mehr als 3.900 Institutionen und 1,5 Millionen Klientinnen und Klienten in acht europäischen Ländern. Getragen von starken Werten wie Vertrauen, Wertschätzung und Verantwortung, deckt myneva sämtliche Bereiche des Sozialwesens ab – von der Altenpflege über die Eingliederungshilfe bis hin zur Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe – und spiegelt das Engagement wider, durch benutzerfreundliche Softwarelösungen sowie die enge Einbindung ihrer Stakeholder die Pflege zu verbessern und neue Perspektiven im Sozialwesen zu eröffnen.

    Kontakt
    Julienne Gliniors Phone  +49 201 84363-114 Email   julienne.gliniors@myneva.eu
    Web www.myneva.eu myneva Group GmbH  |  Markt 1  |  45127 Essen
    Helmut Wallrafen Email H.Wallrafen@sozial-holding.de
    Web https://www.sozial-holding.de/ Sozial Holding der Stadt Mönchengladbach I August-Monforts-Straße 1216 I 41065 Mönchengladbach

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  • Tiergartenbesucher sammeln 3.340 Euro für Zootier des Jahres

    Tiergartenbesucher sammeln 3.340 Euro für Zootier des Jahres

    Auch in diesem Jahr hatte der Tiergarten Mönchengladbach wieder eine kleine Spendendose an der Kasse stehen um für das “Zootier des Jahres 2024” zu sammeln.

    Und die Besucherinnen und Besucher haben gespendet: Über das Jahr kamen 3.340 Euro zusammen, die jetzt von der Tiergartenleitung an die Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz (ZGAP) überwiesen werden können.

    Das Geld kommt der Erhaltung der Geckos zu Gute, die Zootier des Jahres sind. Eine Tierart die zwar wunderschön und nützlich ist, aber als Schuppenkriechtier eher wenig Aufmerksamkeit erhält. Umso mehr freut es die Tiergartenleitung, dass nun mit dem Geld neue Schutzgebiete aufgebaut, Erhaltungszuchtstationen etabliert, Öffentlichkeitsarbeit betrieben, Waldbrandschneisen angelegt und Ausrüstungsgegenstände sowie Transportmittel für die Projektteams finanziert werden können.

    Wer noch mehr über das “Zootier des Jahres 2024” erfahren möchte, das nicht im Tiergarten in Odenkirchen lebt, kann sich auf der Seite https://zootierdesjahres.de  informieren.

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  • „Quartier am Cityhaus“ in Rheydt: Frühzeitige Beteiligung zum B-Plan Nr. 811/S -Infoveranstaltung am 8. Januar – Anmeldung erforderlich

    „Quartier am Cityhaus“ in Rheydt: Frühzeitige Beteiligung zum B-Plan Nr. 811/S -Infoveranstaltung am 8. Januar – Anmeldung erforderlich

    Das Areal rund um den sogenannten “Tellmannplatz”, das Cityhaus und das ehemalige Lankes-Gelände soll städtebaulich entwickelt werden.

    Die Grundlagen dafür schafft die Stadt derzeit in einem Bebauungsplan-Verfahren (Nr. 811/S). Im November hat die Verwaltung den Vorentwurf des B-Plans im zuständigen Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt. Im Januar geht das Verfahren in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Den Auftakt macht am Mittwoch, den 8. Januar 2025, um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung im Ratssaal des Rheydter Rathauses (Markt 11, 41236 MG).
    An einer Teilnahme Interessierte können sich bis zum 6. Januar anmelden, entweder per E-Mail an blp-beteiligung@moenchengladbach.de oder telefonisch unter den Nummern 02161/25 -8566 oder -8561. Die Stadtverwaltung ist in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen, sodass in dieser Zeit keine telefonische Anmeldung möglich ist.

    In der Zeit vom Donnerstag, 9. Januar, bis einschließlich Freitag, 7. Februar, besteht auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach (www.stadt.mg/blp-beteiligung) dann die Gelegenheit, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen auch beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung in der Dienststelle Rathaus Rheydt (Eingang G), Markt 9, 41236 Mönchengladbach, im Foyer des dritten Obergeschosses eingesehen und erörtert werden. Möglich ist das montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine Erörterung ist auch unter der Telefonnummer 02161/25-8611 möglich.

    Die Gelegenheit zur Äußerung besteht während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach schriftlich, zur Niederschrift, online unter obenstehender URL oder per E-Mail an die oben genannte Adresse.

    Weitere Informationen zum Vorentwurf des B-Plans sind auch der städtischen Pressemitteilung vom 8. November zu entnehmen. Die Meldung ist auf der Website der Stadt (www.moenchengladbach.de) unter dem Suchbegriff “Quartier am Cityhaus” zu finden.

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  • Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Bürgermeisterin Yolanda Hoogtanders unterzeichnen 10-Punkte Plan für die weitere Zusammenarbeit

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Bürgermeisterin Yolanda Hoogtanders unterzeichnen 10-Punkte Plan für die weitere Zusammenarbeit

    Am 26. November trafen sich der Verwaltungsvorstand der Stadt Mönchengladbach und das College van Burgemeester en Wethouders aus Roermond zu einer gemeinsamen Sitzung.

    Das Treffen fand im historischen Rathaus-Abtei in Mönchengladbach statt.
    Anlass war die seit dem 13. Mai 1972 bestehende Freundschaft zwischen den beiden Städten und das gemeinsame Ziel, die Zusammenarbeit zu intensivieren.

    Yolanda Hoogtanders und Felix Heinrichs unterzeichnen im Rathaus Abtei den 10-Punkte-Plan für die weitere Zusammenarbeit der Partnerstädte Roermond und Mönchengladbach © Stadt MG

    Während des gemeinsamen Treffens unterzeichneten die Bürgermeisterin von Roermond, Yolanda Hoogtanders, und der Oberbürgermeister von Mönchengladbach, Felix Heinrichs, einen 10-Punkte-Plan, der die Zusammenarbeit für die Zukunft prägen wird.

    Ausweitung und Vertiefung der Kontakte

    Seit dem 13. Mai 1972 besteht eine offizielle Städtepartnerschaft zwischen den beiden Städten. Im Mai 2022 wurde das 50-jährige Jubiläum in Mönchengladbach gefeiert. Seitdem wurden die Kontakte zwischen den beiden Städten erneuert und es fanden zahlreiche Begegnungen und Austauschmaßnahmen statt.

    Beide Verwaltungsvorstände wollen diese Kontakte stärken und ausbauen. Zu diesem Zweck haben sie gemeinsam einen 10-Punkte-Plan ausgearbeitet. Dieser Plan soll als Leitfaden für die weitere Zusammenarbeit der beiden Partnerstädte in den kommenden Jahren dienen. Beide Städte wollen den Austausch zwischen den Verwaltungen und den politischen Gremien vertiefen, aber auch den Kontakt zwischen Einwohnern, Vereinen und Organisationen intensivieren. Dazu gehören kulturelle Veranstaltungen, Kontakte zwischen Vereinen, Kunstausstellungen, Sport und Jugendaustausch.

    Die Verwaltungsspitzen von Roermond und Mönchengladbach werden die Zusammenarbeit in wichtigen kommunalen Handlungsfeldern weiter ausbauen © Stadt MG

    Gemeinsame Strategie bei Zukunftsthemen

    Der 10-Punkte-Plan formuliert darüber hinaus Kernaussagen zu strategisch wichtigen Handlungsfeldern wie Wirtschaftsförderung, Verkehr und Mobilität, Energie und Umwelt oder Bildung.

    (Der von beiden Bürgermeistern unterzeichnete 10-Punkte-Plan ist dieser Pressemitteilung beigefügt.) Die Roermonder Bürgermeisterin Yolanda Hoogtanders freut sich über diesen Schritt: “Wir investieren in die Zusammenarbeit mit Mönchengladbach und mit den Nachbarkommunen in Nordrhein-Westfalen. Wegen unserer einzigartigen Lage müssen wir die Vorteile dieser Grenzregion noch besser nutzen. Die Oberbürgermeister und Stadträte haben 1972 richtig gehandelt. Ein wichtiger Beweggrund, diese Städtepartnerschaft 1972 einzugehen, war die Förderung der europäischen Einigung. Dieses Bestreben hat auch mehr als 50 Jahre später nicht an Bedeutung verloren. Wenn wir die aktuellen Ereignisse in Europa betrachten, sehen wir, wie wichtig das ist. Deshalb ist es unsere gemeinsame Aufgabe, in die Zukunft zu schauen und verbunden zu bleiben. Das ist und bleibt wichtig. Die Städtepartnerschaft und die Begegnungen helfen uns dabei”.

    Auch Mönchengladbachs Oberbürgermeister Felix Heinrichs ist überzeugt, dass der intensive Austausch auf allen Ebenen große Bedeutung hat: “Wir haben uns fest zugesagt, ab jetzt einmal pro Halbjahr zusammen zu kommen, um die Zusammenarbeit zu festigen und die Maßnahmen des 10-Punkte-Planes zu bearbeiten. Ich bin fest überzeugt, dass die Arbeit über die Grenze hinweg eine gute Perspektive für nachhaltiges Wachstum unserer Wirtschaftsregionen ist und Menschen zusammenbringen wird. Das ist gelebtes Europa.”

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  • Gedenkfeier am Volkstrauertag

    Gedenkfeier am Volkstrauertag

    Am Sonntag, 17. November, findet zum Volkstrauertag um 11.30 Uhr am Gedenkkreuz der Kriegsgräberanlage Schmölderpark (Schmölderstraße, 41239 Mönchengladbach) eine Gedenkfeier für alle Toten des Krieges und der Gewaltherrschaft mit Kranzniederlegung statt, zu der Oberbürgermeister Felix Heinrichs einlädt.

    Im Anschluss an die Kranzniederlegung werden Schüler*innen des Hugo-Junkers-Gymnasium Gedanken zum Volkstrauertag vortragen. Pfarrer Stephan Dedring und Oberst Thomas Gottsche, Standortältester in Mönchengladbach, werden zu den Gästen sprechen.  
    Zum Abschluss erfolgt die Totenehrung durch Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Musikalisch wird die Gedenkfeier von der Duiser Blasmusik gestaltet.

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  • Meldestellen Rheindahlen, Hardt, Odenkirchen und Giesenkirchen ab November wieder geöffnet

    Meldestellen Rheindahlen, Hardt, Odenkirchen und Giesenkirchen ab November wieder geöffnet

    Ab Montag, dem 4. November, sind die Meldestellen in Rheindahlen, Hardt und Odenkirchen und Giesenkirchen wieder geöffnet.

    Termine für die vier Standorte konnten bereits seit Mitte Oktober wieder gebucht werden.
    Im Juni hatte die Verwaltung die Standorte vorübergehend geschlossen, um das damals knappe Personal effektiver einsetzen und auf die Meldestellen im Vitus-Center, Rathaus Rheydt, Neuwerk und Wickrath verteilen zu können.

    Durch Aufstockung des Personals und organisatorische Verbesserungen hat sich die Lage in den Meldestellen deutlich entspannt. Dazu hat nicht nur die Ausweitung der Terminkontingente beigetragen. Auch die Erweiterung der freien Sprechzeiten im Rathaus Rheydt und im Vitus-Center haben die Lage verbessert. Schon seit dem Sommer muss an den Tagen mit freien Sprechzeiten niemand mehr abgewiesen werden. Inzwischen wurden sieben weitere Stellen für den Bürgerservice bewilligt, die so bald wie möglich besetzt werden sollen.

    Die wichtigsten Infos zu den Meldestellen, zur Terminvergabe und den freien Sprechzeiten sind hier zusammengefasst: https://stadt.mg/meldestellen

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  • Hakenkreuz-Schmierereien in Dülken – Polizei bittet um Hinweise

    Hakenkreuz-Schmierereien in Dülken – Polizei bittet um Hinweise

    Unbekannte haben im Bereich der Dülkener Innenstadt mehrere Hauswände mit Sprühfarbe beschmiert und Hakenkreuze hinterlassen.

    Am Sonntag nahmen Streifenteams der Polizei Viersen mehrere Strafanzeigen auf, nachdem Anwohner im Innenstadtbereich von Dülken Schmierereien in Form von Hakenkreuzen an ihren Häusern bemerkt hatten. Auch an einer ehemaligen Gaststätte wurden zwei solcher Schmierereien festgestellt.

    Die bislang unbekannten Täter nutzten augenscheinlich schwarze Sprühfarbe, um über ein Dutzend der Symbole an verschiedenen Häusern im Ortskern aufzubringen.

    Da es sich um Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelt, übernahm der Staatsschutz der Polizei Mönchengladbach die Ermittlungen.

    Die Ermittler gehen anhand der Angaben der geschädigten Anwohner davon aus, dass die Unbekannten die Schmierereien vermutlich zwischen Samstagabend, 12. Oktober und Sonntagmorgen, 13. Oktober, hinterließen.

    Bei seinen Ermittlungen bittet der Staatsschutz um sachdienliche Hinweise von Personen, die im fraglichen Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben.

    Zeugen können sich jederzeit bei der Polizei Mönchengladbach unter der Rufnummer 02161-290 melden. (et)

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  • Die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2024 läuft

    Die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2024 läuft

    Radfahrerinnen und Radfahrer aus Mönchengladbach sind wieder eingeladen, bis Ende November bei der Online-Umfrage auf www.fkt.adfc.de beispielsweise das Sicherheitsgefühl, die Breite der Radwege und die Erreichbarkeit der Ziele mit dem Rad zu bewerten.

    Schwerpunktthema ist in diesem Jahr das Miteinander im Verkehr. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, das Angebot für Radfahrende weiter zu verbessern.

    Das Beantworten der 27 Fragen dauert nur rund zehn Minuten. Wer mag, kann sich im Anschluss für einen Newsletter anmelden, um über die Ergebnisse informiert zu werden.

    Neben den Basisfragen gibt es beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024 Zusatzfragen zum Miteinander im Verkehr. Hier geht es darum, wie Radfahrende das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmenden bewerten, beispielsweise ob es rücksichtsvoll zugeht und ausreichend Überholabstand eingehalten wird.

    Der ADFC führt den Test alle zwei Jahre durch – in diesem Jahr zum elften Mal.
    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test 2024 aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.
    Die Stadt Mönchengladbach hat sich in ihrer Gesamtstrategie die Förderung der umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Mobilität zum Ziel gesetzt. In diesem Zusammenhang arbeitet sie laufend am Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr. Zuletzt wurden deshalb beispielsweise Fahrradstraßen auf den Achsen Bettrather Straße/Peter-Nonnenmühlen-Allee und Berliner Platz/Stepgesstraße eingerichtet.

    Aber auch abschließbare Fahrradgaragen in den Innenstädten von Gladbach und Rheydt oder der Winterdienst auf wichtigen Radwegen gehören dazu. Darüber hinaus macht die Stadt mithilfe vieler engagierter Partner im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche jedes Jahr im September mit zahlreichen Aktionen auf die Aspekte einer vielseitigen, sicheren und umweltfreundlichen Mobilität aufmerksam.

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  • Werner-Lüderitz-Weg in Wickrathberg wird zu „Am Finkenberg“

    Werner-Lüderitz-Weg in Wickrathberg wird zu „Am Finkenberg“

    Der Werner-Lüderitz-Weg in Mönchengladbach Wickrathberg wird in Zukunft “Am Finkenberg” heißen. Das hat der Rat der Stadt einstimmig beschlossen.

    Der Rat der Stadt hat sich einstimmig für die Umbenennung des Werner-Lüderitz-Wegs in “Am Finkenberg” ausgesprochen.
    Der Wunsch für die Umbenennung kam dabei auch aus der direkten Anwohnerschaft. Der bisherige Namensgeber Pfarrer Werner Lüderitz war Mitglied der Deutschen Christen. Diese vertraten rassistische und antisemitische Ansichten, waren Befürworter des “Arier Paragraphen” und haben sich für eine Gleichschaltung der evangelischen Kirche mit dem NS Regime eingesetzt.

    Die Anwohnerschaft hat sich nun für einen ortsbezogenen Namen ausgesprochen.
    Diesem Wunsch hat sich der Rat nun angeschlossen.

    Der Beschluss sieht dabei auch vor, dass die Anwohnerinnen und Anwohner gesonderte Termine für eine kostenfreie Ummeldung und für Ausweise erhalten.

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  • Rat spricht sich für 7. Gesamtschule am Standort Breite Straße aus

    Rat spricht sich für 7. Gesamtschule am Standort Breite Straße aus

    Die Stadt Mönchengladbach treibt die Planung einer 7. Gesamtschule aktiv voran, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden.

    Der Rat der Stadt ist mit seinem Beschluss in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich den Empfehlungen der Verwaltung gefolgt. Dem entsprechend plant die Stadt nun in mehreren Bauabschnitten die Errichtung der 7. Gesamtschule an der Breite Straße.

    In einem ersten Bauabschnitt geht es dabei um einen Gründungsbau an der Breite Straße. Er soll Platz für die ersten vier Züge der neuen Gesamtschule, sowie für die nötigen Lehrkräfte, Betreuungskräfte und die Verwaltung bieten. Sollte dieser Bau bis zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 noch nicht fertig sein, sieht die Verwaltung vor, auf dem Grundstück an der Breite Straße Mietcontainer als Übergangslösung zur Verfügung zu stellen. Somit können die Planungen dem steigenden Bedarf an Schulplätzen und dem Elternwillen entsprechen.

    Gebraucht werden für einen solchen Gründungsbau Unterrichts- sowie Fachräume, eine Mensa mit Küchenbereich sowie nötige Verwaltungsräume. Insgesamt rechnet die Verwaltung für die Gesamtschule mit einer Nutzungsfläche von rund 12.000 Quadratmetern. Hinzu käme bei einem solchen Schulsystem dann noch eine notwendige Dreifachturnhalle mit rund 2.400 Quadratmetern Nutzungsfläche.

    Der zweite Bauabschnitt, dessen Umsetzung voraussichtlich im Jahr 2025/2026 beginnen soll, soll den Schulcampus um weitere Schulzüge sowie eine Dreifachsporthalle erweitern. Der Gründungsbau soll sich nach dem zweiten Bauabschnitt dann in einen Gesamtkomplex einfügen. Er soll dann weiter als Unterrichtsgebäude für die dann stetig wachsende Gesamtschule dienen.

    Die Gesamtkosten für den Neubau der Schule werden auf rund 130 Millionen Euro geschätzt. Für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts liegen die Schätzungen bei 45,9 Millionen Euro. Hinzu kommen 2 Millionen Euro für die Vorplanung des ersten Bauabschnitts sowie 10 Millionen Euro für die Planungen des zweiten Bauabschnitts.

    So werden für 2025 Haushaltsmittel in Höhe von rund 25 Millionen Euro und für 2026 rund 32,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt eines Beschlusses des Haushaltsplans 2025 durch den Rat.

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  • Stadt stellt Quartiersmanagement Rheydt auf neue Beine

    Stadt stellt Quartiersmanagement Rheydt auf neue Beine

    Die Verwaltung will die Stadtteilarbeit in Rheydt und weiteren Quartieren stärken und verstetigen.

    Das Quartiersmanagement Rheydt, das bislang extern vergeben ist, wird ab 2025 von der Verwaltung selbst betrieben.
    In der Stabsstelle Stadtteilkoordination sind für diese Aufgabe im Stellenplan 2025 zwei zusätzliche Stellen vorgesehen.
    Die Pläne zur Kommunalisierung des bisherigen Quartiersmanagements Rheydt hat der Rat nun in seiner Sitzung am 10. Oktober beschlossen. Oberbürgermeister Felix Heinrichs betont die Bedeutung der Stadtteilarbeit für eine bürgernahe Verwaltung und dankt den Menschen, die bisher das Quartiersmanagement in Rheydt getragen haben: “Wir richten den Aufgabenbereich jetzt neu aus und schaffen die Voraussetzungen für weitere erfolgreiche Jahre Quartiersarbeit. Dem bisher verantwortlichen Team Stadtentwicklung und den engagierten Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanagern vom SKM Rheydt danke ich herzlich für ihren leidenschaftlichen Einsatz und die gute Arbeit der vergangenen Jahre.”

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  • Stadt ehrt Andenken an Holocaust-Überlebende mit einer Straßenumbenennung

    Stadt ehrt Andenken an Holocaust-Überlebende mit einer Straßenumbenennung

    Der Abschnitt der Blücherstraße zwischen der Kaiserstraße und Regenstraße mit dem Standort der Zentralbibliothek erhält einen neuen Namen:

    Die Mehrheit im Rat der Stadt hat sich für die Umbenennung in Hilde-Sherman-Zander- Straße entschieden. Im weiteren Verlauf bleibt der Name Blücherstraße erhalten. Auch die Hausnummern bleiben bestehen.

    Den Vorschlag der Verwaltung zur Umbenennung dieses Teilstücks hatte Oberbürgermeister Felix Heinrichs auf eine Bitte des Kulturausschusses eingebracht: “Der Kulturausschuss hat einen Vorschlag erbeten, der dem Andenken an die aus Mönchengladbach stammende Hilde Sherman-Zander, die den Holocaust überlebt hat und mit ihrem Buch “Zwischen Tag und Dunkel” einen wesentlichen Beitrag zur Erinnerungskultur erbracht hat, gerecht wird. Dazu hat es einen Austausch mit der Politik und der jüdischen Gemeinde gegeben. Außerdem gab es Rücksprachen mit unseren Fachleuten aus dem Fachbereich Geoinformation. Dabei haben wir verschiedene Möglichkeiten betrachtet und Vor-sowie Nachteile gegeneinander abgewogen.”

    Ein wesentliches Argument für das Teilstück der Blücherstraße ist, dass dort gegenüber der heutigen Zentralbibliothek die jüdische Synagoge stand: “Dies ist also ein besonderer und damit würdiger Ort, wo wir dem Leitspruch der Erinnerungskultur “Nie wieder ist jetzt!” mit wirklichem Handeln begegnen. In dieser zentralen Lage bekommen Hilde Sherman-Zander und ihre Geschichte sowie ihr Bericht über das unermessliche Leiden ihrer Familie, das stellvertretend für das Leiden Millionen von jüdischer Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus steht, eine besondere Sichtbarkeit. Die Straßenbenennung ist dabei nur ein Teil. Den Anregungen der Anwohnerschaft folgend, wollen wir auch an weiteren Formen der Erinnerungskultur vor Ort in Verbindung mit der Zentralbibliothek arbeiten.”

    Bevor der Vorschlag in die politischen Gremien eingebracht wurde, hatte der Oberbürgermeister diesen auch der Anwohnerschaft vorgestellt. Hier informierte die Verwaltung auch darüber, dass im Falle einer Umbenennung die Umschreibung der Ausweisdokumente in Sonderterminen und gebührenfrei erfolgen könne.

    Bei den insgesamt zwei Informationsveranstaltungen gab es dabei kontroverse Diskussionen. “Gerade weil wir wissen, dass eine Umbenennung eine Veränderung bedeutet und auch Aufwand mit sich bringt, bieten wir hier jede für uns mögliche Unterstützung an. Wir haben im Anschluss noch einmal alle Argumente abgewogen und uns auch mit den Hinterbliebenen von Hilde Sherman-Zander abgestimmt. Zusammen setzen wir hier auch ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen und dafür, dass wir in Zeiten, in denen unsere demokratischen Werte ins Wanken geraten, umso mehr für sie einstehen”, ergänzt Heinrichs.

    Hintergrundinformationen zu Hilde Sherman-Zander (22.3.1923 in Wanlo – 11.3.2011 in Jerusalem) Hildegard Zander verh. Sherman war die Tochter von Albert Zander und Paula Wiesenfelder, sie wurde in Wanlo geboren. Später verzogen die Eltern mit ihrer Tochter Hilde in das benachbarte Wickrathberg, Berger Dorfstraße 27. Im Dezember 1941 erhielt ihr Verlobter Kurt Winter den Deportationsbefehl in das Ghetto Riga. Um mit ihm zusammenbleiben zu können, meldete sie sich freiwillig. Sie heirateten noch kurz vor der Abfahrt am 6. Dezember 1941.

    Das Ehepaar wurde vier Tage später am 10. Dezember 1941 vom Schlacht- und Viehhof Düsseldorf im Düsseldorfer Stadtteil Derendorf in einem Eisenbahntransport nach Lettland in das Ghetto Riga verschleppt. Kurt Winter verstarb am 27. April 1942 in Riga. Sie überlebte als Einzige ihrer Familie den Holocaust.

    Oktober 1944 wurde sie mit anderen Häftlingen mit einem Schiff nach Libau und von dort am 19. Februar 1945 nach Hamburg deportiert. Hier wurde die Gruppe in das Konzentrationslager Fuhlsbüttel, das sich im Gefängnis Fuhlsbüttel befand, überführt. Am 14. April wurden die Häftlinge von der SS auf einen Todesmarsch nach Kiel getrieben, wo sie am 17. April im Arbeitserziehungslager Nordmark in Kiel-Hassee ankamen. Am 1. Mai 1945 gehörte Hilde Sherman zu einer Gruppe, die von Dänen mit LKWs, die das Rot-Kreuz Zeichen aufwiesen, aus dem Lager geholt und nach Kopenhagen gebracht wurde. Es war die von dem schwedischen Grafen Folke Bernadotte durchgeführte Rettungsaktion der Weißen Busse.

    Sie emigrierte am 27. November 1945 nach Cali Kolumbien. Im Ghetto von Riga hatte sie den lettischen Juden Willy Sherman kennengelernt. Er hatte gleichfalls überlebt. Nach Jahren gelang ihm die Einreise nach Kolumbien, wo er Hilde heiratete. Später zog die Familie nach Bogotá. Das Ehepaar bekam zwei Töchter.

    In den 1970er Jahren kam Hilde Sherman zweimal nach Deutschland, um in Hamburg als Zeugin in Strafprozessen auszusagen, hierbei besuchte sie auch Mönchengladbach. 1982 veröffentlichte sie ihr Buch in Kolumbien. Die deutsche Version “Zwischen Tag und Dunkel. Mädchenjahre im Ghetto” erschien 1984 im Ullstein-Verlag.

    1989 gehörte Hilde Sherman-Zander zu den ehemaligen jüdischen Bürgern, die die Stadt Mönchengladbach zu einer Begegnungswoche eingeladen hatte. Danach folgten noch zwei weitere Besuche – zuletzt von Jerusalem aus, wohin sie 1995 nach 50 Jahren in Kolumbien gezogen war.

    Quellen:

    StA MG 14/8020 Erckens, Juden in Mönchengladbach, Mönchengladbach, 1989.
    https://www.yadvashem.org/de/education/newsletter/2/hilde-sherman.html  abgerufen am 28.08.2024, abgerufen am 28.08.2024.

    Sherman-Zander, Zwischen Tag und Dunkel. Mädchenjahre im Ghetto”, Frankfurt am Main /Berlin / Wien 1984.
    https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/Stadtarchiv-Stadtgeschichte/Stolpersteine/Berger_Dorfstra%C3%9Fe_27.pdf , abgerufen am 28.08.2024.

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  • Sebastian Dreyer wurde zum neuen Beigeordneten für Soziales, Jugend und Gesundheit gewählt

    Sebastian Dreyer wurde zum neuen Beigeordneten für Soziales, Jugend und Gesundheit gewählt

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 10.10.2024 Sebastian Dreyer mit großer Mehrheit zum Beigeordneten für Soziales, Jugend und Gesundheit gewählt.

    Der 44-jährige Jurist übernimmt den Geschäftsbereich von Dörte Schall, die im Juli zur Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz ernannt wurde.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs, der Verwaltungsvorstand und die Fraktionen des Rates gratulierten Dreyer, der die Verbraucherzentrale Düsseldorf leitet und als Rechtsanwalt in Düsseldorf niedergelassen ist, zur Wahl. Er wird sein Amt als Beigeordneter in seiner Heimatstadt Mönchengladbach voraussichtlich zum 15. Dezember 2025 antreten.

    Dreyer dankte den Ratsmitgliedern für das große Vertrauen, das ihm vom Rat mit der Wahl entgegengebracht wird. Sebastian Dreyer ist in Mönchengladbach geboren und aufgewachsen, hat am Franz-Meyers-Gymnasium sein Abitur gemacht, studierte an der Heinrich-Heine-Universität Rechtswissenschaften und absolvierte beim Oberlandesgericht Düsseldorf sein Referendariat, welches er erfolgreich mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschloss. An der Hochschule Niederrhein studierte Dreyer, der seit 2010 als Rechtsanwalt arbeitet, ein Masterstudium im Fach Sozialmanagement.

    Beruflich kehrte Dreyer 2011 als Jurist und Stellvertretender Leiter der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der freien Wohlfahrtsverbände nach Mönchengladbach zurück, bevor er 2016 die Leitung der Verbraucherzentrale Mönchengladbach übernahm. Seit 2021 leitet Dreyer in Düsseldorf eine der größten Verbraucherzentralen Deutschlands. Zum Geschäftsbereich des Dezernates, das Sebastian Dreyer zukünftig verantwortet, gehören der Fachbereich Soziales und Wohnen, der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, der Fachbereich Gesundheit und der Fachbereich Altenhilfe sowie die Stabstellen Sozialplanung und Inklusion.

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  • Stadtkämmerer Michael Heck zum neuen Stadtdirektor gewählt

    Stadtkämmerer Michael Heck zum neuen Stadtdirektor gewählt

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat heute (10.10.2024) Michael Heck zum Stadtdirektor und allgemeinen Vertreter von Oberbürgermeister Felix Heinrichs bestellt.

    Als Stadtdirektor tritt Heck, der seit 2018 Kämmerer der Stadt Mönchengladbach ist, die Nachfolge von Dörte Schall an, die im Juli als Ministerin ins Landeskabinett von Rheinland-Pfalz gewechselt ist.

    Michael Heck kennt die Stadtverwaltung Mönchengladbach seit vielen Jahren.
    1993 trat der gelernte Diplom-Verwaltungswirt in den Dienst der Stadt ein. 2012 wurde er Leiter der Stabsstelle für die Umsetzung des Haushaltssanierungsplans und später Leiter der Stabsstelle Strategisches Controlling, bevor er im April 2018 als Stadtkämmerer die Verantwortung im Dezernat für Finanzen und Beteiligungen übernahm.

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  • Altschulden: „Bund lässt Kommunen in ihrer Not allein.“

    Altschulden: „Bund lässt Kommunen in ihrer Not allein.“

    Kämmerer Michael Heck macht gemeinsam mit dem “Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte” Vorschläge zur Lösung der kommunalen Finanzkrise

    Lange haben finanzschwache Kommunen, zu denen auch Mönchengladbach gehört, auf ein Signal zur Altschuldenregelung gewartet. Leider ohne Erfolg. Denn nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es im Bundestag und Bundesrat keine grundgesetzändernde Mehrheit für eine Altschuldenregelung des Bundes. Das geht aus aktuellen Medienberichten hervor.

    “Das ist eine erschütternde Nachricht für alle, die unter der kommunalen Finanzkrise leiden”, sind sich die Mitglieder des Aktionsbündnisses “Für die Würde unserer Städte” einig. Im Aktionsbündnis haben sich die finanzschwachen Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. Es vertritt rund neun Millionen Bürgerinnen und Bürger. “Der Bund lässt die Städte und Gemeinden in ihrer Not und einer sich extrem zuspitzenden Phase allein – und das, obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Altschuldenlösung versprochen hat”, so die Sprecher von “Für die Würde unserer Städte”.

    Für Stadtkämmerer Michael Heck, der die Stadt im Bündnis vertritt, ist die Nachricht eine herbe Enttäuschung: “Die von der Landesregierung unter Beteiligung den Bundes avisierte Altschuldenregelung sollte den Kommunen, die in der Vergangenheit unverschuldet aufgetürmten Schulden nehmen, finanziellen Spielraum schaffen und zukünftige Neuverschuldung verhindern. Wir stehen als Stadt Mönchengladbach in finanziell schwierigsten Zeiten bereit die vielfältigen und großen Zukunftsaufgaben anzugehen und unseren Beitrag zu Lösungen beizutragen. Sollte der Bund die Kommunen ohne einen nachhaltigen Beitrag zur Altschuldenlösung mit der Umsetzung dieser Aufgaben alleine lassen, wäre das eine herbe Enttäuschung und ein großes Umsetzungsrisiko.”

    Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hatten zwischen 2016 und 2023 aus eigener Kraft bereits 6,9 Mrd. Euro der Altschulden tilgen können. Dafür wurden erhebliche Einsparungen und Abgabenerhöhungen gemacht. Diese Anstrengungen verpuffen derweil in der neuen Finanzkrise. Wie groß diese Not ist, zeigt die jüngste Berechnung des Aktionsbündnisses. Danach mussten Städte und Gemeinden bundesweit im ersten Halbjahr 2024 rund 2,4 Milliarden Euro neue Kassenkredite aufnehmen. Ohne die erstmalige Wirkung des Entschuldungsprogramms in Rheinland-Pfalz, das zu einer Senkung um 949 Millionen Euro geführt hat, beträgt der Kreditzuwachs sogar 3,34 Milliarden Euro. Auf Kommunen aus NRW entfallen davon 1,7 Milliarden Euro. Damit steigt die Summe der Liquiditätskredite in Deutschland auf rund 33 Milliarden Euro.

    Für die jetzt eingetretene Situation sieht das Aktionsbündnis auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in der Verantwortung. Sie hatte nach langem Zögern im Sommer 2023 einen unzureichenden Vorschlag für die Landeslösung der Altschuldenfrage gemacht. Er war nicht geeignet, Grundlage für eine Bundeslösung zu sein, weil er keinen finanziellen Eigenanteil des Landes enthielt.

    Ein zweiter Vorschlag aus dem im Juni dieses Jahres enthielt diesen Eigenanteil, aber der NRW Landesregierung ist es nicht gelungen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für diese Lösung zu gewinnen. Die Altschulden-Regelung benötigt die Zustimmung der Union, weil dafür eine Verfassungsänderung erforderlich ist.

    Die Ursache für die verschärfte kommunale Finanzkrise ist beim Bund und bei den Ländern zu finden. Sie delegieren nach wie vor zahlreiche Aufgaben an die Städte und Kreise, ohne dabei den tatsächlichen Aufwand auszugleichen. Die Kommunen müssen Kredite aufnehmen, um Aufgaben zu erfüllen, die Bund und Land ihnen übertragen haben. Das Geld fehlt dann, um vor Ort in Straßen, ÖPNV, Kitas und Schulen sowie Digitalisierung und Klimaschutz zu investieren.
    Die Konsequenzen sind vor Ort doppelt spürbar. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Kommune als erste Ebene des Staates wahr. Ist sie nicht handlungsfähig verlieren sie ihr Vertrauen in die Demokratie. Die Wut bekommen insbesondere die Menschen zu spüren, die vor Ort Verantwortung tragen.

    Michael Heck zu den finanziellen Auswirkungen in Mönchengladbach: “Die Ausgestaltung einer Altschuldenlösung war ja in ihren Inhalten noch offen. Aber selbst bei einer Minimallösung, bei der den Kommunen nur die vollständige Zinslast der bisher aufgelaufenen Liquiditätskredite abgenommen worden wäre, hätte das für das Stadt Mönchengladbach eine spürbare Ergebnisentlastung von jährlich rund 15 Mio. € bedeutet.”
    Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis schlägt er deshalb drei Schritte zur Lösung der kommunalen Finanzkrise vor:

    Altschuldenlösung im Bund und in NRW: Die meisten Bundesländer mit hoch verschuldeten Kommunen haben bereits den ersten Schritt gemacht und die Betroffenen entschuldet. Nordrhein-Westfalen hat wie erwähnt im Juni einen Vorschlag für eine ähnliche Regelung vorgelegt. Alle Länder mit betroffenen Kommunen brauchen zwingend eine Beteiligung des Bundes, damit die Städte und Gemeinde wirkungsvoll entlastet werden.

    Reform der Förderpolitik: Die Teilnahme an Förderprogrammen ist in Deutschland so aufwändig, dass eine groteske Wirkung entsteht. Geld kommt vielfach nicht dort an, wo es dringend gebraucht wird, sondern vor allem in Kommunen, die es sich leisten können, an den Verfahren teilzunehmen. “Für die Würde unserer Städte” schlägt deshalb Folgendes vor:

    – Jedes Ministerium halbiert die Zahl seiner Förderprogramme.
    – Das Geld, das so nicht verteilt wird, kommt in einen Topf.
    – Die Mittel aus diesem Topf werden pauschal an die Kommunen vergeben. Bedürftigkeit muss bei der Verteilung ein wesentlicher Faktor sein.
    – Die Programme, die bestehen bleiben, müssen radikal vereinfacht werden, unter anderem indem man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt.

    Infrastruktur- und Instandhaltungsfonds einrichten: Die finanzschwachen Kommunen sind in den vergangenen Jahren weit abgehängt worden. Selbst mit den beiden bisher genannten Lösungen würden sie diesen Rückstand bei den Investitionen und bei der Instandhaltung nicht aufholen. Deshalb braucht es über 10 bis bis 15 Jahre einen Sonderfonds, der hilft, diese Lücke zu schließen.

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